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Das Info­por­tal zur Sach­kunde­prüf­ung 34a ist nun mehrsprachig!

Das Info­por­tal zur Sach­kunde­prüf­ung 34a ist nun mehrsprachig!

Sie spre­chen nicht deutsch, son­dern eine ande­re Sprache?
In Deutsch­land wer­den der­zeit in vie­len Berei­chen qua­li­fi­zier­te Arbeits­kräf­te drin­gend gesucht. Einer die­ser Berei­che ist die pri­va­te Sicher­heits­bran­che. Um in Deutsch­land bei einem Sicher­heits­dienst arbei­ten zu dür­fen, benö­ti­gen Sie für vie­le Bewa­chungs­tä­tig­kei­ten die Sach­kunde­prüf­ung nach § 34a der Gewer­be­ord­nung. Sie sind dann ein qua­li­fi­zier­ter Bewer­ber mit 34a-Sach­kun­de­nach­weis und haben her­vor­ra­gen­de Job-Per­spek­ti­ven mit ent­spre­chen­der Bezah­lung!

Infor­ma­tio­nen zur deut­schen 34a-Sach­kunde­prüf­ung (Secu­ri­ty) in Ihrer Sprache

Sie fin­den hier im Sach­kun­de-Info­por­tal zahl­rei­che kos­ten­freie Infor­ma­tio­nen zur deut­schen Sach­kunde­prüf­ung für Sicher­heits­mit­ar­bei­ter. Navi­gie­ren Sie über das Haupt­me­nü ganz oben durch unse­re Infor­ma­ti­ons­sei­ten, durch­stö­bern Sie die aktu­el­len Blog-Bei­trä­ge oder nut­zen Sie gezielt die Suche. Wenn Sie ein indi­vi­du­el­les Anlie­gen haben, kön­nen Sie außer­dem jeder­zeit Ihre Fra­ge im Hil­fe-Forum stel­len.

Ver­füg­ba­re Spra­chen im Sachkunde-Infoportal

Nor­ma­ler­wei­se wird auto­ma­tisch erkannt, wel­che Spra­che Sie nut­zen und das 34a-Por­tal auf die­se Spra­che ein­ge­stellt. Hier­bei wer­den der­zeit fol­gen­de Spra­chen unterstützt:

Sie kön­nen die Web­sei­ten-Spra­che stets über das Aus­wahl­me­nü oben links (Flag­ge und Sprach­code) anpas­sen. Oder ganz ein­fach über die nach­fol­gen­de Schaltfläche:

Sach­kun­de­vor­be­rei­tung und Sach­kunde­prüf­ung in einer ande­ren Sprache?

Die Sach­kunde­prüf­ung kann nur auf Deutsch abge­legt wer­den. Jedoch gibt es durch­aus eini­ge Ange­bo­te, die Fremd­sprach­lern bei der Vor­be­rei­tung unter­stüt­zen — z.B. Lite­ra­tur, unter ande­rem Lexi­ka mit 34a-Fach­be­grif­fen und deren Über­set­zung.

Ihre Spra­che ist nicht verfügbar?
Schrei­ben Sie ger­ne einen Kom­men­tar auf die­ser Sei­te unter­halb die­ses Blog-Bei­tra­ges. Nen­nen Sie uns die Spra­che, in die unse­re 34a-Infor­ma­tio­nen über­setzt wer­den sol­len. Ger­ne grei­fen wir Ver­bes­se­rungs­vor­schlä­ge auf und setz­ten die­se, wenn mög­lich, um.

Kann man die Sach­kunde­prüf­ung in einer ande­ren Spra­che ablegen?

Kann man die Sach­kunde­prüf­ung in einer ande­ren Spra­che ablegen?

Nein. Das Able­gen der 34a-Prü­fung ist nur auf Deutsch möglich.

