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schriftliche Prüfung

Prü­fungs­fra­gen und Ant­wor­ten aus­wen­dig ler­nen: Reicht das zum Bestehen der 34a-Prüfung?

Prü­fungs­fra­gen und Ant­wor­ten aus­wen­dig ler­nen: Reicht das zum Bestehen der 34a-Prüfung?

Die Sach­kunde­prüf­ung im Bewa­chungs­ge­wer­be nach § 34a der Gewer­be­ord­nung ist eine wich­ti­ge Vor­aus­set­zung für den Berufs­ein­stieg in die­sem Bereich. Sie soll sicher­stel­len, dass Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber über die not­wen­di­gen Kennt­nis­se ver­fü­gen, um die Sicher­heit von Men­schen und den Schutz von Eigen­tum zu gewährleisten.
In die­sem Zusam­men­hang stellt sich die Fra­ge, ob es sinn­voll ist, alle mög­li­chen Prü­fungs­fra­gen und Ant­wor­ten nur aus­wen­dig zu ler­nen, ohne sich tie­fer mit den Inhal­ten der Prü­fung zu befassen.

Prü­fungs­fra­gen: Theo­rie und Praxis

Kei­ne Fra­ge — das Ler­nen mit 34a-Prü­fungs­fra­gen bie­tet vie­le Vor­tei­le. Das rei­ne Aus­wen­dig­ler­nen von Prü­fungs­fra­gen und ‑ant­wor­ten ist in die­sem Zusam­men­hang kei­ne geeig­ne­te Vor­be­rei­tungs­me­tho­de, da die Prü­fung auch situa­ti­ons­be­zo­ge­ne Fra­gen beinhal­ten kann. Gera­de im münd­li­chen Prü­fungs­teil ist das der Fall. Außer­dem geht es dar­um, die Zusam­men­hän­ge zwi­schen ver­schie­de­nen The­men­ge­bie­ten zu ver­ste­hen und die­se auf kon­kre­te Pra­xis­fäl­le anwen­den zu kön­nen. Eine ober­fläch­li­che Vor­be­rei­tung führt mög­li­cher­wei­se dazu, dass eini­ge Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten zwar die Prü­fung bestehen, aber nicht in der Lage sind, ihr Wis­sen in der Pra­xis anzu­wen­den. Im Regel­fall wird aber auch das Bestehen der Prü­fung eine Her­aus­for­de­rung, wenn man nur aus­wen­dig lernt und kein wirk­li­ches Ver­ständ­nis über die Inhal­te erlangt hat.

Her­aus­for­de­run­gen

Zudem ist es wich­tig, nicht nur die gesetz­li­chen Grund­la­gen und die ein­schlä­gi­gen Vor­schrif­ten zu ken­nen, son­dern auch die psy­cho­lo­gi­schen und kom­mu­ni­ka­ti­ven Aspek­te des Berufs zu ver­ste­hen. Denn pri­va­te Sicher­heits­kräf­te müs­sen nicht nur Gefah­ren erken­nen und abweh­ren, son­dern auch in der Lage sein, Dees­ka­la­ti­ons­tech­ni­ken anzu­wen­den und mit schwie­ri­gen Situa­tio­nen umzu­ge­hen. Dazu gehört auch, effek­tiv zu kom­mu­ni­zie­ren und Kon­flik­te zu lösen. Hier spie­len natür­lich aber nicht nur die Lern­in­hal­te eine Rol­le, son­dern vor allem auch die Berufs­er­fah­rung und das Wei­ter­ge­ben von Erfah­rungs­wer­ten, z.B. im Rah­men eines Vor­be­rei­tungs­kur­ses oder im Aus­tausch mit erfah­re­nen Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen. Auf den rech­li­che The­men der 34a-Sach­kunde­prüf­ung liegt übri­gens ein Schwer­punkt. The­men­ge­bie­te wie das Straf- oder Zivil­recht sind in der schrift­li­chen Prü­fung dop­pelt gewich­tet. Man soll­te hier durch das Ver­ständ­nis der recht­li­chen Mate­rie kei­ne Punk­te leich­fer­tig lie­gen las­sen, von den Risi­ken recht­li­cher Unkennt­nis bei der spä­te­ren Tätig­keit im Sicher­heits­dienst ganz zu schweigen.

