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Bahn­si­cher­heit: Secu­ri­ty an Bahn­hö­fen und in Zügen

Bahn­si­cher­heit: Secu­ri­ty an Bahn­hö­fen und in Zügen

Auf­ga­ben von Sicher­heits­mit­ar­bei­tern in der Bahnsicherheit

Die Sicher­heit im öffent­li­chen Ver­kehr, ins­be­son­de­re im Bereich der Bah­nen und Bahn­hö­fe, ist von ent­schei­den­der Bedeu­tung für die Gewähr­leis­tung eines rei­bungs­lo­sen und siche­ren Per­so­nen- und Güter­trans­ports (Schie­nen­ver­kehr). In die­sem Arti­kel wer­den die viel­fäl­ti­gen Auf­ga­ben von Sicher­heits­mit­ar­bei­tern in der Bahn­si­cher­heit beleuch­tet, wobei auch die damit ver­bun­de­nen Gefah­ren, Bedro­hun­gen und Risi­ken sowie die erfor­der­li­chen Fähig­kei­ten und per­sön­li­chen Eigen­schaf­ten für eine erfolg­rei­che Tätig­keit in die­sem Bereich dis­ku­tiert werden.

Auf­ga­ben der Sicher­heits­mit­ar­bei­ter in der Bahnsicherheit

Sicher­heits­mit­ar­bei­ter in der Bahn­si­cher­heit über­neh­men eine brei­te Palet­te von Auf­ga­ben, die dazu die­nen, die Sicher­heit von Pas­sa­gie­ren, Per­so­nal und Eigen­tum zu gewähr­leis­ten. Dabei sind städ­ti­sche Bahn­hö­fe teil­wei­se Kri­mi­na­li­täts­schwer­punk­te. Zu den Haupt­auf­ga­ben gehören:

1. Über­wa­chung und Prävention

Sicher­heits­mit­ar­bei­ter sind dafür ver­ant­wort­lich, ver­däch­ti­ge Akti­vi­tä­ten zu erken­nen und zu über­wa­chen, um das Haus­recht durch­zu­set­zen, die Ein­hal­tung der Beför­de­rungs­be­din­gun­gen in den Rei­se­zü­gen zu gewähr­leis­ten und auch Straf­ta­ten wie Dieb­stahl, Van­da­lis­mus, Beläs­ti­gung und Gewalt­ta­ten zu ver­hin­dern. Dies umfasst die regel­mä­ßi­ge Patrouil­le durch Bahn­hö­fe und Züge sowie die Beob­ach­tung durch Über­wa­chungs­ka­me­ras und die Bedie­nung wei­te­rer Sicher­heits­sys­te­me. Die Prä­senz von Sicher­heits­mit­ar­bei­tern, auch als Ansprech­part­ner und Aus­kunfts­per­so­nen von Zug­gäs­ten, trägt wesent­lich zu einem posi­ti­ven Sicher­heits­ge­fühl und auch zur Ser­vice­ori­en­tie­rung des Auftraggebers/Bahnunternehmens bei.

2. Durch­füh­rung von Sicherheitskontrollen

Sicher­heits­mit­ar­bei­ter füh­ren Sicher­heits­kon­trol­len an Bahn­hö­fen und in Zügen durch, um ver­bo­te­ne Gegen­stän­de wie Waf­fen, Dro­gen und ver­bo­te­ne oder ver­däch­ti­ge Gegen­stän­de zu ent­de­cken und dadurch Schä­den abzu­wen­den. Ein­her­ge­hend mit den recht­li­chen Bestim­mun­gen und Dienst­an­wei­sun­gen erfolgt dies in enger Abstim­mung mit den Behör­den wie der Bun­des­po­li­zei. Nicht sel­ten müs­sen Per­so­nen, die am Bahn­hof uner­wünscht sind oder die Betriebs­ab­läu­fe stö­ren, der Ört­lich­keit ver­wie­sen oder der Poli­zei über­ge­ben wer­den. Im Rah­men der Rund­gän­ge wer­den auch ande­re rele­van­te Sach­ver­hal­te wie z.B. Störungen/Defekte, Ver­un­rei­ni­gun­gen oder Gefah­ren­stel­len gemel­det und Sofort­maß­nah­men ergriffen.

