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Ab wel­chem Alter darf man in der Sicher­heits­bran­che arbeiten?

Ab wel­chem Alter darf man in der Sicher­heits­bran­che arbeiten?

In die­sem Bei­trag geht es dar­um, ob man min­des­tens 18 Jah­re alt sein muss oder unter bestimm­ten Umstän­den viel­leicht auch schon frü­her in der pri­va­ten Sicher­heits­bran­che arbei­ten darf.

Eigent­lich gilt ein Min­dest­al­ter von 18 Jah­ren: Eigentlich!

Wie man hier auf der Inter­net­sei­te und auch in § 16 der Bewa­chungs­ver­ord­nung (“Beschäf­tig­te, An- und Abmel­dung von Wach- und Lei­tungs­per­so­nal”) nach­le­sen kann, darf mit Bewa­chungs­auf­ga­ben nur betraut wer­den, wer min­des­tens 18 Jah­re alt ist: Eigen­ver­ant­wort­lich als voll­jäh­ri­ger Arbeit­neh­mer bei einem Sicher­heits­un­ter­neh­men im Sicher­heits­dienst tätig sein — das ist sozu­sa­gen der Standardfall.

Wenn man genau­er nach­liest, fin­det man aber in § 16 Abs. 1 Nr. 2 der der­zeit gel­ten­den Fas­sung der Bewa­chungs­ver­ord­nung (BewachV) tat­säch­lich ein Schlupf­loch. Dort steht näm­lich, dass neben der Voll­jäh­rig­keit auch zählt, wenn man einen in § 8 bezeich­ne­ten Abschluss besitzt.

Und in § 8 der BewachV wer­den dann fol­gen­de Abschlüs­se aufgelistet:

oder

oder

oder

Vie­le der Qua­li­fi­ka­ti­on wie den Meis­ter für Schutz und Sicher­heit oder das abge­schlos­se­ne Jura-Stu­di­um wird man — wenn über­haupt — erst mit einem Alter von deut­lich über 18 Jah­ren errei­chen. Jedoch sind beson­ders die oben in fet­ten Let­tern auf­ge­lis­te­ten Qua­li­fi­ka­tio­nen auch für min­der­jäh­ri­ge Absol­ven­ten erreichbar.

 

Wor­in besteht nun das “Schlupf­loch”?

In den meis­ten deut­schen Bun­des­län­dern besteht eine Schul­pflicht von 9 oder 10 Jah­ren. Das heißt, dass man mit einem Alter von 15 oder 16 Jah­ren regu­lär dem Arbeits­markt oder für eine Aus­bil­dung zur Ver­fü­gung ste­hen kann. Es wäre also denk­bar, dass man mit einer erfolg­reich abge­schlos­se­nen 2‑jährigen Aus­bil­dung zur Ser­vice­kraft für Schutz und Sicher­heit noch vor Errei­chen des 18. Lebens­jah­res aktiv als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter tätig wer­den könn­te. Es gibt aber auch Fach­kräf­te für Schutz und Sicher­heit, die jün­ger in die Aus­bil­dung gestar­tet sind oder die­se ver­kürzt haben. Auch sol­che Absol­ven­ten der 3‑jährigen Aus­bil­dung könn­ten im Sicher­heits­ge­wer­be tätig wer­den, obwohl sie noch kei­ne 18 Jah­re alt sind.

Wäh­rend die zeit­li­che Dis­kre­panz in die­sen Fäl­len ver­mut­lich zeit­lich nicht beson­ders ins Gewicht fällt, kann die Aus­nah­me der bestan­de­nen Sach­kunde­prüf­ung tat­säch­lich ein “Schlupf­loch” dar­stel­len, durch das man als Unter-18-Jäh­ri­ger in der Bewa­chung tätig wer­den darf.

Bei­spiel:
Sie ver­las­sen die Gesamt­schu­le im Alter von 15 Jah­ren und begin­nen die Aus­bil­dung zur Fach­kraft für Schutz und Sicher­heit. Ihr Arbeit­ge­ber schickt Sie als ers­tes zur IHK-Sach­kunde­prüf­ung. Sie bestehen.
Von nun an dür­fen Sie ent­spre­chend der BewachV Bewa­chungs­tä­tig­kei­ten eigen­ver­ant­wort­lich aus­üben, obwohl Sie unter 18 Jah­ren alt sind.

