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Sachkundenachweis

Wie ticken die Prüfer in der mündlichen Sachkundeprüfung?

Wie ticken die Prüfer in der mündlichen Sachkundeprüfung?

In diesem Beitrag geht es darum, wie Sie sich in der mündlichen Sachkundeprüfung nach § 34a GewO verhalten sollten. Erfahren Sie, was bei den Prüferinnen und Prüfern gut ankommt, wie Sie für einen guten ersten Eindruck sorgen und was Sie besser sein lassen. Wir verraten Ihnen auch, was Sie tun können, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen.

Diese Rahmenbedingungen gelten für die mündliche Sachkundeprüfung…

Alle Menschen sind verschieden. Und so sind auch Prüferinnen und Prüfer keine Roboter, die schlichtweg einen vorhandenen Fragenkatalog abarbeiten. Grundlegend sollen Schwerpunkte abgeprüft werden (> rechtliche Inhalte, z.B. die Jedermannsrechte, Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe sowie Umgang mit Menschen), jedoch können auch Fragen zu den anderen Themen gestellt werden, die ebenfalls Inhalt des schriftlichen Teils der Sachkundeprüfung waren. Generell wird nicht „auf Lücke geprüft“ und die Prüfer fragen ausschließlich Inhalte des Lernstoffs ab, der festgelegt ist. Denn die Prüfer müssen sich an die vorgegebenen Rahmeninhalte halten. Sprich: Es darf nur zu den Themengebieten gefragt werden, die durch die Bewachungsverordnung vorgegeben sind. Sie dürfen davon ausgehen, dass man Ihnen durchaus hilft, wenn Sie einmal auf dem Schlauch stehen und man Sie keineswegs durchfallen lassen möchte. Dennoch sollte eben wesentliches Wissen vorhanden sein, damit Sie Ihren Job in der privaten Sicherheit richtig ausüben können. Darüber hinaus gibt es weitere Regeln wie z.B. die Prüfungsordnungen der IHK, die festlegen welche Rahmenbedingungen eingehalten werden müssen. Auch daran müssen sich Prüfende und Prüflinge halten.

Wie läuft die mündliche Sachkundeprüfung ab?

Der Ablauf der mündlichen Prüfung unterscheidet sich von IHK zu IHK teilweise. Generell werden aber zu Beginn der Prüfung zunächst Formvorgaben abgeprüft, dann folgt die eigentliche Prüfung und nach einer kurzen Beratung wird Ihnen das Prüfungsergebnis mitgeteilt:

Mit folgenden Punkten sind Sie für die Prüfung gut beraten…

Das erforderliche Wissen ist das A und O für die Prüfung und streng genommen in der Sachkundeprüfung auch das Einzige, das wirklich zählt. Doch sind wir ehrlich: Neben dem abgefragten Wissen, gibt es weitere Punkte, die am Ende – gerade wenn es inhaltlich eng werden sollte – ausschlaggebend sein könnten.
Folgende Tipps haben wir daher insgesamt für die mündliche Prüfung für Sie:

Mildernde Umstände?

Es kommt immer wieder vor, dass Prüfungsteilnehmer besondere Umstände erwähnen, weswegen sie sich nicht ordentlich vorbereiten konnten. Das kann von einer hohen zeitlichen Auslastung über eine vorangegangene Nachtschicht bis hin zu einer schwerwiegenden Erkrankung oder gar dem Tod einer nahestehenden Person reichen. Solche Umstände sind tragisch und oft ist es menschlich überaus nachvollziehbar, dass man sich dann nicht richtig vorbereiten konnte. Jedoch können und dürfen solche Aspekte – bei aller Empathie – vom Prüfungsausschuss nicht als „mildernde Umstände“ angerechnet werden. Das wäre zum einen unfair den anderen Prüfungsteilnehmern gegenüber, zum anderen würde dann ja gerade der Zweck einer solchen Prüfung völlig verfehlt. Was nützt es Ihnen später, wenn Sie die Prüfung „unwissend bestanden“ hätten, dann aber in einer kritischen Situation im Job nicht klar darüber sind, was Sie tun dürfen, respektive müssen? Entweder Sie bringen sich selbst oder andere in Gefahr und/oder stehen mit einem Fuß im Gefängnis.
Bitte überlegen Sie sich daher zuvor gründlich, ob Sie an diesem Tag zur Prüfung antreten oder nicht. Sagen Sie gegebenenfalls rechtzeitig ab!

