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Arbeit als 34a-Sicher­heits­kraft: Was tun, wenn der Chef Diens­te streicht?

Arbeit als 34a-Sicher­heits­kraft: Was tun, wenn der Chef Diens­te streicht?

Im Bereich der pri­va­ten Sicher­heit sind Schicht­dienst, Nacht­ar­beit und Arbeit an Fei­er­ta­gen gän­gi­ge Arbeits­be­din­gun­gen. Sicher­heits­kräf­te leis­ten oft her­aus­for­dern­de Arbeit, um die Sicher­heit von Ein­rich­tun­gen, Ver­an­stal­tun­gen und Per­so­nen zu gewähr­leis­ten. Lei­der sind die Löh­ne in die­sem Bereich häu­fig im Nied­rig­lohn­sek­tor ange­sie­delt, wie bei­spiels­wei­se im Sepa­rat­wach­dienst. Fal­len dann noch uner­war­tet Stun­den weg, z.B. weil der Arbeit­ge­ber einen wich­ti­gen Auf­trag ver­liert und kommt man des­we­gen (oder aus ande­ren Grün­den) nicht auf sei­ne monat­li­che Soll-Arbeits­zeit, kann es als 34a-Sicher­heits­kraft finan­zi­ell brenz­lig wer­den. In die­sem Arti­kel wer­den die Grün­de beleuch­tet, die zu einem Strei­chen von Arbeits­ta­gen füh­ren und Mög­lich­kei­ten auf­ge­zeigt, die man als Secu­ri­ty-Mit­ar­bei­ter dann hat.

Was sind mög­li­che Grün­de dafür, war­um mich mein Arbeit­ge­ber an weni­ger Ein­satz­ta­gen einplant?

Zunächst ein­mal soll an die­ser Stel­le auch die Sicht des Sicher­heits­un­ter­neh­mens kurz beleuch­tet wer­den. Dass Sie weni­ger oft im Dienst­plan ste­hen, hat in den aller­meis­ten Fäl­len (hof­fent­lich) nichts mit Ihnen per­sön­lich zu tun, son­dern betrieb­li­che Grün­de. Wenn die­se vom Arbeit­ge­ber trans­pa­rent dar­ge­legt wer­den und Sie die­se nach­voll­zie­hen kön­nen, bie­tet das einen bes­se­ren Aus­gangs­punkt für eine Lösung des Pro­blems, die von bei­den Sei­ten getra­gen wer­den kann. Mög­li­cher­wei­se führt das aber auch zu einer Ände­rungs­kün­di­gung bzw. dazu, dass Sie sich auf die Suche nach einem neu­en Job bege­ben. Viel­leicht ist die “Durst­stre­cke” aber auch nur kurz, und Sie kön­nen die Stun­den durch Mehr­ar­beit im Fol­ge­mo­nat kom­pen­sie­ren oder der Arbeit­ge­ber kommt Ihnen auf ande­re Wei­se entgegen.

Hier sind zehn mög­li­che Grün­de, war­um Ihr Arbeit­ge­ber Ihre Arbeits­stun­den redu­zie­ren möchte:

