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Was ist eigentlich das Bewacherregister?

Was ist eigentlich das Bewacherregister?

Im Jahr 2019 wurde das staatliche und bundesweit geltende Bewacherregister neu eingeführt, das für die private Sicherheitsbranche verpflichtend ist. Sie erfahren in diesem Beitrag, was Sinn und Zweck des Bewacherregisters sind, wer dort Einträge vornimmt, was es mit der Bewacher-ID auf sich hat und Vieles mehr, das Sie als Security-Mitarbeiter – vor allem aber als Gewerbetreibender in der Sicherheitsbranche – wissen sollten.
Das Bewacherregister findet man übrigens im Internet unter www.bewacherregister.de

Grundlegendes über das Bewacherregister (BWR)

Das deutsche Bewacherregister ist ein zentrales und digitales Register, das Informationen über Bewachungspersonal (Sicherheitsmitarbeiter) sowie zum Bewachungsgewerbetreibenden (Sicherheitsunternehmer) und zum Gewerbebetrieb (Sicherheitsunternehmen) enthält. Für das Bewachungsrecht und damit auch für das Bewacherregister fachlich zuständig ist seit Juli 2020 das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Als Bundesbehörde für das operative Führen des Registers zuständig ist seit Oktober 2022 das Statistische Bundesamt (Destatis):

Seit der Einführung des Bewacherregisters (BWR) sind alle Gewerbetreibenden im Bewachungsgewerbe verpflichtet, ihre Unternehmen und ihr Sicherheitspersonal im BWR zu registrieren. Zukünftig dürfen nur die Behörden, die für die Durchsetzung der Bewachungsgesetze zuständig sind, Änderungen an den Einträgen natürlicher Personen vornehmen. Zu diesem Zweck geben die Gewerbetreibenden im BWR Informationen zur Qualifikation, Zuverlässigkeit, Identität und Erreichbarkeit des Sicherheitspersonals an.

Etwa 1300 kommunale Ordnungsämter und andere zuständige Behörden der Länder überprüfen die gemachten Angaben, genehmigen oder lehnen Gewerbebetriebe und Sicherheitspersonal ab. Hierbei greifen sie über das BWR auf Informationen des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) bezüglich der Qualifikation und des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) hinsichtlich der Zuverlässigkeit zurück.

Wenn jemand im Bewachungsgewerbe tätig werden möchte, muss er eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchlaufen. Die Ergebnisse dieser Überprüfung werden im Bewacherregister erfasst. Das Register enthält außerdem Informationen über die berufliche Qualifikation sowie Angaben zur Identität der registrierten Person.

Arbeitgeber im Sicherheitsgewerbe sind verpflichtet, vor der Einstellung eines Sicherheitsmitarbeiters (Bewachers) eine Abfrage im Bewacherregister durchzuführen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nur geeignete und zuverlässige Personen im Sicherheitsbereich beschäftigt werden.

Das Bewacherregister soll somit dazu beitragen, die Sicherheit und Qualität im Sicherheitsgewerbe zu verbessern und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die private Sicherheitsbranche zu stärken.

Was ist ist die Bewacherregisteridentifikationsnummer?

Die Bewacherregisteridentifikationsnummer (kurz: Bewacher-ID) ist eine individuelle Kennnummer, die eine klare Identifikation und Zurordnung ermöglicht. Eine Bewacher-ID wird bei der erstmaligen Eintragung in das Register zugewiesen. Die ID eines Sicherheitsmitarbeitenden hat auch bei einem Arbeitgeberwechsel bestand, d.h. sie bleibt für eine Person immer die selbe – zumindest wenn man ohne längere Unterbrechungen durchgängig in der Sicherheitsbranche tätig ist. Auch Bewachungsgewerbetreibende, also Sicherheitsunternehmer, erhalten eine solche 7-stellige Kennnummer.

Wie erhalte ich als Arbeitnehmer eine Bewacher-ID?

