Grün­de für die Sachkunde

Wes­halb die Sach­kunde­prüf­ung ablegen?

1. Recht­li­che Pflicht

Das erfolg­rei­che Able­gen der Sach­kunde­prüf­ung ist, gemäß § 34a der Gewer­be­ord­nung, recht­li­che Vor­aus­set­zung für bestimm­te Tätig­kei­ten inner­halb der Wach- und Sicher­heits­bran­che. Nur mit dem Nach­weis über eine ent­spre­chen­de Sach­kennt­nis dür­fen Sie in Berei­chen des pri­va­ten Sicher­heits­sek­tors ein­ge­setzt wer­den, für die die allei­ni­ge Unter­rich­tung nach § 34a (ohne IHK-Prü­fung) nicht ausreicht.

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2. Beruf­li­che Perspektive

Als sach­kun­di­ger, IHK-geprüf­ter Sicher­heits­mit­ar­bei­ter dür­fen Sie wei­te­re Tätig­kei­ten als Beschäf­ti­ger im Sicher­heits­dienst durch­füh­ren. Sie erhal­ten dadurch neue beruf­li­che Per­spek­ti­ven und fin­den mehr Job­an­ge­bo­te, die für Sie in Fra­ge kom­men könn­ten. Dar­über hin­aus erfül­len Sie mit abge­leg­ter Sach­kunde­prüf­ung eine der not­wen­di­gen Vor­aus­set­zun­gen, um sich in der Sicher­heits­bran­che mit einer eige­nen Sicher­heits­fir­ma selbst­stän­dig machen zu dürfen.

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3. Pri­va­te Weiterentwicklung

Neben allen recht­li­chen Vor­ga­ben wer­den Sie sich in den Lehr­gän­gen oder wäh­rend des Selbst­stu­di­ums zur Vor­be­rei­tung auf die IHK-Sach­kunde­prüf­ung, natür­lich auch zahl­rei­ches neu­es Wis­sen aneig­nen. Die­ses Wis­sen bil­det die Grund­la­ge für ein siche­res Auf­tre­ten im Beruf mit ent­spre­chen­der Hand­lungs­kom­pe­tenz, wird Ihnen aber sehr wahr­schein­lich auch im pri­va­ten Bereich von Nut­zen sein. Zusätz­lich pro­fi­tie­ren Sie nach einer erfolg­rei­chen Wei­ter­qua­li­fi­zie­rung grund­sätz­lich auch von finan­zi­ell lukra­ti­ve­ren sowie abwechs­lungs­rei­che­ren Arbeitsstellen.

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