  1. Nied­ri­ge­re Kun­den­nach­fra­ge: Es könn­te weni­ger Nach­fra­ge nach Sicher­heits­dienst­leis­tun­gen geben, was zu einer Ver­rin­ge­rung der benö­tig­ten Arbeits­stun­den führt.
  2. Wirt­schaft­li­che Abschwä­chung: Mög­li­cher­wei­se hat sich die wirt­schaft­li­che Lage ver­schlech­tert, was zu Ein­schrän­kun­gen bei den Res­sour­cen und zu Kos­ten­ein­spa­run­gen führt.
  3. Ver­än­de­run­gen in der Geschäfts­stra­te­gie: Ihr Arbeit­ge­ber könn­te sei­ne Geschäfts­stra­te­gie geän­dert haben, was zu einer Anpas­sung der Per­so­nal­res­sour­cen führt.
  4. Per­so­nal­ro­ta­ti­on: Mög­li­cher­wei­se wird das Per­so­nal rotiert, um allen Mit­ar­bei­tern die Mög­lich­keit zu geben, zu arbei­ten, und um die Arbeits­zei­ten gerech­ter zu verteilen.
  5. Neue Tech­no­lo­gien oder Auto­ma­ti­sie­rung: Die Ein­füh­rung neu­er Tech­no­lo­gien oder auto­ma­ti­sier­ter Sys­te­me könn­te dazu füh­ren, dass weni­ger Mit­ar­bei­ter benö­tigt werden.
  6. Sai­so­na­le Schwan­kun­gen: Die Arbeits­stun­den könn­ten sai­so­na­len Schwan­kun­gen unter­lie­gen, bei­spiels­wei­se wenn in bestimm­ten Mona­ten weni­ger Sicher­heits­per­so­nal benö­tigt wird.
  7. Ver­än­de­run­gen in den Ver­trä­gen mit Kun­den: Es ist mög­lich, dass sich die Ver­trä­ge mit Kun­den geän­dert haben und dies zu einer Ver­rin­ge­rung des Arbeits­vo­lu­mens führt.
  8. Gesetz­li­che Beschrän­kun­gen: Es könn­te (neue) gesetz­li­che Beschrän­kun­gen geben, wie bei­spiels­wei­se Höchst­gren­zen für Arbeits­stun­den oder Ruhe­zei­ten zwi­schen den Schich­ten. Oder die bestehen­den Vor­ga­ben (z.B. aus dem Arbeits­zeit­ge­setz) wer­den nun bes­ser nachgehalten.
  9. Betriebs­fe­ri­en oder sai­so­na­le Betriebs­pau­sen: Mög­li­cher­wei­se hat Ihr Arbeit­ge­ber beschlos­sen, wäh­rend bestimm­ter Zeit­räu­me, wie Betriebs­fe­ri­en oder sai­so­na­len Betriebs­pau­sen (von Kun­den), die Arbeits­stun­den zu redu­zie­ren. Auch bei­spiels­wei­se die Covid-Pan­de­mie hat­te zu zeit­wei­sen Ver­wer­fun­gen inner­halb der Bran­che geführt. 
  10. Unter­neh­mens­in­ter­ne Umstruk­tu­rie­run­gen: Ihr Arbeit­ge­ber könn­te inter­ne Umstruk­tu­rie­run­gen durch­füh­ren, die zu einer Neu­be­wer­tung der Arbeits­stun­den und Res­sour­cen­ver­tei­lung führen.

Wel­che Mög­lich­kei­ten habe ich, wenn mich mein Arbeit­ge­ber zu weni­ger Arbeit einteilt?

Klar: Um ein, zwei Stun­den hin oder her — dar­über lohnt es sich eher nicht zu strei­ten. 20, 30, 40 Pro­zent oder gar noch mehr Ver­lust an Ein­satz­stun­den sind aber eine Haus­num­mer, denn auch Sie müs­sen ja Ihren Lebens­un­ter­halt bestrei­ten. Der Chef also streicht Sie umfang­reich aus dem Dienst­plan, teilt sie zu signi­fi­kant weni­ger Schich­ten als üblich ein und Sie kom­men nicht auf Ihre Stun­den — dann haben Sie fol­gen­de Möglichkeiten:

  1. Arbeits­ver­trag prü­fen!
    Das ist erst­mal der wich­tigs­te Punkt. Denn ent­schei­dend ist im Regel­fall, was in Ihrem Arbeits­ver­trag ver­ein­bart wor­den ist. Denn, wenn dort zum Bei­spiel “Voll­zeit” steht, ist der Arbeit­ge­ber auch dazu ver­pf­li­chet, Sie ent­spre­chend ein­zu­set­zen. Was man unter Voll­zeit ver­steht, ist in der Regel im jewei­li­gen Tarif­ver­trag gere­gelt. Oft ist auch eine kon­kre­te Stun­den­zahl ver­ein­bart. Sind in Ihrem Arbeits­ver­trag also z.B. 170 Stun­den pro Monat als Stun­den­zahl ver­trag­lich fest­ge­legt, ist die­se (abge­se­hen von klei­ne­ren Schwan­kun­gen, z.B. auf Grund von Kran­ken­ver­tre­tun­gen) grund­sätz­lich auch einzuhalten.
  2. Dienst­plan her­an­zie­hen!
    Oft erfolgt die Dienst­pla­nung im Sicher­heits­dienst, z.B. im Werk­schutz, an Hand eines fest­ge­leg­ten Schicht­rhyth­mus. So kann man — natür­lich mit einer gewis­sen Unschär­fe (z.B. auf Grund ewtai­ger noch aus­ste­hen­der Urlaubs­pla­nung) im Vor­feld grob pla­nen. Der kon­kre­te Dienst­plan für den Fol­ge­mo­nat jedoch ist aus­schlag­ge­bend: Ste­hen dort bei­spiels­wei­se 20 Schich­ten, dann haben Sie einen Anspruch auch die­se Zahl an Schich­ten zu arbei­ten. Ein ein­mal ver­öf­fent­li­cher Dienst­plan darf nur in Abspra­che mit den Beschäf­tig­ten nach­träg­lich noch­mal geän­dert werden.
  3. Gespräch suchen und Arbeits­leis­tung aktiv anbie­ten!
    Vie­les lässt sich kom­mu­ni­ka­tiv klä­ren. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vor­ge­setz­ten und den Kon­sens. Wich­tig: Tei­len Sie mit, dass Sie mit den Ände­run­gen nicht ein­ver­stan­den sind und bie­ten Sie Ihre Arbeits­leis­tung aus­drück­lich an! Ihr Arbeit­ge­ber ist ver­pflich­tet Ihnen die Arbeit ent­spre­chend des bestehen­den Arbeits­ver­tra­ges zu geben, Sie stel­len Ihre Arbeits­leis­tung ver­trags­ge­mäß zur Verfügung. 
  4. Ihr Arbeit­ge­ber reagiert nicht? Schrift­lich anmah­nen!
    Wei­sen Sie Ihren Arbeit­ge­ber schrift­lich auf die zuvor genann­ten Aspek­te hin. Die Schrift­form ist wich­tig, damit Sie einen Nach­weis haben. Set­zen Sie Ihrem Chef eine Frist, aber zei­gen Sie sich wei­ter­hin höf­lich und koope­ra­tiv. Immer­hin möch­ten Sie im Regel­fall ja wei­ter­hin für Ihren Arbeit­ge­ber tätig sein.
  5. Wenn nichts hilft: Kla­gen!
    Wenn alles nichts fruch­tet, der Arbeit­ge­ber nicht reagiert und Gesprä­che (ggf. auch mit dem Betriebs­rat) nicht zum Erfolg geführt haben, bleibt letzt­lich die Kla­ge vor dem Arbeitsgericht.