Ver­ständ­nis der Prüfungsinhalte

Prü­fungs­teil­neh­mer soll­ten sich inten­siv mit den Inhal­ten der Prü­fung aus­ein­an­der­set­zen und ver­su­chen, ein tie­fe­res Ver­ständ­nis zu erlan­gen. Sie soll­ten sich nicht nur mit den Fak­ten, son­dern auch mit den Zusam­men­hän­gen und der Bedeu­tung des Gelern­ten aus­ein­an­der­set­zen. Eine Mög­lich­keit, dies zu errei­chen, ist es, sich mit ande­ren Men­schen aus­zu­tau­schen, die sich eben­falls auf die Prü­fung vor­be­rei­ten oder bereits in der Bran­che tätig sind. Auch prak­ti­sche Erfah­run­gen kön­nen dazu bei­tra­gen, das Ver­ständ­nis zu ver­tie­fen und das Gelern­te anzu­wen­den. Gene­rell emp­feh­lens­wert sind Bücher, Online­kur­se und Prä­senz­lehr­gän­ge, in denen der Kon­text dar­ge­legt wird und nicht aus­schließ­lich mit Test­fra­gen und Lösun­gen gear­bei­tet wird. Erklä­run­gen an Hand von Fall­bei­spie­len kön­nen dabei wesent­lich zum Begrei­fen, ins­be­son­de­re auch recht­li­cher The­ma­ti­ken, beitragen.

Fazit

Zusam­men­fas­send lässt sich sagen, dass es nicht sinn­voll ist, alle mög­li­chen Prü­fungs­fra­gen und Ant­wor­ten nur aus­wen­dig zu ler­nen, ohne sich tie­fer mit den Inhal­ten der Prü­fung zu befas­sen. Statt­des­sen soll­ten Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber sich inten­siv mit den Inhal­ten der Prü­fung aus­ein­an­der­set­zen und ver­su­chen, ein tie­fe­res Ver­ständ­nis zu erlan­gen. Dies kann dazu bei­tra­gen, dass sie nicht nur die Prü­fung bestehen, son­dern auch in der Lage sind, ihr Wis­sen in der Pra­xis anzu­wen­den und erfolg­reich in der pri­va­ten Sicher­heits­wirt­schaft zu arbeiten.

Prü­fungs­fra­gen ver­ste­hen und rich­tig beant­wor­ten: 10 simp­le Tak­tik-Tipps zum Bestehen der schrift­li­chen IHK-Sach­kunde­prüf­ung (34a-Schein)

Prü­fungs­fra­gen ver­ste­hen und rich­tig beant­wor­ten: 10 simp­le Tak­tik-Tipps zum Bestehen der schrift­li­chen IHK-Sach­kunde­prüf­ung (34a-Schein)

Kos­ten­lo­se Tests und Prü­fungs­fra­gen zur Vor­be­rei­tung auf die Sach­kunde­prüf­ung (§ 34a GewO) sind zum Üben sehr sinn­voll. Fast genau­so wich­tig sind aber tak­ti­sche Tipps. Denn auch wenn Sie die Ant­wort auf eine Prü­fungs­fra­ge im 34a-Test nicht sofort wis­sen, kön­nen Sie mit Hil­fe eini­ger Tipps & Tricks die 34a-Prü­fung bestehen.

Kei­ne Ahnung, kei­ne Ant­wort? Bit­te nicht!

Man kann nicht alles wis­sen. Auch wenn man sich mit Test­fra­gen, Pro­be­prü­fun­gen und ande­rem Lern­ma­te­ri­al gut auf den 34a-Test vor­be­rei­tet hat, kann es sein, dass man bei man­chen Fra­gen schlicht­weg nicht wei­ter weiß. Doch: Auch wenn man die Ant­wort auf eine Prü­fungs­fra­ge nicht weiß, kann man die Hür­de der Sach­kunde­prüf­ung nehmen!

10 simp­le Tipps zum Bestehen der Sachkundeprüfung

Wenn Sie die fol­gen­de Hin­wei­se für die schrift­li­che IHK-Prü­fung zur Sach­kun­de § 34a GewO beher­zen, kön­nen Sie auch bei Wis­sens­lü­cken punkten:

