Sprach­nach­weis? (Deutsch­kennt­nis­se)

ForumKategorie: Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (allgemein)Sprach­nach­weis? (Deutsch­kennt­nis­se)
Eva Lovas fragte vor 1 Jahr

Guten Mor­gen!  Ich hät­te eine Fra­ge, ob darf man oder wie kann man ohne B1Sprachniveau Sach­kun­de Prü­fung machen? Weil Arbeits­agen­tur hat mich eine Wei­ter­bil­dung machen ‚Wach- und Sicher­heit ‚aber Inte­gra­ti­ons­kurs von deut­scher Spra­che konn­te ich noch nicht anfan­gen, alle Kurs ist voll mit Ukrai­ne! Mit freund­li­chen Grüs­sen. Eva Lovas.  [Mail­adres­se ent­fernt; Anm. d. Redaktion]

1 Antworten
Sachkunde 34a Mitarbeiter antwortete vor 1 Jahr

Hal­lo!
Es gibt kei­ne Vor­aus­set­zun­gen dahin­ge­hen, dass Sie ein bestimm­tes Sprach­ni­veau nach­wei­sen müs­sen. D.h. Sie wer­den ohne jeg­li­ches Sprach­zer­ti­fi­kat zur Prü­fung zugelassen! 

Natür­lich soll­ten Sie in der Pra­xis aber aus­rei­chen­de deut­sche Sprach­kennt­nis­se mit­brin­gen, um eine rea­lis­ti­sche Chan­ce zu haben.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den all­ge­mei­nen Vor­aus­set­zun­gen fin­den Sie unter https://www.sachkunde-34a.de/34a-deutschland-bewachung/

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