Wenn Sie neu in der privaten Sicherheitsbranche tätig werden, erhalten Sie Ihre Bewacher-ID mit der erstmaligen Eintragung in das Bewacherregister. Die Erstmeldung erfolgt hierbei durch Ihren (potenziellen) Arbeitgeber. Wenn Sie das Sicherheitsunternehmen wechseln, sollten Sie Ihre Bewacher-ID direkt beim bisherigen Arbeitgeber erfragen. Der Vorteil liegt darin, dass eine sofortige Freigabe durch den schnelleren Registerabgleich beim neuen Arbeitgeber erfolgen kann. Ihre Bewacher-ID sollten Sie auch als Angabe auf dem Dienstausweis finden.

Muss ich für die Bewacher-ID bezahlen, wenn ich in der privaten Sicherheitsbranche arbeiten will?

Nein. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber diese Kosten zu tragen, die durch die (erstmalige) Eintragung der Wachperson ins Bewacherregister entstehen. Manche Arbeitgeber kommen auf die Idee, dem neuen Mitarbeitenden diese Kosten in Rechnung zu stellen bzw. vom ersten Lohn abzuziehen. Ein solches Verhalten ist wenig seriös. Anders sieht es natürlich aus, wenn man als potenzielle Arbeitnehmer absichtlich falsche Angaben (z.B. zu Vorstrafen) macht: Fair Play für beide Seiten!

Darf ich mit einer Bewacher-ID sämtliche Tätigkeiten in der privaten Sicherheitsbranche ausüben?

Nein. Für bestimmte Tätigkeiten benötigen Sie die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder zusätzliche Qualifikationen wie die Waffensachkunde. Außerdem kann es sein, dass die zuständige Behörde das Tätigwerden an bestimmte Bedingungen knüpft oder z.B. auf Grund von Vorstrafen die Aufnahme der Beschäftigung komplett untersagt.

Darf ich ohne Bewacher-ID in einem Sicherheitsunternehmen arbeiten?

Grundsätzlich nicht, es kommt jedoch auf die konkrete Tätigkeit an: Wenn Sie gewerbsmäßig  Leben oder fremdes Eigentum bewachen, ist ein Eintrag in das Bewacherregister erforderlich. Ohne Bewacher-ID und Freigabe dürfen Sie als Sicherheitsmitarbeiter nicht für ein Sicherheitsunternehmen tätig werden. Jedoch gibt es durchaus Tätigkeiten, die nicht in die Bewachung fallen wie z.B. reine Ordnertätigkeiten oder das Entwerten von Eintrittskarten. Sie sind dann nicht als gewerblicher Sicherheitsmitarbeiter tätig und benötigen keine Bewacher-ID.

Was muss ich als Arbeitgeber beim Bewacherregister besonders beachten?

Allem voran ist es wichtig, dass sämtliche beschäftigen Wachpersonen gemeldet worden sind und die Freigabe erfolgt ist, bevor diese auch nur die erste Minute im Sicherheitsdienst arbeiten. Zudem muss der konkrete Einsatzbereich angegeben und auch regelmäßig aktualisiert werden, z.B. wenn ein Sicherheitsmitarbeiter statt bisher einfachen Bewachungsaufgaben (z.B. im Objektschutz) anspruchsvollere Tätigkeiten (z.B. als Ladendektiv oder bestimmte Leitungsaufgaben) vornimmt, insbesondere wenn dafür die Sachkundeprüfung nach § 34a Gewo erforderlich ist.
Eine Kündigung eines Arbeitnehmers beispielsweise ist spätestens 7 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses über das Bewacherregister der zuständigen Behörde mitzuteilen, so dass der Mitarbeiter abgemeldet werden kann.
Auch Änderungen in den Stammdaten wie z.B. Adressänderungen von Mitarbeitern, Unternehmer und Unternehmen, neue telefonische Erreichbarkeiten etc. sind natürlich zu melden, um diese Angaben stets auf dem aktuellen Stand zu halten.

Anzumerken ist auch, dass es – je nach örtlicher Behörde – bei der Anmeldung neuer Sicherheitsmitarbeiter teils zu erheblichen Wartezeiten bei der Prüfung der Eintragung bis zur letztlichen Freigabe kommt. Darüber hinaus ist jede Neuanlage für Wachpersonen eine Gebühr zu bezahlen. Diese liegt aktuell meist bei mindestens 50 Euro, kann aber regional auch erheblich höher sein.
Wenn eine Wachperson bereits eingetragen ist, also eine ID vorliegt, muss diese nur neu verknüpft werden – es fallen dann für den Unternehmer keine Gebühren an.