Schön dar­ge­stellt hat Rechts­an­walt Jörg Zitz­mann den Sach­ver­halt im You­Tube-Kanal der Aka­de­mie für Sicher­heit:

War­um fal­len so vie­le Teil­neh­mer durch die Sach­kunde­prüf­ung? (§ 34a GewO)

War­um fal­len so vie­le Teil­neh­mer durch die Sach­kunde­prüf­ung? (§ 34a GewO)

Was sind die Grün­de, war­um so vie­le Prüf­lin­ge durch die IHK-Sach­kunde­prüf­ung im Bewa­chungs­ge­wer­be fallen?

Die­se Fra­ge stel­len sich auch Jörg Zitz­mann und Kai Delio­mi­ni im emp­feh­lens­wer­ten Pod­cast für Schutz und Sicher­heit (Video unten!).

Sowohl Jörg Zitz­mann als auch Kai Delio­mi­ni sind in der pri­va­ten Sicher­heits­bran­che sehr bekannt.
Unter ande­rem sind bei­de in IHK-Prü­fungs­aus­schüs­sen im Bereich Schutz und Sicher­heit ver­tre­ten, als Autoren für Bücher zur Vor­be­rei­tung auf die Sach­kunde­prüf­ung aktiv und mit vie­len hilf­rei­chen Vide­os auf You­Tube bzw. in Pod­casts vertreten.

Jeder Zwei­te oder Drit­te fällt durch die 34a-Prüfung!

Bei nicht sel­te­nen Durch­fall­quo­ten zwi­schen 30 und 50% stellt sich natür­lich die Fra­ge: Wor­an liegt’s?
Eini­ge Fak­to­ren für den Erfolg oder Miss­erfolg lie­gen auf der Hand. Mache Pro­ble­me las­sen sich schnell und leicht lösen, man­ches erfor­dert ein­fach inten­si­ves Ler­nen, Übung und Durch­hal­te­ver­mö­gen. Bevor ich wei­ter unten auf die aus mei­ner Sicht wesent­li­chen (Miss-)Erfolgsfaktoren hin­wei­se, hier das sehr inter­es­san­te Gespräch zwi­schen Jörg Zitz­mann und Kai Delio­mi­ni auf YouTube:

Mei­ne Top 5 Grün­de, war­um so vie­le Per­so­nen bei der schrift­li­chen und münd­li­chen IHK-Sach­kunde­prüf­ung durchfallen

Aus mei­ner Erfah­rung stel­len die fol­gen­den Fak­to­ren die wesent­li­chen Grün­de für ein Schei­tern beim “34a-Schein” dar:

