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mündliche Prüfung

Wie ticken die Prüfer in der mündlichen Sachkundeprüfung?

Wie ticken die Prüfer in der mündlichen Sachkundeprüfung?

In diesem Beitrag geht es darum, wie Sie sich in der mündlichen Sachkundeprüfung nach § 34a GewO verhalten sollten. Erfahren Sie, was bei den Prüferinnen und Prüfern gut ankommt, wie Sie für einen guten ersten Eindruck sorgen und was Sie besser sein lassen. Wir verraten Ihnen auch, was Sie tun können, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen.

Diese Rahmenbedingungen gelten für die mündliche Sachkundeprüfung…

Alle Menschen sind verschieden. Und so sind auch Prüferinnen und Prüfer keine Roboter, die schlichtweg einen vorhandenen Fragenkatalog abarbeiten. Grundlegend sollen Schwerpunkte abgeprüft werden (> rechtliche Inhalte, z.B. die Jedermannsrechte, Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe sowie Umgang mit Menschen), jedoch können auch Fragen zu den anderen Themen gestellt werden, die ebenfalls Inhalt des schriftlichen Teils der Sachkundeprüfung waren. Generell wird nicht „auf Lücke geprüft“ und die Prüfer fragen ausschließlich Inhalte des Lernstoffs ab, der festgelegt ist. Denn die Prüfer müssen sich an die vorgegebenen Rahmeninhalte halten. Sprich: Es darf nur zu den Themengebieten gefragt werden, die durch die Bewachungsverordnung vorgegeben sind. Sie dürfen davon ausgehen, dass man Ihnen durchaus hilft, wenn Sie einmal auf dem Schlauch stehen und man Sie keineswegs durchfallen lassen möchte. Dennoch sollte eben wesentliches Wissen vorhanden sein, damit Sie Ihren Job in der privaten Sicherheit richtig ausüben können. Darüber hinaus gibt es weitere Regeln wie z.B. die Prüfungsordnungen der IHK, die festlegen welche Rahmenbedingungen eingehalten werden müssen. Auch daran müssen sich Prüfende und Prüflinge halten.

Wie läuft die mündliche Sachkundeprüfung ab?

Der Ablauf der mündlichen Prüfung unterscheidet sich von IHK zu IHK teilweise. Generell werden aber zu Beginn der Prüfung zunächst Formvorgaben abgeprüft, dann folgt die eigentliche Prüfung und nach einer kurzen Beratung wird Ihnen das Prüfungsergebnis mitgeteilt:

Mit folgenden Punkten sind Sie für die Prüfung gut beraten…

Das erforderliche Wissen ist das A und O für die Prüfung und streng genommen in der Sachkundeprüfung auch das Einzige, das wirklich zählt. Doch sind wir ehrlich: Neben dem abgefragten Wissen, gibt es weitere Punkte, die am Ende – gerade wenn es inhaltlich eng werden sollte – ausschlaggebend sein könnten.
Folgende Tipps haben wir daher insgesamt für die mündliche Prüfung für Sie:

Mildernde Umstände?

Es kommt immer wieder vor, dass Prüfungsteilnehmer besondere Umstände erwähnen, weswegen sie sich nicht ordentlich vorbereiten konnten. Das kann von einer hohen zeitlichen Auslastung über eine vorangegangene Nachtschicht bis hin zu einer schwerwiegenden Erkrankung oder gar dem Tod einer nahestehenden Person reichen. Solche Umstände sind tragisch und oft ist es menschlich überaus nachvollziehbar, dass man sich dann nicht richtig vorbereiten konnte. Jedoch können und dürfen solche Aspekte – bei aller Empathie – vom Prüfungsausschuss nicht als „mildernde Umstände“ angerechnet werden. Das wäre zum einen unfair den anderen Prüfungsteilnehmern gegenüber, zum anderen würde dann ja gerade der Zweck einer solchen Prüfung völlig verfehlt. Was nützt es Ihnen später, wenn Sie die Prüfung „unwissend bestanden“ hätten, dann aber in einer kritischen Situation im Job nicht klar darüber sind, was Sie tun dürfen, respektive müssen? Entweder Sie bringen sich selbst oder andere in Gefahr und/oder stehen mit einem Fuß im Gefängnis.
Bitte überlegen Sie sich daher zuvor gründlich, ob Sie an diesem Tag zur Prüfung antreten oder nicht. Sagen Sie gegebenenfalls rechtzeitig ab!