Übrigens werden Einträge nach der Abmeldung von Sicherheitsmitarbeitenden derzeit nach 12 Monaten automatisch gelöscht. D.h., wenn sich ein Bewerber mit einer Bewacher-ID meldet und seit über einem Jahr nicht mehr in der Branche tätig war, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Prüfung komplett neu erfolgen muss.

Was steht alles im Bewacherregister?

Welche Daten im Register erfasst und von der Registerbehörde verarbeitet werden dürfen, ist in § 11b Abs,. 2 der Gewerbeordnung (GewO) festgelegt.

  • Zum Gewerbetreibenden wird erfasst: Familienname, Geburtsname, Vorname; Geschlecht; Geburtsdatum, Geburtsort, Staat; Staatsangehörigkeiten; Telefonnummer, E-Mail-Adresse; Meldeanschrift bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Zusatz, Land, Staat und Regionalschlüssel; Wohnorte der letzten fünf Jahre bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Land und Staat; Art des Ausweisdokuments mit ausstellender Behörde, ausstellendem Staat, Datum der Ausstellung, Ausweisnummer, Ablaufdatum, soweit vorhanden maschinenlesbarem Namen sowie Inhalt der maschinenlesbaren Zone; ggf. weitere Daten bei juristischen Personen (z.B. Rechtsform, Registernummer und Registergericht, betriebliche Anschrift, Kontaktdaten)
  • Zum Gewerbetrieb (Sicherheitsunternehmen) werden Angaben wie die Geschäftsbezeichnung, Rechtsform, Registerart und weitere Daten zum Registereintrag sowie die betriebliche Anschrift der Hauptniederlassung und ggf. diese von weiteren Betriebsstätten und darüber hinaus zusätzliche Daten zur Erreichbarkeit wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse gespeichert.
  • Zu den Wachpersonen (Bewachern/Sicherheitsmitarbeitenden) werden  folgende personenbezogene Daten gespeichert: Familienname, Geburtsname, Vornamen; Geschlecht; Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland; Staatsangehörigkeiten; Meldeanschrift bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Zusatz, Land, Staat und Regionalschlüssel; Wohnorte der letzten fünf Jahre bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Land und Staat; Art des Ausweisdokuments mit ausstellender Behörde, ausstellendem Staat, Datum der Ausstellung, Ausweisnummer, Ablaufdatum, soweit vorhanden maschinenlesbarem Namen sowie Inhalt der maschinenlesbaren Zone

Zusätzlich wird unter anderem gespeichert:

  • Datum der Erlaubniserteilung
  • Umfang der Erlaubnis
  • ggf. Erlöschen der Erlaubnis
  • Angabe der Tätigkeit der Wachperson
  • ggf. Untersagung der Beschäftigung
  • Daten zur Überprüfung der Zuverlässigkeit (Datum, Art und Ergebnis der Überprüfung, etc.)
  • Angabe der Kontaktdaten der zuständigen Erlaubnisbehörde
  • Stand des Erlaubnisverfahrens
  • Daten aus der Schnittstelle des Bewacherregisters zum Bundesamt für Verfassungsschutz
  • Daten zu Sachkunde- und Unterrichtungsnachweisen der Industrie- und Handelskammern der Wachpersonen und der Gewerbetreibenden
  • Kontaktdaten der örtlich zuständigen Behörde

Was sind Vor- und Nachteile des Bewacherregisters?

Klar – die Pflege des Bewacherregisters ist aufwändig. Es bietet als elektronisches Register aber auch Vorteile, die auch in der Digitalisierung und Harmonisierung der vormals analogen (Papier-)Prozesse liegen.