3. Hil­fe­leis­tung und Konfliktmanagement

Im Fal­le von Not­fäl­len, medi­zi­ni­schen Zwi­schen­fäl­len oder Kon­flikt­si­tua­tio­nen sind Sicher­heits­mit­ar­bei­ter geschult, schnell zu reagie­ren und ange­mes­se­ne Unter­stüt­zung zu leis­ten. Dies kann die Bereit­stel­lung von Ers­ter Hil­fe, die Eva­ku­ie­rung von Pas­sa­gie­ren oder die Dees­ka­la­ti­on von Kon­flik­ten zwi­schen Fahr­gäs­ten umfas­sen. Gera­de im Bahn­ver­kehr, wo vie­le Per­so­nen auf­ein­an­der­tref­fen und auch beson­de­re Unfall­ri­si­ken (z.B. beim Ein- und Aus­stieg) bestehen, sind Unfäl­le kei­ne Sel­ten­heit. Hin­zu kom­men Per­so­nen, die die Betriebs­ab­läu­fe stö­ren, sich selbst gefähr­den (Sui­zid­ab­sicht, Dro­gen­kon­sum, etc.) oder ande­re durch kri­mi­nel­le oder in sel­te­nen Fäl­len gar ter­ro­ris­tisch moti­vier­te Taten bedrohen.

4. Kun­den­be­treu­ung und Information

Sicher­heits­mit­ar­bei­ter ste­hen den Fahr­gäs­ten als Ansprech­part­ner zur Ver­fü­gung, um Fra­gen zu beant­wor­ten, Hil­fe anzu­bie­ten und Infor­ma­tio­nen über Fahr­plä­ne, Rou­ten und Sicher­heits­vor­keh­run­gen bereit­zu­stel­len. Sie fun­gie­ren als wich­ti­ge Schnitt­stel­le zwi­schen dem Bahn­un­ter­neh­men und den Pas­sa­gie­ren. Das Sicher­heits­per­so­nal ist damit auch ein Aus­hän­ge­schild für die Bahn­ge­sell­schaft. Ent­spre­chend wich­tig ist hier pro­fes­sio­nel­les Han­deln. Etwa­ige Fehl­trit­te kön­nen dank Smart­phone und Social Media schnell über­re­gio­nal gro­ße Auf­merk­sam­keit erre­gen und damit das Unter­neh­men in ein schlech­tes Licht rücken. “Schwar­ze She­riffs” sind daher fehl am Platze.

5. Schutz Kri­ti­scher Infra­struk­tur und spe­zi­el­le Aufgaben

Das Bahn­netz und die damit ver­bun­de­nen Ein­rich­tun­gen (z.B. Daten­kom­mu­ni­ka­ti­on, Zug­be­ein­flus­sungs­sys­te­me, Ener­gie­ver­sor­gung) sind Teil der Kri­ti­schen Infra­struk­tur der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Tag­täg­lich ver­las­sen sich Mil­lio­nen Men­schen auf den siche­ren Trans­port und sind von die­sem abhän­gig. Sicher­heits­mit­ar­bei­ter über­neh­men daher auch in der Kon­zern­si­cher­heit wesent­li­che Auf­ga­ben wie z.B. im Bedro­hungs­ma­nage­ment, in der Sicher­heits­tech­nik, in Sicher­heits­zen­tra­len und in lei­ten­den Funk­tio­nen. Spe­zi­el­le Auf­ga­ben­ge­bie­te im Bereich der Bahn­si­cher­heit kön­nen auch die Tätig­keit in mobi­len Unter­stüt­zungs­grup­pen sein, z.B. wenn Ver­an­stal­tun­gen wie Fuß­ball­spie­le statt­fin­den, die Über­wa­chung von Stre­cken­ab­schnit­ten mit­tels Droh­nen oder der Dienst als Hun­de­füh­rer. Die Bahn­si­cher­heit ist also sehr viel­fäl­tig und kann wesent­lich mehr umfas­sen als nur den klas­si­schen Sicher­heits- und Ord­nungs­dienst (SOD) mit der Bestrei­fung von Bahnhöfen.

