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34a-Schein

Bahn­si­cher­heit: Secu­ri­ty an Bahn­hö­fen und in Zügen

Bahnsicherheit: Security an Bahnhöfen und in Zügen

Auf­ga­ben von Sicher­heits­mit­ar­bei­tern in der Bahnsicherheit

Die Sicher­heit im öffent­li­chen Ver­kehr, ins­be­son­de­re im Bereich der Bah­nen und Bahn­hö­fe, ist von ent­schei­den­der Bedeu­tung für die Gewähr­leis­tung eines rei­bungs­lo­sen und siche­ren Per­so­nen- und Güter­trans­ports (Schie­nen­ver­kehr). In die­sem Arti­kel wer­den die viel­fäl­ti­gen Auf­ga­ben von Sicher­heits­mit­ar­bei­tern in der Bahn­si­cher­heit beleuch­tet, wobei auch die damit ver­bun­de­nen Gefah­ren, Bedro­hun­gen und Risi­ken sowie die erfor­der­li­chen Fähig­kei­ten und per­sön­li­chen Eigen­schaf­ten für eine erfolg­rei­che Tätig­keit in die­sem Bereich dis­ku­tiert werden.

Auf­ga­ben der Sicher­heits­mit­ar­bei­ter in der Bahnsicherheit

Sicher­heits­mit­ar­bei­ter in der Bahn­si­cher­heit über­neh­men eine brei­te Palet­te von Auf­ga­ben, die dazu die­nen, die Sicher­heit von Pas­sa­gie­ren, Per­so­nal und Eigen­tum zu gewähr­leis­ten. Dabei sind städ­ti­sche Bahn­hö­fe teil­wei­se Kri­mi­na­li­täts­schwer­punk­te. Zu den Haupt­auf­ga­ben gehören:

1. Über­wa­chung und Prävention

Sicher­heits­mit­ar­bei­ter sind dafür ver­ant­wort­lich, ver­däch­ti­ge Akti­vi­tä­ten zu erken­nen und zu über­wa­chen, um das Haus­recht durch­zu­set­zen, die Ein­hal­tung der Beför­de­rungs­be­din­gun­gen in den Rei­se­zü­gen zu gewähr­leis­ten und auch Straf­ta­ten wie Dieb­stahl, Van­da­lis­mus, Beläs­ti­gung und Gewalt­ta­ten zu ver­hin­dern. Dies umfasst die regel­mä­ßi­ge Patrouil­le durch Bahn­hö­fe und Züge sowie die Beob­ach­tung durch Über­wa­chungs­ka­me­ras und die Bedie­nung wei­te­rer Sicher­heits­sys­te­me. Die Prä­senz von Sicher­heits­mit­ar­bei­tern, auch als Ansprech­part­ner und Aus­kunfts­per­so­nen von Zug­gäs­ten, trägt wesent­lich zu einem posi­ti­ven Sicher­heits­ge­fühl und auch zur Ser­vice­ori­en­tie­rung des Auftraggebers/Bahnunternehmens bei.

2. Durch­füh­rung von Sicherheitskontrollen

Sicher­heits­mit­ar­bei­ter füh­ren Sicher­heits­kon­trol­len an Bahn­hö­fen und in Zügen durch, um ver­bo­te­ne Gegen­stän­de wie Waf­fen, Dro­gen und ver­bo­te­ne oder ver­däch­ti­ge Gegen­stän­de zu ent­de­cken und dadurch Schä­den abzu­wen­den. Ein­her­ge­hend mit den recht­li­chen Bestim­mun­gen und Dienst­an­wei­sun­gen erfolgt dies in enger Abstim­mung mit den Behör­den wie der Bun­des­po­li­zei. Nicht sel­ten müs­sen Per­so­nen, die am Bahn­hof uner­wünscht sind oder die Betriebs­ab­läu­fe stö­ren, der Ört­lich­keit ver­wie­sen oder der Poli­zei über­ge­ben wer­den. Im Rah­men der Rund­gän­ge wer­den auch ande­re rele­van­te Sach­ver­hal­te wie z.B. Störungen/Defekte, Ver­un­rei­ni­gun­gen oder Gefah­ren­stel­len gemel­det und Sofort­maß­nah­men ergriffen.

3. Hil­fe­leis­tung und Konfliktmanagement

Im Fal­le von Not­fäl­len, medi­zi­ni­schen Zwi­schen­fäl­len oder Kon­flikt­si­tua­tio­nen sind Sicher­heits­mit­ar­bei­ter geschult, schnell zu reagie­ren und ange­mes­se­ne Unter­stüt­zung zu leis­ten. Dies kann die Bereit­stel­lung von Ers­ter Hil­fe, die Eva­ku­ie­rung von Pas­sa­gie­ren oder die Dees­ka­la­ti­on von Kon­flik­ten zwi­schen Fahr­gäs­ten umfas­sen. Gera­de im Bahn­ver­kehr, wo vie­le Per­so­nen auf­ein­an­der­tref­fen und auch beson­de­re Unfall­ri­si­ken (z.B. beim Ein- und Aus­stieg) bestehen, sind Unfäl­le kei­ne Sel­ten­heit. Hin­zu kom­men Per­so­nen, die die Betriebs­ab­läu­fe stö­ren, sich selbst gefähr­den (Sui­zid­ab­sicht, Dro­gen­kon­sum, etc.) oder ande­re durch kri­mi­nel­le oder in sel­te­nen Fäl­len gar ter­ro­ris­tisch moti­vier­te Taten bedrohen.