Dies sind wesentliche Vorteile des Bewacherregisters:

  1. Kontrolle der Qualifikationen: Das Bewacherregister ermöglicht eine systematische Kontrolle der Qualifikationen von Sicherheitskräften, da sie mindestens eine Qualifikation nach § 34a GewO nachweisen müssen, um eingetragen zu werden.
  2. Sicherheit der Kunden: Die Registrierung im Bewacherregister vermittelt Kunden ein höheres Maß an Sicherheit, da sie wissen, dass die eingesetzten Sicherheitskräfte geprüft und qualifiziert sind.
  3. Schutz der Öffentlichkeit: Das Bewacherregister trägt dazu bei, die Sicherheit der Öffentlichkeit zu erhöhen, indem Personen ohne die erforderliche Sachkunde und persönliche Zuverlässigkeit von der Ausübung von Sicherheitstätigkeiten ausgeschlossen werden.
  4. Transparenz: Das Bewacherregister schafft Transparenz über die Qualifikationen und Zuverlässigkeit von Sicherheitskräften und sorgt so für mehr Vertrauen in die Branche.
  5. Minimierung von Missbrauch: Durch die Registrierung im Bewacherregister wird der Missbrauch von Sicherheitsdienstleistungen durch unqualifizierte oder unzuverlässige (z.B. einschlägig vorbestrafte) Personen verringert.
  6. Rechtliche Grundlage und Verbindlichkeit: Das Bewacherregister greift gesetzliche Regelungen auf, die die Ausbildung und Qualifikation von Sicherheitskräften standardisieren und regulieren.
  7. Effiziente Kontrollen: Das Bewacherregister ermöglicht den zuständigen Behörden eine effiziente Kontrolle, ob Sicherheitsunternehmen und -mitarbeiter den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  8. Berufliche Entwicklung: Die Registrierung im Bewacherregister fördert manchmal die berufliche Entwicklung von Sicherheitskräften, da sie Anreize für Weiterbildungen und Fortbildungen schafft.
  9. Glaubwürdigkeit der Branche: Das Bewacherregister trägt zur Glaubwürdigkeit der Sicherheitsbranche bei, da es die Professionalität und Seriosität der registrierten Unternehmen und Mitarbeiter unterstreicht.
  10. Effizienter Austausch von Informationen: Das Bewacherregister ermöglicht den Behörden bundesweit den schnellen Austausch von relevanten Informationen über Sicherheitskräfte, was die Kooperation und Zusammenarbeit verbessert.

Dies sind wesentliche Nachteile des Bewacherregisters:

  1. Administrative Belastung: Die Einrichtung und Pflege des Bewacherregisters erfordert eine gewisse Bürokratie und Verwaltungsarbeit, sowohl für die Behörden als auch für die Unternehmen die sich und ihr Personal registrieren lassen möchten.
  2. Kosten: Die Registrierung im Bewacherregister ist mit Kosten verbunden. Vorab entstehen natürlich auch Kosten für diejenigen, die eine Unterrichtung, Sachkunderpüfung oder spezielle Ausbildung absolvieren müssen – wenngleich dies auch ohne BWR erforderlich war.
  3. Einschränkung des Marktzugangs: Die Anforderungen an die Qualifikation und die Registrierung können den Marktzugang für potenzielle Neueinsteiger in die Sicherheitsbranche erschweren.
  4. Verzögerungen: Die Bearbeitung von Registrierungsanträgen und die Ausstellung von Bewacher-IDs kann Zeit in Anspruch nehmen, was zu Verzögerungen bei der Einstellung von Sicherheitskräften führen kann.
  5. Schutz personenbezogener Daten: Das Bewacherregister enthält sensible Informationen über Sicherheitskräfte, weshalb es wichtig ist, die Daten vor Missbrauch oder unbefugtem Zugriff zu schützen.
  6. Überwachungsaufwand: Um die Wirksamkeit des Bewacherregisters sicherzustellen, müssen die zuständigen Behörden regelmäßig Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen durchführen, was zusätzlichen Aufwand bedeutet.
  7. Ausnahmen und Schlupflöcher: In einigen Fällen könnten Sicherheitskräfte oder Unternehmen versuchen, die Registrierungspflicht zu umgehen oder Schlupflöcher auszunutzen, was die Wirksamkeit des Registers beeinträchtigen könnte.

