1. Mai 2023
Sicherheitskräfte spielen eine wichtige Rolle in der privaten Sicherheitswirtschaft und sind oft der erste Ansprechpartner für Kunden und Besucher. Wenn Sie als Sicherheitskraft einen neuen Job suchen, kann eine erfolgreiche Bewerbung den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg ausmachen. Die Chancen stehen auf Grund der Situation am Arbeitsmarkt recht gut. Man spricht auch von einem Arbeitnehmermarkt — heißt: Es gibt kaum genügend qualifizierte Bewerber für die derzeit offenen Stellen. Sie haben — abhängig natürlich von einigen Faktoren wie Ihrer Ausbildung und vom gewünschten Arbeitsort — prinzipiell eine gute Auswahlmöglichkeit!
In diesem Artikel geben wir Ihnen Tipps und Ratschläge, wie Sie sich erfolgreich bewerben und Ihren Traumjob in der privaten Sicherheitswirtschaft finden können.
10 Bewerbungstipps für Sicherheitskräfte im privaten Sicherheitssektor
- Erstellen Sie ein aussagekräftiges Anschreiben
Das Anschreiben ist der erste Eindruck, den Sie bei einem potenziellen Arbeitgeber hinterlassen. Es ist wichtig, dass Sie sich Zeit nehmen, um ein aussagekräftiges Anschreiben zu erstellen, das Ihre Erfahrungen, Fähigkeiten und Motivation hervorhebt. Stellen Sie sicher, dass Sie das Anschreiben individuell auf das Unternehmen und die ausgeschriebene Security-Stelle abstimmen und dass Sie sich über das Unternehmen und seine Aktivitäten informieren.
- Aktualisieren Sie Ihren Lebenslauf
Ihr Lebenslauf ist Ihr wichtigstes Bewerbungsdokument und sollte Ihre Berufserfahrung, Fähigkeiten und Qualifikationen präsentieren. Aktualisieren Sie Ihren Lebenslauf, bevor Sie sich bewerben, und stellen Sie sicher, dass er übersichtlich und leicht zu lesen ist. Verwenden Sie Stichpunkte und klare Formatierungen, um wichtige Informationen hervorzuheben. Geben Sie auch an, welche Schulungen und Zertifizierungen Sie absolviert haben und welche Erfahrungen Sie in der Sicherheitsbranche gemacht haben. Legen Sie Ihre Befähigungsnachweise, Arbeitszeugnise und etwaige Schulungsnachweise vor. Verzichten Sie da bei auf Fake-Dokumente und überzeugen Sie durch eine fachlich korrekte Ausdrucksweise.
- Betonen Sie Ihre Fähigkeiten und Erfahrungen
Als Sicherheitskraft sollten Sie in der Lage sein, Gefahrensituationen schnell zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Betonen Sie in Ihrer Bewerbung Ihre Fähigkeiten und Erfahrungen im Bereich der Sicherheit und stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Kompetenzen in den Bereichen Kommunikation, Konfliktlösung und Deeskalation hervorheben. Übertreiben Sie dabei aber nicht, z.B. durch exzentrisch ausufernde Erlebniserzählungen Ihrer bisherigen Heldentaten als Security-Mitarbeiter!
- Seien Sie auf das Vorstellungsgespräch vorbereitet
Ein Vorstellungsgespräch ist Ihre Chance, sich von Ihrer besten Seite zu präsentieren und den Arbeitgeber von Ihren Fähigkeiten zu überzeugen. Bereiten Sie sich auf das Vorstellungsgespräch vor, indem Sie sich über das Unternehmen informieren, Fragen vorbereiten und sich überlegen, welche Antworten Sie geben würden. Stellen Sie sicher, dass Sie pünktlich und gut vorbereitet zum Vorstellungsgespräch erscheinen und dass Sie Ihre Qualifikationen und Erfahrungen deutlich darstellen.
- Bleiben Sie positiv und selbstbewusst
Als Sicherheitskraft ist es wichtig, dass Sie positiv und selbstbewusst auftreten. Seien Sie überzeugt von Ihren Fähigkeiten und Erfahrungen und vermitteln Sie Ihrem potenziellen Arbeitgeber, dass Sie die beste Wahl für den Job sind. Bleiben Sie während des gesamten Bewerbungsprozesses professionell und höflich und stellen Sie sicher, dass Sie einen positiven Eindruck hinterlassen. Ziehen Sie an dieser Stelle bitte nicht über Ihren alten bzw. bisherigen Arbeitgeber her. Das macht keinen guten Eindruck und das Führungspersonal der privaten Sicherheitsbranche ist oft besser vernetzt als Sie denken!
