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Schwar­ze Scha­fe: Wie fin­de ich seriö­se Bildungsträger?

Schwar­ze Scha­fe: Wie fin­de ich seriö­se Bildungsträger?

 

 

Egal ob es um einen Online-Kurs, um einen Prä­senz­lehr­gang oder um Kom­bi­na­tio­nen aus bei­dem geht: Als Teil­neh­mer möch­te man die Wei­ter­bil­dung erfolg­reich abschlie­ßen — klar! Doch neben dem eige­nen Ehr­geiz ist ein wesent­li­cher Fak­tor für Erfolg oder Miss­erfolg der rich­ti­ge Bil­dungs­trä­ger. In die­sem Bei­trag erfah­ren Sie, wie sie seriö­se Kurs­an­bie­ter erken­nen und schwar­ze Scha­fe aus­sor­tie­ren können.

 

War­um der rich­ti­ge Kurs­an­bie­ter wich­tig ist…

Zeit ist Geld — und gera­de, wenn man im Beruf sicher wei­ter­kom­men möch­te, möch­te man kei­ne Risi­ken ein­ge­hen. Das Ziel wird es sein, mög­lichst effi­zi­ent und ohne Umwe­ge zum gewünsch­ten Wei­ter­bil­dungs­ab­schluss oder Kurs­zer­ti­fi­kat zu gelan­gen. Das geht ohne Expe­ri­men­te nur mit eta­blier­ten, erfah­re­nen Bil­dungs­an­bie­tern, die zusam­men mit den ein­ge­setz­ten Dozen­ten über die erfor­der­li­chen Kom­pe­ten­zen ver­fü­gen. Dar­über hin­aus müs­sen Anbie­ter, wenn sich Teil­neh­mer ihre Wei­ter­bil­dung staat­lich för­dern las­sen, bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfül­len. Zu die­sen kön­nen Aner­ken­nun­gen der Agen­tur für Arbeit zäh­len, wie eine Zulas­sung nach AZAV oder bei Fern­lehr­gän­gen der ZFU. Bei der AZAV han­delt es sich um die Akkre­di­tie­rungs- und Zulas­sungs­ver­ord­nung Arbeits­för­de­rung, bei der ZFU um von der Staat­li­che Zen­tral­stel­le für Fern­un­ter­richt staat­lich zuge­las­se­ne Fern­lehr­gän­ge. Ganz beson­ders aber auch Selbst­zah­ler, die selbst bezüg­lich ihrer Kar­rie­re finan­zi­ell  in Vor­leis­tung gehen, möch­ten ganz bestimmt eine Gewähr dafür haben, auf den rich­ti­gen Kurs­an­bie­ter zu setzen.

Was soll­ten gute Kurs­an­bie­ter bieten?

Die fol­gen­den Aspek­te sind all­ge­mei­ne und über­grei­fen­de Merk­ma­le, die einen guten Kurs­an­bie­ter ausmachen:

  1. Aktua­li­tät der Inhal­te: Gute Kurs­an­bie­ter bie­ten qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Lehr­in­hal­te an, die rele­vant und aktu­ell sind. Dadurch erhal­ten Ler­nen­de pra­xis­na­he und fun­dier­te Kennt­nis­se, die ihnen in ihrem Beruf weiterhelfen.
  2. Qua­li­tät der Leh­ren­den: Die Qua­li­tät der Leh­ren­den beein­flusst maß­geb­lich den Lern­erfolg. Gute Kurs­an­bie­ter set­zen erfah­re­ne und kom­pe­ten­te Dozen­ten ein, die die Inhal­te ver­ständ­lich ver­mit­teln kön­nen und auf die indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se der Ler­nen­den eingehen.
  3. Aner­ken­nung der Zertifikate/Abschlüsse: Kur­se von renom­mier­ten Anbie­tern wer­den oft von Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen aner­kannt bzw. berei­ten die­se auf staat­lich aner­kann­te Abschlüs­se z.B. der IHK vor. Ein sol­ches Zer­ti­fi­kat kann daher das beruf­li­che Pro­fil der Ler­nen­den ver­bes­sern und ihre Kar­rie­re­chan­cen klar erhöhen.
  4. Inno­va­ti­ve Lern­me­tho­den: Gute Kurs­an­bie­ter set­zen moder­ne und inno­va­ti­ve Lern­me­tho­den ein, um den Lern­pro­zess effek­ti­ver und inter­es­san­ter zu gestal­ten. Dies kann z. B. durch inter­ak­ti­ve Online-Kur­se oder pra­xis­na­he Work­shops geschehen.
  5. Netz­werk­mög­lich­kei­ten: Eini­ge Kurs­an­bie­ter bie­ten auch die Mög­lich­keit, mit ande­ren Fach­leu­ten aus der Bran­che in Kon­takt zu tre­ten und ein beruf­li­ches Netz­werk auf­zu­bau­en. Dies kann für die beruf­li­che Ent­wick­lung der Ler­nen­den sehr vor­teil­haft sein.

