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34a-Sach­kunde­prüf­ung

Wie ticken die Prü­fer in der münd­li­chen Sachkundeprüfung?

Wie ticken die Prüfer in der mündlichen Sachkundeprüfung?

In die­sem Bei­trag geht es dar­um, wie Sie sich in der münd­li­chen Sach­kunde­prüf­ung nach § 34a GewO ver­hal­ten soll­ten. Erfah­ren Sie, was bei den Prü­fe­rin­nen und Prü­fern gut ankommt, wie Sie für einen guten ers­ten Ein­druck sor­gen und was Sie bes­ser sein las­sen. Wir ver­ra­ten Ihnen auch, was Sie tun kön­nen, wenn Sie sich unge­recht behan­delt fühlen.

Die­se Rah­men­be­din­gun­gen gel­ten für die münd­li­che Sachkundeprüfung…

Alle Men­schen sind ver­schie­den. Und so sind auch Prü­fe­rin­nen und Prü­fer kei­ne Robo­ter, die schlicht­weg einen vor­han­de­nen Fra­gen­ka­ta­log abar­bei­ten. Grund­le­gend sol­len Schwer­punk­te abge­prüft wer­den (> recht­li­che Inhal­te, z.B. die Jeder­manns­rech­te, Recht­fer­ti­gungs- und Ent­schul­di­gungs­grün­de sowie Umgang mit Men­schen), jedoch kön­nen auch Fra­gen zu den ande­ren The­men gestellt wer­den, die eben­falls Inhalt des schrift­li­chen Teils der Sach­kunde­prüf­ung waren. Gene­rell wird nicht „auf Lücke geprüft“ und die Prü­fer fra­gen aus­schließ­lich Inhal­te des Lern­stoffs ab, der fest­ge­legt ist. Denn die Prü­fer müs­sen sich an die vor­ge­ge­be­nen Rah­men­in­hal­te hal­ten. Sprich: Es darf nur zu den The­men­ge­bie­ten gefragt wer­den, die durch die Bewa­chungs­ver­ord­nung vor­ge­ge­ben sind. Sie dür­fen davon aus­ge­hen, dass man Ihnen durch­aus hilft, wenn Sie ein­mal auf dem Schlauch ste­hen und man Sie kei­nes­wegs durch­fal­len las­sen möch­te. Den­noch soll­te eben wesent­li­ches Wis­sen vor­han­den sein, damit Sie Ihren Job in der pri­va­ten Sicher­heit rich­tig aus­üben kön­nen. Dar­über hin­aus gibt es wei­te­re Regeln wie z.B. die Prü­fungs­ord­nun­gen der IHK, die fest­le­gen wel­che Rah­men­be­din­gun­gen ein­ge­hal­ten wer­den müs­sen. Auch dar­an müs­sen sich Prü­fen­de und Prüf­lin­ge halten.

Wie läuft die münd­li­che Sach­kunde­prüf­ung ab?

Der Ablauf der münd­li­chen Prü­fung unter­schei­det sich von IHK zu IHK teil­wei­se. Gene­rell wer­den aber zu Beginn der Prü­fung zunächst Form­vor­ga­ben abge­prüft, dann folgt die eigent­li­che Prü­fung und nach einer kur­zen Bera­tung wird Ihnen das Prü­fungs­er­geb­nis mitgeteilt:

Mit fol­gen­den Punk­ten sind Sie für die Prü­fung gut beraten…

Das erfor­der­li­che Wis­sen ist das A und O für die Prü­fung und streng genom­men in der Sach­kunde­prüf­ung auch das Ein­zi­ge, das wirk­lich zählt. Doch sind wir ehr­lich: Neben dem abge­frag­ten Wis­sen, gibt es wei­te­re Punk­te, die am Ende – gera­de wenn es inhalt­lich eng wer­den soll­te – aus­schlag­ge­bend sein könnten.
Fol­gen­de Tipps haben wir daher ins­ge­samt für die münd­li­che Prü­fung für Sie:

Mil­dern­de Umstände?