4. Kun­den­be­treu­ung und Information

Sicher­heits­mit­ar­bei­ter ste­hen den Fahr­gäs­ten als Ansprech­part­ner zur Ver­fü­gung, um Fra­gen zu beant­wor­ten, Hil­fe anzu­bie­ten und Infor­ma­tio­nen über Fahr­plä­ne, Rou­ten und Sicher­heits­vor­keh­run­gen bereit­zu­stel­len. Sie fun­gie­ren als wich­ti­ge Schnitt­stel­le zwi­schen dem Bahn­un­ter­neh­men und den Pas­sa­gie­ren. Das Sicher­heits­per­so­nal ist damit auch ein Aus­hän­ge­schild für die Bahn­ge­sell­schaft. Ent­spre­chend wich­tig ist hier pro­fes­sio­nel­les Han­deln. Etwa­ige Fehl­trit­te kön­nen dank Smart­phone und Social Media schnell über­re­gio­nal gro­ße Auf­merk­sam­keit erre­gen und damit das Unter­neh­men in ein schlech­tes Licht rücken. „Schwar­ze She­riffs“ sind daher fehl am Platze.

5. Schutz Kri­ti­scher Infra­struk­tur und spe­zi­el­le Aufgaben

Das Bahn­netz und die damit ver­bun­de­nen Ein­rich­tun­gen (z.B. Daten­kom­mu­ni­ka­ti­on, Zug­be­ein­flus­sungs­sys­te­me, Ener­gie­ver­sor­gung) sind Teil der Kri­ti­schen Infra­struk­tur der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Tag­täg­lich ver­las­sen sich Mil­lio­nen Men­schen auf den siche­ren Trans­port und sind von die­sem abhän­gig. Sicher­heits­mit­ar­bei­ter über­neh­men daher auch in der Kon­zern­si­cher­heit wesent­li­che Auf­ga­ben wie z.B. im Bedro­hungs­ma­nage­ment, in der Sicher­heits­tech­nik, in Sicher­heits­zen­tra­len und in lei­ten­den Funk­tio­nen. Spe­zi­el­le Auf­ga­ben­ge­bie­te im Bereich der Bahn­si­cher­heit kön­nen auch die Tätig­keit in mobi­len Unter­stüt­zungs­grup­pen sein, z.B. wenn Ver­an­stal­tun­gen wie Fuß­ball­spie­le statt­fin­den, die Über­wa­chung von Stre­cken­ab­schnit­ten mit­tels Droh­nen oder der Dienst als Hun­de­füh­rer. Die Bahn­si­cher­heit ist also sehr viel­fäl­tig und kann wesent­lich mehr umfas­sen als nur den klas­si­schen Sicher­heits- und Ord­nungs­dienst (SOD) mit der Bestrei­fung von Bahnhöfen.

6. Bericht­erstat­tung und Zusam­men­ar­beit mit Behörden

Sicher­heits­mit­ar­bei­ter sind ver­pflich­tet, Vor­fäl­le und ver­däch­ti­ge Akti­vi­tä­ten zu doku­men­tie­ren und Berich­te zu erstat­ten. Teil­wei­se sind Body­cams im Ein­satz, die die Situa­ti­on auf Video auf­zeich­nen. Als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter in der Bahn­si­cher­heit arbei­ten Sie auch eng mit der Bun­des­po­li­zei und ande­ren Sicher­heits­be­hör­den zusam­men, um zur Auf­recht­erhal­tung der öffent­li­chen Sicher­heit mit bei­zu­tra­gen. Gera­de die­ses Span­nungs­feld aus Tätig­keit im Haus­rechts­be­reich und die Zusam­men­ar­beit im Bereich der öffent­li­chen Sicher­heit hat sei­nen Reiz, erfor­dert aber ein hohes Maß an Hand­lungs­si­cher­heit – auch in Bezug auf recht­li­che Aspekte.

 

Gefah­ren und Risi­ken in der Bahnsicherheit

Die Arbeit in der Bahn­si­cher­heit birgt – je nach Auf­ga­ben­be­reich und Ein­satz­ort – eine Rei­he von Gefah­ren und Risi­ken, denen Sicher­heits­mit­ar­bei­ter regel­mä­ßig aus­ge­setzt sind:

1. Kör­per­li­che Gewalt und Aggression

Sicher­heits­mit­ar­bei­ter kön­nen aggres­si­ven oder gewalt­tä­ti­gen Pas­sa­gie­ren gegen­über­ste­hen, ins­be­son­de­re in Kon­flikt­si­tua­tio­nen oder bei der Durch­set­zung von Sicher­heits­maß­nah­men. Sie müs­sen in der Lage sein, mit sol­chen Situa­tio­nen umzu­ge­hen und ange­mes­sen zu reagie­ren, ohne die Sicher­heit ande­rer zu gefährden.