 

Wie sieht die betrieb­li­che Pra­xis im Sicher­heits­ge­wer­be aus?

Theo­rie und Pra­xis pral­len auch hier auf­ein­an­der. In der Pra­xis wird der Sicher­heits­un­ter­neh­mer, der als Arbeit­ge­ber ja eine Für­sor­ge­pflicht hat und wei­te­re recht­li­che Vor­ga­ben wie das Jugend­ar­beits­schutz­ge­setz (JArbSchG) beach­ten muss, min­der­jäh­ri­ge Arbeit­neh­mer kaum allei­ne ein­set­zen — auch wenn er das gem. BewachV dürf­te. Gene­rell ist die Allein­ar­beit aus Sicht des Arbeits­schut­zes ein hei­ßes The­ma. Gera­de wenn neben Unfall­ge­fah­ren noch wei­te­re typi­sche Bedro­hun­gen in der Bewa­chung hin­zu­kom­men, wird der Ein­satz uner­fah­re­ner, min­der­jäh­ri­ger Sicher­heits­kräf­te kaum ver­tret­bar sein. Hin­zu kom­men erheb­li­che haf­tungs­recht­li­che Risi­ken zusam­men mit der  beschränk­ten Geschäfts­fä­hig­keit Min­der­jäh­ri­ger, die für ihr Han­deln ggf. nicht (voll) ver­ant­wort­lich gemacht wer­den kön­nen. Im betrieb­li­chen All­tag wird also im Regel­fall kei­ne Allein­ar­beit min­der­jäh­ri­ger Sicher­heits­kräf­te statt­fin­den, auch wenn die­se alle Vor­aus­set­zun­gen der BewachV erfül­len. Bewährt ist eine Beglei­tung durch erfah­re­ne Kol­le­gin­nen und Kollegen.

 

Was ist mit min­der­jäh­ri­gen Auszubildenden?

Die Qua­li­tät der Aus­bil­dung im pri­va­ten Sicher­heits­ge­wer­be kann man durch­aus als durch­wach­sen bezeich­nen. Man­che Betrie­be geben sich viel Mühe und geben den Azu­bis die Mög­lich­keit, ver­schie­de­ne Berei­che bzw. Spar­ten der Sicher­heits­dienst­leis­tung ken­nen­zu­ler­nen. Für ande­re Betrie­be wie­der­um sind die Azu­bis viel­mehr “bil­li­ge Arbeits­kräf­te”. Bil­lig des­halb, weil Azu­bis nicht sel­ten dem Kun­den als aus­ge­lern­te Sicher­heits­mit­ar­bei­ter ver­kauft und voll berech­net wer­den, selbst aber bis­her nur die Unter­rich­tung absol­viert haben oder for­mal ledig­lich Ser­vice­tä­tig­kei­ten außer­halb der Bewa­chung aus­üben. Es soll hier nicht weni­ge Unter­neh­men geben, die sich nicht unbe­dingt an alle rele­van­ten recht­li­chen Vor­ga­ben hal­ten. In der Pra­xis sind vie­le Azu­bis bei Sicher­heits­un­ter­neh­men bereits 18 Jah­re oder errei­chen das 18. Lebens­jahr bis zum Ende der Berufs­aus­bil­dung. Ohne­hin gilt für Aus­zu­bil­den­de, dass die­se ja all­täg­lich zusam­men mit aus­ge­lern­ten, voll­jäh­ri­gen Mit­ar­bei­ten­den tätig sind. Aus­bil­den­de haben gemäß Berufs­bil­dungs­ge­setz (BBiG) unter ande­rem Sor­ge zu tra­gen, dass Azu­bis nicht gefähr­det wer­den. Ein Aus­bil­dungs­be­ginn für Nicht-Voll­jäh­ri­ge ist natür­lich mög­lich. Das Able­gen der Sach­kunde­prüf­ung zu Beginn der Aus­bil­dung kann hier tat­säch­lich oft sinn­voll sein.

