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Bahnsicherheit: Security an Bahnhöfen und in Zügen

Bahnsicherheit: Security an Bahnhöfen und in Zügen

Aufgaben von Sicherheitsmitarbeitern in der Bahnsicherheit

Die Sicherheit im öffentlichen Verkehr, insbesondere im Bereich der Bahnen und Bahnhöfe, ist von entscheidender Bedeutung für die Gewährleistung eines reibungslosen und sicheren Personen- und Gütertransports (Schienenverkehr). In diesem Artikel werden die vielfältigen Aufgaben von Sicherheitsmitarbeitern in der Bahnsicherheit beleuchtet, wobei auch die damit verbundenen Gefahren, Bedrohungen und Risiken sowie die erforderlichen Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften für eine erfolgreiche Tätigkeit in diesem Bereich diskutiert werden.

Aufgaben der Sicherheitsmitarbeiter in der Bahnsicherheit

Sicherheitsmitarbeiter in der Bahnsicherheit übernehmen eine breite Palette von Aufgaben, die dazu dienen, die Sicherheit von Passagieren, Personal und Eigentum zu gewährleisten. Dabei sind städtische Bahnhöfe teilweise Kriminalitätsschwerpunkte. Zu den Hauptaufgaben gehören:

1. Überwachung und Prävention

Sicherheitsmitarbeiter sind dafür verantwortlich, verdächtige Aktivitäten zu erkennen und zu überwachen, um das Hausrecht durchzusetzen, die Einhaltung der Beförderungsbedingungen in den Reisezügen zu gewährleisten und auch Straftaten wie Diebstahl, Vandalismus, Belästigung und Gewalttaten zu verhindern. Dies umfasst die regelmäßige Patrouille durch Bahnhöfe und Züge sowie die Beobachtung durch Überwachungskameras und die Bedienung weiterer Sicherheitssysteme. Die Präsenz von Sicherheitsmitarbeitern, auch als Ansprechpartner und Auskunftspersonen von Zuggästen, trägt wesentlich zu einem positiven Sicherheitsgefühl und auch zur Serviceorientierung des Auftraggebers/Bahnunternehmens bei.

2. Durchführung von Sicherheitskontrollen

Sicherheitsmitarbeiter führen Sicherheitskontrollen an Bahnhöfen und in Zügen durch, um verbotene Gegenstände wie Waffen, Drogen und verbotene oder verdächtige Gegenstände zu entdecken und dadurch Schäden abzuwenden. Einhergehend mit den rechtlichen Bestimmungen und Dienstanweisungen erfolgt dies in enger Abstimmung mit den Behörden wie der Bundespolizei. Nicht selten müssen Personen, die am Bahnhof unerwünscht sind oder die Betriebsabläufe stören, der Örtlichkeit verwiesen oder der Polizei übergeben werden. Im Rahmen der Rundgänge werden auch andere relevante Sachverhalte wie z.B. Störungen/Defekte, Verunreinigungen oder Gefahrenstellen gemeldet und Sofortmaßnahmen ergriffen.

3. Hilfeleistung und Konfliktmanagement

Im Falle von Notfällen, medizinischen Zwischenfällen oder Konfliktsituationen sind Sicherheitsmitarbeiter geschult, schnell zu reagieren und angemessene Unterstützung zu leisten. Dies kann die Bereitstellung von Erster Hilfe, die Evakuierung von Passagieren oder die Deeskalation von Konflikten zwischen Fahrgästen umfassen. Gerade im Bahnverkehr, wo viele Personen aufeinandertreffen und auch besondere Unfallrisiken (z.B. beim Ein- und Ausstieg) bestehen, sind Unfälle keine Seltenheit. Hinzu kommen Personen, die die Betriebsabläufe stören, sich selbst gefährden (Suizidabsicht, Drogenkonsum, etc.) oder andere durch kriminelle oder in seltenen Fällen gar terroristisch motivierte Taten bedrohen.

4. Kundenbetreuung und Information

Sicherheitsmitarbeiter stehen den Fahrgästen als Ansprechpartner zur Verfügung, um Fragen zu beantworten, Hilfe anzubieten und Informationen über Fahrpläne, Routen und Sicherheitsvorkehrungen bereitzustellen. Sie fungieren als wichtige Schnittstelle zwischen dem Bahnunternehmen und den Passagieren. Das Sicherheitspersonal ist damit auch ein Aushängeschild für die Bahngesellschaft. Entsprechend wichtig ist hier professionelles Handeln. Etwaige Fehltritte können dank Smartphone und Social Media schnell überregional große Aufmerksamkeit erregen und damit das Unternehmen in ein schlechtes Licht rücken. „Schwarze Sheriffs“ sind daher fehl am Platze.