Es kommt immer wie­der vor, dass Prü­fungs­teil­neh­mer beson­de­re Umstän­de erwäh­nen, wes­we­gen sie sich nicht ordent­lich vor­be­rei­ten konn­ten. Das kann von einer hohen zeit­li­chen Aus­las­tung über eine vor­an­ge­gan­ge­ne Nacht­schicht bis hin zu einer schwer­wie­gen­den Erkran­kung oder gar dem Tod einer nahe­ste­hen­den Per­son rei­chen. Sol­che Umstän­de sind tra­gisch und oft ist es mensch­lich über­aus nach­voll­zieh­bar, dass man sich dann nicht rich­tig vor­be­rei­ten konn­te. Jedoch kön­nen und dür­fen sol­che Aspek­te – bei aller Empa­thie – vom Prü­fungs­aus­schuss nicht als „mil­dern­de Umstän­de“ ange­rech­net wer­den. Das wäre zum einen unfair den ande­ren Prü­fungs­teil­neh­mern gegen­über, zum ande­ren wür­de dann ja gera­de der Zweck einer sol­chen Prü­fung völ­lig ver­fehlt. Was nützt es Ihnen spä­ter, wenn Sie die Prü­fung „unwis­send bestan­den“ hät­ten, dann aber in einer kri­ti­schen Situa­ti­on im Job nicht klar dar­über sind, was Sie tun dür­fen, respek­ti­ve müs­sen? Ent­we­der Sie brin­gen sich selbst oder ande­re in Gefahr und/oder ste­hen mit einem Fuß im Gefäng­nis.
Bit­te über­le­gen Sie sich daher zuvor gründ­lich, ob Sie an die­sem Tag zur Prü­fung antre­ten oder nicht. Sagen Sie gege­be­nen­falls recht­zei­tig ab! 

Fair­ness und Tipps bei Konflikten

Jeder kann mal einen schlech­ten Tag haben. Den­noch gel­ten für die IHK-Prü­fun­gen kla­re Regeln für alle und es zählt das objek­tiv fest­ge­stell­te Ergeb­nis. Ein fai­rer, resprekt­vol­ler Umgang zwi­schen den Prü­fungs­teil­neh­mern und den Mit­glie­dern des Prü­fungs­aus­schus­ses ist daher uner­läss­lich.
Mit­un­ter kann es in sel­te­nen Fäl­len inhalt­li­che Dif­fe­ren­zen in der Beur­tei­lung geben, inwie­fern eine gege­be­ne Ant­wort kor­rekt ist. Oder es wird ange­zwei­felt, dass eine bestimm­te Fra­ge so gestellt wer­den durf­te. Sie kön­nen natür­lich Ihren Stand­punkt dar­le­gen, doch beach­ten Sie, dass eine aus­schwei­fen­de Dis­kus­si­on in der unmit­tel­ba­ren Prü­fungs­si­tua­ti­on wenig ange­bracht ist. Die Prü­fer sit­zen hier zunächst am län­ge­ren Hebel. Blei­ben Sie also auch bei etwa­igen Unstim­mig­kei­ten wäh­rend des Prü­fungs­ge­sprächs und bei der Ergeb­nis­ver­kün­dung sach­lich und höflich.
Ziel­füh­ren­der ist es, sich mit einer aus­führ­li­chen Begrün­dung im Nach­gang schrift­lich zu beschwe­ren, z.B. indem Sie nach Bekannt­ga­be der Ent­schei­dung Wider­spruch gegen die Prü­fungs­ent­schei­dung ein­le­gen. Wur­den „Form­feh­ler“ began­gen, besteht eine gute Chan­ce die Prü­fung erfolg­reich anzu­fech­ten – doch das ist eher sel­ten der Fall. Ansons­ten besteht natür­lich auch die Mög­lich­keit, Ein­sicht in den Prü­fungs­akt zu neh­men, einen Anwalt zu kon­sul­tie­ren und den Rechts­weg zu beschrei­ten, also vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt zu kla­gen.
Sei­en Sie an die­ser Stel­le aber vor­ge­warnt: Wenn Sei­tens der IHK oder der Aus­schuss­mit­glie­der kei­ne gro­ben Schnit­zer began­gen wor­den sind, hat eine Kla­ge sehr wenig Aus­sicht auf Erfolg. Alle­mal bes­ser ist es, die­sen gro­ßen zeit­li­chen und finan­zi­el­len Auf­wand zu mei­den und schlicht­weg bes­ser vor­be­rei­tet erneut anzu­tre­ten. So hoch ist die Hür­de für den „34a-Schein“ nun wirk­lich nicht.

