Sprach­kennt­nis­se, Prü­fungs­teil­nah­me als Ausländer

ForumKategorie: Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (allgemein)Sprach­kennt­nis­se, Prü­fungs­teil­nah­me als Ausländer
Natalia fragte vor 4 Jahren

Guten Tag!

Ich suche Arbeit in Deutsch­land. Von der Arbeits­agen­tur wur­de mir ein Job im Sicher­heits­ge­wer­be vor­ge­schla­gen. Das möch­te ich ger­ne machen.
Doch dazu möch­te mein zukünf­ti­ger Arbeit­ge­ber, dass ich an der Sach­kunde­prüf­ung teil­neh­me.
Benö­ti­ge ich um als Aus­län­der an der Prü­fung teil­neh­men zu dür­fen, irgend­wel­che Nach­wei­se?
Muss ich ein Sprach­zer­ti­fi­kat (z.B. B2) vorlegen?

Dan­ke & vie­le Grüße,

Nata­lia

1 Antworten
Sachkunde 34a Mitarbeiter antwortete vor 4 Jahren

Hal­lo!
Nein. For­mal brau­chen Sie kei­ner­lei Sprach­kennt­nis­se nachzuweisen.
Aller­dings soll­ten Sie defi­ni­tiv gute Kennt­nis­se der Deut­schen Spra­che haben, denn sonst wer­den Sie die Prü­fung nicht bestehen.
Ein Sprach­kurs im Vor­feld wäre also grund­sätz­lich sicher­lich hilf­reich. Auch soll­ten Sie Fach­aus­drü­cke aus dem Bereich der Bewachung/Sicherheit ken­nen, also z.B. recht­li­che Begrif­fe und Abkür­zun­gen oder Bezeich­nun­gen aus der Sicherheitstechnik.
Vie­le Grü­ße und alles Gute!
Hannes

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