Fairness und Tipps bei Konflikten

Jeder kann mal einen schlechten Tag haben. Dennoch gelten für die IHK-Prüfungen klare Regeln für alle und es zählt das objektiv festgestellte Ergebnis. Ein fairer, resprektvoller Umgang zwischen den Prüfungsteilnehmern und den Mitgliedern des Prüfungsausschusses ist daher unerlässlich.
Mitunter kann es in seltenen Fällen inhaltliche Differenzen in der Beurteilung geben, inwiefern eine gegebene Antwort korrekt ist. Oder es wird angezweifelt, dass eine bestimmte Frage so gestellt werden durfte. Sie können natürlich Ihren Standpunkt darlegen, doch beachten Sie, dass eine ausschweifende Diskussion in der unmittelbaren Prüfungssituation wenig angebracht ist. Die Prüfer sitzen hier zunächst am längeren Hebel. Bleiben Sie also auch bei etwaigen Unstimmigkeiten während des Prüfungsgesprächs und bei der Ergebnisverkündung sachlich und höflich.
Zielführender ist es, sich mit einer ausführlichen Begründung im Nachgang schriftlich zu beschweren, z.B. indem Sie nach Bekanntgabe der Entscheidung Widerspruch gegen die Prüfungsentscheidung einlegen. Wurden „Formfehler“ begangen, besteht eine gute Chance die Prüfung erfolgreich anzufechten – doch das ist eher selten der Fall. Ansonsten besteht natürlich auch die Möglichkeit, Einsicht in den Prüfungsakt zu nehmen, einen Anwalt zu konsultieren und den Rechtsweg zu beschreiten, also vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.
Seien Sie an dieser Stelle aber vorgewarnt: Wenn Seitens der IHK oder der Ausschussmitglieder keine groben Schnitzer begangen worden sind, hat eine Klage sehr wenig Aussicht auf Erfolg. Allemal besser ist es, diesen großen zeitlichen und finanziellen Aufwand zu meiden und schlichtweg besser vorbereitet erneut anzutreten. So hoch ist die Hürde für den „34a-Schein“ nun wirklich nicht.

Zusammenfassung

Die mündliche Prüfung stellt für viele Teilnehmende eine Ausnahmesituation dar, in der man natürlich ein wenig aufgeregt ist. Doch dazu besteht kein Anlass, wenn Sie sich gut vorbereitet haben. Gehen Sie möglichst gelassen und authentisch in die Prüfung. Hören Sie genau zu, beantworten Sie die Fragen zielgerichtet, zeigen Sie sich respektvoll und höflich. Dann kann kaum etwas schiefgehen.

Sachkundeprüfung – warum? 34a-Schein einfach kaufen…

Sachkundeprüfung – warum? 34a-Schein einfach kaufen…

Man hat keine Lust auf die Prüfung und Prüfungsvorbereitung, man ist schon mehrfach durch die Sachkundeprüfung der IHK gefallen oder man möchte einfach nur Zeit und Geld sparen – all das können Gründe sein, weswegen immer wieder nach „34a-Schein kaufen“ gesucht wird. Warum das keine besonders gute Idee ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Kann man den „34a-Schein“ tatsächlich kaufen?

Eine kurze Google-Recherche zeigt es: Ja, man kann ein Stück Papier kaufen, das so aussieht als wäre es ein offizielles Dokument einer Industrie- und Handelskammer. Doch Vorsicht! Wenn Sie solche Fake-Prüfungsnachweise verwenden, machen Sie sich strafbar.
Was Sie dürfen, ist sich ein solches Fantasiepapier zur Belustigung in den eigenen Wohnungsflur zu hängen oder es als Anzünder für die nächste Grillparty zu verwenden. Sollten Sie ein solches Stück Papier jedoch im Rechtsverkehr gebrauchen, d.h. im Rahmen einer Bewerbung oder zur Anmeldung Ihres Sicherheitsunternehmens verwenden, begehen Sie eine Urkundenfälschung nach § 267 Strafgesetzbuch:

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. […]

Dass das Anbieten von IHK-Prüfungszeugnisse, Schulabschlüssen und anderen Zertifikaten bis hin zum Doktortitel rechtlich bedenklich ist, wissen auch die Anbieter solcher dubiosen Dienstleistungen. Diesen geht es vor allem darum, schnell Geld zu machen. Die Anbieter sitzen in der Regel im Ausland oder sind nicht greifbar und gehen so juristischen Auseinandersetzungen aus dem Weg. Denn auch Verkäufer machen sich unter Umständen strafbar, weil sie Markenzeichen und damit rechtlich geschützte Erkennungsmerkmale (z.B. das Logo) der ausstellenden Organisationen verwenden. Zudem erwecken manche Anbieter sogar absichtlich den Eindruck, es handele sich um ein rechtmäßig ausgestelltes Dokument und werben zugleich damit, man dürfe diese Fake-Nachweise im Rechtsverkehr verwenden. Die Verkäufer täuschen also oft auch falsche Tatsachen vor und fordern damit teilweise zumindest indirekt auch dazu auf, die verkaufte Fälschung wie ein echtes Dokument zu verwenden. Als Käufer können Sie stets belangt werden und machen sich strafbar, wenn Sie ein solches Fantasiedokument tatsächlich beruflich nutzen.