6. Bericht­erstat­tung und Zusam­men­ar­beit mit Behörden

Sicher­heits­mit­ar­bei­ter sind ver­pflich­tet, Vor­fäl­le und ver­däch­ti­ge Akti­vi­tä­ten zu doku­men­tie­ren und Berich­te zu erstat­ten. Teil­wei­se sind Body­cams im Ein­satz, die die Situa­ti­on auf Video auf­zeich­nen. Als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter in der Bahn­si­cher­heit arbei­ten Sie auch eng mit der Bun­des­po­li­zei und ande­ren Sicher­heits­be­hör­den zusam­men, um zur Auf­recht­erhal­tung der öffent­li­chen Sicher­heit mit bei­zu­tra­gen. Gera­de die­ses Span­nungs­feld aus Tätig­keit im Haus­rechts­be­reich und die Zusam­men­ar­beit im Bereich der öffent­li­chen Sicher­heit hat sei­nen Reiz, erfor­dert aber ein hohes Maß an Hand­lungs­si­cher­heit — auch in Bezug auf recht­li­che Aspekte.

 

Gefah­ren und Risi­ken in der Bahnsicherheit

Die Arbeit in der Bahn­si­cher­heit birgt — je nach Auf­ga­ben­be­reich und Ein­satz­ort — eine Rei­he von Gefah­ren und Risi­ken, denen Sicher­heits­mit­ar­bei­ter regel­mä­ßig aus­ge­setzt sind:

1. Kör­per­li­che Gewalt und Aggression

Sicher­heits­mit­ar­bei­ter kön­nen aggres­si­ven oder gewalt­tä­ti­gen Pas­sa­gie­ren gegen­über­ste­hen, ins­be­son­de­re in Kon­flikt­si­tua­tio­nen oder bei der Durch­set­zung von Sicher­heits­maß­nah­men. Sie müs­sen in der Lage sein, mit sol­chen Situa­tio­nen umzu­ge­hen und ange­mes­sen zu reagie­ren, ohne die Sicher­heit ande­rer zu gefährden.

2. Risi­ko von Angrif­fen und Überfällen

Bahn­hö­fe und Züge sind oft beleb­te und öffent­lich zugäng­li­che Orte, an denen das Risi­ko von Über­fäl­len, Dieb­stäh­len und ande­ren kri­mi­nel­len Akti­vi­tä­ten erhöht ist. Sicher­heits­mit­ar­bei­ter müs­sen wach­sam sein und pro­ak­tiv han­deln, um sol­che Vor­fäl­le zu ver­hin­dern oder zu unterbinden.

3. Gefahr von Terroranschlägen

Ange­sichts der aktu­el­len Sicher­heits­la­ge besteht auch die Gefahr ter­ro­ris­ti­scher Anschlä­ge auf Bahn­hö­fe oder Züge. Sicher­heits­mit­ar­bei­ter müs­sen über ent­spre­chen­de Schu­lun­gen und Pro­to­kol­le ver­fü­gen, um auf ver­däch­ti­ge Akti­vi­tä­ten hin­zu­wei­sen und im Ernst­fall ange­mes­sen zu reagieren.

4. Arbeits­um­ge­bung und Witterungsbedingungen

Die Arbeit in der Bahn­si­cher­heit kann auch phy­si­sche Her­aus­for­de­run­gen mit sich brin­gen, wie z. B. das Arbei­ten bei extre­men Tem­pe­ra­tu­ren, in engen oder über­füll­ten Räu­men oder in abge­le­ge­nen Berei­chen wie Bahn­stei­gen oder Tunneln.

5. Unfall­ge­fah­ren, Arbeits­be­las­tung, Ansteckung

Sturz- und Stol­per­ge­fah­ren sind all­täg­lich, im Bereich des Bahn­ver­kehrs aber durch­aus mit einem grö­ße­ren Risi­ko ver­bun­den als andern­orts. Hin­zu kommt neben der phy­si­schen Belas­tung (lan­ge Lauf­we­ge, Schicht­ar­beit, etc.) auch durch­aus eine psy­chi­sche (Angst vor Über­grif­fen, Sui­zi­de, usw.). Last but not Least hat auch die Covid-19 Pan­de­mie vor Augen geführt, wie schnell sich Viren und anste­cken­de Erre­ger aus­brei­ten kön­nen, wenn vie­le Men­schen zusam­men kommen.