- Nutzen Sie Ihr Netzwerk
Nutzen Sie Ihr berufliches Netzwerk, um potenzielle Arbeitgeber zu finden und sich über offene Stellen zu informieren. Sprechen Sie mit ehemaligen Kollegen, Vorgesetzten und anderen Kontakten in der Sicherheitsbranche und fragen Sie nach Empfehlungen oder Informationen zu offenen Stellen. Auch Online-Plattformen wie LinkedIn oder XING können Ihnen dabei helfen, potenzielle Arbeitgeber zu finden und Kontakte zu knüpfen. Sie können dort auch angeben, dass Sie offen für Angebote sind. Manchmal melden sich auch Headhunter, die bei der Vermittlung von Jobs hilfreich sein können.
- Seien Sie flexibel und offen für neue Herausforderungen
In der privaten Sicherheitswirtschaft gibt es eine Vielzahl von Aufgaben und Positionen, die unterschiedliche Fähigkeiten und Erfahrungen erfordern. Seien Sie flexibel und offen für neue Herausforderungen und prüfen Sie, ob Sie für andere Positionen oder Aufgaben geeignet sind. Vielleicht können Sie Ihre Fähigkeiten und Erfahrungen in einer anderen Position besser einbringen oder haben Interesse an einer neuen Herausforderung.
- Präsentieren Sie sich professionell
Als Sicherheitskraft sind Sie das Aushängeschild des Unternehmens und sollten sich deshalb professionell präsentieren. Stellen Sie sicher, dass Sie bei Bewerbungsgesprächen oder anderen beruflichen Anlässen angemessene Kleidung tragen und einen gepflegten Eindruck machen. Achten Sie auch auf Ihre Körpersprache und Ihr Auftreten und stellen Sie sicher, dass Sie höflich und professionell kommunizieren.
- Schrecken Sie nicht vor hohen Anforderungen zurück
Maximal 20 Jahre und und dabei 10 Jahre Berufserfahrung — das geht natürlich nicht. Oft schreiben Arbeitgeber ziemlich viele Anforderungen in die Stellenanzeigen. Schrecken Sie davor nicht zurück, aber seien Sie dennoch ehrlich, wenn Sie eine Anforderung (noch) nicht erfüllen. Erfahrung lässt sich auch im neuen Job noch sammeln, fehlende Fremdsprachenkenntnisse lassen sich durch Kurse nebenbei vertiefen (z.B. bei der VHS) und fehlende Zusatzausbildungen kann man nachholen. Arbeitgeber sind hier oft flexibler als man denkt, vor allem wenn es ansonsten (menschlich) passt!
- Bleiben Sie am Ball und haben Sie keine Angst vor Rückschlägen!
Einen Volltreffer direkt bei der ersten Bewerbung zu landen und den Traumjob zu erhalten, das ist eher die Ausnahme. Haben Sie keine Angst, wenn es nicht bei der ersten Bewerbung klappt, sondern versuchen Sie es woanders erneut. Oft ist auch die Frage nach einem offenen Feedback hiflreich, warum man nicht in die engere Auswahl gekommen ist oder ein professionelles Bewerbungstraining, bei dem auch die Bewerbungsunterlagen gesichtet und optimiert werden. Bleiben Sie hier einfach am Ball, abonnieren Sie auf Stellenportalen entsprechende Stellenangebote. Sie werden dann automatisch benachrichtigt, wenn sich in Ihrem Suchradius neue Stellen ergeben.
Fazit
Eine erfolgreiche Bewerbung in der privaten Sicherheitswirtschaft erfordert Zeit, Aufwand und Engagement. Nutzen Sie die oben genannten Tipps, um Ihre Bewerbung zu optimieren und Ihren Traumjob zu finden. Bleiben Sie am Ball und bilden Sie sich weiter. Vergleichen Sie die Stellenangebote und versuchen Sie sich bestmöglich zu verkaufen. Seien Sie selbstbewusst, flexibel und professionell und zeigen Sie Ihrem potenziellen Arbeitgeber, dass Sie die perfekte Wahl für den Job sind.