5. Schutz Kritischer Infrastruktur und spezielle Aufgaben

Das Bahnnetz und die damit verbundenen Einrichtungen (z.B. Datenkommunikation, Zugbeeinflussungssysteme, Energieversorgung) sind Teil der Kritischen Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland. Tagtäglich verlassen sich Millionen Menschen auf den sicheren Transport und sind von diesem abhängig. Sicherheitsmitarbeiter übernehmen daher auch in der Konzernsicherheit wesentliche Aufgaben wie z.B. im Bedrohungsmanagement, in der Sicherheitstechnik, in Sicherheitszentralen und in leitenden Funktionen. Spezielle Aufgabengebiete im Bereich der Bahnsicherheit können auch die Tätigkeit in mobilen Unterstützungsgruppen sein, z.B. wenn Veranstaltungen wie Fußballspiele stattfinden, die Überwachung von Streckenabschnitten mittels Drohnen oder der Dienst als Hundeführer. Die Bahnsicherheit ist also sehr vielfältig und kann wesentlich mehr umfassen als nur den klassischen Sicherheits- und Ordnungsdienst (SOD) mit der Bestreifung von Bahnhöfen.

6. Berichterstattung und Zusammenarbeit mit Behörden

Sicherheitsmitarbeiter sind verpflichtet, Vorfälle und verdächtige Aktivitäten zu dokumentieren und Berichte zu erstatten. Teilweise sind Bodycams im Einsatz, die die Situation auf Video aufzeichnen. Als Sicherheitsmitarbeiter in der Bahnsicherheit arbeiten Sie auch eng mit der Bundespolizei und anderen Sicherheitsbehörden zusammen, um zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit mit beizutragen. Gerade dieses Spannungsfeld aus Tätigkeit im Hausrechtsbereich und die Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Sicherheit hat seinen Reiz, erfordert aber ein hohes Maß an Handlungssicherheit – auch in Bezug auf rechtliche Aspekte.

 

Gefahren und Risiken in der Bahnsicherheit

Die Arbeit in der Bahnsicherheit birgt – je nach Aufgabenbereich und Einsatzort – eine Reihe von Gefahren und Risiken, denen Sicherheitsmitarbeiter regelmäßig ausgesetzt sind:

1. Körperliche Gewalt und Aggression

Sicherheitsmitarbeiter können aggressiven oder gewalttätigen Passagieren gegenüberstehen, insbesondere in Konfliktsituationen oder bei der Durchsetzung von Sicherheitsmaßnahmen. Sie müssen in der Lage sein, mit solchen Situationen umzugehen und angemessen zu reagieren, ohne die Sicherheit anderer zu gefährden.

2. Risiko von Angriffen und Überfällen

Bahnhöfe und Züge sind oft belebte und öffentlich zugängliche Orte, an denen das Risiko von Überfällen, Diebstählen und anderen kriminellen Aktivitäten erhöht ist. Sicherheitsmitarbeiter müssen wachsam sein und proaktiv handeln, um solche Vorfälle zu verhindern oder zu unterbinden.

3. Gefahr von Terroranschlägen

Angesichts der aktuellen Sicherheitslage besteht auch die Gefahr terroristischer Anschläge auf Bahnhöfe oder Züge. Sicherheitsmitarbeiter müssen über entsprechende Schulungen und Protokolle verfügen, um auf verdächtige Aktivitäten hinzuweisen und im Ernstfall angemessen zu reagieren.

4. Arbeitsumgebung und Witterungsbedingungen

Die Arbeit in der Bahnsicherheit kann auch physische Herausforderungen mit sich bringen, wie z. B. das Arbeiten bei extremen Temperaturen, in engen oder überfüllten Räumen oder in abgelegenen Bereichen wie Bahnsteigen oder Tunneln.

