Infor­ma­tio­nen zur IHK-Prüfung

kurz & knapp

Vor­aus­set­zun­gen

Für die Prü­fungs­an­mel­dung müs­sen kei­ne bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen erfüllt wer­den. Sie soll­ten aber der deut­schen Spra­che in Wort & Schrift mäch­tig sein. Denn Sie müs­sen den Mul­ti­ple-Choice-Test rich­tig ver­ste­hen und die Fra­gen kor­rekt beant­wor­ten kön­nen. Auch in der münd­li­chen Prü­fung wird erwar­tet, dasss Sie sich klar ver­ständ­lich in deut­scher Spra­che aus­drü­cken können.

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The­men & Inhalte

Die Prü­fung umfasst 9 ver­schie­de­ne The­men­be­rei­che, die in einer schrift­li­chen und münd­li­chen Prü­fung abge­fragt werden:
Recht der öffent­li­chen Sicher­heit, Gewer­be­recht (GewO/BewachV), Daten­schutz­recht (BDSG), Bür­ger­li­ches Recht (BGB), Straf­recht / Straf­ver­fah­rens­recht (StGB), Waf­fen­recht (WaffG), Unfall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten (BGV C7), Umgang mit Men­schen, Sicherheitstechnik

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Anmel­dung

Zur Teil­nah­me an einer Sach­kunde­prüf­ung nach § 34a GewO, müs­sen Sie sich recht­zei­tig vor­her anmel­den. Die Anmel­dung erfolgt dort, wo die Prü­fung durch­ge­führt wird, näm­lich bei einer Indus­trie- und Han­dels­kam­mer (IHK). In der Regel muss die Anmel­dung schrift­lich erfol­gen, eini­ge Kam­mern bie­ten jedoch mitt­ler­wei­le die Mög­lich­keit sich direkt online für die Prü­fung anzumelden.

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Prü­fungs­or­te

Die Prü­fung kön­nen Sie nur bei einer Indus­trie- und Han­dels­kam­mer (IHK) able­gen. Die IHK ist in Deutsch­land in allen gro­ßen Bal­lungs­zen­tren ver­tre­ten. Aber nicht alle Kam­mern bie­ten die Sach­kunde­prüf­ung nach §34a GewO an!

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Ter­mi­ne

Die meis­ten Indus­trie- und Han­dels­kam­mern bie­ten die Prü­fun­gen zur Sach­kun­de nach § 34a der Gewer­be­ord­nung regel­mä­ßig an. Üblich ist, dass die Prü­fun­gen bun­des­weit jeweils am 3. Don­ners­tag im Monat statt­fin­den. Achtung:
Nicht alle Kam­mern bie­ten die Prü­fung an. Teil­wei­se fin­den die Prü­fun­gen auch un- regel­mä­ßig oder an ande­ren Ter­mi­nen statt.

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Ablauf

Die Prü­fung glie­dert sich in einen schrift­li­chen und einen münd­li­chen Teil. Zunächst bear­bei­ten Sie den schrift­li­chen Test. Hier müs­sen Sie 72 Fra­gen zu allen The­men durch Ankreu­zen beant­wor­ten. Sie haben dazu 120 Minu­ten Zeit. Haben Sie im schrif­ten Teil min­des­tens 50% der Auf­ga­ben rich­tig gelöst, folgt die münd­li­che Prü­fung. In einem Gespräch vor meh­re­ren Prü­fern, wer­den Ihnen Fra­gen gestellt.

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Bewer­tung

Sie haben die Prü­fung bestan­den, wenn Sie jeweils min­des­tens 50% der Punk­te erzie­len. Sofern Sie bereits im ers­ten Prü­fungs­teil, also dem schrift­li­chen Test, weni­ger als 50% der Punk­te erzie­len, wer­den Sie gar nicht erst zur münd­li­chen Prü­fung zuge­las­sen und die Prü­fung gilt als nicht bestanden.

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Wie­der­ho­lung

Die Prü­fungs­tei­le kön­nen wie­der­holt wer­den, wobei (antei­li­ge) Prü­fungs­ge­büh­ren erneut fäl­lig wer­den. Sofern Sie bei Erst­prü­fung bereits im schrift­li­chen Teil aus­ge­schie­den sind, muss die Gesamt­prü­fung erneut abge­legt wer­den. Sind Sie in der münd­li­chen Prü­fung durch­ge­fal­len, müs­sen Sie ledig­lich die­se Teil­prü­fung erneut absolvieren.

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Zer­ti­fi­kat / Prüfungszeugnis

Ob Sie bestan­den haben oder nicht, erfah­ren Sie direkt im Anschluss an Ihre Prü­fung. Die Beschei­ni­gung über das erfolg­rei­che Able­gen der Sach­kunde­prüf­ung erhal­ten Sie erst nach dem Prü­fungs­tag per Post zuge­schickt. Das Aus­stel­len des enst­pre­chen­den Zer­ti­fi­kats (“Sach­kun­de­nach­weis”) durch die Indus­trie- und Han­dels­kam­mer sowie die Zusen­dung kann eini­ge Tage in Anspruch nehmen.

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Die wich­tigs­ten für die Sach­kunde­prüf­ung rele­van­ten Inhal­te aus der Gewer­be­ord­nung (GewO) und der Bewa­chungs­ver­ord­nung (BewachV) fin­den Sie auf der nach­fol­gen­den Sei­te im Wort­laut zusammengefasst.

Wei­ter…

Exklu­si­ve Tipps dazu, wie Sie die Prü­fung leicht bestehen

Wir sen­den kei­nen Spam! Erfah­re mehr in unse­rer Daten­schutz­er­klä­rung.

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