9. Februar 2023
Es benötigen nur Sicherheitsmitarbeiter eine Sachkundeprüfung, die besondere Bewachungstätigkeiten entsprechend § 34a GewO durchführen oder sich mit einem eigenen Sicherheitsunternehmen selbstständig machen wollen. Zu den Tätigkeiten, die man nur mit dem 34a-Schein ausüben darf, gehören insbesondere Bewachungen im öffentlichen Bereich, an Einlassbereichen oder bei verschiedenen Sicherheitstätigkeiten in leitender Position: Hier mehr dazu.
Doch auch, wenn Sie eine Tätigkeit ausüben möchten, für die das erfolgreiche Ablegen einer Sachkundeprüfung eigentlich Pflicht ist, gibt es bestimmte Ausnahmen. Nicht alle Personen benötigen den Sachkundenachweis, auch wenn sie reglementierte Bewachungstätigkeiten vornehmen oder als Sicherheitsunternehmer mit einer eigenen Sicherheitsfirma selbstständig tätig sind.
Wer von der 34a-Sachkundeprüfung befreit ist…
Grundsätzlich gilt: Wer eine höherwertige Aus- oder Weiterbildung mit anerkanntem (IHK-)Abschluss in der Sicherheitsbranche absolviert hat, benötigt nicht zusätzlich einen Sachkundenachweis!
Aber Vorsicht! Es gibt einige weitere Fallstricke. Hier die Details zur Befreiung von der Sachkundeprüfung:
Von der Sachkundeprüfung befreit ist, wer als…
- geprüfte Werkschutzfachkraft (WSFK) oder als geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK),
- als Servicekraft für Schutz und Sicherheit (SSS) oder als Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FSS),
- als geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit oder als geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit (MSS),
- als geprüfter Werkschutzmeister oder geprüfte Werkschutzmeisterin,
…die entsprechende Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt hat. Der Nachweis darüber kann über die Vorlage des jeweiligen Prüfungszeugnisses erbracht werden.
Ich habe die sogenannten “Werkschutzlehrgänge” erfolgreich abgelegt. Ist das gleichwertig zur Sachkundeprüfung?
Nein! Die Werkschutzlehrgänge (Werkschutzlehrgang 1–2 oder 1–4) sind — ohne erfolgreich abgelegte Prüfung zur Werkschutzfachkraft — nicht gleichwertig! Sie benötigen die Sachkundeprüfung. Die IHK-Werkschutzfachkraftprüfung wird außerdem nicht mehr angeboten.
Ich war bei der Bundeswehr. Muss ich dennoch an der Sachkundeprüfung teilnehmen?
Grundsätzlich schon. Hier ist Vorsicht geboten: Als Grundwehrdienstleistender, Soldat auf Zeit oder Berufssoldat müssen Sie — egal ob Sie aktuell als Soldat verpflichtet sind oder nicht — die Sachkundeprüfung ablegen, wenn Sie (zusätzlich) im privaten Sicherheitssektor tätig werden und die entsprechenden Bewachungsaufgaben wahrnehmen möchten bzw. sollen. Eine Ausnahme gibt es lediglich für Feldjäger, also den Feldjägerdienst der Bundeswehr. Feldjäger sind von der Sachkundeprüfung befreit, da Feldjägerangehörige während der Lehrgänge einen Großteil der Kenntnisse erworben haben, die in der Sachkundeprüfung gefordert sind. Beispielsweise Feldjägeroffiziere oder ‑feldwebel brauchen also keine IHK-Sachkundeprüfung abzulegen, der Nachweis wird über den Ausbildungs- bzw. Dienstzeitnachweis der Bundeswehr erbracht. Alle anderen Soldaten müssen den 34a-Schein erwerben.
Benötige ich als Polizeibeamter einen Sachkundenachweis?
Sowohl für Polizisten auf Landesebene (Landespolizeien) als auch auf Bundesebene (Bundespolizei) gibt es Ausnahmen. Ebenso übrigens auch für Mitarbeitende im Justizvollzugsdienst und für den waffentragenden Bereich des Zolldienstes. Wichtig ist hier, dass die Pflicht zum Ablegen der Sachkundeprüfung nur entfällt, wenn man im Vollzugsdienst tätig ist und die entsprechende Laufbahnprüfung — mindestens für den mittleren Dienst — erfolgreich abgeschlossen hat. Polizisten, die als Beamte im Polizeivollzugsdienst arbeiten, benötigen also keinen Sachkundenachweis. Viele Polizisten verdienen sich privat etwas hinzu, z.B. als Türsteher. Gerade in Ballungsräumen in denen das Leben teuer ist, wie z.B. München, Stuttgart, Frankfurt, Hamburg, Berlin oder Düsseldorf bietet ein Nebenjob in einem Sicherheitsunternehmen eine gute Zuverdienstmöglichkeit. Tipp am Rande: Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Nebentätigkeit Ihrem (Haupt-)Arbeitgeber mitteilen und idealerweise schriftlich genehmigen lassen.