 

Auf wel­che Punk­te soll­te ich ganz kon­kret ach­ten, wenn ich mich in der pri­va­ten Sicher­heit fort­bil­den möchte?

Gehen Sie fol­gen­de Punk­te durch. Kaum ein Anbie­ter wird alle Anfor­de­run­gen erfül­len. Jedoch soll­ten bei guten und seriö­sen Bil­dungs­an­bie­ter die wesent­li­che Punk­te bejaht wer­den können:

  1. Repu­ta­ti­ons­check: Prü­fen Sie, wel­che Erfah­run­gen ande­re mit dem Anbie­ter gemacht haben. Neben rei­nen Bewer­tun­gen (z.B. Goog­le-Ster­nen) las­sen Kom­men­ta­re einen bes­se­ren Ein­blick zu. Wich­tig ist aber zu wis­sen, dass einer­seits häu­fig eher Per­so­nen Kom­men­ta­re hin­ter­las­sen, die unzu­frie­den waren. Ande­rer­seits gibt es Unter­neh­men, die Kom­men­ta­re und Bewer­tun­gen selbst vor­neh­men (las­sen) oder dage­gen anwalt­lich vor­ge­hen, um die­se ent­fer­nen zu las­sen. Eben­so gibt es — meist kom­mer­zi­el­le — Bewer­tungs­por­ta­le, die prin­zi­pi­ell auf Sei­te der Anbie­ter sind und kri­ti­sche Bewer­tun­gen erst gar nicht frei­ge­ben. Kom­men­ta­re und Bewer­tun­gen im Inter­net sind daher nicht immer unbe­dingt reprä­sen­ta­tiv. Eine gute Mög­lich­keit ist, Absol­ven­ten per­sön­lich zu fra­gen oder Bekann­te, die der­zeit am gewünsch­ten Kurs teil­neh­men. Falls man nie­man­den kennt, kann man auch in den Sozia­len Netz­wer­ken wie z.B. der Face­book-Grup­pe “Mit Sicher­heit erfolg­reich.” nach­fra­gen.
  2. Über­prü­fung der Web­sei­te und des Ange­bots: Wie sind die Sei­ten gestal­tet? Ist die Anspra­che (auch ortho­gra­phisch und gram­ma­tisch) kor­rekt? Sieht die Inter­net­sei­te des in Fra­ge kom­men­den Anbie­ters schon aus wie von vor­ges­tern, ist das ein Anzei­chen dafür, dass das ange­bo­te­ne Lern­pro­gramm wahr­schein­lich auch nicht auf der Höhe der Zeit ist. Dies betrifft sowohl didak­ti­sche als auch metho­di­sche Kon­zep­te. Eine feh­ler­freie, anspre­chen­de und moder­ne Web­site auf dem Stand der Tech­nik kann — gera­de wenn der Kurs online oder online-gestützt erfol­gen soll — ein pro­ba­tes Anzei­chen dafür sein, dass Metho­den und Inhal­te auf der Höhe der Zeit sind. Doch auch hier Vor­sicht: Man­che Anbie­ter machen ein­fach nur ein gutes Mar­ke­ting mit mehr Schein als Sein! Sehen Sie sich daher zudem genau an, was (spä­ter im gebuch­ten Kurs) gebo­ten wird und was Ihnen wich­tig ist.
  3. Unter­neh­mens­in­for­ma­tio­nen und Impres­sum: Hat der Anbie­ter ein ordent­li­ches Impres­sum mit einem deut­schen Fir­men­sitz oder han­delt es sich um eine Web­site, von der man gar nicht erst weiß wer dahin­ter steckt? Wenn Letz­te­res der Fall ist, soll­ten die Alarm­glo­cken schril­len. Eben­so kann eine Goog­le-Recher­che dazu bei­tra­gen, mehr über das Unter­neh­men zu erfah­ren, z. B. wie lan­ge es schon exis­tiert, wer die Grün­der sind und ob es in der Pres­se erwähnt wur­de. Seriö­se Unter­neh­men sind oft trans­pa­rent über ihre Geschich­te und Hintergründe.