 

Wich­tig ist, dass neben dem Alter und der Befä­hi­gung die wei­te­ren Vor­ga­ben aus der Bewa­chungs­ver­ord­nung wie ins­be­son­de­re die Zuver­läs­sig­keit erfüllt wer­den müs­sen und Wach­per­so­nen im Bewa­cher­re­gis­ter ange­mel­det und frei­ge­ge­ben wor­den sind . 

 

Unzu­frie­den im Job: Wel­che Mög­lich­kei­ten haben Sie als Sicherheitskraft?

Unzu­frie­den im Job: Wel­che Mög­lich­kei­ten haben Sie als Sicherheitskraft?

Es ist rich­tig, dass eine Tätig­keit in der pri­va­ten Sicher­heits­bran­che ein har­tes Pflas­ter sein kann. Die Arbeits­be­din­gun­gen sind in man­chen Berei­chen wirk­lich schlecht. Jedoch vari­iert die Situa­ti­on auch von Unter­neh­men zu Unter­neh­men teil­wei­se deut­lich. Nicht sel­ten bie­ten sich durch einen Wech­sel bes­se­re Kar­rie­re­chan­cen, die Mög­lich­keit neue Erfah­run­gen zu sam­meln und ein kom­for­ta­ble­res Arbeitsumfeld.

Schritt 1: Ana­ly­sie­ren Sie die Situa­ti­on genau!

Wich­tig ist es zu wis­sen, was die Ursa­chen für die eige­ne Unzu­frie­den­heit sind und die eige­nen Moti­va­to­ren zu ken­nen. Ana­ly­sie­ren Sie die Grün­de für die Unzu­frie­den­heit: Iden­ti­fi­zie­ren Sie genau, was Sie unglück­lich macht. Sind es das Arbeits­um­feld, die Auf­ga­ben, das Team, die Ent­loh­nung oder die Unter­neh­mens­kul­tur? Je bes­ser Sie die Ursa­chen ver­ste­hen, des­to leich­ter wird es sein, eine Lösung zu finden.
Oft spielt auch das pri­va­te Umfeld eine Rol­le oder eine Ände­run­gen der per­sön­li­chen Bedürf­nis­se. Berück­sich­ti­gen daher auch die­se Aspek­te bei Ihrer Analyse!

Schritt 2: Durch­den­ken Sie Ihre Mög­lich­kei­ten und wägen Sie die Optio­nen gegen­ein­an­der ab!

Ein nächs­ter Schritt wären ein Brain­stor­ming und Recher­chen bezüg­lich der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Möglichkeiten:
Wel­che Chan­cen habe ich? Wie hoch sind die Risi­ken? Was pas­siert, wenn…? usw.
Vie­le der fol­gen­den Mög­lich­kei­ten kos­ten kein Geld, son­dern nur Über­win­dung. Eini­ge Optio­nen sind jedoch durch­aus zeit- und kos­ten­in­ten­siv oder auch lang­wie­rig.