 

Emp­feh­lun­gen für Fähig­kei­ten und per­sön­li­che Eigenschaften

Um erfolg­reich in der Bahn­si­cher­heit zu arbei­ten, soll­ten Sicher­heits­mit­ar­bei­ter über fol­gen­de Fähig­kei­ten und per­sön­li­che Eigen­schaf­ten verfügen:

1. Kom­mu­ni­ka­ti­ons­fä­hig­keit

Gute und situa­ti­ons­ge­rech­te Kom­mu­ni­ka­ti­ons­fä­hig­kei­ten sind ent­schei­dend, um effek­tiv mit Pas­sa­gie­ren, Kol­le­gen und ande­ren Ein­satz­kräf­ten zu inter­agie­ren. Sicher­heits­mit­ar­bei­ter soll­ten in der Lage sein, klar und prä­zi­se zu kom­mu­ni­zie­ren und in Kon­flikt­si­tua­tio­nen dees­ka­lie­rend zu wirken.

2. Selbst­be­herr­schung und Stressresistenz

Da Sicher­heits­mit­ar­bei­ter oft mit her­aus­for­dern­den und poten­zi­ell gefähr­li­chen Situa­tio­nen kon­fron­tiert sind, ist es wich­tig, über ein hohes Maß an Selbst­be­herr­schung und Stress­re­sis­tenz zu ver­fü­gen. Sie soll­ten in der Lage sein, ruhig zu blei­ben und ratio­nal zu han­deln, auch unter Druck und bei Provokationen.

3. Team­fä­hig­keit

Die Zusam­men­ar­beit mit ande­ren Sicher­heits­mit­ar­bei­tern, dem Bahn­per­so­nal und der Bun­des­po­li­zei ist uner­läss­lich für eine effek­ti­ve Bahn­si­cher­heit. Sicher­heits­mit­ar­bei­ter soll­ten team­ori­en­tiert sein und gut in mul­ti­dis­zi­pli­nä­ren Teams arbei­ten können.

4. Ver­ant­wor­tungs­be­wusst­sein und Integrität

Sicher­heits­mit­ar­bei­ter tra­gen eine gro­ße Ver­ant­wor­tung für die Sicher­heit von Pas­sa­gie­ren und Eigen­tum. Sie soll­ten inte­ger und ver­ant­wor­tungs­be­wusst han­deln und sich an ethi­sche Stan­dards halten.

5. Kör­per­li­che Fit­ness und Ausdauer

Die Arbeit in der Bahn­si­cher­heit erfor­dert oft kör­per­li­che Anstren­gung und Aus­dau­er, ins­be­son­de­re bei aus­ge­dehn­ten Kon­troll­gän­gen und häu­fi­gen Schicht­diens­ten. Sicher­heits­mit­ar­bei­ter soll­ten daher über eine ange­mes­se­ne kör­per­li­che Fit­ness und Belast­bar­keit verfügen.

6. Fach­kennt­nis­se,  Schu­lun­gen und Erfahrung

Um die viel­fäl­ti­gen Auf­ga­ben in der Bahn­si­cher­heit effek­tiv aus­füh­ren zu kön­nen, ist es wich­tig, über ent­spre­chen­de Fach­kennt­nis­se und Schu­lun­gen zu ver­fü­gen. In den meis­ten Posi­tio­nen ist min­des­tens die Sach­kunde­prüf­ung nach § 34a GewO erfor­der­lich. Auch eine Aus­bil­dun­gen wie die zur Fach­kraft für Schutz und Sicher­heit ist gern gese­hen und kann die Kar­rie­re vor­an brin­gen. Sicher­heits­mit­ar­bei­ter soll­ten regel­mä­ßig an Schu­lun­gen teil­neh­men und sich über aktu­el­le Sicher­heits­ri­si­ken und ‑ver­fah­ren infor­mie­ren. Zudem soll­ten wesent­li­che Fremd­spra­chen­kennt­nis­se — zumin­dest in der eng­li­schen Spra­che — vor­han­den sein.

Wie kom­me ich kon­kret zu einem Job in der Bahnsicherheit?

Der größ­te Arbeit­ge­ber in die­sem Bereich ist die DB Sicher­heit der Deut­schen Bahn.
Wich­tig ist die Sach­kunde­prüf­ung nach § 34a GewO, die man idea­ler­wei­se bereits erfolg­reich absol­viert haben soll­te. Außer­dem kann die Bewer­bung schnel­ler zum Erfolg füh­ren, wenn man neben den übli­chen Bewer­bungs­un­ter­la­gen ein gül­ti­ges Aus­weis­do­ku­ment, eine Auf­lis­tung der Wohn­adres­sen der letz­ten 5 Jah­re sowie — wenn bereits vor­han­den — sei­ne Bewa­cher-ID aus dem Bewa­cher­re­gis­ter vor­legt. Im Regel­fall soll­te man über einen PKW-Füh­rer­schein (Klas­se B) ver­fü­gen, im Schicht­dienst arbei­ten kön­nen, den Kon­takt zu Men­schen mögen, team- und kom­mu­ni­ka­ti­ons­fä­hig sein, die deut­sche Spra­che aus­rei­chend beherr­schen und idea­ler­wei­se bereits ers­te Erfah­run­gen gesam­melt habe. Die genau­en Anfor­de­run­gen fin­det man in der jewei­li­gen Stel­len­aus­schrei­bung!