Bewacherregister: Vision & Wirklichkeit

Zur Einführung der Bewacherregisters zum 1. Januar 2019 analysierte der Rechstanwalt Jörg Zitzmann im Podcast für Schutz und Sicherheit die Hintergründe. Er geht auf die Hintergründe der Einführung des Registers ein, legt dar, was das Bewacherregister für Gewerbetreibende und Sicherheitsmitarbeiter bedeutet, wer zuständig ist, welche Daten erhoben werden und wie hoch die Kosten für die Prüfung und Registereintragungen ist:

(Quelle: Podcast für Schutz und Sicherheit / Jörg Zitzmann)

Zusammenfassung

Insgesamt kann man feststellen, dass das Bewacherregister mehr Vor- als Nachteile mit sich bringt. Es sorgt für Transparenz, kann die Sicherheit und das Vertrauen in die private Sicherheitsbranche erhöhen. Wenn eine Bewacher-ID bereits vergeben worden ist, profitieren sowohl Mitarbeitende, die einen neuen Job suchen, als auch Sicherheitsunternehmen von einer beschleunigten elektronischen Abwicklung. Dennoch gibt es auch Nachteile, wie die zeitaufwendige Erstanlage und Prüfung von Mitarbeitenden,  verbunden mit nicht unerheblichen Kosten, die noch dazu bundesweit nicht einheitlich sind sowie die kontinuierliche Datenpflege. Auch Schlupflöcher sind möglich – vor allem, wenn vor Ort nur selten tatsächliche Überprüfungen des eingesetzten Sicherheitspersonals stattfinden.

Wer braucht keine Sachkundeprüfung?

Wer braucht keine Sachkundeprüfung?

Es benötigen nur Sicherheitsmitarbeiter eine Sachkundeprüfung, die besondere Bewachungstätigkeiten entsprechend § 34a GewO durchführen oder sich mit einem eigenen Sicherheitsunternehmen selbstständig machen wollen. Zu den Tätigkeiten, die man nur mit dem 34a-Schein ausüben darf, gehören insbesondere Bewachungen im öffentlichen Bereich, an Einlassbereichen oder bei verschiedenen Sicherheitstätigkeiten in leitender Position: Hier mehr dazu.
Doch auch, wenn Sie eine Tätigkeit ausüben möchten, für die das erfolgreiche Ablegen einer Sachkundeprüfung eigentlich Pflicht ist, gibt es bestimmte Ausnahmen. Nicht alle Personen benötigen den Sachkundenachweis, auch wenn sie reglementierte Bewachungstätigkeiten vornehmen oder als Sicherheitsunternehmer mit einer eigenen Sicherheitsfirma selbstständig tätig sind.

Wer von der 34a-Sachkundeprüfung befreit ist…

Grundsätzlich gilt: Wer eine höherwertige Aus- oder Weiterbildung mit anerkanntem (IHK-)Abschluss in der Sicherheitsbranche absolviert hat, benötigt nicht zusätzlich einen Sachkundenachweis!

Aber Vorsicht! Es gibt einige weitere Fallstricke. Hier die Details zur Befreiung von der Sachkundeprüfung:

Von der Sachkundeprüfung befreit ist, wer als…

…die entsprechende Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt hat. Der Nachweis darüber kann über die Vorlage des jeweiligen Prüfungszeugnisses erbracht werden.

Ich habe die sogenannten „Werkschutzlehrgänge“ erfolgreich abgelegt. Ist das gleichwertig zur Sachkundeprüfung?

Nein! Die Werkschutzlehrgänge (Werkschutzlehrgang 1-2 oder 1-4) sind – ohne erfolgreich abgelegte Prüfung zur Werkschutzfachkraft – nicht gleichwertig! Sie benötigen die Sachkundeprüfung. Die IHK-Werkschutzfachkraftprüfung wird außerdem nicht mehr angeboten.

Ich war bei der Bundeswehr. Muss ich dennoch an der Sachkundeprüfung teilnehmen?