Fairness und Tipps bei Konflikten

Jeder kann mal einen schlechten Tag haben. Dennoch gelten für die IHK-Prüfungen klare Regeln für alle und es zählt das objektiv festgestellte Ergebnis. Ein fairer, resprektvoller Umgang zwischen den Prüfungsteilnehmern und den Mitgliedern des Prüfungsausschusses ist daher unerlässlich.
Mitunter kann es in seltenen Fällen inhaltliche Differenzen in der Beurteilung geben, inwiefern eine gegebene Antwort korrekt ist. Oder es wird angezweifelt, dass eine bestimmte Frage so gestellt werden durfte. Sie können natürlich Ihren Standpunkt darlegen, doch beachten Sie, dass eine ausschweifende Diskussion in der unmittelbaren Prüfungssituation wenig angebracht ist. Die Prüfer sitzen hier zunächst am längeren Hebel. Bleiben Sie also auch bei etwaigen Unstimmigkeiten während des Prüfungsgesprächs und bei der Ergebnisverkündung sachlich und höflich.
Zielführender ist es, sich mit einer ausführlichen Begründung im Nachgang schriftlich zu beschweren, z.B. indem Sie nach Bekanntgabe der Entscheidung Widerspruch gegen die Prüfungsentscheidung einlegen. Wurden „Formfehler“ begangen, besteht eine gute Chance die Prüfung erfolgreich anzufechten – doch das ist eher selten der Fall. Ansonsten besteht natürlich auch die Möglichkeit, Einsicht in den Prüfungsakt zu nehmen, einen Anwalt zu konsultieren und den Rechtsweg zu beschreiten, also vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.
Seien Sie an dieser Stelle aber vorgewarnt: Wenn Seitens der IHK oder der Ausschussmitglieder keine groben Schnitzer begangen worden sind, hat eine Klage sehr wenig Aussicht auf Erfolg. Allemal besser ist es, diesen großen zeitlichen und finanziellen Aufwand zu meiden und schlichtweg besser vorbereitet erneut anzutreten. So hoch ist die Hürde für den „34a-Schein“ nun wirklich nicht.

Zusammenfassung

Die mündliche Prüfung stellt für viele Teilnehmende eine Ausnahmesituation dar, in der man natürlich ein wenig aufgeregt ist. Doch dazu besteht kein Anlass, wenn Sie sich gut vorbereitet haben. Gehen Sie möglichst gelassen und authentisch in die Prüfung. Hören Sie genau zu, beantworten Sie die Fragen zielgerichtet, zeigen Sie sich respektvoll und höflich. Dann kann kaum etwas schiefgehen.

Prüfungsfragen und Antworten auswendig lernen: Reicht das zum Bestehen der 34a-Prüfung?

Prüfungsfragen und Antworten auswendig lernen: Reicht das zum Bestehen der 34a-Prüfung?

Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34a der Gewerbeordnung ist eine wichtige Voraussetzung für den Berufseinstieg in diesem Bereich. Sie soll sicherstellen, dass Bewerberinnen und Bewerber über die notwendigen Kenntnisse verfügen, um die Sicherheit von Menschen und den Schutz von Eigentum zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, alle möglichen Prüfungsfragen und Antworten nur auswendig zu lernen, ohne sich tiefer mit den Inhalten der Prüfung zu befassen.

