Infor­ma­ti­ons­por­tal zur Sach­kunde­prüf­ung im Bewa­chungs­ge­wer­be nach § 34a Gewerbeordnung!

Auf die­ser Inter­net­sei­te fin­den Sie Infor­ma­tio­nen zum soge­nann­ten 34a-Schein. Wir haben für Sie Tipps zur erfolg­rei­chen Vor­be­rei­tung auf die Sach­kunde­prüf­ung mit Büchern, Lern­kar­ten und Online-Ange­bo­ten zusam­men­ge­fasst. Außer­dem fin­den Sie Grund­le­gen­des zur 34a-Prü­fung bei der IHK wie Teil­nah­me­vor­aus­set­zun­gen, Anmel­de­mög­lich­kei­ten und Prü­fungs­ter­mi­ne. Wenn dann noch Fra­gen zur 34a-Sach­kunde­prüf­ung offen blei­ben oder Sie Ant­wor­ten auf 34a-Prü­fungs­fra­gen suchen, nut­zen Sie ger­ne jeder­zeit das Hil­fe-Forum. Sie kön­nen dort kom­plett kos­ten­los Ihre Fra­ge zur Sach­kunde­prüf­ung im Bewa­chungs­ge­wer­be stel­len.

Sie haben Fra­gen zur Sach­kunde­prüf­ung im Sicherheitsgewerbe?

Erfah­ren Sie, wie Sie Ihren qua­li­fi­zier­ten Ein­stieg in die Wach- und Sicher­heits­bran­che meis­tern und erfolg­reich Ihre Prü­fung bestehen. Wir erklä­ren Ihnen alles Wis­sens­wer­te rund um die Sach­kun­de § 34a und zei­gen Ihnen, auf was Sie ach­ten müssen.

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Was bringt die Sachkundeprüfung?

Nur mit einer erfolg­reich abge­leg­ten Prü­fung dür­fen Sie beson­de­re Bewa­chungs­tä­tig­kei­ten durch­füh­ren. Dar­über hin­aus stellt die Wei­ter­bil­dung eine aner­kann­te Qua­li­fi­zie­rungs­stu­fe in der pri­va­ten Sicher­heits­wirt­schaft dar. Sie pro­fi­tie­ren per­sön­lich durch ein Mehr an Wis­sen sowie von bes­se­ren Job­aus­sich­ten. Außer­dem ist die bestan­de­ne Sach­kunde­prüf­ung nach § 34a GewO eine wich­ti­ge Vor­aus­set­zung, wenn Sie sich in der Sicher­heits­bran­che selbst­stän­dig machen möchten.

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Wie bekom­me ich die „Sach­kun­de“?

Die Sach­kunde­prüf­ung kön­nen Sie nur bei einer staat­lich aner­kann­ten Stel­le able­gen. In aller Regel ist das Ihre ört­li­che Indus­trie- und Han­dels­kam­mer (IHK). Die Sach­kunde­prüf­ung kann nicht online und nur in deutsch­ter Spra­che abge­legt wer­den. Um das Zer­ti­fi­kat zu erhal­ten, müs­sen Sie sowohl eine schrift­li­che als auch eine münd­li­che Prü­fung mit min­des­tens 50% der Punk­te bestehen. Der schrift­li­che Teil besteht aus Fra­gen mit vor­ge­ge­be­nen Ant­wor­ten zum Ankreu­zen (Mul­ti­ple-Choice), der münd­li­che Teil wird vor einem Prü­fungs­aus­schuss abgelegt.

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Wer braucht die Sach­kun­de nach § 34a?

Das erfolg­rei­che Able­gen der Sach­kunde­prüf­ung bei einer Indus­trie- und Han­dels­kam­mer ist vom Gesetz­ge­ber ver­pflich­tend vor­ge­se­hen für:

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www.sachkun.de

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