Grundsätzlich schon. Hier ist Vorsicht geboten: Als Grundwehrdienstleistender, Soldat auf Zeit oder Berufssoldat müssen Sie – egal ob Sie aktuell als Soldat verpflichtet sind oder nicht – die Sachkundeprüfung ablegen, wenn Sie (zusätzlich) im privaten Sicherheitssektor tätig werden und die entsprechenden Bewachungsaufgaben wahrnehmen möchten bzw. sollen. Eine Ausnahme gibt es lediglich für Feldjäger, also den Feldjägerdienst der Bundeswehr. Feldjäger sind von der Sachkundeprüfung befreit, da Feldjägerangehörige während der Lehrgänge einen Großteil der Kenntnisse erworben haben, die in der Sachkundeprüfung gefordert sind. Beispielsweise Feldjägeroffiziere oder -feldwebel brauchen also keine IHK-Sachkundeprüfung abzulegen, der Nachweis wird über den Ausbildungs- bzw. Dienstzeitnachweis der Bundeswehr erbracht. Alle anderen Soldaten müssen den 34a-Schein erwerben.

Benötige ich als Polizeibeamter einen Sachkundenachweis?

Sowohl für Polizisten auf Landesebene (Landespolizeien) als auch auf Bundesebene (Bundespolizei) gibt es Ausnahmen. Ebenso übrigens auch für Mitarbeitende im Justizvollzugsdienst und für den waffentragenden Bereich des Zolldienstes. Wichtig ist hier, dass die Pflicht zum Ablegen der Sachkundeprüfung nur entfällt, wenn man im Vollzugsdienst tätig ist und die entsprechende Laufbahnprüfung – mindestens für den mittleren Dienst – erfolgreich abgeschlossen hat. Polizisten, die als Beamte im Polizeivollzugsdienst arbeiten, benötigen also keinen Sachkundenachweis. Viele Polizisten verdienen sich privat etwas hinzu, z.B. als Türsteher. Gerade in Ballungsräumen in denen das Leben teuer ist, wie z.B. München, Stuttgart, Frankfurt, Hamburg, Berlin oder Düsseldorf bietet ein Nebenjob in einem Sicherheitsunternehmen eine gute Zuverdienstmöglichkeit. Tipp am Rande: Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Nebentätigkeit Ihrem (Haupt-)Arbeitgeber mitteilen und idealerweise schriftlich genehmigen lassen.

Ich habe Rechtswissenschaften studiert, bin LL.B. oder habe ein juristisches Staatsexamen. Benötige ich tatsächlich noch die Sachkundeprüfung?

Man glaubt es kaum: Aber klar, auch für angehende Juristen kann eine (Neben-)Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe interessant sein, sei es zur Finanzierung des Studiums oder um Eindrücke aus der Branche zu sammeln. Natürlich: Im Bereich Recht (öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht, Datenschutzrecht, Straf- und Strafverfahrensrecht, Bürgerliches Gesetzbuch, Strafprozessordnung usw.) sind Jura-Absolventen bereits fit. Deswegen müssen Sie nur die Themen zur Unfallverhütung im Wach- und Sicherheitsgewerbe (UVV, DGUV Vorschrift 23), zum Umgang mit Menschen und zu Grundzügen der Sicherheitstechnik nachholen. Als Nachweis hierfür dient eine Bescheinigung über die Teilnahme im Unterrichtungsverfahren der IHK. Zusammen mit einem Prüfungszeugnis über einen erfolgreichen Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Hochschule oder Akademie, die einen Abschluss verleiht, der einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist, ist kein zusätzliches Absolvieren der Sachkundeprüfung nach §34a GewO erforderlich.

Ich bin schon seit vielen Jahren als Sicherheitsmitarbeiter tätig. Reicht die Berufserfahrung als Anerkennung nicht aus?

Nein, normalerweise nicht! Jedoch gibt es gewissen Übergangsregelungen für „altgediente“ Sicherheitsmitarbeitende. Sozusagen „Bestandsschutz“ gilt für Arbeitnehmer im privaten Sicherheitsgewerbe, die seit dem 1. April 1996 an der notwendigen Unterrichtung teilgenommen haben oder aber bereits vor dem 31. März 1996 im Bewachungsgewerbe tätig waren und aufgrund dieser Stichtagsregelung bisher auch von der Unterrichtung befreit waren. Achtung: Auf diese Ausnahme darf man sich aber nur berufen, wenn man zudem darlegen kann, dass vor dem Stichtag 1. Januar 2003 eine ununterbrochene mindestens dreijährige Bewachungstätigkeit bestand. Für alle anderen, die erst seit 2003 in der Sicherheitsbranche aktiv sind, kommen solche Ausnahmen nicht in Betracht.
Es ist also kompliziert! Mein Tipp: Investieren Sie lieber in das Ablegen der Sachkundeprüfung und profitieren Sie auch als erfahrener Sicherheitsmitarbeiter von einem „Wissens-Update“!