  4. Sei­ten-Sicher­heit und Zah­lungs­ar­ten: Seriö­se Sei­ten müs­sen in Deutsch­land und der EU auch tech­ni­sche Anfor­de­run­gen erfül­len. Dazu gehört, dass unter ande­rem die DSGVO mit Daten­schutz­vor­ga­ben beach­tet wer­den muss. In der Regel ver­fü­gen seriö­se Sei­ten daher über eine Daten­schutz­er­klä­rung und einen soge­nann­ten Coo­kie-Hin­weis, der auf­klärt wie mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten umge­gan­gen wird. Sie wer­den meist um eine Ein­wil­li­gung in die Daten­ver­ar­bei­tung gebe­ten. Eben­so soll­ten seriö­se Web­sei­ten über eine SSL-Ver­schlüs­se­lung (“https://” oder Schloss-Sym­bol in der Adress­leis­te) ver­fü­gen und bewähr­te Zah­lungs­mög­lich­kei­ten unter Hin­weis auf das Wider­rufs­recht anbieten.
  5. Kon­takt­auf­nah­me zum Anbie­ter: Wenn mög­lich, kon­tak­tie­ren Sie den Anbie­ter direkt, z. B. per E‑Mail oder Tele­fon. Und ver­ein­ba­ren Sie, wenn mög­lich und für Sie sinn­voll, einen Bera­tungs­ter­min beim Anbie­ter in den Räum­lich­kei­ten vor Ort. Stel­len Sie Fra­gen zu den ange­bo­te­nen Pro­duk­ten oder Dienst­leis­tun­gen und ach­ten Sie auf die Reak­ti­on des Anbie­ters. Seriö­se Anbie­ter soll­ten pro­fes­sio­nell und hilfs­be­reit ant­wor­ten. Die Reak­ti­ons­zei­ten auf Anfra­gen kön­nen eben­falls gute Rück­schlüs­se auf die Ser­vice­qua­li­tät zulas­sen. Bei einem Besuch vor Ort haben Sie gege­be­nen­falls außer­dem einen direk­ten Ein­druck bezüg­lich den Räum­lich­kei­ten und den Lernbedingungen.
  6. Prü­fung von Zer­ti­fi­zie­run­gen und Mit­glied­schaf­ten des Anbie­ters: Seriö­se Anbie­ter sind zer­ti­fi­ziert oder Mit­glie­der in Bran­chen­ver­bän­den. Über­prü­fen Sie, ob der Anbie­ter sol­che Zer­ti­fi­zie­run­gen oder Mit­glied­schaf­ten vor­wei­sen kann und ob die­se gül­tig sind. Wich­tig ist, dass es sich nicht um sinn­freie “Fake-Aus­zeich­nun­gen” han­delt, son­dern tat­säch­lich um aus­sa­ge­kräf­ti­ge Zer­ti­fi­zie­run­gen. Hier­zu kön­nen ins­be­son­de­re fol­gen­de zählen: 
    • QM-Zer­ti­fi­kat (ISO 9001)
    • AZAV-Akrre­di­tie­rung (> Wich­tig bei För­de­rung durch die Arbeitsagentur!)
    • ZFU-Zulas­sung (> Pflicht bei Fernlehrgängen!)
    • Spe­zia­li­sie­rung auf  die Sicher­heits­bran­che (z.B. BDSW-zer­ti­fi­zier­te Sicherheitsfachschulen)