5. Unfallgefahren, Arbeitsbelastung, Ansteckung

Sturz- und Stolpergefahren sind alltäglich, im Bereich des Bahnverkehrs aber durchaus mit einem größeren Risiko verbunden als andernorts. Hinzu kommt neben der physischen Belastung (lange Laufwege, Schichtarbeit, etc.) auch durchaus eine psychische (Angst vor Übergriffen, Suizide, usw.). Last but not Least hat auch die Covid-19 Pandemie vor Augen geführt, wie schnell sich Viren und ansteckende Erreger ausbreiten können, wenn viele Menschen zusammen kommen.

 

Empfehlungen für Fähigkeiten und persönliche Eigenschaften

Um erfolgreich in der Bahnsicherheit zu arbeiten, sollten Sicherheitsmitarbeiter über folgende Fähigkeiten und persönliche Eigenschaften verfügen:

1. Kommunikationsfähigkeit

Gute und situationsgerechte Kommunikationsfähigkeiten sind entscheidend, um effektiv mit Passagieren, Kollegen und anderen Einsatzkräften zu interagieren. Sicherheitsmitarbeiter sollten in der Lage sein, klar und präzise zu kommunizieren und in Konfliktsituationen deeskalierend zu wirken.

2. Selbstbeherrschung und Stressresistenz

Da Sicherheitsmitarbeiter oft mit herausfordernden und potenziell gefährlichen Situationen konfrontiert sind, ist es wichtig, über ein hohes Maß an Selbstbeherrschung und Stressresistenz zu verfügen. Sie sollten in der Lage sein, ruhig zu bleiben und rational zu handeln, auch unter Druck und bei Provokationen.

3. Teamfähigkeit

Die Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsmitarbeitern, dem Bahnpersonal und der Bundespolizei ist unerlässlich für eine effektive Bahnsicherheit. Sicherheitsmitarbeiter sollten teamorientiert sein und gut in multidisziplinären Teams arbeiten können.

4. Verantwortungsbewusstsein und Integrität

Sicherheitsmitarbeiter tragen eine große Verantwortung für die Sicherheit von Passagieren und Eigentum. Sie sollten integer und verantwortungsbewusst handeln und sich an ethische Standards halten.

5. Körperliche Fitness und Ausdauer

Die Arbeit in der Bahnsicherheit erfordert oft körperliche Anstrengung und Ausdauer, insbesondere bei ausgedehnten Kontrollgängen und häufigen Schichtdiensten. Sicherheitsmitarbeiter sollten daher über eine angemessene körperliche Fitness und Belastbarkeit verfügen.

6. Fachkenntnisse,  Schulungen und Erfahrung

Um die vielfältigen Aufgaben in der Bahnsicherheit effektiv ausführen zu können, ist es wichtig, über entsprechende Fachkenntnisse und Schulungen zu verfügen. In den meisten Positionen ist mindestens die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO erforderlich. Auch eine Ausbildungen wie die zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist gern gesehen und kann die Karriere voran bringen. Sicherheitsmitarbeiter sollten regelmäßig an Schulungen teilnehmen und sich über aktuelle Sicherheitsrisiken und -verfahren informieren. Zudem sollten wesentliche Fremdsprachenkenntnisse – zumindest in der englischen Sprache – vorhanden sein.

Wie komme ich konkret zu einem Job in der Bahnsicherheit?

Der größte Arbeitgeber in diesem Bereich ist die DB Sicherheit der Deutschen Bahn.
Wichtig ist die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO, die man idealerweise bereits erfolgreich absolviert haben sollte. Außerdem kann die Bewerbung schneller zum Erfolg führen, wenn man neben den üblichen Bewerbungsunterlagen ein gültiges Ausweisdokument, eine Auflistung der Wohnadressen der letzten 5 Jahre sowie – wenn bereits vorhanden – seine Bewacher-ID aus dem Bewacherregister vorlegt. Im Regelfall sollte man über einen PKW-Führerschein (Klasse B) verfügen, im Schichtdienst arbeiten können, den Kontakt zu Menschen mögen, team- und kommunikationsfähig sein, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und idealerweise bereits erste Erfahrungen gesammelt habe. Die genauen Anforderungen findet man in der jeweiligen Stellenausschreibung!