Wo kann man den Sachkundenachweis kaufen?

Die einzige legale Möglichkeit die „Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung“ (so heißt es ganz korrekt) zu erwerben, ist die IHK-Sachkundeprüfung erfolgreich abzulegen. Sie finden dazu viele kostenlose Tipps zur Prüfungsvorbereitung, Testfragen und ein Hilfe-Forum auf dieser Internetseite. Nebenbei bemerkt kann das Ablegen der echten Prüfung sogar günstiger sein als so einige der illegalen Fake-Zertifikat-Angebote.
Ehrlich währt am Längsten! Lassen Sie sich nicht auf Fake-Angebote mit gefälschten Nachweisen ein! Es lohnt sich nicht, denn Sie werden auffliegen. Und für den Preis, den Sie dann bezahlen, hätten Sie sich ordentlich auf die Prüfung vorbereiten und diese ganz regulär bestehen können.

Was kostet ein gefälschter Sachkundenachweis?

Los gehen die Preise bei knapp 10 Euro für einen personalisierten Fake-Nachweis zum direkten PDF-Download.

Fake-Sachkundenachweis für den 34a Schein
Fake 34a-Schein als PDF-Download
Dieser „Billiganbieter“ für Fake-Nachweise betont zwar, dass man die gekauften Dokumente nicht verwenden darf, hat zu seiner eigenen Sicherheit aber dennoch einen Firmensitz in den USA angegeben. Er weiß warum.

Möglicherweise die Spitze des Eisbergs ist ein Anbieter, der alle möglichen Prüfungsnachweise und Abschlüsse – darunter diverse Berufsabschlüsse, Abiturzeugnisse, Bachelor- und Masterabschlüsse von Hochschulen, Universitäts-Diplome und gar Doktortitel anbietet. Solche bedruckten Papiere gibt es zum „Spottpreis“ von mehreren hundert Euro – ein offenbar lohnenswertes Geschäft. Das Angebot promotet er noch dazu kommerziell durch eine Werbeanzeige auf Google, die bei entsprechenden Suchbegriffen auf der Ergebnisseite gleich ganz oben erscheint – siehe Abbildung unten. Dieser betrügerische Händler wirbt sogar damit, es handele sich um ein legales Angebot und um „100% echte und registrierte Dokumente, welche von der Universität/ dem Ausbildungsbetrieb, oder aber auch von Ihrem Arbeitgeber überprüft werden können“ – völliger Bullshit!

34a-Schein Werbung auf Google (Fake-Nachweis)
Google-Werbung für einen „Original-Nachweis“
Jetzt mal Tacheles: Mit einer gekauften oder selbst erstellten und ausgedruckten Fälschung fliegen Sie sowieso auf – und dann wird es richtig unangenehm und wirklich teurer. Warum das unvermeidlich so ist, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Warum es wirklich dumm ist, ein gefälschtes 34a-Zertifikat vorzulegen…

Noch vor einigen Jahren hätte man als sachunkundiger Sicherheitsmitarbeiter Glück haben können, wäre das gefälschte Zertifikat nicht bei der Bewerbung, bei einer Kontrolle von Zoll und Polizei oder im Rahmen einer Rückfrage bei der prüfenden IHK aufgefallen. Doch seit 1. Juni 2019 gibt es das zentrale Bewacherregister, in dem alle Daten zusammenlaufen. Ihr Arbeitgeber muss Sie dorthin vor Beschäftigungsbeginn melden und die Freigabe abwarten. Erst dann erhalten Sie als Sicherheitsmitarbeiter eine Bewacher-ID und dürfen starten. Im Rahmen dieser Prüfung und des Datenabgleichs fällt schnell auf, wenn Sie eine falsche Urkunde vorgelegt haben. Sie tragen die vollen straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen!

Investieren Sie lieber in die echte Sachkundeprüfung bei der IHK. Informieren Sie sich kostenlos hier im Infoportal.
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