Zer­ti­fi­kat

Wie sieht die­se Beschei­ni­gung aus?

Die kon­kre­te Gestal­tung des Zeug­nis­ses bleibt der jewei­li­gen IHK über­las­sen. Es müs­sen aber bestimm­te for­ma­le Kri­te­ri­en ein­ge­hal­ten wer­den. Die wesent­li­chen Bestand­tei­le des Sach­kun­de­nach­wei­ses sind in der Bewa­chungs­ver­ord­nung (BewachV) fest­ge­legt, näm­lich ganz kon­kret in der Anla­ge 3 (zu § 11 Absatz 7) mit dem Titel “Beschei­ni­gung über die erfolg­rei­che Able­gung einer Sach­kunde­prüf­ung nach § 34a Absatz 1 Satz 3 Num­mer 3 und Absatz 1a Satz 2 der Gewer­be­ord­nung”.
Beispiel:

Frau Maxi­mi­lia­ne Musterfrau
gebo­ren am 01.04.1987 in Musterstadt
wohn­haft in 12345 Bei­spiel­dorf, Mus­ter­stra­ße 1
hat am 20.02.2020
vor der Indus­trie- und Han­dels­kam­mer zu Musterhausen

die Sach­kunde­prüf­ung für die Aus­übung des Wach- und Sicher­heits­ge­wer­bes erfolg­reich abgelegt.
Die Prü­fung erstreck­te sich ins­be­son­de­re auf die fach­spe­zi­fi­schen Pflich­ten und Befug­nis­se fol­gen­der Sachgebiete:

1. Recht der öffent­li­chen Sicher­heit und Ord­nung ein­schließ­lich Gewerberecht,
2. Datenschutzrecht,
3. Bür­ger­li­ches Gesetzbuch,
4. Straf- und Straf­ver­fah­rens­recht, Umgang mit Waffen,
5. Unfall­ver­hü­tungs­vor­schrift Wach- und Sicherungsdienste,
6. Umgang mit Men­schen, ins­be­son­de­re Ver­hal­ten in Gefah­ren­si­tua­tio­nen und Dees­ka­la­ti­ons­tech­ni­ken in Kon­flikt­si­tua­tio­nen sowie inter­kul­tu­rel­le Kom­pe­tenz unter beson­de­rer Beach­tung von Diver­si­tät und gesell­schaft­li­cher Vielfalt,
7. Grund­zü­ge der Sicherheitstechnik.

[Stempel/Siegel]
[Ort und Datum]
[Unter­schrift]


Mus­ter-Zer­ti­fi­kat

Die nach­fol­gen­de Beschei­ni­gung wur­de uns von einem Prü­fungs­teil­neh­mer aus Nürn­berg zur Ver­fü­gung gestellt. Die per­sön­li­chen Daten sowie die Unter­schrift haben wir aus Sicher­heits­grün­den unkennt­lich gemacht:

Sachkunde-Prüfungszeugnis


War­nung vor Fake-Zer­ti­fi­ka­ten (Fäl­schun­gen)

An die­ser Stel­le möch­ten wir ganz klar eine War­nung aus­spre­chen: Es kommt immer wie­der vor, dass Per­so­nen sol­che Sach­kun­de-Zeug­nis­se fäl­schen bzw. sich fal­sche Urkun­den über dubio­se Anbie­ter aus­stel­len las­sen. Tun Sie das nicht!
Sie machen sich straf­bar nach § 267 StGB (Urkun­den­fäl­schung), wenn Sie eine sol­che unech­te Urkun­de im Rechts­ver­kehr (also z.B. zur Vor­la­ge beim Arbeit­ge­ber oder einer Behör­de) gebrau­chen! Außer­dem wird der Schwin­del beim Abgleich mit dem Bewa­cher­re­gis­ter schnell auf­flie­gen! Spa­ren Sie sich also den Ärger und legen Sie die Sach­kunde­prüf­ung bei der IHK ganz ehr­lich und ord­nungs­ge­mäß ab. Der Auf­wand ist überschaubar.


Im nächs­ten Kapi­tel fin­den Sie die ein­schlä­gi­gen recht­li­chen Vor­ga­ben aus dem dem § 34a der Gewer­be­ord­nung (GewO) und der Bewa­chungs­ver­ord­nung (BewachV) zusammengefasst.

Wei­ter…

Exklu­si­ve Tipps dazu, wie Sie die Prü­fung leicht bestehen

Wir sen­den kei­nen Spam! Erfah­re mehr in unse­rer Daten­schutz­er­klä­rung.

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