 

Bahn­si­cher­heit 2030: Auch in The­ma auf der Nürn­ber­ger Sicherheitskonferenz

Die Nürn­ber­ger Sicher­heits­kon­fe­renz ist inzwi­schen eine fes­te Grö­ße der Secu­ri­ty-Fach­mes­sen. Im Rah­men der 5. Nürn­ber­ger Sicher­heits­kon­fe­renz mit dem Titel “SICHER­HEIT 2030”, die am 10.04.2024 in der Nürn­ber­ger Meis­ter­sin­ger­hal­le statt­fin­det, wird Tors­ten Malt von der DB Sicher­heit als Spea­k­er auf­tre­ten. Sein Vor­trag beschäf­tigt sich mit dem Schutz der Kri­ti­schen Infra­struk­tur am Bei­spiel der S‑Bahn Mün­chen. Er will auf­zei­gen wie Sicher­heit im Kon­zern­ver­bund sowie im Ver­bund mit den Sicher­heits­be­hör­den funk­tio­nie­ren kann und wel­che Her­aus­for­de­run­gen sich dabei ergeben.
Mehr dazu unter www.nuernberger-sicherheitskonferenz.de und im Pod­cast für Schutz und Sicherheit:


(Quel­le: Pod­cast für Schutz und Sicher­heit / Jörg Zitzmann)

Arbeit als 34a-Sicher­heits­kraft: Was tun, wenn der Chef Diens­te streicht?

Arbeit als 34a-Sicher­heits­kraft: Was tun, wenn der Chef Diens­te streicht?

Im Bereich der pri­va­ten Sicher­heit sind Schicht­dienst, Nacht­ar­beit und Arbeit an Fei­er­ta­gen gän­gi­ge Arbeits­be­din­gun­gen. Sicher­heits­kräf­te leis­ten oft her­aus­for­dern­de Arbeit, um die Sicher­heit von Ein­rich­tun­gen, Ver­an­stal­tun­gen und Per­so­nen zu gewähr­leis­ten. Lei­der sind die Löh­ne in die­sem Bereich häu­fig im Nied­rig­lohn­sek­tor ange­sie­delt, wie bei­spiels­wei­se im Sepa­rat­wach­dienst. Fal­len dann noch uner­war­tet Stun­den weg, z.B. weil der Arbeit­ge­ber einen wich­ti­gen Auf­trag ver­liert und kommt man des­we­gen (oder aus ande­ren Grün­den) nicht auf sei­ne monat­li­che Soll-Arbeits­zeit, kann es als 34a-Sicher­heits­kraft finan­zi­ell brenz­lig wer­den. In die­sem Arti­kel wer­den die Grün­de beleuch­tet, die zu einem Strei­chen von Arbeits­ta­gen füh­ren und Mög­lich­kei­ten auf­ge­zeigt, die man als Secu­ri­ty-Mit­ar­bei­ter dann hat.

Was sind mög­li­che Grün­de dafür, war­um mich mein Arbeit­ge­ber an weni­ger Ein­satz­ta­gen einplant?

Zunächst ein­mal soll an die­ser Stel­le auch die Sicht des Sicher­heits­un­ter­neh­mens kurz beleuch­tet wer­den. Dass Sie weni­ger oft im Dienst­plan ste­hen, hat in den aller­meis­ten Fäl­len (hof­fent­lich) nichts mit Ihnen per­sön­lich zu tun, son­dern betrieb­li­che Grün­de. Wenn die­se vom Arbeit­ge­ber trans­pa­rent dar­ge­legt wer­den und Sie die­se nach­voll­zie­hen kön­nen, bie­tet das einen bes­se­ren Aus­gangs­punkt für eine Lösung des Pro­blems, die von bei­den Sei­ten getra­gen wer­den kann. Mög­li­cher­wei­se führt das aber auch zu einer Ände­rungs­kün­di­gung bzw. dazu, dass Sie sich auf die Suche nach einem neu­en Job bege­ben. Viel­leicht ist die “Durst­stre­cke” aber auch nur kurz, und Sie kön­nen die Stun­den durch Mehr­ar­beit im Fol­ge­mo­nat kom­pen­sie­ren oder der Arbeit­ge­ber kommt Ihnen auf ande­re Wei­se entgegen.

