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Prü­fungs­fra­gen und Ant­wor­ten aus­wen­dig ler­nen: Reicht das zum Bestehen der 34a-Prüfung?

Prü­fungs­fra­gen und Ant­wor­ten aus­wen­dig ler­nen: Reicht das zum Bestehen der 34a-Prüfung?

Die Sach­kunde­prüf­ung im Bewa­chungs­ge­wer­be nach § 34a der Gewer­be­ord­nung ist eine wich­ti­ge Vor­aus­set­zung für den Berufs­ein­stieg in die­sem Bereich. Sie soll sicher­stel­len, dass Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber über die not­wen­di­gen Kennt­nis­se ver­fü­gen, um die Sicher­heit von Men­schen und den Schutz von Eigen­tum zu gewährleisten.
In die­sem Zusam­men­hang stellt sich die Fra­ge, ob es sinn­voll ist, alle mög­li­chen Prü­fungs­fra­gen und Ant­wor­ten nur aus­wen­dig zu ler­nen, ohne sich tie­fer mit den Inhal­ten der Prü­fung zu befassen.

Prü­fungs­fra­gen: Theo­rie und Praxis

Kei­ne Fra­ge — das Ler­nen mit 34a-Prü­fungs­fra­gen bie­tet vie­le Vor­tei­le. Das rei­ne Aus­wen­dig­ler­nen von Prü­fungs­fra­gen und ‑ant­wor­ten ist in die­sem Zusam­men­hang kei­ne geeig­ne­te Vor­be­rei­tungs­me­tho­de, da die Prü­fung auch situa­ti­ons­be­zo­ge­ne Fra­gen beinhal­ten kann. Gera­de im münd­li­chen Prü­fungs­teil ist das der Fall. Außer­dem geht es dar­um, die Zusam­men­hän­ge zwi­schen ver­schie­de­nen The­men­ge­bie­ten zu ver­ste­hen und die­se auf kon­kre­te Pra­xis­fäl­le anwen­den zu kön­nen. Eine ober­fläch­li­che Vor­be­rei­tung führt mög­li­cher­wei­se dazu, dass eini­ge Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten zwar die Prü­fung bestehen, aber nicht in der Lage sind, ihr Wis­sen in der Pra­xis anzu­wen­den. Im Regel­fall wird aber auch das Bestehen der Prü­fung eine Her­aus­for­de­rung, wenn man nur aus­wen­dig lernt und kein wirk­li­ches Ver­ständ­nis über die Inhal­te erlangt hat.

Her­aus­for­de­run­gen

Zudem ist es wich­tig, nicht nur die gesetz­li­chen Grund­la­gen und die ein­schlä­gi­gen Vor­schrif­ten zu ken­nen, son­dern auch die psy­cho­lo­gi­schen und kom­mu­ni­ka­ti­ven Aspek­te des Berufs zu ver­ste­hen. Denn pri­va­te Sicher­heits­kräf­te müs­sen nicht nur Gefah­ren erken­nen und abweh­ren, son­dern auch in der Lage sein, Dees­ka­la­ti­ons­tech­ni­ken anzu­wen­den und mit schwie­ri­gen Situa­tio­nen umzu­ge­hen. Dazu gehört auch, effek­tiv zu kom­mu­ni­zie­ren und Kon­flik­te zu lösen. Hier spie­len natür­lich aber nicht nur die Lern­in­hal­te eine Rol­le, son­dern vor allem auch die Berufs­er­fah­rung und das Wei­ter­ge­ben von Erfah­rungs­wer­ten, z.B. im Rah­men eines Vor­be­rei­tungs­kur­ses oder im Aus­tausch mit erfah­re­nen Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen. Auf den rech­li­che The­men der 34a-Sach­kunde­prüf­ung liegt übri­gens ein Schwer­punkt. The­men­ge­bie­te wie das Straf- oder Zivil­recht sind in der schrift­li­chen Prü­fung dop­pelt gewich­tet. Man soll­te hier durch das Ver­ständ­nis der recht­li­chen Mate­rie kei­ne Punk­te leich­fer­tig lie­gen las­sen, von den Risi­ken recht­li­cher Unkennt­nis bei der spä­te­ren Tätig­keit im Sicher­heits­dienst ganz zu schweigen.