Zusam­men­fas­sung

Die münd­li­che Prü­fung stellt für vie­le Teil­neh­men­de eine Aus­nah­me­si­tua­ti­on dar, in der man natür­lich ein wenig auf­ge­regt ist. Doch dazu besteht kein Anlass, wenn Sie sich gut vor­be­rei­tet haben. Gehen Sie mög­lichst gelas­sen und authen­tisch in die Prü­fung. Hören Sie genau zu, beant­wor­ten Sie die Fra­gen ziel­ge­rich­tet, zei­gen Sie sich respekt­voll und höf­lich. Dann kann kaum etwas schiefgehen.

Gut­schein­code: 10% Rabatt auf die Sach­kun­de­vor­be­rei­tung mit Sachkun.de

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Die Lern­platt­form Sachkun.de ist eines der bekann­tes­ten Online-Ange­bo­te zur 34a-Vor­be­rei­tung. Die Platt­form mit eLear­ning, Test­fra­gen, Pro­be­prü­fun­gen und Online-Hil­fe gibt es schon seit dem Jahr 2005. Bestimmt schon über 10.000 Men­schen haben sich seit­dem damit online auf die 34a-Sach­kunde­prüf­ung vorbereitet.

Neu: Sachkun.de 2.0

Seit Kur­zem wur­de das eLear­ning auf www.sachkun.de kom­plett neu gestal­tet. Es war­ten nun über 1000 prü­fungs­na­he Test­fra­gen, ziel­füh­ren­de Lern­tex­te, Lehr­vi­de­os und sogar wöchent­li­che Live-Online­se­mi­na­re auf die Ler­nen­den. Die 34a-Vor­be­rei­tung gibt es in drei ver­schie­de­nen Vari­an­ten: Clas­sic, Pro und VIP. Wer VIP bucht hat außer­dem Zugang zu einer Whats­App-Grup­pe, in der man Fra­gen stel­len und sich mit ande­ren Sach­kun­de-Ler­nen­den aus­tau­schen kann. Neu ist, dass die Vor­be­rei­tung nun kom­plett über eine kom­for­ta­ble Han­dy-App läuft, in der man mit 34a-Fra­gen rund um die Uhr, also 24/7 ler­nen kann – je nach Tarif 30, 60 oder sogar 100 Tage lang. 

Gut­schein­code für www.sachkun.de

Mit dem Gut­schein­code SK10YT erhält man aktu­ell 10% Rabatt auf alle Tari­fe.
Hier geht es direkt zum Ange­bot auf www.sachkun.de.

Über die Sach­kun­de­vor­be­rei­tung mit Sachkun.de

Sachkun.de ist sicher­lich nicht der bil­ligs­te Anbie­ter auf dem Markt, hat sich aber seit Jah­ren bewährt. Die posi­ti­ven Rezen­sio­nen im Netz spre­chen für die Qua­li­tät der Platt­form. Dafür sor­gen auch die Qua­li­fi­ka­tio­nen der Betrei­ber der 34a-Lern­platt­form rund um Jörg Zitz­mann. Dar­über hin­aus anzu­mer­ken, dass man sich durch die prü­fungs­na­hen Fra­gen und kom­pri­mier­ten Lern­tex­te sehr effi­zi­ent, also beson­ders zeit­spa­rend auf die IHK-Prü­fung vor­be­rei­ten kann. Blei­ben Ver­ständ­nis­fra­gen offen, steht – je nach Tarif – ein Dozent in der wöchent­li­chen Video­ses­si­on oder zusätz­lich auch in der Whats­App 34a-Lern­grup­pe zur Ver­fü­gung. Dadurch wird sicher­ge­stellt, dass Teil­neh­mer­fra­gen – wie in einem Prä­senz­kurs vor Ort – stets beant­wor­tet wer­den und sämt­li­che Inhal­te ver­stan­den sind. Bei Prei­sen umge­rech­net grob zwi­schen 1,80 und 3,00 Euro am Tag (Stand 5. März 2023) ist das Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis sehr ange­mes­sen. Zur Sicher­heit trägt auch die Geld-zurück-Garan­tie bei, die greift, wenn man die 34a-Prü­fung trotz Vor­be­rei­tung mehr­mals nicht bestehen sollte.