Prüfungsfragen: Theorie und Praxis

Keine Frage – das Lernen mit 34a-Prüfungsfragen bietet viele Vorteile. Das reine Auswendiglernen von Prüfungsfragen und -antworten ist in diesem Zusammenhang keine geeignete Vorbereitungsmethode, da die Prüfung auch situationsbezogene Fragen beinhalten kann. Gerade im mündlichen Prüfungsteil ist das der Fall. Außerdem geht es darum, die Zusammenhänge zwischen verschiedenen Themengebieten zu verstehen und diese auf konkrete Praxisfälle anwenden zu können. Eine oberflächliche Vorbereitung führt möglicherweise dazu, dass einige Kandidatinnen und Kandidaten zwar die Prüfung bestehen, aber nicht in der Lage sind, ihr Wissen in der Praxis anzuwenden. Im Regelfall wird aber auch das Bestehen der Prüfung eine Herausforderung, wenn man nur auswendig lernt und kein wirkliches Verständnis über die Inhalte erlangt hat.

Herausforderungen

Zudem ist es wichtig, nicht nur die gesetzlichen Grundlagen und die einschlägigen Vorschriften zu kennen, sondern auch die psychologischen und kommunikativen Aspekte des Berufs zu verstehen. Denn private Sicherheitskräfte müssen nicht nur Gefahren erkennen und abwehren, sondern auch in der Lage sein, Deeskalationstechniken anzuwenden und mit schwierigen Situationen umzugehen. Dazu gehört auch, effektiv zu kommunizieren und Konflikte zu lösen. Hier spielen natürlich aber nicht nur die Lerninhalte eine Rolle, sondern vor allem auch die Berufserfahrung und das Weitergeben von Erfahrungswerten, z.B. im Rahmen eines Vorbereitungskurses oder im Austausch mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen. Auf den rechliche Themen der 34a-Sachkundeprüfung liegt übrigens ein Schwerpunkt. Themengebiete wie das Straf- oder Zivilrecht sind in der schriftlichen Prüfung doppelt gewichtet. Man sollte hier durch das Verständnis der rechtlichen Materie keine Punkte leichfertig liegen lassen, von den Risiken rechtlicher Unkenntnis bei der späteren Tätigkeit im Sicherheitsdienst ganz zu schweigen.

Verständnis der Prüfungsinhalte

Prüfungsteilnehmer sollten sich intensiv mit den Inhalten der Prüfung auseinandersetzen und versuchen, ein tieferes Verständnis zu erlangen. Sie sollten sich nicht nur mit den Fakten, sondern auch mit den Zusammenhängen und der Bedeutung des Gelernten auseinandersetzen. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, ist es, sich mit anderen Menschen auszutauschen, die sich ebenfalls auf die Prüfung vorbereiten oder bereits in der Branche tätig sind. Auch praktische Erfahrungen können dazu beitragen, das Verständnis zu vertiefen und das Gelernte anzuwenden. Generell empfehlenswert sind Bücher, Onlinekurse und Präsenzlehrgänge, in denen der Kontext dargelegt wird und nicht ausschließlich mit Testfragen und Lösungen gearbeitet wird. Erklärungen an Hand von Fallbeispielen können dabei wesentlich zum Begreifen, insbesondere auch rechtlicher Thematiken, beitragen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es nicht sinnvoll ist, alle möglichen Prüfungsfragen und Antworten nur auswendig zu lernen, ohne sich tiefer mit den Inhalten der Prüfung zu befassen. Stattdessen sollten Bewerberinnen und Bewerber sich intensiv mit den Inhalten der Prüfung auseinandersetzen und versuchen, ein tieferes Verständnis zu erlangen. Dies kann dazu beitragen, dass sie nicht nur die Prüfung bestehen, sondern auch in der Lage sind, ihr Wissen in der Praxis anzuwenden und erfolgreich in der privaten Sicherheitswirtschaft zu arbeiten.

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