Hier sind zehn mög­li­che Grün­de, war­um Ihr Arbeit­ge­ber Ihre Arbeits­stun­den redu­zie­ren möchte:

  1. Nied­ri­ge­re Kun­den­nach­fra­ge: Es könn­te weni­ger Nach­fra­ge nach Sicher­heits­dienst­leis­tun­gen geben, was zu einer Ver­rin­ge­rung der benö­tig­ten Arbeits­stun­den führt.
  2. Wirt­schaft­li­che Abschwä­chung: Mög­li­cher­wei­se hat sich die wirt­schaft­li­che Lage ver­schlech­tert, was zu Ein­schrän­kun­gen bei den Res­sour­cen und zu Kos­ten­ein­spa­run­gen führt.
  3. Ver­än­de­run­gen in der Geschäfts­stra­te­gie: Ihr Arbeit­ge­ber könn­te sei­ne Geschäfts­stra­te­gie geän­dert haben, was zu einer Anpas­sung der Per­so­nal­res­sour­cen führt.
  4. Per­so­nal­ro­ta­ti­on: Mög­li­cher­wei­se wird das Per­so­nal rotiert, um allen Mit­ar­bei­tern die Mög­lich­keit zu geben, zu arbei­ten, und um die Arbeits­zei­ten gerech­ter zu verteilen.
  5. Neue Tech­no­lo­gien oder Auto­ma­ti­sie­rung: Die Ein­füh­rung neu­er Tech­no­lo­gien oder auto­ma­ti­sier­ter Sys­te­me könn­te dazu füh­ren, dass weni­ger Mit­ar­bei­ter benö­tigt werden.
  6. Sai­so­na­le Schwan­kun­gen: Die Arbeits­stun­den könn­ten sai­so­na­len Schwan­kun­gen unter­lie­gen, bei­spiels­wei­se wenn in bestimm­ten Mona­ten weni­ger Sicher­heits­per­so­nal benö­tigt wird.
  7. Ver­än­de­run­gen in den Ver­trä­gen mit Kun­den: Es ist mög­lich, dass sich die Ver­trä­ge mit Kun­den geän­dert haben und dies zu einer Ver­rin­ge­rung des Arbeits­vo­lu­mens führt.
  8. Gesetz­li­che Beschrän­kun­gen: Es könn­te (neue) gesetz­li­che Beschrän­kun­gen geben, wie bei­spiels­wei­se Höchst­gren­zen für Arbeits­stun­den oder Ruhe­zei­ten zwi­schen den Schich­ten. Oder die bestehen­den Vor­ga­ben (z.B. aus dem Arbeits­zeit­ge­setz) wer­den nun bes­ser nachgehalten.
  9. Betriebs­fe­ri­en oder sai­so­na­le Betriebs­pau­sen: Mög­li­cher­wei­se hat Ihr Arbeit­ge­ber beschlos­sen, wäh­rend bestimm­ter Zeit­räu­me, wie Betriebs­fe­ri­en oder sai­so­na­len Betriebs­pau­sen (von Kun­den), die Arbeits­stun­den zu redu­zie­ren. Auch bei­spiels­wei­se die Covid-Pan­de­mie hat­te zu zeit­wei­sen Ver­wer­fun­gen inner­halb der Bran­che geführt. 
  10. Unter­neh­mens­in­ter­ne Umstruk­tu­rie­run­gen: Ihr Arbeit­ge­ber könn­te inter­ne Umstruk­tu­rie­run­gen durch­füh­ren, die zu einer Neu­be­wer­tung der Arbeits­stun­den und Res­sour­cen­ver­tei­lung führen.

Wel­che Mög­lich­kei­ten habe ich, wenn mich mein Arbeit­ge­ber zu weni­ger Arbeit einteilt?