Sach­kunde­prüf­ung in der Bewa­chung bald auf Rus­sisch, Ara­bisch oder Englisch

Schon oft wur­de ich gefragt, ob die Sach­kunde­prüf­ung nach § 34a GewO auch in einer ande­ren Spra­che abge­legt wer­den kann — so wie bei der Füh­rer­schein­prü­fung, die in Deutsch­land unter ande­rem auch auf Eng­lisch, Fran­zö­sisch, Grie­chisch, Ita­lie­nisch, Kroa­tisch, Pol­nisch, Por­tu­gie­sisch, Rumä­nisch, Rus­sisch, Spa­nisch und Tür­kisch durch­ge­führt wird. Bei der Sach­kunde­prüf­ung ist das nicht möglich!
Und das ist mei­ner Mei­nung nach auch gut so. Wäh­rend die Regeln im Stra­ßen­ver­kehr näm­lich in der EU recht ähn­lich sind, z.B.was das Erschei­nungs­bild und die Bedeu­tung von Ver­kehrs­zei­chen angeht, ist das im Bereich der pri­va­ten Sicher­heit heik­ler. Zum einen muss man sich hier sehr sicher durch die Rechts­nor­men bewe­gen kön­nen, also die ein­schlä­gi­gen Geset­ze und Ver­ord­nun­gen des Lan­des im Detail ken­nen. Zum ande­ren hat man es immer direkt mit den Men­schen zu tun und die Kom­mu­ni­ka­ti­on stellt einen wesent­li­chen Fak­tor im Umgang mit ande­ren dar, z.B. bei der Dees­ka­la­ti­on. Ganz abge­se­hen davon, dass deut­sche Rechts­tex­te sprach­lich teil­wei­se schwer zu ver­ste­hen sind, hat die Spra­che auch in der Pra­xis ihre Fein­hei­ten. Es macht daher defi­ni­tiv Sinn, dass man in der Spra­che des Lan­des kom­mu­ni­zie­ren kann, in dem man sei­ne Arbeit ver­rich­tet. Natür­lich sind aber auch Fremd­spra­chen­kennt­nis­se sehr wich­tig, denkt man zum Bei­spiel an Ver­an­stal­tun­gen mit inter­na­tio­na­lem Publi­kum, z.B. Fes­ti­vals oder Mes­sen. Mehr­spra­chig­keit ist in der Sicher­heits­bran­che ein gro­ßer Vorteil.

 

Benö­tigt man für die IHK einen Nach­weis, dass man gut genug Deutsch spricht?

Deut­sche Spra­che, schwe­re Spra­che — lau­tet eine bekann­te Aus­sa­ge. Erfah­rungs­ge­mäß haben es Nicht-Mut­ter­sprach­ler beson­ders schwer, die Sach­kunde­prüf­ung nach § 34a GewO im ers­ten Anlauf zu bestehen. Ein Grund dafür sind die oft nicht gera­de leicht ver­ständ­li­chen Prü­fungs­fra­gen. Man soll­te sich daher einer­seits inhalt­lich gut auf die Prü­fung vor­be­rei­ten, ande­rer­seits über ein gewis­ses Maß an Sprach­kennt­nis­sen aus dem All­tag sowie aus der Fach­spra­che (Rechts­be­grif­fe, Fach­be­grif­fe aus dem Bereich der Sicher­heit, etc.) ver­fü­gen. Eine Zulas­sungs­vor­aus­set­zung sind die Sprach­kennt­nis­se bis­lang nicht. D.h. Sie brau­chen kein Sprach­zer­ti­fi­kat oder einen ähn­li­chen Nach­weis vor­le­gen, um an der Sach­kunde­prüf­ung teil­neh­men zu dürfen.

 

Hil­fen für fremd­spra­chi­ge Sachkunde-Teilnehmer

Wenn Sie neu in Deutsch­land sind und noch nicht so gut Deutsch spre­chen, macht die Teil­nah­me an einem Sprach­kurs auch zur Vor­be­rei­tung auf die IHK-Prü­fung defi­ni­tiv Sinn. Oft bie­ten die Volks­hoch­schu­len (VHS) Sprach­kur­se an. Das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) för­dert außer­dem die Teil­nah­me an Sprach- bzw. Inte­gra­ti­ons­kur­sen. Zusätz­lich kön­nen Lern-Apps und natür­lich das Ver­wen­den der deut­schen Spra­che im All­tag sehr hilf­reich sein. Lexi­ka mit Fach­be­grif­fen für den Sicher­heits­sek­tor sind im Han­del erhältlich.

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