Beruf­li­che Gründe

Ein­stieg in die Sicherheitsbranche

Die erfolg­reich abge­leg­te Sach­kunde­prüf­ung stellt die ers­te wirk­li­che Qua­li­fi­zie­rungs­stu­fe im Bereich der Wach- und Sicher­heits­bran­che dar. Denn mit dem Sach­kun­de­nach­weis erhal­ten Sie ein aner­kann­tes Zer­ti­fi­kat der Indus­trie- und Han­dels­kam­mer (IHK) und sind fort­an als IHK-geprüf­te/r Sicherheitsmitarbeiter/in tätig.
Mit bestan­de­ner Prü­fung kön­nen Sie sicher sein, dass Sie das not­wen­di­ge Rüst­zeug parat haben. Vie­le Din­ge wird natür­lich auch die Berufs­pra­xis mit sich brin­gen, aber gera­de in recht­li­cher Hin­sicht soll­ten Sie von Beginn an defi­ni­tiv kei­ne Unsi­cher­hei­ten auf­kom­men lassen!


Qua­li­fi­zie­rung für den Arbeitsmarkt

Ganz klar: Die Sicher­heits­bran­che ist nicht immer ganz ein­fach. Schicht­ar­beit, Dienst an Fei­er­ta­gen, an Wochen­en­den oder dann, wenn die ande­ren schla­fen. Neben die­ser Schat­ten­sei­te bie­tet der Job aber auch vie­le Chan­cen und Abwechs­lung. Die Sicher­heits­bran­che ist viel­fäl­tig (Revier­diens­te, Ver­an­stal­tun­gen, Emp­fang, Geld- und Wer­trans­port, Alarm­emp­fangs­zen­tra­len, Werk­schutz,…) und bie­tet je nach Tätig­keit teil­wei­se auch recht gute Ver­dienst­mög­lich­kei­ten. Beson­ders die tarf­lich fest­ge­leg­ten Ver­gü­tun­gen (Zuschlä­ge) soll­te man nicht außer Acht las­sen! Wenn Sie der­zeit auf Arbeits­su­che sind, kann das Able­gen der IHK-Sach­kunde­prüf­ung ein sehr guter Schritt in die Arbeits­welt sein. Das Job­an­ge­bot für qua­li­fi­zier­te Mit­ar­bei­ter ist der­zeit sehr gut – gera­de in den Bal­lungs­räu­men sind Sicher­heits­kräf­te stark gefragt. 
Je nach­dem in wel­cher beruf­li­chen Situa­ti­on Sie sich gera­de befin­den, gibt es ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten, die Prü­fung und/oder einen Vor­be­rei­tungs­kurs zur Sach­kun­de § 34a geför­dert zu bekommen.

Wel­che För­de­rungs­mög­lich­kei­ten gibt es?

Tipp: Wenn Sie auf Arbeits­su­che sind oder vor einem Job­wech­sel ste­hen, über­neh­men manch­mal auch pri­va­te Job­ver­mitt­ler oder der neue Arbeit­ge­ber die Kos­ten für eine Wei­ter­qua­li­fi­zie­rung zum sach­kun­di­gen Sicher­heits­mit­ar­bei­ter. Nach­fra­gen kos­tet nichts!


Über­nah­me neu­er Tätigkeiten

Sie sind bereits als Mit­ar­bei­ter mit Unter­rich­tung nach § 34a GewO in einem Sicher­heits­un­ter­neh­men tätig?