Klar: Um ein, zwei Stun­den hin oder her — dar­über lohnt es sich eher nicht zu strei­ten. 20, 30, 40 Pro­zent oder gar noch mehr Ver­lust an Ein­satz­stun­den sind aber eine Haus­num­mer, denn auch Sie müs­sen ja Ihren Lebens­un­ter­halt bestrei­ten. Der Chef also streicht Sie umfang­reich aus dem Dienst­plan, teilt sie zu signi­fi­kant weni­ger Schich­ten als üblich ein und Sie kom­men nicht auf Ihre Stun­den — dann haben Sie fol­gen­de Möglichkeiten:

  1. Arbeits­ver­trag prü­fen!
    Das ist erst­mal der wich­tigs­te Punkt. Denn ent­schei­dend ist im Regel­fall, was in Ihrem Arbeits­ver­trag ver­ein­bart wor­den ist. Denn, wenn dort zum Bei­spiel “Voll­zeit” steht, ist der Arbeit­ge­ber auch dazu ver­pf­li­chet, Sie ent­spre­chend ein­zu­set­zen. Was man unter Voll­zeit ver­steht, ist in der Regel im jewei­li­gen Tarif­ver­trag gere­gelt. Oft ist auch eine kon­kre­te Stun­den­zahl ver­ein­bart. Sind in Ihrem Arbeits­ver­trag also z.B. 170 Stun­den pro Monat als Stun­den­zahl ver­trag­lich fest­ge­legt, ist die­se (abge­se­hen von klei­ne­ren Schwan­kun­gen, z.B. auf Grund von Kran­ken­ver­tre­tun­gen) grund­sätz­lich auch einzuhalten.
  2. Dienst­plan her­an­zie­hen!
    Oft erfolgt die Dienst­pla­nung im Sicher­heits­dienst, z.B. im Werk­schutz, an Hand eines fest­ge­leg­ten Schicht­rhyth­mus. So kann man — natür­lich mit einer gewis­sen Unschär­fe (z.B. auf Grund ewtai­ger noch aus­ste­hen­der Urlaubs­pla­nung) im Vor­feld grob pla­nen. Der kon­kre­te Dienst­plan für den Fol­ge­mo­nat jedoch ist aus­schlag­ge­bend: Ste­hen dort bei­spiels­wei­se 20 Schich­ten, dann haben Sie einen Anspruch auch die­se Zahl an Schich­ten zu arbei­ten. Ein ein­mal ver­öf­fent­li­cher Dienst­plan darf nur in Abspra­che mit den Beschäf­tig­ten nach­träg­lich noch­mal geän­dert werden.
  3. Gespräch suchen und Arbeits­leis­tung aktiv anbie­ten!
    Vie­les lässt sich kom­mu­ni­ka­tiv klä­ren. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vor­ge­setz­ten und den Kon­sens. Wich­tig: Tei­len Sie mit, dass Sie mit den Ände­run­gen nicht ein­ver­stan­den sind und bie­ten Sie Ihre Arbeits­leis­tung aus­drück­lich an! Ihr Arbeit­ge­ber ist ver­pflich­tet Ihnen die Arbeit ent­spre­chend des bestehen­den Arbeits­ver­tra­ges zu geben, Sie stel­len Ihre Arbeits­leis­tung ver­trags­ge­mäß zur Verfügung. 
  4. Ihr Arbeit­ge­ber reagiert nicht? Schrift­lich anmah­nen!
    Wei­sen Sie Ihren Arbeit­ge­ber schrift­lich auf die zuvor genann­ten Aspek­te hin. Die Schrift­form ist wich­tig, damit Sie einen Nach­weis haben. Set­zen Sie Ihrem Chef eine Frist, aber zei­gen Sie sich wei­ter­hin höf­lich und koope­ra­tiv. Immer­hin möch­ten Sie im Regel­fall ja wei­ter­hin für Ihren Arbeit­ge­ber tätig sein.
  5. Wenn nichts hilft: Kla­gen!
    Wenn alles nichts fruch­tet, der Arbeit­ge­ber nicht reagiert und Gesprä­che (ggf. auch mit dem Betriebs­rat) nicht zum Erfolg geführt haben, bleibt letzt­lich die Kla­ge vor dem Arbeitsgericht.

Schön dar­ge­stellt hat Rechts­an­walt Jörg Zitz­mann den Sach­ver­halt im You­Tube-Kanal der Aka­de­mie für Sicher­heit:

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