  7. Prü­fung der Qua­li­fi­ka­ti­on und Erfah­rung der Dozen­ten: Dies ist ein ent­schei­den­der Punkt. Die Qua­li­fi­ka­tio­nen und Erfah­rung der Dozen­ten sind ent­schei­dend für die Qua­li­tät der Leh­re. Gut aus­ge­bil­de­te Dozen­ten kön­nen Lehr­in­hal­te klar ver­mit­teln und das Inter­es­se der Stu­die­ren­den wecken. Ihre fach­li­che Kom­pe­tenz ermög­licht es ihnen, auf Fra­gen ein­zu­ge­hen und aktu­el­le Ent­wick­lun­gen zu ver­mit­teln. Erfah­re­ne Dozen­ten kön­nen die Stu­die­ren­den auch per­sön­lich unter­stüt­zen. Fol­gen­de Aspek­te soll­ten bejaht werden: 
    • Die ein­ge­setz­ten Dozen­ten soll­ten min­des­tens über die Qua­li­fi­ka­ti­on ver­fü­gen, deren Ziel die Teil­nah­me am Kurs ist. Ide­al ist, wenn die Dozen­ten Meis­ter für Schutz und Sicher­heit sind oder ein ent­spre­chend der Kurs­in­hal­te pas­sen­des Stu­di­um abge­schlos­sen haben.
    • Die Dozen­ten soll­ten über adäqua­te didak­ti­sche und metho­di­sche Fähig­kei­ten ver­fü­gen, um Wis­sen rich­tig ver­mit­teln zu kön­nen. Des­we­gen soll­ten die Leh­ren­den über die Aus­bil­der­eig­nung (den Aus­bil­der­schein) ver­fü­gen oder aber über eine ande­re ent­spre­chen­de, höher­wer­ti­ge päd­ago­gi­sche Aus­bil­dung.
    • Grau ist alle Theo­rie: Die Dozen­ten soll­ten aber prak­tisch wis­sen, wor­über sie reden. Daher soll­ten Leh­ren­de über aus­rei­chen­de, idea­ler­wei­se mehr­jäh­ri­ge Berufs­pra­xis auf dem zu ver­mit­teln­den The­men­ge­biet verfügen.
    • Lebens­lan­ges Ler­nen ist nicht nur ein Buz­zword: Dozen­ten soll­ten Up-to-Date sein und über aktu­el­le Ent­wick­lun­gen und Neue­run­gen Bescheid wissen.
    • Der Schu­lungs­lei­ter und/oder Dozen­ten soll­ten nach Mög­lich­keit selbst als Mit­glied in den Prü­fungs­aus­schüs­sen (z.B. der Indus­trie- und Han­dels­kam­mer) ver­tre­ten sein. So ist weit­ge­hend sicher­ge­stellt, dass tat­säch­lich auch der Prü­fungs­be­zug gege­ben ist und rele­van­tes Wis­sen ver­mit­telt wird.
  8. Leis­tun­gen und Extra­kos­ten: Ver­glei­chen Sie genau, was ange­bo­ten wird und ob das das ist, was Sie benö­ti­gen bzw. was auf das Errei­chen des Ziels ein­zah­len kann. Manch­mal wer­den Fan­ta­sie­ab­schlüs­se ange­bo­ten (z.B. “Sicher­heits­fach­kraft”), ohne wirk­li­chen Mehr­wert auf dem Arbeits­markt. Manch­mal ent­hal­ten die­se auch “nur” die Vor­be­rei­tung auf die Sach­kunde­prüf­ung und ein wert­lo­ses Teil­nah­me­zer­ti­fi­kat des Kurs­an­bie­ters, sind dafür aber deut­lich über­teu­ert. Schau­en Sie, was an Lehr­mit­teln (Büchern, Lern­skrip­ten, Kar­tei­kar­ten, Online-Inhal­te, etc.) gebo­ten wird und ver­glei­chen Sie dies mit ande­ren Anbie­tern. Fra­gen Sie, ob im Kurs­preis alles inklu­si­ve ist, oder ob an irgend­ei­ner Stel­le mög­li­cher­wei­se zusätz­li­che Kos­ten auf Sie zukommen.