 

Bahnsicherheit 2030: Auch in Thema auf der Nürnberger Sicherheitskonferenz

Die Nürnberger Sicherheitskonferenz ist inzwischen eine feste Größe der Security-Fachmessen. Im Rahmen der 5. Nürnberger Sicherheitskonferenz mit dem Titel „SICHERHEIT 2030“, die am 10.04.2024 in der Nürnberger Meistersingerhalle stattfindet, wird Torsten Malt von der DB Sicherheit als Speaker auftreten. Sein Vortrag beschäftigt sich mit dem Schutz der Kritischen Infrastruktur am Beispiel der S-Bahn München. Er will aufzeigen wie Sicherheit im Konzernverbund sowie im Verbund mit den Sicherheitsbehörden funktionieren kann und welche Herausforderungen sich dabei ergeben.
Mehr dazu unter www.nuernberger-sicherheitskonferenz.de und im Podcast für Schutz und Sicherheit:


(Quelle: Podcast für Schutz und Sicherheit / Jörg Zitzmann)

Arbeit als 34a-Sicherheitskraft: Was tun, wenn der Chef Dienste streicht?

Arbeit als 34a-Sicherheitskraft: Was tun, wenn der Chef Dienste streicht?

Im Bereich der privaten Sicherheit sind Schichtdienst, Nachtarbeit und Arbeit an Feiertagen gängige Arbeitsbedingungen. Sicherheitskräfte leisten oft herausfordernde Arbeit, um die Sicherheit von Einrichtungen, Veranstaltungen und Personen zu gewährleisten. Leider sind die Löhne in diesem Bereich häufig im Niedriglohnsektor angesiedelt, wie beispielsweise im Separatwachdienst. Fallen dann noch unerwartet Stunden weg, z.B. weil der Arbeitgeber einen wichtigen Auftrag verliert und kommt man deswegen (oder aus anderen Gründen) nicht auf seine monatliche Soll-Arbeitszeit, kann es als 34a-Sicherheitskraft finanziell brenzlig werden. In diesem Artikel werden die Gründe beleuchtet, die zu einem Streichen von Arbeitstagen führen und Möglichkeiten aufgezeigt, die man als Security-Mitarbeiter dann hat.

Was sind mögliche Gründe dafür, warum mich mein Arbeitgeber an weniger Einsatztagen einplant?

Zunächst einmal soll an dieser Stelle auch die Sicht des Sicherheitsunternehmens kurz beleuchtet werden. Dass Sie weniger oft im Dienstplan stehen, hat in den allermeisten Fällen (hoffentlich) nichts mit Ihnen persönlich zu tun, sondern betriebliche Gründe. Wenn diese vom Arbeitgeber transparent dargelegt werden und Sie diese nachvollziehen können, bietet das einen besseren Ausgangspunkt für eine Lösung des Problems, die von beiden Seiten getragen werden kann. Möglicherweise führt das aber auch zu einer Änderungskündigung bzw. dazu, dass Sie sich auf die Suche nach einem neuen Job begeben. Vielleicht ist die „Durststrecke“ aber auch nur kurz, und Sie können die Stunden durch Mehrarbeit im Folgemonat kompensieren oder der Arbeitgeber kommt Ihnen auf andere Weise entgegen.

Hier sind zehn mögliche Gründe, warum Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeitsstunden reduzieren möchte:

  1. Niedrigere Kundennachfrage: Es könnte weniger Nachfrage nach Sicherheitsdienstleistungen geben, was zu einer Verringerung der benötigten Arbeitsstunden führt.
  2. Wirtschaftliche Abschwächung: Möglicherweise hat sich die wirtschaftliche Lage verschlechtert, was zu Einschränkungen bei den Ressourcen und zu Kosteneinsparungen führt.
  3. Veränderungen in der Geschäftsstrategie: Ihr Arbeitgeber könnte seine Geschäftsstrategie geändert haben, was zu einer Anpassung der Personalressourcen führt.
  4. Personalrotation: Möglicherweise wird das Personal rotiert, um allen Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, zu arbeiten, und um die Arbeitszeiten gerechter zu verteilen.
  5. Neue Technologien oder Automatisierung: Die Einführung neuer Technologien oder automatisierter Systeme könnte dazu führen, dass weniger Mitarbeiter benötigt werden.
  6. Saisonale Schwankungen: Die Arbeitsstunden könnten saisonalen Schwankungen unterliegen, beispielsweise wenn in bestimmten Monaten weniger Sicherheitspersonal benötigt wird.
  7. Veränderungen in den Verträgen mit Kunden: Es ist möglich, dass sich die Verträge mit Kunden geändert haben und dies zu einer Verringerung des Arbeitsvolumens führt.
  8. Gesetzliche Beschränkungen: Es könnte (neue) gesetzliche Beschränkungen geben, wie beispielsweise Höchstgrenzen für Arbeitsstunden oder Ruhezeiten zwischen den Schichten. Oder die bestehenden Vorgaben (z.B. aus dem Arbeitszeitgesetz) werden nun besser nachgehalten.
  9. Betriebsferien oder saisonale Betriebspausen: Möglicherweise hat Ihr Arbeitgeber beschlossen, während bestimmter Zeiträume, wie Betriebsferien oder saisonalen Betriebspausen (von Kunden), die Arbeitsstunden zu reduzieren. Auch beispielsweise die Covid-Pandemie hatte zu zeitweisen Verwerfungen innerhalb der Branche geführt.
  10. Unternehmensinterne Umstrukturierungen: Ihr Arbeitgeber könnte interne Umstrukturierungen durchführen, die zu einer Neubewertung der Arbeitsstunden und Ressourcenverteilung führen.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn mich mein Arbeitgeber zu weniger Arbeit einteilt?