Ver­ständ­nis der Prüfungsinhalte

Prü­fungs­teil­neh­mer soll­ten sich inten­siv mit den Inhal­ten der Prü­fung aus­ein­an­der­set­zen und ver­su­chen, ein tie­fe­res Ver­ständ­nis zu erlan­gen. Sie soll­ten sich nicht nur mit den Fak­ten, son­dern auch mit den Zusam­men­hän­gen und der Bedeu­tung des Gelern­ten aus­ein­an­der­set­zen. Eine Mög­lich­keit, dies zu errei­chen, ist es, sich mit ande­ren Men­schen aus­zu­tau­schen, die sich eben­falls auf die Prü­fung vor­be­rei­ten oder bereits in der Bran­che tätig sind. Auch prak­ti­sche Erfah­run­gen kön­nen dazu bei­tra­gen, das Ver­ständ­nis zu ver­tie­fen und das Gelern­te anzu­wen­den. Gene­rell emp­feh­lens­wert sind Bücher, Online­kur­se und Prä­senz­lehr­gän­ge, in denen der Kon­text dar­ge­legt wird und nicht aus­schließ­lich mit Test­fra­gen und Lösun­gen gear­bei­tet wird. Erklä­run­gen an Hand von Fall­bei­spie­len kön­nen dabei wesent­lich zum Begrei­fen, ins­be­son­de­re auch recht­li­cher The­ma­ti­ken, beitragen.

Fazit

Zusam­men­fas­send lässt sich sagen, dass es nicht sinn­voll ist, alle mög­li­chen Prü­fungs­fra­gen und Ant­wor­ten nur aus­wen­dig zu ler­nen, ohne sich tie­fer mit den Inhal­ten der Prü­fung zu befas­sen. Statt­des­sen soll­ten Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber sich inten­siv mit den Inhal­ten der Prü­fung aus­ein­an­der­set­zen und ver­su­chen, ein tie­fe­res Ver­ständ­nis zu erlan­gen. Dies kann dazu bei­tra­gen, dass sie nicht nur die Prü­fung bestehen, son­dern auch in der Lage sind, ihr Wis­sen in der Pra­xis anzu­wen­den und erfolg­reich in der pri­va­ten Sicher­heits­wirt­schaft zu arbeiten.

Bewer­bungs­tipps für pri­va­te Sicher­heits­kräf­te: Wie Sie sich erfolg­reich bewerben!

Bewer­bungs­tipps für pri­va­te Sicher­heits­kräf­te: Wie Sie sich erfolg­reich bewerben!

Sicher­heits­kräf­te spie­len eine wich­ti­ge Rol­le in der pri­va­ten Sicher­heits­wirt­schaft und sind oft der ers­te Ansprech­part­ner für Kun­den und Besu­cher. Wenn Sie als Sicher­heits­kraft einen neu­en Job suchen, kann eine erfolg­rei­che Bewer­bung den Unter­schied zwi­schen Erfolg und Miss­erfolg aus­ma­chen. Die Chan­cen ste­hen auf Grund der Situa­ti­on am Arbeits­markt recht gut. Man spricht auch von einem Arbeit­neh­mer­markt — heißt: Es gibt kaum genü­gend qua­li­fi­zier­te Bewer­ber für die der­zeit offe­nen Stel­len. Sie haben — abhän­gig natür­lich von eini­gen Fak­to­ren wie Ihrer Aus­bil­dung und vom gewünsch­ten Arbeits­ort — prin­zi­pi­ell eine gute Auswahlmöglichkeit!

In die­sem Arti­kel geben wir Ihnen Tipps und Rat­schlä­ge, wie Sie sich erfolg­reich bewer­ben und Ihren Traum­job in der pri­va­ten Sicher­heits­wirt­schaft fin­den können.

