Prü­fungs­ter­mi­ne

Wann fin­den die Sach­kun­de­prü­fun­gen statt?

Grund­sätz­lich sind die Ter­mi­ne, an denen die schrift­li­che Sach­kunde­prüf­ung statt­fin­det, bun­des­weit ein­heit­lich jeweils am 3. Don­ners­tag im Monat. Zu beach­ten ist, dass Ihre Prü­fungs­an­mel­dung min­des­tens drei Wochen zuvor bei der IHK ein­ge­gan­gen sein muss (sie­he Anmel­dung) und auch die Prü­fungs­ge­büh­ren bezahlt wor­den sein müs­sen, um am Prü­fungs­tag teil­neh­men zu dürfen.
Der zwei­te, münd­li­che Prü­fungs­teil fin­det noch am sel­ben Tag, am Fol­ge­tag oder an einem ande­ren Tag bis maxi­mal zwei Wochen nach dem schrift­li­chen Test, statt. Hier­zu wer­den Sie nur zuge­las­sen, sofern Sie in der schrift­li­chen Prü­fung min­des­tens 50 Punk­te erzielt haben. Über den Ter­min der münd­li­chen Prü­fung wer­den Sie im Vor­feld von der Indus­trie- und Han­dels­kam­mer infor­miert. Sie erhal­ten in der Regel einen sepa­ra­ten Nach­weis über das Bestehen der schrift­li­chen Teil­prü­fung, den Sie bei der münd­li­chen Prü­fung vor­le­gen müssen.


Kön­nen Ter­mi­ne abweichen?

Ja! Es kann zu kalen­da­risch beding­ten Ter­min­ver­schie­bun­gen kom­men, zum Bei­spiel wenn der 3. Don­ners­tag auf einen Fei­er­tag fällt. In die­sem Fall fin­det die Prü­fung aus­nahms­wei­se am 4. Don­ners­tag des betrof­fe­nen Monats statt. Im Dezem­ber fin­det die Sach­kunde­prüf­ung dar­über hin­aus grund­sätz­lich immer am 2. Don­ners­tag statt.
Im Ein­zel­fall kann es zu wei­te­ren Abwei­chun­gen und Ter­min­ver­schie­bun­gen kom­men, ins­be­son­de­re dann, wenn Ter­mi­ne sei­tens der IHK abge­sagt wer­den müs­sen (z.B. auf Grund gerin­ger Teil­neh­mer­zah­len oder weil Prü­fer aus­fal­len). Auch bei beson­de­ren Lagen kann es sein, dass ein­zel­ne oder auch alle Indus­trie- und Han­dels­kam­mern Prü­fungs­ter­mi­ne absa­gen oder ver­schie­ben (z.B. wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie). Erkun­di­gen Sie sich daher unbe­dingt auf der Inter­net­sei­te der jewei­li­gen IHK, bei beson­de­ren Lagen idea­ler­wei­se auch noch­mals am Vortag!

Gro­ße Indus­trie- und Han­dels­kam­mern (IHKen) wie z.B. die IHK Ber­lin bie­ten die Prü­fung auf Grund der hohen Nach­fra­ge mitt­ler­wei­le sogar mehr­mals pro Monat PC-gestützt an. Die abwei­chen­den Ter­mi­ne für die schrift­li­chen und münd­li­chen 34a-Prü­fun­gen fin­den Sie meist direkt auf der Inter­net­sei­te der jewei­li­gen Kammer.


Wann genau sind die nächs­ten Termine?

Fol­gen­de Ter­mi­ne haben wir für Sie ermittelt:

Alle Ter­min­an­ga­ben sind ohne Gewähr.
Bit­te fra­gen Sie bei Ihrer Kam­mer nach, um einen ver­bind­li­chen Prü­fungs­ter­min zu erfahren!


Wie läuft die Sach­kunde­prüf­ung ab? Was Sie am Prü­fungs­tag der Sach­kun­de 34a erwar­tet, erfah­ren Sie im nächs­ten Abschnitt.

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Exklu­si­ve Tipps dazu, wie Sie die Prü­fung leicht bestehen

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