Berufliche Gründe
Einstieg in die Sicherheitsbranche
Die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung stellt die erste wirkliche Qualifizierungsstufe im Bereich der Wach- und Sicherheitsbranche dar. Denn mit dem Sachkundenachweis erhalten Sie ein anerkanntes Zertifikat der Industrie- und Handelskammer (IHK) und sind fortan als IHK-geprüfte/r Sicherheitsmitarbeiter/in tätig.
Mit bestandener Prüfung können Sie sicher sein, dass Sie das notwendige Rüstzeug parat haben. Viele Dinge wird natürlich auch die Berufspraxis mit sich bringen, aber gerade in rechtlicher Hinsicht sollten Sie von Beginn an definitiv keine Unsicherheiten aufkommen lassen!
Qualifizierung für den Arbeitsmarkt
Ganz klar: Die Sicherheitsbranche ist nicht immer ganz einfach. Schichtarbeit, Dienst an Feiertagen, an Wochenenden oder dann, wenn die anderen schlafen. Neben dieser Schattenseite bietet der Job aber auch viele Chancen und Abwechslung. Die Sicherheitsbranche ist vielfältig (Revierdienste, Veranstaltungen, Empfang, Geld- und Wertransport, Alarmempfangszentralen, Werkschutz,…) und bietet je nach Tätigkeit teilweise auch recht gute Verdienstmöglichkeiten. Besonders die tarflich festgelegten Vergütungen (Zuschläge) sollte man nicht außer Acht lassen! Wenn Sie derzeit auf Arbeitssuche sind, kann das Ablegen der IHK-Sachkundeprüfung ein sehr guter Schritt in die Arbeitswelt sein. Das Jobangebot für qualifizierte Mitarbeiter ist derzeit sehr gut – gerade in den Ballungsräumen sind Sicherheitskräfte stark gefragt.
Je nachdem in welcher beruflichen Situation Sie sich gerade befinden, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Prüfung und/oder einen Vorbereitungskurs zur Sachkunde § 34a gefördert zu bekommen.
Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es?
- Arbeitslose (ALG I & II)
Die Übernahme von Kosten durch die Agentur für Arbeit, das Jobcenter, bzw. ARGE ist möglich (Bildungsgutschein). Darüber hinaus werden neben den normalen Leistungen ggf. auch Fahrtkosten (Strecke zum Lehrgang und zur Prüfung) und Kosten für Kinderbetreuung während der Qualifizierung übernommen.
Wichtig ist hier, dass Sie im Vorfeld alles mit der entsprechenden Stelle abklären. Die Schule sollte nach AZAV/AZWV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung / Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) zertifiziert sein und für den Lehrgang eine Maßnahmennummer besitzen! - Umschüler (Arbeitsunfähigkeit im alten Beruf)
Wenn Sie Ihren alten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht länger ausüben können, besteht die Möglichkeit, die Sachkundeprüfung im Rahmen einer Umschulung abzulegen.
Die Kosten werden hierbei in aller Regel von den Berufsgenossenschaften bzw. der Deutsche Rentenversicherung übernommen.
(§ 33 SGB IX Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) - Soldaten der Bundeswehr (SaZ)
Der Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr kommt für die schulische und berufliche Bildung der Soldatinnen und Soldaten auf. Ziel ist es, (ehemaligen) Zeitsoldaten eine erfolgreiche Zukunft in einem zivilen Beruf zu ermöglichen. Die Förderung ist abhängig von der Dauer der Wehrdienstverpflichtung und erfolgt auf Grundlage des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG). Ein Sachbearbeiter des BFD kann Sie verbindlich über Förderungsmöglichkeiten (Lehrgangskostenübernahme, Fahrkostenpauschale, Wohngeld, Kinderbetreuung,..) informieren. Gegebenenfalls können Sie mit militärischer Vorbildung auch direkt in eine höhere Ausbildungsstufe der privaten Sicherheitswirtschaft einsteigen (z.B. zur Servicekraft, Fachkraft oder sogar zum Meister für Schutz und Sicherheit).
Tipp: Wenn Sie auf Arbeitssuche sind oder vor einem Jobwechsel stehen, übernehmen manchmal auch private Jobvermittler oder der neue Arbeitgeber die Kosten für eine Weiterqualifizierung zum sachkundigen Sicherheitsmitarbeiter. Nachfragen kostet nichts!
Übernahme neuer Tätigkeiten
Sie sind bereits als Mitarbeiter mit Unterrichtung nach § 34a GewO in einem Sicherheitsunternehmen tätig?