Klar: Um ein, zwei Stunden hin oder her – darüber lohnt es sich eher nicht zu streiten. 20, 30, 40 Prozent oder gar noch mehr Verlust an Einsatzstunden sind aber eine Hausnummer, denn auch Sie müssen ja Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Der Chef also streicht Sie umfangreich aus dem Dienstplan, teilt sie zu signifikant weniger Schichten als üblich ein und Sie kommen nicht auf Ihre Stunden – dann haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Arbeitsvertrag prüfen!
    Das ist erstmal der wichtigste Punkt. Denn entscheidend ist im Regelfall, was in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart worden ist. Denn, wenn dort zum Beispiel „Vollzeit“ steht, ist der Arbeitgeber auch dazu verpflichet, Sie entsprechend einzusetzen. Was man unter Vollzeit versteht, ist in der Regel im jeweiligen Tarifvertrag geregelt. Oft ist auch eine konkrete Stundenzahl vereinbart. Sind in Ihrem Arbeitsvertrag also z.B. 170 Stunden pro Monat als Stundenzahl vertraglich festgelegt, ist diese (abgesehen von kleineren Schwankungen, z.B. auf Grund von Krankenvertretungen) grundsätzlich auch einzuhalten.
  2. Dienstplan heranziehen!
    Oft erfolgt die Dienstplanung im Sicherheitsdienst, z.B. im Werkschutz, an Hand eines festgelegten Schichtrhythmus. So kann man – natürlich mit einer gewissen Unschärfe (z.B. auf Grund ewtaiger noch ausstehender Urlaubsplanung) im Vorfeld grob planen. Der konkrete Dienstplan für den Folgemonat jedoch ist ausschlaggebend: Stehen dort beispielsweise 20 Schichten, dann haben Sie einen Anspruch auch diese Zahl an Schichten zu arbeiten. Ein einmal veröffentlicher Dienstplan darf nur in Absprache mit den Beschäftigten nachträglich nochmal geändert werden.
  3. Gespräch suchen und Arbeitsleistung aktiv anbieten!
    Vieles lässt sich kommunikativ klären. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten und den Konsens. Wichtig: Teilen Sie mit, dass Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind und bieten Sie Ihre Arbeitsleistung ausdrücklich an! Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet Ihnen die Arbeit entsprechend des bestehenden Arbeitsvertrages zu geben, Sie stellen Ihre Arbeitsleistung vertragsgemäß zur Verfügung.
  4. Ihr Arbeitgeber reagiert nicht? Schriftlich anmahnen!
    Weisen Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich auf die zuvor genannten Aspekte hin. Die Schriftform ist wichtig, damit Sie einen Nachweis haben. Setzen Sie Ihrem Chef eine Frist, aber zeigen Sie sich weiterhin höflich und kooperativ. Immerhin möchten Sie im Regelfall ja weiterhin für Ihren Arbeitgeber tätig sein.
  5. Wenn nichts hilft: Klagen!
    Wenn alles nichts fruchtet, der Arbeitgeber nicht reagiert und Gespräche (ggf. auch mit dem Betriebsrat) nicht zum Erfolg geführt haben, bleibt letztlich die Klage vor dem Arbeitsgericht.

Schön dargestellt hat Rechtsanwalt Jörg Zitzmann den Sachverhalt im YouTube-Kanal der Akademie für Sicherheit:

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