 

Check­lis­te zum Ver­gleich von Bil­dungs­trä­ger in der pri­va­ten Sicherheit

Wer in der pri­va­ten Sicher­heits­bran­che eine Wei­ter­bil­dung machen möch­te — egal ob es sich um die Sach­kunde­prüf­ung nach § 34a GewO oder Auf­stiegs­fort­bil­dun­gen wie die Geprüf­te Schutz- und Sicher­heits­kraft oder sogar den Meis­ter für Schutz und Sicher­heit han­delt — steht vor der Qual der Wahl: Es gibt zahl­rei­che Anbie­ter auf dem Bil­dungs­markt, gera­de auch für die Sach­kunde­prüf­ung. Bei der Aus­wahl hel­fen kann even­tu­ell die Check­lis­te der Aka­de­mie für Sicher­heit (Down­load). Außer­dem bie­tet der Inha­ber der Mis­si­on: Wei­ter­bil­dung GmbH, Jörg Zitz­mann, im Pod­cast für Schutz und Sicher­heit eine pas­sen­de Fol­ge zur Wahl des Bil­dungs­trä­gers an:

Fol­ge 416 I Alle Bil­dungs­trä­ger sind gleich! Wirk­lich jeder Anbie­ter unseriös?

 

Neben der Aka­de­mie für Sicher­heit (AfS) gibt es natür­lich bun­des­weit noch vie­le ande­re seriö­se Anbie­ter, mit denen man einen Kurs bzw. einen  Aus- und Wei­ter­bil­dungs­ab­schluss erfolg­reich bestehen kann.
Wenn Sie bestimm­te Bil­dungs­trä­ger emp­feh­len kön­nen, mit denen Sie gute Erfah­run­gen gemacht haben, kön­nen Sie ger­ne Ihre Ein­drü­cke als Kom­men­tar ganz unten auf die­ser Sei­te für ande­re Inter­es­sen­ten schildern.

Sach­kunde­prüf­ung — war­um? 34a-Schein ein­fach kaufen…

Sach­kunde­prüf­ung — war­um? 34a-Schein ein­fach kaufen…

Man hat kei­ne Lust auf die Prü­fung und Prü­fungs­vor­be­rei­tung, man ist schon mehr­fach durch die Sach­kunde­prüf­ung der IHK gefal­len oder man möch­te ein­fach nur Zeit und Geld spa­ren — all das kön­nen Grün­de sein, wes­we­gen immer wie­der nach “34a-Schein kau­fen” gesucht wird. War­um das kei­ne beson­ders gute Idee ist, erfah­ren Sie in die­sem Beitrag.

Kann man den “34a-Schein” tat­säch­lich kaufen?