Ich habe Rechtswissenschaften studiert, bin LL.B. oder habe ein juristisches Staatsexamen. Benötige ich tatsächlich noch die Sachkundeprüfung?
Man glaubt es kaum: Aber klar, auch für angehende Juristen kann eine (Neben-)Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe interessant sein, sei es zur Finanzierung des Studiums oder um Eindrücke aus der Branche zu sammeln. Natürlich: Im Bereich Recht (öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht, Datenschutzrecht, Straf- und Strafverfahrensrecht, Bürgerliches Gesetzbuch, Strafprozessordnung usw.) sind Jura-Absolventen bereits fit. Deswegen müssen Sie nur die Themen zur Unfallverhütung im Wach- und Sicherheitsgewerbe (UVV, DGUV Vorschrift 23), zum Umgang mit Menschen und zu Grundzügen der Sicherheitstechnik nachholen. Als Nachweis hierfür dient eine Bescheinigung über die Teilnahme im Unterrichtungsverfahren der IHK. Zusammen mit einem Prüfungszeugnis über einen erfolgreichen Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Hochschule oder Akademie, die einen Abschluss verleiht, der einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist, ist kein zusätzliches Absolvieren der Sachkundeprüfung nach §34a GewO erforderlich.
Ich bin schon seit vielen Jahren als Sicherheitsmitarbeiter tätig. Reicht die Berufserfahrung als Anerkennung nicht aus?
Nein, normalerweise nicht! Jedoch gibt es gewissen Übergangsregelungen für “altgediente” Sicherheitsmitarbeitende. Sozusagen “Bestandsschutz” gilt für Arbeitnehmer im privaten Sicherheitsgewerbe, die seit dem 1. April 1996 an der notwendigen Unterrichtung teilgenommen haben oder aber bereits vor dem 31. März 1996 im Bewachungsgewerbe tätig waren und aufgrund dieser Stichtagsregelung bisher auch von der Unterrichtung befreit waren. Achtung: Auf diese Ausnahme darf man sich aber nur berufen, wenn man zudem darlegen kann, dass vor dem Stichtag 1. Januar 2003 eine ununterbrochene mindestens dreijährige Bewachungstätigkeit bestand. Für alle anderen, die erst seit 2003 in der Sicherheitsbranche aktiv sind, kommen solche Ausnahmen nicht in Betracht.
Es ist also kompliziert! Mein Tipp: Investieren Sie lieber in das Ablegen der Sachkundeprüfung und profitieren Sie auch als erfahrener Sicherheitsmitarbeiter von einem “Wissens-Update”!
Achtung: Sonderfälle!
Es gibt einige weitere Sonderfälle wie eine mögliche Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen. Auch ist nicht immer klar, ob die auszuübende Tätigkeit von ihrer Art her, überhaupt einer Sachkundeprüfung bedarf. Wenn es um schlichte Ordnertätigkeiten (z.B. Parkplatzeinweiser) oder das bloße Kontrollieren mit Abreißen von Eintrittskarten geht, ist regelhaft keine Sachkundeprüfung erforderlich, teilweise auch nicht einmal die Unterrichtung nach § 34a GewO. Strittig sind aber manchmal Grenzfälle wie z.B. die Aufsicht bzw. Sicherheitsdienste in Museen oder bestimmte Konstellationen von Tätigkeiten im Veranstaltungsschutz. (Solche Grenzfälle werden hier im Infoportal nochmal in separaten Beiträgen thematisiert.)
Ein wichtiger Hinweis: Fragen Sie (oder Ihr Arbeitgeber) um auf Nummer Sicher zu gehen bei der IHK und der zuständigen Behörde nach, ob Ihre Qualifikation ausreicht oder Sie zusätzlich an der IHK-Prüfung nach § 34a GewO teilnehmen müssen. Sie erhalten dann eine rechtssichere, persönliche Auskunft. Wenn Sie neu in der privaten Sicherheit tätig sind, dürfen Sie nach Prüfung der Zuverlässigkeit und Zuweisung der Bewacher-ID dann die entsprechenden Tätigkeiten ausüben!