Wir wer­den hier im Blog nach und nach wei­te­re Anbie­ter vor­stel­len. Wir freu­en uns über Ihre Mei­nun­gen und Erfah­run­gen zur 34a-Prü­fungs­vor­be­rei­tung! Hin­ter­las­sen Sie ger­ne einen Kommentar 🙂

Was ist eine 34a-Sachkundeprüfung?

Was ist eine 34a-Sachkundeprüfung?

Die Sach­kunde­prüf­ung nach § 34a der Gewer­be­ord­nung ist eine Ein­stiegs­qua­li­fi­zie­rung für Beschäf­tig­te im pri­va­ten Sicher­heits­ge­wer­be. Sie dient als Nach­weis grund­le­gen­der Kennt­nis­se vor allem hin­sicht­lich grund­le­gen­der recht­li­cher Aspek­te, die für die Tätig­keit im Wach- und Sicher­heits­dienst rele­vant sind. Außer­dem ist die erfolg­reich abge­leg­te Sach­kunde­prüf­ung mit Nach­weis der IHK eine Vor­aus­set­zung, um beson­de­re Bewa­chungs­auf­ga­ben durch­füh­ren und sich als Sicher­heits­un­ter­neh­mer selbst­stän­dig machen zu dürfen.

Für fol­gen­de Tätig­kei­ten benö­tigt man ver­pflich­tend einen Sachkundenachweis

Als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter (Arbeit­neh­mer) benö­ti­gen Sie einen Nach­weis über eine bei der IHK erfolg­reich abge­leg­te Sach­kunde­prüf­ung (gem. § 34a GewO), wenn Sie Bewa­chun­gen im Ein­lass­be­reich gast­ge­werb­li­cher Dis­ko­the­ken (Tür­ste­her), Kon­troll­gän­ge im öffent­li­chen Ver­kehrs­raum (z.B. City­strei­fe), Kon­troll­gän­ge in Haus­rechts­be­rei­chen mit tat­säch­lich öffent­li­chem Ver­kehr, Tätig­kei­ten zum Schutz vor Laden­die­ben (Kauf­haus- bzw. Laden­de­tek­ti­ve), Bewa­chun­gen von Asyl- und Flücht­lings­un­ter­künf­ten (nur in lei­ten­der Funk­ti­on) sowie Bewa­chun­gen von zugangs­ge­schütz­ten Groß­ver­an­stal­tun­gen (nur in lei­ten­der Funk­ti­on) durchführen.

Der Sinn der Sachkundeprüfung

War­um es die Sach­kunde­prüf­ung gibt, hat meh­re­re Grün­de. Wenn Pri­vat­per­so­nen – dazu zäh­len eben auch Mit­ar­bei­ten­de von Sicher­heits­un­ter­neh­men – frem­des Leben oder Eigen­tum bewa­chen, geht das mit beson­de­ren Pflich­ten und einer gro­ßen Ver­ant­wor­tung ein­her. Als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter muss man zum einen sei­ne Rech­te und die juris­ti­schen Gren­zen ken­nen, also wis­sen, was erlaubt und was ver­bo­ten ist. Zum ande­ren ist man auf Grund der Garan­ten­stel­lung in der Pflicht Schä­den vom Auftraggeber/Kunden abzu­wen­den. Im Gegen­satz zur Poli­zei hat man dabei kei­ne beson­de­ren Befug­nis­se und man muss daher genau abwä­gen kön­nen, inwie­weit man in der bestimm­ten Situa­ti­on in die Rech­te Drit­ter ein­grei­fen darf. Geht man zu weit, ist das Risi­ko groß, selbst wegen Delik­ten wie Frei­heits­be­rau­bung oder Kör­per­ver­let­zung ange­zeigt zu wer­den. Schläft man im Dienst und kommt dem Schutz­auf­trag nicht nach, kann man wegen Bege­hen durch Unter­las­sen eben­falls vor Gericht lan­den, wenn es zu einem Scha­den kommt. Unter ande­rem aus die­sen – hier bei­spiel­haft auf­ge­führ­ten Grün­den – ist es wich­tig, sich das Fach­wis­sen anzu­eig­nen, um spä­ter über die nöti­ge Hand­lungs­si­cher­heit für die Tätig­keit im Bewa­chungs­ge­wer­be zu verfügen.

Impres­sum
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