Eine kur­ze Goog­le-Recher­che zeigt es: Ja, man kann ein Stück Papier kau­fen, das so aus­sieht als wäre es ein offi­zi­el­les Doku­ment einer Indus­trie- und Han­dels­kam­mer. Doch Vor­sicht! Wenn Sie sol­che Fake-Prü­fungs­nach­wei­se ver­wen­den, machen Sie sich straf­bar.
Was Sie dür­fen, ist sich ein sol­ches Fan­ta­sie­pa­pier zur Belus­ti­gung in den eige­nen Woh­nungs­flur zu hän­gen oder es als Anzün­der für die nächs­te Grill­par­ty zu ver­wen­den. Soll­ten Sie ein sol­ches Stück Papier jedoch im Rechts­ver­kehr gebrau­chen, d.h. im Rah­men einer Bewer­bung oder zur Anmel­dung Ihres Sicher­heits­un­ter­neh­mens ver­wen­den, bege­hen Sie eine Urkun­den­fäl­schung nach § 267 Strafgesetzbuch:

(1) Wer zur Täu­schung im Rechts­ver­kehr eine unech­te Urkun­de her­stellt, eine ech­te Urkun­de ver­fälscht oder eine unech­te oder ver­fälsch­te Urkun­de gebraucht, wird mit Frei­heits­stra­fe bis zu fünf Jah­ren oder mit Geld­stra­fe bestraft.
(2) Der Ver­such ist straf­bar.
(3) In beson­ders schwe­ren Fäl­len ist die Stra­fe Frei­heits­stra­fe von sechs Mona­ten bis zu zehn Jahren. […]

Dass das Anbie­ten von IHK-Prü­fungs­zeug­nis­se, Schul­ab­schlüs­sen und ande­ren Zer­ti­fi­ka­ten bis hin zum Dok­tor­ti­tel recht­lich bedenk­lich ist, wis­sen auch die Anbie­ter sol­cher dubio­sen Dienst­leis­tun­gen. Die­sen geht es vor allem dar­um, schnell Geld zu machen. Die Anbie­ter sit­zen in der Regel im Aus­land oder sind nicht greif­bar und gehen so juris­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zun­gen aus dem Weg. Denn auch Ver­käu­fer machen sich unter Umstän­den straf­bar, weil sie Mar­ken­zei­chen und damit recht­lich geschütz­te Erken­nungs­merk­ma­le (z.B. das Logo) der aus­stel­len­den Orga­ni­sa­tio­nen ver­wen­den. Zudem erwe­cken man­che Anbie­ter sogar absicht­lich den Ein­druck, es han­de­le sich um ein recht­mä­ßig aus­ge­stell­tes Doku­ment und wer­ben zugleich damit, man dür­fe die­se Fake-Nach­wei­se im Rechts­ver­kehr ver­wen­den. Die Ver­käu­fer täu­schen also oft auch fal­sche Tat­sa­chen vor und for­dern damit teil­wei­se zumin­dest indi­rekt auch dazu auf, die ver­kauf­te Fäl­schung wie ein ech­tes Doku­ment zu ver­wen­den. Als Käu­fer kön­nen Sie stets belangt wer­den und machen sich straf­bar, wenn Sie ein sol­ches Fan­ta­sie­do­ku­ment tat­säch­lich beruf­lich nutzen.

Wo kann man den Sach­kun­de­nach­weis kaufen?

Die ein­zi­ge lega­le Mög­lich­keit die “Beschei­ni­gung über die erfolg­rei­che Able­gung einer Sach­kunde­prüf­ung” (so heißt es ganz kor­rekt) zu erwer­ben, ist die IHK-Sach­kunde­prüf­ung erfolg­reich abzu­le­gen. Sie fin­den dazu vie­le kos­ten­lo­se Tipps zur Prü­fungs­vor­be­rei­tung, Test­fra­gen und ein Hil­fe-Forum auf die­ser Inter­net­sei­te. Neben­bei bemerkt kann das Able­gen der ech­ten Prü­fung sogar güns­ti­ger sein als so eini­ge der ille­ga­len Fake-Zer­ti­fi­kat-Ange­bo­te.
Ehr­lich währt am Längs­ten! Las­sen Sie sich nicht auf Fake-Ange­bo­te mit gefälsch­ten Nach­wei­sen ein! Es lohnt sich nicht, denn Sie wer­den auf­flie­gen. Und für den Preis, den Sie dann bezah­len, hät­ten Sie sich ordent­lich auf die Prü­fung vor­be­rei­ten und die­se ganz regu­lär bestehen können.