  1. Infor­mie­ren Sie sich über Ihre Rech­te: Stel­len Sie sicher, dass Sie über Ihre Rech­te als Arbeit­neh­mer in der pri­va­ten Sicher­heits­bran­che infor­miert sind. Dies umfasst Din­ge wie Min­dest­lohn, Arbeits­zeit­ge­set­ze, Urlaubs­an­sprü­che und Über­stun­den­re­ge­lun­gen. Wenn Sie Ihre Rech­te ken­nen, kön­nen Sie sicher­stel­len, dass Ihr Arbeit­ge­ber die­se einhält.
  2. Spre­chen Sie mit Ihrem Arbeit­ge­ber: Wenn Sie mit Ihrer Bezah­lung oder Ihren Arbeits­be­din­gun­gen unzu­frie­den sind, soll­ten Sie dies Ihrem Arbeit­ge­ber mit­tei­len. Viel­leicht kann eine offe­ne Dis­kus­si­on dazu bei­tra­gen, Ver­bes­se­run­gen her­bei­zu­füh­ren. Viel­leicht kann Ihr Arbeit­ge­ber Ihnen auch Mög­lich­kei­ten bie­ten, sich wei­ter­zu­bil­den oder zu spe­zia­li­sie­ren, um Ihre Kar­rie­re­aus­sich­ten und ‑chan­cen zu verbessern.
  3. Wech­seln Sie das Tätig­keits­feld (inner­halb des Unter­neh­mens): Die pri­va­te Sicher­heits­bran­che ist viel­sei­tig. Vie­le pri­va­te Sicher­heits­dienst­leis­ter bie­ten ver­schie­de­ne Dienst­leis­tun­gen an. Viel­leicht ist ein ande­rer Bereich bes­ser für Sie geeig­net. Spre­chen Sie mit Ihrem Vor­ge­setz­ten dar­über, bewer­ben Sie sich intern auf eine ande­re Stel­le. Manch­mal hilft eine inter­ne Ver­set­zung in einen ande­ren Aufgabenbereich.
  4. Schlie­ßen Sie sich der Gewerk­schaft an: In Deutsch­land gibt es Gewerk­schaf­ten, die sich für die Rech­te von Arbeit­neh­mern ein­set­zen — für die Bewa­chungs­dienst­leis­tung ist das die Ver­ein­te Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft (ver.di).  Wenn Sie Mit­glied wer­den, kön­nen Sie von deren kol­lek­ti­ver Ver­hand­lungs­macht pro­fi­tie­ren und gemein­sam mit ande­ren Arbeit­neh­mern für bes­se­re Arbeits­be­din­gun­gen und höhe­re Löh­ne kämpfen.
  5. Suchen Sie nach Wei­ter­bil­dungs­mög­lich­kei­ten: Wenn Sie sich wei­ter­bil­den oder spe­zia­li­sie­ren, kön­nen Sie Ihre Kar­rie­re­aus­sich­ten ver­bes­sern und oft deut­lich höhe­re Löh­ne ver­die­nen. Über­le­gen Sie, wel­che zusätz­li­chen Qua­li­fi­ka­tio­nen für Ihren Job hilf­reich sein könn­ten und suchen Sie nach ent­spre­chen­den Wei­ter­bil­dungs­mög­lich­kei­ten. Sie haben im Anschluss mehr Hand­lungs­op­tio­nen und sind gefragter.
  6. Ver­net­zen Sie sich mit Ande­ren: Vie­le Job­per­spek­ti­ven kom­men über Emp­feh­lun­gen und per­sön­li­che Kon­tak­te zustan­de. Außer­dem bie­tet der Kon­takt zu ande­ren die Mög­lich­keit zum Erfah­rungs­aus­tausch. Wenn Sie über ein star­kes Netz­werk ver­fü­gen, kann einem das zu neu­en Per­spek­ti­ven ver­hel­fen. Neben dem per­sön­li­chen Aus­tausch sind Online-Platt­for­men wie Xing oder Lin­ke­din empfehlenswert.
  7. Suchen Sie nach einem ande­ren Arbeit­ge­ber: Wenn alle oben genann­ten Schrit­te nicht zu Ver­bes­se­run­gen füh­ren, kann es sinn­voll sein, sich nach einem ande­ren Arbeit­ge­ber umzu­se­hen. Es gibt sicher­lich Unter­neh­men in der pri­va­ten Sicher­heits­bran­che, die bes­se­re Arbeits­be­din­gun­gen und höhe­re Löh­ne bieten.
  8. Last but not least: Machen Sie es bes­ser und star­ten Sie in die Selbst­stän­dig­keit! Natür­lich soll­te die­ser Schritt sehr gut durch­dacht sein. Oft ist es eine Opti­on sich neben­bei selbst­stän­dig zu machen und so nach und nach mit weni­ger Risi­ko zu star­ten. Den­ken Sie aber dar­an, dass Ihr bis­he­ri­ger Arbeit­ge­ber mit­spie­len muss. Eine Mög­lich­keit kann z.B. auch eine frei­be­ruf­li­che Tätig­keit als Dozent in der Sicher­heits­bran­che sein.

Schritt 3: Legen Sie Ihre per­sön­li­chen Zie­le fest!