  1. Es kann eine Lösung rich­tig sein, oder es kön­nen zwei Lösun­gen rich­tig sein. Geben Sie daher nie­mals drei oder mehr Lösun­gen als rich­tig an!
  2. Ein­zahl oder Mehr­zahl? Ach­ten Sie dar­auf, ob in der Fra­ge­stel­lung nach einer oder nach meh­re­ren rich­ti­gen Ant­wor­ten gefragt ist! Bei­spiel: Bei einer Fra­ge die mit “Wel­che Vor­aus­set­zungen, muss ein Sicher­heits­mit­ar­bei­ter erfül­len,…” beginnt, gibt es mehr als eine rich­ti­ge Lösung.
  3. Beach­ten Sie den Kon­text der Fra­ge (The­men­ge­biet)! Wird bei­spiels­wei­se nach einem Sach­ver­halt im Straf­recht (StGB) gefragt, kann eine Ant­wort, die sich auf das Zivil­recht (BGB) bezieht, nicht rich­tig sein. 
  4. Ach­ten Sie auf Nega­tiv­for­mu­lie­run­gen: Kommt eine Ver­nei­nung in der Fra­ge vor, also ist die Fra­ge viel­leicht so gestellt, dass Sie das ankreu­zen sol­len, was genau nicht zutrifft? Dann müs­sen Sie umden­ken und genau die gegen­tei­li­gen Ant­wort­mög­lich­kei­ten wählen!
  5. Schlüs­sel­be­grif­fe wie “nie­mals” bzw. “nie” oder “immer” bzw. “stets” soll­ten Warn­zei­chen sein! Es ist eher sel­ten so, dass z.B. Ver­bo­te oder Erlaub­nis­se immer oder nie gel­ten, also abso­lut sind. Bei vie­len Din­gen gibt es Aus­nah­men oder gewis­se Rah­men­be­din­gun­gen und kein strik­tes Schwarz und Weiß. Sol­che Schlüs­sel­be­grif­fe in einer Ant­wort deu­ten dar­auf hin, dass die­se eher falsch ist. 
  6. Wei­te­re Begrif­fe, bei denen die Alarm­glo­cken schril­len soll­ten, sind sol­che wie “aus­schließ­lich” oder “ohne Aus­nah­me”. Hier gilt das sel­be wir im vor­he­ri­gen Tipp. Es kommt nicht häu­fig vor, dass etwas ohne jede Aus­nah­me gilt.
  7. In der schrift­li­chen Sach­kunde­prüf­ung haben Sie genü­gend Zeit. Neh­men Sie sich die Zeit und lesen Sie die Fra­gen aus­führ­lich und gege­be­nen­falls auch mehr­fach durch. Stel­len Sie, falls Ihnen die Ant­wort gera­de nicht ein­fällt, die Fra­ge zurück. Mar­kie­ren Sie die Fra­ge, so dass Sie nicht ver­ges­sen, die­se spä­ter noch ein­mal anzusehen.
  8. Sie sind sich bei eine Fra­ge unsi­cher, wel­che Ant­wort rich­tig ist. Arbei­ten Sie nach dem Aus­schluss­prin­zip und sor­tie­ren Sie schon ein­mal die Mög­lich­kei­ten aus, die defi­ni­tiv nicht stim­men kön­nen. Oft hilft das weiter.
  9. Wenn Sie bei einer Fra­ge über­haupt kei­nen blas­sen Schim­mer haben, dann las­sen Sie die­se den­noch kei­nes­falls unbe­ant­wor­tet. Raten Sie not­falls! Eine Fra­ge nicht zu beant­wor­ten bringt defi­ni­tiv 0 Punk­te. Selbst wenn Sie aus dem Bauch her­aus ein oder zwei Lösun­gen ange­ben, kann das Glück auf Ihrer Sei­te sein.
  10. Das Wich­tigs­te zum Schluss: Auch, wenn es in die­sem Bei­trag um “Tak­tik-Tipps” im enge­ren Sin­ne geht — berei­ten Sie sich vor! Das recht­zei­ti­ge und ziel­füh­ren­de Ler­nen ist der wesent­li­che Fak­tor zum Bestehen der Sachkundeprüfung.

Insi­der-Tipps

Vie­le wei­te­re Tipps dazu, wie Sie die 34a-Sach­kunde­prüf­ung erfolg­reich meis­tern, erhal­ten Sie, wenn Sie unse­ren kos­ten­frei­en News­let­ter abon­nie­ren. Direkt im Anschluss sen­den wir Ihnen unser 34a-PDF mit ins­ge­samt 25 Tipps zur Sach­kunde­prüf­ung zu.

Sach­kun­de­tipps und Prü­fungs­fra­gen auf YouTube

Zwei hilf­rei­che Vide­os zur Vor­be­rei­tung auf den 34a-Schein möch­te ich an die­ser Stel­le noch emp­feh­len, die Sie im You­Tube-Kanal der Aka­de­mie für Sicher­heit finden:


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