Dann wird es für Sie ver­mut­lich ein Stück­chen ein­fa­cher, die Sach­kunde­prüf­ung zu bestehen. Denn Sie brin­gen bereits Wis­sen und Erfah­run­gen aus dem Unter­rich­tungs­ver­fah­ren sowie aus der Pra­xis mit. Häu­fig ist es so, dass Sicher­heits­dienst­mit­ar­bei­ter mit Unter­rich­tung nach §34a (als Ein­stiegs­vor­aus­set­zung) künf­tig wei­te­re, bzw. qua­li­fi­zier­te­re Tätig­kei­ten über­neh­men sol­len. Wenn ein Job als Tür­ste­her ange­dacht ist, bei Siche­rungs­tä­tig­kei­ten im öffent­li­chen Bereich oder als Laden­de­tek­tiv, kom­men Sie an der Sach­kunde­prüf­ung (oder einer noch höhe­ren Qua­li­fi­ka­ti­on) ohne­hin nicht vor­bei. Sel­bi­ges gilt für Tätig­kei­ten in lei­ten­der Posi­ti­on (z.B. als Ein­satz- oder Objekt­lei­ter) im Rah­men von Bewa­chun­gen von Flücht­lings- und Asyl­un­ter­künf­ten und bei Bewa­chun­gen von zugangs­ge­schütz­ten Groß­ver­an­stal­tun­gen. Aber auch für ande­re ver­ant­wor­tungs­rei­che Tätig­kei­ten wird die Sach­kunde­prüf­ung nach §34a GewO immer öfter vom Auf­trag­ge­ber als Min­dest­qua­li­fi­ka­ti­on ver­langt – häu­fig als Qua­li­täts­merk­mal, selbst wenn dazu kei­ne gesetz­li­che Ver­pflich­tung besteht (z.B. beim Ein­satz im geho­be­nen Werk- und Objekt­schutz, in Sicher­heits­zen­tra­len, als Team­lei­ter, etc.).

Wel­che För­de­rungs­mög­lich­kei­ten gibt es?


Fir­men­grün­dung und eige­ner Chef eines Sicherheitsunternehmens

„Wer nicht wagt, der nichts gewinnt“ könn­te die Devi­se lau­ten. Fakt ist, die Sicher­heits­bran­che ist hart umkämpft. Die Gewinn­mar­gen sind oft gering. Mit der rich­ti­gen Idee und einem stich­hal­ti­gen Kon­zept, Aus­dau­er und den not­wen­di­gen finan­zi­el­len Mit­teln, ist aber alles mög­lich! Das Sicher­heits­ge­wer­be ist eine Zukunfts­bran­che. Zuletzt boom­te der Markt vor allem bei der Bewa­chung von Flücht­lings­un­ter­künf­ten und Asyl­be­wer­ber­hei­men, aber auch in vie­len ande­ren Berei­che wie z.B. im Ein­zel­han­del (Super­markt­be­wa­chung). Wer­den Sie Ihr eige­ner Chef in der Wach- und Sicher­heits­bran­che. Die Pflicht­vor­aus­set­zun­gen nach § 34a der Gewer­be­ord­nung ist hier­bei die erfolg­rei­che Teil­nah­me an der Sach­kunde­prüf­ung. (Eine Unter­rich­tung mit min­des­tens 80 Unter­richts­ein­hei­ten reicht seit Dezem­ber 2016 nicht mehr aus, um sich in der Sicher­heits­bran­che selbst­stän­dig machen zu dür­fen.) Natür­lich muss eine Selb­stän­dig­keit gründ­lich durch­dacht sein und es müs­sen noch wesent­lich mehr Schrit­te für die Grün­dung beach­tet wer­den. Als (künf­ti­ger) Geschäfts­füh­rer eines Sicher­heits­un­ter­neh­mens wer­den Sie zudem lupen­rein durch­leuch­tet und dür­fen nichts auf dem Kerb­holz haben. Neben einer beruf­li­chen Ent­schei­dung, ist die Selb­stän­dig­keit vor allem auch eine ganz per­sön­li­che. Man muss schon ein Unter­neh­mer­typ sein, um sich zu behaup­ten und soll­te tie­fer­ge­hen­des Fach­wis­sen sowie Sozi­al- und Füh­rungs­kom­pe­tenz mitbringen.

Wei­ter…

Exklu­si­ve Tipps dazu, wie Sie die Prü­fung leicht bestehen

Wir sen­den kei­nen Spam! Erfah­re mehr in unse­rer Daten­schutz­er­klä­rung.

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