Was kos­tet ein gefälsch­ter Sachkundenachweis?

Los gehen die Prei­se bei knapp 10 Euro für einen per­so­na­li­sier­ten Fake-Nach­weis zum direk­ten PDF-Download.

Fake-Sachkundenachweis für den 34a Schein
Fake 34a-Schein als PDF-Download
Die­ser “Bil­lig­an­bie­ter” für Fake-Nach­wei­se betont zwar, dass man die gekauf­ten Doku­men­te nicht ver­wen­den darf, hat zu sei­ner eige­nen Sicher­heit aber den­noch einen Fir­men­sitz in den USA ange­ge­ben. Er weiß warum.

Mög­li­cher­wei­se die Spit­ze des Eis­bergs ist ein Anbie­ter, der alle mög­li­chen Prü­fungs­nach­wei­se und Abschlüs­se — dar­un­ter diver­se Berufs­ab­schlüs­se, Abitur­zeug­nis­se, Bache­lor- und Mas­ter­ab­schlüs­se von Hoch­schu­len, Uni­ver­si­täts-Diplo­me und gar Dok­tor­ti­tel anbie­tet. Sol­che bedruck­ten Papie­re gibt es zum “Spott­preis” von meh­re­ren hun­dert Euro — ein offen­bar loh­nens­wer­tes Geschäft. Das Ange­bot pro­mo­tet er noch dazu kom­mer­zi­ell durch eine Wer­be­an­zei­ge auf Goog­le, die bei ent­spre­chen­den Such­be­grif­fen auf der Ergeb­nis­sei­te gleich ganz oben erscheint — sie­he Abbil­dung unten. Die­ser betrü­ge­ri­sche Händ­ler wirbt sogar damit, es han­de­le sich um ein lega­les Ange­bot und um “100% ech­te und regis­trier­te Doku­men­te, wel­che von der Universität/ dem Aus­bil­dungs­be­trieb, oder aber auch von Ihrem Arbeit­ge­ber über­prüft wer­den kön­nen” — völ­li­ger Bullshit!

34a-Schein Werbung auf Google (Fake-Nachweis)
Goog­le-Wer­bung für einen “Ori­gi­nal-Nach­weis”
Jetzt mal Tache­les: Mit einer gekauf­ten oder selbst erstell­ten und aus­ge­druck­ten Fäl­schung flie­gen Sie sowie­so auf — und dann wird es rich­tig unan­ge­nehm und wirk­lich teu­rer. War­um das unver­meid­lich so ist, erfah­ren Sie im nächs­ten Abschnitt.

War­um es wirk­lich dumm ist, ein gefälsch­tes 34a-Zer­ti­fi­kat vorzulegen…

Noch vor eini­gen Jah­ren hät­te man als sachunkun­di­ger Sicher­heits­mit­ar­bei­ter Glück haben kön­nen, wäre das gefälsch­te Zer­ti­fi­kat nicht bei der Bewer­bung, bei einer Kon­trol­le von Zoll und Poli­zei oder im Rah­men einer Rück­fra­ge bei der prü­fen­den IHK auf­ge­fal­len. Doch seit 1. Juni 2019 gibt es das zen­tra­le Bewa­cher­re­gis­ter, in dem alle Daten zusam­men­lau­fen. Ihr Arbeit­ge­ber muss Sie dort­hin vor Beschäf­ti­gungs­be­ginn mel­den und die Frei­ga­be abwar­ten. Erst dann erhal­ten Sie als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter eine Bewa­cher-ID und dür­fen star­ten. Im Rah­men die­ser Prü­fung und des Daten­ab­gleichs fällt schnell auf, wenn Sie eine fal­sche Urkun­de vor­ge­legt haben. Sie tra­gen die vol­len straf- und zivil­recht­li­chen Konsequenzen!

Inves­tie­ren Sie lie­ber in die ech­te Sach­kunde­prüf­ung bei der IHK. Infor­mie­ren Sie sich kos­ten­los hier im Infoportal. 
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