10 Bewer­bungs­tipps für Sicher­heits­kräf­te im pri­va­ten Sicherheitssektor

  1. Erstel­len Sie ein aus­sa­ge­kräf­ti­ges Anschreiben

Das Anschrei­ben ist der ers­te Ein­druck, den Sie bei einem poten­zi­el­len Arbeit­ge­ber hin­ter­las­sen. Es ist wich­tig, dass Sie sich Zeit neh­men, um ein aus­sa­ge­kräf­ti­ges Anschrei­ben zu erstel­len, das Ihre Erfah­run­gen, Fähig­kei­ten und Moti­va­ti­on her­vor­hebt. Stel­len Sie sicher, dass Sie das Anschrei­ben indi­vi­du­ell auf das Unter­neh­men und die aus­ge­schrie­be­ne Secu­ri­ty-Stel­le abstim­men und dass Sie sich über das Unter­neh­men und sei­ne Akti­vi­tä­ten informieren.

  1. Aktua­li­sie­ren Sie Ihren Lebenslauf

Ihr Lebens­lauf ist Ihr wich­tigs­tes Bewer­bungs­do­ku­ment und soll­te Ihre Berufs­er­fah­rung, Fähig­kei­ten und Qua­li­fi­ka­tio­nen prä­sen­tie­ren. Aktua­li­sie­ren Sie Ihren Lebens­lauf, bevor Sie sich bewer­ben, und stel­len Sie sicher, dass er über­sicht­lich und leicht zu lesen ist. Ver­wen­den Sie Stich­punk­te und kla­re For­ma­tie­run­gen, um wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen her­vor­zu­he­ben. Geben Sie auch an, wel­che Schu­lun­gen und Zer­ti­fi­zie­run­gen Sie absol­viert haben und wel­che Erfah­run­gen Sie in der Sicher­heits­bran­che gemacht haben. Legen Sie Ihre Befä­hi­gungs­nach­wei­se, Arbeits­zeug­ni­se und etwa­ige Schu­lungs­nach­wei­se vor. Ver­zich­ten Sie da bei auf Fake-Doku­men­te und über­zeu­gen Sie durch eine fach­lich kor­rek­te Aus­drucks­wei­se.

  1. Beto­nen Sie Ihre Fähig­kei­ten und Erfahrungen

Als Sicher­heits­kraft soll­ten Sie in der Lage sein, Gefah­ren­si­tua­tio­nen schnell zu erken­nen und ange­mes­sen dar­auf zu reagie­ren. Beto­nen Sie in Ihrer Bewer­bung Ihre Fähig­kei­ten und Erfah­run­gen im Bereich der Sicher­heit und stel­len Sie sicher, dass Sie Ihre Kom­pe­ten­zen in den Berei­chen Kom­mu­ni­ka­ti­on, Kon­flikt­lö­sung und Dees­ka­la­ti­on her­vor­he­ben. Über­trei­ben Sie dabei aber nicht, z.B. durch exzen­trisch aus­ufern­de Erleb­nis­er­zäh­lun­gen Ihrer bis­he­ri­gen Hel­den­ta­ten als Security-Mitarbeiter!

  1. Sei­en Sie auf das Vor­stel­lungs­ge­spräch vorbereitet

Ein Vor­stel­lungs­ge­spräch ist Ihre Chan­ce, sich von Ihrer bes­ten Sei­te zu prä­sen­tie­ren und den Arbeit­ge­ber von Ihren Fähig­kei­ten zu über­zeu­gen. Berei­ten Sie sich auf das Vor­stel­lungs­ge­spräch vor, indem Sie sich über das Unter­neh­men infor­mie­ren, Fra­gen vor­be­rei­ten und sich über­le­gen, wel­che Ant­wor­ten Sie geben wür­den. Stel­len Sie sicher, dass Sie pünkt­lich und gut vor­be­rei­tet zum Vor­stel­lungs­ge­spräch erschei­nen und dass Sie Ihre Qua­li­fi­ka­tio­nen und Erfah­run­gen deut­lich darstellen.

  1. Blei­ben Sie posi­tiv und selbstbewusst

Als Sicher­heits­kraft ist es wich­tig, dass Sie posi­tiv und selbst­be­wusst auf­tre­ten. Sei­en Sie über­zeugt von Ihren Fähig­kei­ten und Erfah­run­gen und ver­mit­teln Sie Ihrem poten­zi­el­len Arbeit­ge­ber, dass Sie die bes­te Wahl für den Job sind. Blei­ben Sie wäh­rend des gesam­ten Bewer­bungs­pro­zes­ses pro­fes­sio­nell und höf­lich und stel­len Sie sicher, dass Sie einen posi­ti­ven Ein­druck hin­ter­las­sen. Zie­hen Sie an die­ser Stel­le bit­te nicht über Ihren alten bzw. bis­he­ri­gen Arbeit­ge­ber her. Das macht kei­nen guten Ein­druck und das Füh­rungs­per­so­nal der pri­va­ten Sicher­heits­bran­che ist oft bes­ser ver­netzt als Sie denken!