Dann wird es für Sie vermutlich ein Stückchen einfacher, die Sachkundeprüfung zu bestehen. Denn Sie bringen bereits Wissen und Erfahrungen aus dem Unterrichtungsverfahren sowie aus der Praxis mit. Häufig ist es so, dass Sicherheitsdienstmitarbeiter mit Unterrichtung nach §34a (als Einstiegsvoraussetzung) künftig weitere, bzw. qualifiziertere Tätigkeiten übernehmen sollen. Wenn ein Job als Türsteher angedacht ist, bei Sicherungstätigkeiten im öffentlichen Bereich oder als Ladendetektiv, kommen Sie an der Sachkundeprüfung (oder einer noch höheren Qualifikation) ohnehin nicht vorbei. Selbiges gilt für Tätigkeiten in leitender Position (z.B. als Einsatz- oder Objektleiter) im Rahmen von Bewachungen von Flüchtlings- und Asylunterkünften und bei Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen. Aber auch für andere verantwortungsreiche Tätigkeiten wird die Sachkundeprüfung nach §34a GewO immer öfter vom Auftraggeber als Mindestqualifikation verlangt – häufig als Qualitätsmerkmal, selbst wenn dazu keine gesetzliche Verpflichtung besteht (z.B. beim Einsatz im gehobenen Werk- und Objektschutz, in Sicherheitszentralen, als Teamleiter, etc.).
Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es?
- Arbeitgeber
Wenn Sie sich bereits in einem festen Arbeitsverhältnis befinden und Ihnen dort zukünftig Aufgaben zugewiesen werden, für die die Sachkundeprüfung zwingend erforderlich ist,sollte Ihr Arbeitgeber hierfür auch die Kosten übernehmen. Häufig bieten Sicherheitsfirmen die Kurse selbst an. Falls in der Firma kein entsprechend qualifiziertes Personal zur Schulung vorhanden sein sollte, gibt es die Möglichkeit, Firmen-Seminare (meist direkt „in-house“, also in den eigenen Räumlichkeiten) bei Sicherheitsschulen zu buchen. Der Vorteil liegt in den günstigeren Kosten, im Vergleich dazu, wenn jeder Mitarbeiter sich eigenständig zu einem Seminar anmelden würde. Außerdem hat diese Vorgehensweise für Sicherheitsfirmen steuerliche Vorteile. Mittlerweile gibt es aber auch effiziente Möglichkeiten zur Online-Schulung, hier kann die Qualifizierungmaßnahme zeitlich flexibel und äußerst preisgünstig, während des laufenden Geschäfts-betriebs erfolgen. Im Idealfall wirklich „nebenbei“, ohne einen Beschäftigten extra freistellen zu müssen. - Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer werden Sie nicht immer daran herum kommen, die Kosten für die Vorbereitung und zur Prüfung selbst übernehmen zu müssen. Gerade wenn Sie beruflich vorankommen möchten, können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren eine exzellente Investition in die eigene Zukunft sein. Sprechen Sie aber auf jeden Fall mit dem Arbeitgeber, ob Sie zumindest einen Zuschuss erhalten können. Immerhin profitiert auch das Unternehmen von Ihren erweiterten Kenntnissen. Im Vergleich zu Präsenzkursen, also Unterricht vor Ort, können Sie natürlich im Selbststudium deutlich an Kosten sparen. Gehen Sie aber auf Nummer sicher, dass Sie im 1. Anlauf bestehen und Ihnen nicht die doppelt und dreifach bezahlten Prüfungsgebühren einen Strich durch die Rechnung machen. Auch hier sind Fachliteratur und Online-Lernprogramme mit entsprechender Lernzielkontrolle äußerst hilfreich!
Firmengründung und eigener Chef eines Sicherheitsunternehmens
„Wer nicht wagt, der nichts gewinnt“ könnte die Devise lauten. Fakt ist, die Sicherheitsbranche ist hart umkämpft. Die Gewinnmargen sind oft gering. Mit der richtigen Idee und einem stichhaltigen Konzept, Ausdauer und den notwendigen finanziellen Mitteln, ist aber alles möglich! Das Sicherheitsgewerbe ist eine Zukunftsbranche. Zuletzt boomte der Markt vor allem bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und Asylbewerberheimen, aber auch in vielen anderen Bereiche wie z.B. im Einzelhandel (Supermarktbewachung). Werden Sie Ihr eigener Chef in der Wach- und Sicherheitsbranche. Die Pflichtvoraussetzungen nach § 34a der Gewerbeordnung ist hierbei die erfolgreiche Teilnahme an der Sachkundeprüfung. (Eine Unterrichtung mit mindestens 80 Unterrichtseinheiten reicht seit Dezember 2016 nicht mehr aus, um sich in der Sicherheitsbranche selbstständig machen zu dürfen.) Natürlich muss eine Selbständigkeit gründlich durchdacht sein und es müssen noch wesentlich mehr Schritte für die Gründung beachtet werden. Als (künftiger) Geschäftsführer eines Sicherheitsunternehmens werden Sie zudem lupenrein durchleuchtet und dürfen nichts auf dem Kerbholz haben. Neben einer beruflichen Entscheidung, ist die Selbständigkeit vor allem auch eine ganz persönliche. Man muss schon ein Unternehmertyp sein, um sich zu behaupten und sollte tiefergehendes Fachwissen sowie Sozial- und Führungskompetenz mitbringen.