  1. Man­geln­de Moti­va­ti­on / Man­geln­des Interesse
    Vie­le Teil­neh­mer sehen in der Prü­fung kei­nen Mehr­wert. Sie haben kein wirk­li­ches Inter­es­se an den Inhal­ten, wol­len also gar nicht dazu ler­nen. Beson­ders stark aus­ge­prägt ist das bei Per­so­nen, die vom Arbeit­ge­ber oder von der Arbeits­agen­tur “geschickt wer­den” und sich eigent­lich über­haupt nicht für die pri­va­te Sicher­heits­bran­che inter­es­sie­ren. Aber auch wenn die Teil­nah­me an sich aus eige­nem Antrieb erfolgt: Die Prü­fung wird oft nicht als Chan­ce, son­dern als not­wen­di­ges Übel begrif­fen. Man­geln­de Moti­va­ti­on und man­geln­des Inter­es­se ste­hen dem Prü­fungs­er­folg jedoch dia­me­tral entgegen.
  2. Kei­ne aus­rei­chen­de inhalt­li­che Vorbereitung
    Man­cher nimmt die Prü­fung auf die leich­te Schul­ter. Mul­ti­ple-Choice-Fra­gen mit vor­ge­ge­be­nen Ant­wor­ten zum Ankreu­zen und nur 50% not­wen­die rich­ti­ge Ant­wor­ten zum Bestehen — was soll da schon schief gehen, fragt man sich. Doch weit gefehlt. Gera­de die recht­li­chen The­men haben es in sich. Dazu kom­men Auf­re­gung beson­ders in der münd­li­chen Prü­fung und Fra­gen, bei denen man ggf. ein wenig ums Eck den­ken muss. Wer hier nicht das not­wen­di­ge Wis­sen und damit Hand­lungs­si­cher­heit mit­bringt, kata­pul­tiert sich schnell ins Aus. Eine umfas­sen­de Vor­be­rei­tung ist das A und O für den Prüfungserfolg!
  3. Unzu­rei­chen­de Deutschkenntnisse
    Zum The­ma Deutsch­kennt­nis­se wur­de schon viel gefragt und gesagt. Fest steht, dass in der Sicher­heits­bran­che vie­le Men­schen arbei­ten, die kei­ne deut­schen Mut­ter­sprach­ler sind. Mehr­spra­chig­keit ist beim Job oft wich­tig, genau­so aber sind es aus­rei­chen­de Deutsch­kennt­nis­se. Denn die Prü­fung wird aus­schließ­lich in deut­scher Spra­che ange­bo­ten und Sie müs­sen auch im All­tag als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter sicher auf deutsch kom­mu­ni­zie­ren kön­nen. Rechts­tex­te sind in schwe­rer Spra­che ver­fasst, “Beam­ten­deutsch” ist meist eben­so schwer ver­ständ­lich und bei den Prü­fungs­fra­gen kommt es mit­un­ter auf ein­zel­ne Wör­ter an, die den Sinn in die eine oder ande­re Rich­tung ändern oder Lösungs­hin­wei­se bie­ten können.
  4. Auf­bau sowie Art und Wei­se der Prü­fung sind unklar
    Vie­len sind die Rah­men­be­din­gun­gen der Prü­fung nicht voll­kom­men klar. Aber nur, wenn man weiß, wel­che The­men wie wich­tig sind und wie die Prü­fung auf­ge­baut ist, kann man sich gezielt und effi­zi­ent dar­auf vor­be­rei­ten. So gibt es The­men­be­rei­che, über die man schnell hin­weg kann, die sich in der Regel mit gesun­dem Men­schen­ver­stand beant­wor­ten las­sen. Man­che The­men­ge­bie­te wie­der­um zäh­len dop­pelt und eini­ge erfor­dern inten­si­ve­res Ler­nen. Hin­zu kom­men Erfah­rungs­wer­te zur münd­li­chen Prü­fung und tak­ti­sche Tipps beim Bear­bei­ten von Test­fra­gen, die z.B. von einem kom­pe­ten­ten Dozen­ten oder Autor ver­mit­telt wer­den sollten.
  5. Schwie­ri­ge indi­vi­du­el­le Voraussetzungen
    Klar, Men­schen sind ver­schie­den. Jeder bringt ande­re per­sön­li­che Vor­aus­set­zun­gen mit und auch die Rah­men­be­din­gun­gen (z.B. fami­liä­re Ver­pflich­tun­gen, freie Zeit zum Ler­nen, Lern­um­ge­bung, usw.) haben einen wesent­li­chen Anteil an Erfolg und Miss­erfolg. Sie ken­nen viel­leicht auch Men­schen, die sich Din­ge mit “kurz mal anse­hen” mer­ken und die­ses Wis­sen per Fin­ger­schnipp abru­fen kön­nen. Ande­ren wie­der­um fällt dies signi­fi­kant schwe­rer. Man­che Per­so­nen haben außer­dem gar kein Pro­blem damit vor ande­ren in einer Prü­fungs­si­tua­ti­on zu spre­chen, die meis­ten sind natür­lich ange­spannt, eini­ge Teil­neh­mer lei­den regel­recht unter Prüfungsangst.

Stel­len Sie sich die Fra­ge, inwie­weit die Punk­te oben auf Sie zutref­fen, wie Sie Feh­ler in der Vor­be­rei­tung ver­mei­den und etwa­ige Defi­zi­te kom­pen­sie­ren kön­nen. Sie fin­den dazu direkt hier im Sach­kun­de-Infor­ma­ti­ons­por­tal zahl­rei­che Tipps und Links zu ande­ren Sei­ten oder Medi­en wie You­Tube.


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