  1. Nut­zen Sie Ihr Netzwerk

Nut­zen Sie Ihr beruf­li­ches Netz­werk, um poten­zi­el­le Arbeit­ge­ber zu fin­den und sich über offe­ne Stel­len zu infor­mie­ren. Spre­chen Sie mit ehe­ma­li­gen Kol­le­gen, Vor­ge­setz­ten und ande­ren Kon­tak­ten in der Sicher­heits­bran­che und fra­gen Sie nach Emp­feh­lun­gen oder Infor­ma­tio­nen zu offe­nen Stel­len. Auch Online-Platt­for­men wie Lin­ke­dIn oder XING kön­nen Ihnen dabei hel­fen, poten­zi­el­le Arbeit­ge­ber zu fin­den und Kon­tak­te zu knüp­fen. Sie kön­nen dort auch ange­ben, dass Sie offen für Ange­bo­te sind. Manch­mal mel­den sich auch Head­hun­ter, die bei der Ver­mitt­lung von Jobs hilf­reich sein können.

  1. Sei­en Sie fle­xi­bel und offen für neue Herausforderungen

In der pri­va­ten Sicher­heits­wirt­schaft gibt es eine Viel­zahl von Auf­ga­ben und Posi­tio­nen, die unter­schied­li­che Fähig­kei­ten und Erfah­run­gen erfor­dern. Sei­en Sie fle­xi­bel und offen für neue Her­aus­for­de­run­gen und prü­fen Sie, ob Sie für ande­re Posi­tio­nen oder Auf­ga­ben geeig­net sind. Viel­leicht kön­nen Sie Ihre Fähig­kei­ten und Erfah­run­gen in einer ande­ren Posi­ti­on bes­ser ein­brin­gen oder haben Inter­es­se an einer neu­en Herausforderung.

  1. Prä­sen­tie­ren Sie sich professionell

Als Sicher­heits­kraft sind Sie das Aus­hän­ge­schild des Unter­neh­mens und soll­ten sich des­halb pro­fes­sio­nell prä­sen­tie­ren. Stel­len Sie sicher, dass Sie bei Bewer­bungs­ge­sprä­chen oder ande­ren beruf­li­chen Anläs­sen ange­mes­se­ne Klei­dung tra­gen und einen gepfleg­ten Ein­druck machen. Ach­ten Sie auch auf Ihre Kör­per­spra­che und Ihr Auf­tre­ten und stel­len Sie sicher, dass Sie höf­lich und pro­fes­sio­nell kommunizieren.

  1. Schre­cken Sie nicht vor hohen Anfor­de­run­gen zurück

Maxi­mal 20 Jah­re und und dabei 10 Jah­re Berufs­er­fah­rung — das geht natür­lich nicht. Oft schrei­ben Arbeit­ge­ber ziem­lich vie­le Anfor­de­run­gen in die Stel­len­an­zei­gen. Schre­cken Sie davor nicht zurück, aber sei­en Sie den­noch ehr­lich, wenn Sie eine Anfor­de­rung (noch) nicht erfül­len. Erfah­rung lässt sich auch im neu­en Job noch sam­meln, feh­len­de Fremd­spra­chen­kennt­nis­se las­sen sich durch Kur­se neben­bei ver­tie­fen (z.B. bei der VHS) und feh­len­de Zusatz­aus­bil­dun­gen kann man nach­ho­len. Arbeit­ge­ber sind hier oft fle­xi­bler als man denkt, vor allem wenn es ansons­ten (mensch­lich) passt!

