sach­kun­de-para­gr-34a-gewo

ForumKategorie: Vorbereitung auf die Sachkundeprüfungsach­kun­de-para­gr-34a-gewo
Karl-Heinz Weinaug fragte vor 2 Jahren

Wer­den in Ihrem Online-Kurs (Sach­kun­de Para­gr 34a GewO)bei der Beant­wor­tung von Mul­ti­ple Choi­se Fra­gen auch die Ant­wor­ten ange­ge­ben (wie z.B. im Sach­kun­de­ka­ta­log nach Para­gr 7 WaffG des BVA, den es mit und ohne Ant­wor­ten gibt) oder die ange­kreuz­ten Fel­der nur als rich­tig oder falsch gekennzeichnet?

1 Antworten
Sachkunde 34a Mitarbeiter antwortete vor 2 Jahren

Sie mei­nen ver­mut­lich das eLear­ning auf http://www.sachkun.de?
Man hat dort ver­schie­de­ne Lern- und Test­mo­di. In der Prü­fungs­si­mu­la­ti­on bekommt man ganz am Ende eine Aus­wer­tung. Zum Ler­nen der Test­fra­gen wird sofort ange­zeigt, wel­che Ant­wort rich­tig und wel­che falsch war. Wenn man inhalt­li­che Fra­gen zu den Tests hat (z.B. zu Rechts­the­men, Pra­xis­bei­spie­len usw.) kann man die­se in einer Online-Hil­fe ohne zusätz­li­che Kos­ten stel­len. Dort wer­den die­se indi­vi­du­el­len Fra­gen durch ein kom­pe­ten­tes Team (Rechts­an­walt, Fach­kraft für Arbeits­si­cher­heit, Brand­schutz­be­auf­trag­ter, Secu­ri­ty Engi­neer, etc.) beantwortet. 

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