Achtung: Sonderfälle!

Es gibt einige weitere Sonderfälle wie eine mögliche Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen. Auch ist nicht immer klar, ob die auszuübende Tätigkeit von ihrer Art her, überhaupt einer Sachkundeprüfung bedarf. Wenn es um schlichte Ordnertätigkeiten (z.B. Parkplatzeinweiser) oder das bloße Kontrollieren mit Abreißen von Eintrittskarten geht, ist regelhaft keine Sachkundeprüfung erforderlich, teilweise auch nicht einmal die Unterrichtung nach § 34a GewO. Strittig sind aber manchmal Grenzfälle wie z.B. die Aufsicht bzw. Sicherheitsdienste in Museen oder bestimmte Konstellationen von Tätigkeiten im Veranstaltungsschutz. (Solche Grenzfälle werden hier im Infoportal nochmal in separaten Beiträgen thematisiert.)
Ein wichtiger Hinweis: Fragen Sie (oder Ihr Arbeitgeber) um auf Nummer Sicher zu gehen bei der IHK und der zuständigen Behörde nach, ob Ihre Qualifikation ausreicht oder Sie zusätzlich an der IHK-Prüfung nach § 34a GewO teilnehmen müssen. Sie erhalten dann eine rechtssichere, persönliche Auskunft. Wenn Sie neu in der privaten Sicherheit tätig sind, dürfen Sie nach Prüfung der Zuverlässigkeit und Zuweisung der Bewacher-ID dann die entsprechenden Tätigkeiten ausüben!

Warum fallen so viele Teilnehmer durch die Sachkundeprüfung? (§ 34a GewO)

Warum fallen so viele Teilnehmer durch die Sachkundeprüfung? (§ 34a GewO)

Was sind die Gründe, warum so viele Prüflinge durch die IHK-Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe fallen?

Diese Frage stellen sich auch Jörg Zitzmann und Kai Deliomini im empfehlenswerten Podcast für Schutz und Sicherheit (Video unten!).

Sowohl Jörg Zitzmann als auch Kai Deliomini sind in der privaten Sicherheitsbranche sehr bekannt.
Unter anderem sind beide in IHK-Prüfungsausschüssen im Bereich Schutz und Sicherheit vertreten, als Autoren für Bücher zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung aktiv und mit vielen hilfreichen Videos auf YouTube bzw. in Podcasts vertreten.

Jeder Zweite oder Dritte fällt durch die 34a-Prüfung!

Bei nicht seltenen Durchfallquoten zwischen 30 und 50% stellt sich natürlich die Frage: Woran liegt’s?
Einige Faktoren für den Erfolg oder Misserfolg liegen auf der Hand. Mache Probleme lassen sich schnell und leicht lösen, manches erfordert einfach intensives Lernen, Übung und Durchhaltevermögen. Bevor ich weiter unten auf die aus meiner Sicht wesentlichen (Miss-)Erfolgsfaktoren hinweise, hier das sehr interessante Gespräch zwischen Jörg Zitzmann und Kai Deliomini auf YouTube:

Meine Top 5 Gründe, warum so viele Personen bei der schriftlichen und mündlichen IHK-Sachkundeprüfung durchfallen

Aus meiner Erfahrung stellen die folgenden Faktoren die wesentlichen Gründe für ein Scheitern beim „34a-Schein“ dar:

  1. Mangelnde Motivation / Mangelndes Interesse
    Viele Teilnehmer sehen in der Prüfung keinen Mehrwert. Sie haben kein wirkliches Interesse an den Inhalten, wollen also gar nicht dazu lernen. Besonders stark ausgeprägt ist das bei Personen, die vom Arbeitgeber oder von der Arbeitsagentur „geschickt werden“ und sich eigentlich überhaupt nicht für die private Sicherheitsbranche interessieren. Aber auch wenn die Teilnahme an sich aus eigenem Antrieb erfolgt: Die Prüfung wird oft nicht als Chance, sondern als notwendiges Übel begriffen. Mangelnde Motivation und mangelndes Interesse stehen dem Prüfungserfolg jedoch diametral entgegen.
  2. Keine ausreichende inhaltliche Vorbereitung
    Mancher nimmt die Prüfung auf die leichte Schulter. Multiple-Choice-Fragen mit vorgegebenen Antworten zum Ankreuzen und nur 50% notwendie richtige Antworten zum Bestehen – was soll da schon schief gehen, fragt man sich. Doch weit gefehlt. Gerade die rechtlichen Themen haben es in sich. Dazu kommen Aufregung besonders in der mündlichen Prüfung und Fragen, bei denen man ggf. ein wenig ums Eck denken muss. Wer hier nicht das notwendige Wissen und damit Handlungssicherheit mitbringt, katapultiert sich schnell ins Aus. Eine umfassende Vorbereitung ist das A und O für den Prüfungserfolg!
  3. Unzureichende Deutschkenntnisse
    Zum Thema Deutschkenntnisse wurde schon viel gefragt und gesagt. Fest steht, dass in der Sicherheitsbranche viele Menschen arbeiten, die keine deutschen Muttersprachler sind. Mehrsprachigkeit ist beim Job oft wichtig, genauso aber sind es ausreichende Deutschkenntnisse. Denn die Prüfung wird ausschließlich in deutscher Sprache angeboten und Sie müssen auch im Alltag als Sicherheitsmitarbeiter sicher auf deutsch kommunizieren können. Rechtstexte sind in schwerer Sprache verfasst, „Beamtendeutsch“ ist meist ebenso schwer verständlich und bei den Prüfungsfragen kommt es mitunter auf einzelne Wörter an, die den Sinn in die eine oder andere Richtung ändern oder Lösungshinweise bieten können.
  4. Aufbau sowie Art und Weise der Prüfung sind unklar
    Vielen sind die Rahmenbedingungen der Prüfung nicht vollkommen klar. Aber nur, wenn man weiß, welche Themen wie wichtig sind und wie die Prüfung aufgebaut ist, kann man sich gezielt und effizient darauf vorbereiten. So gibt es Themenbereiche, über die man schnell hinweg kann, die sich in der Regel mit gesundem Menschenverstand beantworten lassen. Manche Themengebiete wiederum zählen doppelt und einige erfordern intensiveres Lernen. Hinzu kommen Erfahrungswerte zur mündlichen Prüfung und taktische Tipps beim Bearbeiten von Testfragen, die z.B. von einem kompetenten Dozenten oder Autor vermittelt werden sollten.
  5. Schwierige individuelle Voraussetzungen
    Klar, Menschen sind verschieden. Jeder bringt andere persönliche Voraussetzungen mit und auch die Rahmenbedingungen (z.B. familiäre Verpflichtungen, freie Zeit zum Lernen, Lernumgebung, usw.) haben einen wesentlichen Anteil an Erfolg und Misserfolg. Sie kennen vielleicht auch Menschen, die sich Dinge mit „kurz mal ansehen“ merken und dieses Wissen per Fingerschnipp abrufen können. Anderen wiederum fällt dies signifikant schwerer. Manche Personen haben außerdem gar kein Problem damit vor anderen in einer Prüfungssituation zu sprechen, die meisten sind natürlich angespannt, einige Teilnehmer leiden regelrecht unter Prüfungsangst.

Stellen Sie sich die Frage, inwieweit die Punkte oben auf Sie zutreffen, wie Sie Fehler in der Vorbereitung vermeiden und etwaige Defizite kompensieren können. Sie finden dazu direkt hier im Sachkunde-Informationsportal zahlreiche Tipps und Links zu anderen Seiten oder Medien wie YouTube.


Aktuelle Buchtipps zur Sachkundeprüfung 34a:

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