  1. Blei­ben Sie am Ball und haben Sie kei­ne Angst vor Rückschlägen!

Einen Voll­tref­fer direkt bei der ers­ten Bewer­bung zu lan­den und den Traum­job zu erhal­ten, das ist eher die Aus­nah­me. Haben Sie kei­ne Angst, wenn es nicht bei der ers­ten Bewer­bung klappt, son­dern ver­su­chen Sie es woan­ders erneut. Oft ist auch die Fra­ge nach einem offe­nen Feed­back hifl­reich, war­um man nicht in die enge­re Aus­wahl gekom­men ist oder ein pro­fes­sio­nel­les Bewer­bungs­trai­ning, bei dem auch die Bewer­bungs­un­ter­la­gen gesich­tet und opti­miert wer­den. Blei­ben Sie hier ein­fach am Ball, abon­nie­ren Sie auf Stel­len­por­ta­len ent­spre­chen­de Stel­len­an­ge­bo­te. Sie wer­den dann auto­ma­tisch benach­rich­tigt, wenn sich in Ihrem Such­ra­di­us neue Stel­len ergeben.

Fazit

Eine erfolg­rei­che Bewer­bung in der pri­va­ten Sicher­heits­wirt­schaft erfor­dert Zeit, Auf­wand und Enga­ge­ment. Nut­zen Sie die oben genann­ten Tipps, um Ihre Bewer­bung zu opti­mie­ren und Ihren Traum­job zu fin­den. Blei­ben Sie am Ball und bil­den Sie sich wei­ter. Ver­glei­chen Sie die Stel­len­an­ge­bo­te und ver­su­chen Sie sich best­mög­lich zu ver­kau­fen. Sei­en Sie selbst­be­wusst, fle­xi­bel und pro­fes­sio­nell und zei­gen Sie Ihrem poten­zi­el­len Arbeit­ge­ber, dass Sie die per­fek­te Wahl für den Job sind.

Kann man die Sach­kunde­prüf­ung in einer ande­ren Spra­che ablegen?

Kann man die Sach­kunde­prüf­ung in einer ande­ren Spra­che ablegen?

Nein. Das Able­gen der 34a-Prü­fung ist nur auf Deutsch möglich.

Sach­kunde­prüf­ung in der Bewa­chung bald auf Rus­sisch, Ara­bisch oder Englisch

Schon oft wur­de ich gefragt, ob die Sach­kunde­prüf­ung nach § 34a GewO auch in einer ande­ren Spra­che abge­legt wer­den kann — so wie bei der Füh­rer­schein­prü­fung, die in Deutsch­land unter ande­rem auch auf Eng­lisch, Fran­zö­sisch, Grie­chisch, Ita­lie­nisch, Kroa­tisch, Pol­nisch, Por­tu­gie­sisch, Rumä­nisch, Rus­sisch, Spa­nisch und Tür­kisch durch­ge­führt wird. Bei der Sach­kunde­prüf­ung ist das nicht möglich!
Und das ist mei­ner Mei­nung nach auch gut so. Wäh­rend die Regeln im Stra­ßen­ver­kehr näm­lich in der EU recht ähn­lich sind, z.B.was das Erschei­nungs­bild und die Bedeu­tung von Ver­kehrs­zei­chen angeht, ist das im Bereich der pri­va­ten Sicher­heit heik­ler. Zum einen muss man sich hier sehr sicher durch die Rechts­nor­men bewe­gen kön­nen, also die ein­schlä­gi­gen Geset­ze und Ver­ord­nun­gen des Lan­des im Detail ken­nen. Zum ande­ren hat man es immer direkt mit den Men­schen zu tun und die Kom­mu­ni­ka­ti­on stellt einen wesent­li­chen Fak­tor im Umgang mit ande­ren dar, z.B. bei der Dees­ka­la­ti­on. Ganz abge­se­hen davon, dass deut­sche Rechts­tex­te sprach­lich teil­wei­se schwer zu ver­ste­hen sind, hat die Spra­che auch in der Pra­xis ihre Fein­hei­ten. Es macht daher defi­ni­tiv Sinn, dass man in der Spra­che des Lan­des kom­mu­ni­zie­ren kann, in dem man sei­ne Arbeit ver­rich­tet. Natür­lich sind aber auch Fremd­spra­chen­kennt­nis­se sehr wich­tig, denkt man zum Bei­spiel an Ver­an­stal­tun­gen mit inter­na­tio­na­lem Publi­kum, z.B. Fes­ti­vals oder Mes­sen. Mehr­spra­chig­keit ist in der Sicher­heits­bran­che ein gro­ßer Vorteil.