Nur, wenn man mög­lichst genau weiß, was man errei­chen möch­te, kann man kon­kret dar­auf hin­wir­ken. Um sich selbst zu moti­vie­ren, ist es sehr sinn­voll, die eige­nen Zie­le auf­zu­schrei­ben und zu visua­li­sie­ren. Hilf­reich kann es auch sein, die soge­nann­te SMART-Regel zu nut­zen um die eige­nen Zie­le festzulegen.

Die SMART-Regel ist ein Akro­nym, das als Leit­fa­den für die For­mu­lie­rung von kla­ren und gut defi­nier­ten Zie­len dient. Es hilft dabei, Zie­le so zu for­mu­lie­ren, dass sie rea­lis­tisch und erreich­bar sind. Die SMART-Regel steht für die fol­gen­den Kriterien:

  1. Spe­zi­fisch (Spe­ci­fic): Das Ziel soll­te klar und prä­zi­se for­mu­liert sein, so dass wenig Inter­pre­ta­ti­ons­spiel­raum besteht und man sich sei­nem Ziel ganz bewusst ist.
  2. Mess­bar (Mea­sura­ble): Das Ziel soll­te mess­bar sein, damit der Fort­schritt über­wacht und der Erfolg objek­tiv beur­teilt wer­den kann. Man kann es durch quan­ti­ta­ti­ve oder qua­li­ta­ti­ve Kenn­zah­len definiert.
  3. Aus­führ­bar (Achie­va­ble): Das Ziel soll­te erreich­bar sein. Es soll­te eine Her­aus­for­de­rung dar­stel­len, aber von Ihnen  mit den zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­teln erreicht wer­den können.
  4. Rea­lis­tisch (Rea­li­stic): Das Ziel soll­te rea­lis­tisch sein, also unter den tat­säch­lich gege­be­nen Rah­men­be­din­gun­gen wie vor­ge­se­hen umge­setzt wer­den können.
  5. Ter­mi­niert (Time-bound): Das Ziel soll­te einen kla­ren Zeit­rah­men haben, bis wann es erreicht wer­den soll. Eine kla­re Dead­line för­dert die Moti­va­ti­on und den Fokus auf das Errei­chen des Ziels.

Hier ist ein Bei­spiel für ein Ziel, das nach der SMART-Regel for­mu­liert wurde:

Nicht-SMART-Ziel: Ich möch­te mehr Geld verdienen.

SMART-Ziel: Ich möch­te mein monat­li­ches Ein­kom­men um 20% stei­gern, indem ich in den nächs­ten sechs Mona­ten eine Wei­ter­bil­dung zur Geprüf­ten Schutz- und Sicher­heits­kraft abschlie­ße und direkt im Anschluss von mei­nem Arbeit­ge­ber ent­spre­chend ein­ge­setzt werde.

Durch die Anwen­dung der SMART-Regel wird das Ziel kon­kret, mess­bar, erreich­bar, rele­vant und hat eine kla­re zeit­li­che Vor­ga­be. Dadurch erhöht sich die Wahr­schein­lich­keit, dass Sie Ihr Ziel erfolg­reich erreichen.

 

Schritt 4: Machen Sie sich einen “Schlacht­plan”, um Ihre Zie­le zu erreichen!

Nun geht es an die Umset­zungs­pla­nung. Pla­nen Sie die Maß­nah­men, die auf Ihre Zie­le ein­zah­len, z.B.:

Oft macht es Sinn, ver­schie­de­ne Ansät­ze par­al­lel anzu­ge­hen und sich außer­dem einen Plan B (und Plan C) zurecht zu legen.
Prio­ri­sie­ren Sie Ihre Zie­le! Ver­bin­den Sie die ver­schie­de­nen Maß­nah­men mit Ihren Zie­len. Machen Sie sich Kalen­der­ein­trä­ge und arbei­ten Sie fokus­siert dar­an, Zwi­schen­zie­le und Mei­len­stei­ne zu erreichen!
Las­sen Sie sich von Rück­schlä­gen nicht aus der Bahn wer­fen! Blei­ben Sie hart­nä­ckig, kon­zen­triert und positiv!

 

Ich hof­fe, dass Ihnen die­se Tipps hel­fen, Ihre indi­vi­du­el­le Situa­ti­on zu verbessern.

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