 

Benö­tigt man für die IHK einen Nach­weis, dass man gut genug Deutsch spricht?

Deut­sche Spra­che, schwe­re Spra­che — lau­tet eine bekann­te Aus­sa­ge. Erfah­rungs­ge­mäß haben es Nicht-Mut­ter­sprach­ler beson­ders schwer, die Sach­kunde­prüf­ung nach § 34a GewO im ers­ten Anlauf zu bestehen. Ein Grund dafür sind die oft nicht gera­de leicht ver­ständ­li­chen Prü­fungs­fra­gen. Man soll­te sich daher einer­seits inhalt­lich gut auf die Prü­fung vor­be­rei­ten, ande­rer­seits über ein gewis­ses Maß an Sprach­kennt­nis­sen aus dem All­tag sowie aus der Fach­spra­che (Rechts­be­grif­fe, Fach­be­grif­fe aus dem Bereich der Sicher­heit, etc.) ver­fü­gen. Eine Zulas­sungs­vor­aus­set­zung sind die Sprach­kennt­nis­se bis­lang nicht. D.h. Sie brau­chen kein Sprach­zer­ti­fi­kat oder einen ähn­li­chen Nach­weis vor­le­gen, um an der Sach­kunde­prüf­ung teil­neh­men zu dürfen.

 

Hil­fen für fremd­spra­chi­ge Sachkunde-Teilnehmer

Wenn Sie neu in Deutsch­land sind und noch nicht so gut Deutsch spre­chen, macht die Teil­nah­me an einem Sprach­kurs auch zur Vor­be­rei­tung auf die IHK-Prü­fung defi­ni­tiv Sinn. Oft bie­ten die Volks­hoch­schu­len (VHS) Sprach­kur­se an. Das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) för­dert außer­dem die Teil­nah­me an Sprach- bzw. Inte­gra­ti­ons­kur­sen. Zusätz­lich kön­nen Lern-Apps und natür­lich das Ver­wen­den der deut­schen Spra­che im All­tag sehr hilf­reich sein. Lexi­ka mit Fach­be­grif­fen für den Sicher­heits­sek­tor sind im Han­del erhältlich.

Trotz Coro­na­kri­se die Sach­kunde­prüf­ung nach § 34a Gewo ablegen

Trotz Coro­na­kri­se die Sach­kunde­prüf­ung nach § 34a Gewo ablegen

In den ver­gan­ge­nen Mona­ten sind die Sach­kun­de­prü­fun­gen nach § 34a GewO (Bewa­chung) wegen der Coro­na­kri­se (COVID-19) aus­ge­fal­len. Nun fin­den die Prü­fun­gen bei der Indus­trie- und Han­dels­kam­mer (IHK) wie­der statt. Für alle, die sich recht­zei­tig ange­mel­det haben oder deren Ter­min ver­scho­ben wur­de, geht es mor­gen am 18. Juni 2020 in die schrift­li­che Prü­fung. Für die Teil­nah­me an der Prü­fung gel­ten der­zeit vie­ler­orts beson­de­re Bestim­mun­gen, z.B.:

Wel­che Bestim­mun­gen genau gel­ten, fin­den Sie auf dem Schrei­ben der IHK zur Prü­fung bzw. auch auf der Inter­net­sei­te der jewei­li­gen IHK.
Allen, die mor­gen an der Prü­fung teil­neh­men, wün­sche ich viel Erfolg! 

PS: Falls Ihre Prü­fung, die z.B. im April hät­te statt­fin­den sol­len, ersatz­los abge­sagt wor­den ist, müs­sen Sie sich für einen neu­en Ter­min melden!
Auf Grund der gro­ßen Nach­fra­ge aktu­ell, soll­ten Sie sich früh­zei­tig zur Prü­fung anmel­den. Da Min­dest­ab­stän­de ein­ge­hal­ten wer­den müs­sen, sind die ohne­hin schon knap­pen Plät­ze noch zusätz­lich begrenzt. Alle Prü­fungs­ter­mi­ne fin­den Sie unter https://www.sachkunde-34a.de/wann-termine-34a/

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