2. Risi­ko von Angrif­fen und Überfällen

Bahn­hö­fe und Züge sind oft beleb­te und öffent­lich zugäng­li­che Orte, an denen das Risi­ko von Über­fäl­len, Dieb­stäh­len und ande­ren kri­mi­nel­len Akti­vi­tä­ten erhöht ist. Sicher­heits­mit­ar­bei­ter müs­sen wach­sam sein und pro­ak­tiv han­deln, um sol­che Vor­fäl­le zu ver­hin­dern oder zu unterbinden.

3. Gefahr von Terroranschlägen

Ange­sichts der aktu­el­len Sicher­heits­la­ge besteht auch die Gefahr ter­ro­ris­ti­scher Anschlä­ge auf Bahn­hö­fe oder Züge. Sicher­heits­mit­ar­bei­ter müs­sen über ent­spre­chen­de Schu­lun­gen und Pro­to­kol­le ver­fü­gen, um auf ver­däch­ti­ge Akti­vi­tä­ten hin­zu­wei­sen und im Ernst­fall ange­mes­sen zu reagieren.

4. Arbeits­um­ge­bung und Witterungsbedingungen

Die Arbeit in der Bahn­si­cher­heit kann auch phy­si­sche Her­aus­for­de­run­gen mit sich brin­gen, wie z. B. das Arbei­ten bei extre­men Tem­pe­ra­tu­ren, in engen oder über­füll­ten Räu­men oder in abge­le­ge­nen Berei­chen wie Bahn­stei­gen oder Tunneln.

5. Unfall­ge­fah­ren, Arbeits­be­las­tung, Ansteckung

Sturz- und Stol­per­ge­fah­ren sind all­täg­lich, im Bereich des Bahn­ver­kehrs aber durch­aus mit einem grö­ße­ren Risi­ko ver­bun­den als andern­orts. Hin­zu kommt neben der phy­si­schen Belas­tung (lan­ge Lauf­we­ge, Schicht­ar­beit, etc.) auch durch­aus eine psy­chi­sche (Angst vor Über­grif­fen, Sui­zi­de, usw.). Last but not Least hat auch die Covid-19 Pan­de­mie vor Augen geführt, wie schnell sich Viren und anste­cken­de Erre­ger aus­brei­ten kön­nen, wenn vie­le Men­schen zusam­men kommen.

 

Emp­feh­lun­gen für Fähig­kei­ten und per­sön­li­che Eigenschaften

Um erfolg­reich in der Bahn­si­cher­heit zu arbei­ten, soll­ten Sicher­heits­mit­ar­bei­ter über fol­gen­de Fähig­kei­ten und per­sön­li­che Eigen­schaf­ten verfügen:

1. Kom­mu­ni­ka­ti­ons­fä­hig­keit

Gute und situa­ti­ons­ge­rech­te Kom­mu­ni­ka­ti­ons­fä­hig­kei­ten sind ent­schei­dend, um effek­tiv mit Pas­sa­gie­ren, Kol­le­gen und ande­ren Ein­satz­kräf­ten zu inter­agie­ren. Sicher­heits­mit­ar­bei­ter soll­ten in der Lage sein, klar und prä­zi­se zu kom­mu­ni­zie­ren und in Kon­flikt­si­tua­tio­nen dees­ka­lie­rend zu wirken.

2. Selbst­be­herr­schung und Stressresistenz

Da Sicher­heits­mit­ar­bei­ter oft mit her­aus­for­dern­den und poten­zi­ell gefähr­li­chen Situa­tio­nen kon­fron­tiert sind, ist es wich­tig, über ein hohes Maß an Selbst­be­herr­schung und Stress­re­sis­tenz zu ver­fü­gen. Sie soll­ten in der Lage sein, ruhig zu blei­ben und ratio­nal zu han­deln, auch unter Druck und bei Provokationen.

3. Team­fä­hig­keit

Die Zusam­men­ar­beit mit ande­ren Sicher­heits­mit­ar­bei­tern, dem Bahn­per­so­nal und der Bun­des­po­li­zei ist uner­läss­lich für eine effek­ti­ve Bahn­si­cher­heit. Sicher­heits­mit­ar­bei­ter soll­ten team­ori­en­tiert sein und gut in mul­ti­dis­zi­pli­nä­ren Teams arbei­ten können.

4. Ver­ant­wor­tungs­be­wusst­sein und Integrität

Sicher­heits­mit­ar­bei­ter tra­gen eine gro­ße Ver­ant­wor­tung für die Sicher­heit von Pas­sa­gie­ren und Eigen­tum. Sie soll­ten inte­ger und ver­ant­wor­tungs­be­wusst han­deln und sich an ethi­sche Stan­dards halten.

5. Kör­per­li­che Fit­ness und Ausdauer

Die Arbeit in der Bahn­si­cher­heit erfor­dert oft kör­per­li­che Anstren­gung und Aus­dau­er, ins­be­son­de­re bei aus­ge­dehn­ten Kon­troll­gän­gen und häu­fi­gen Schicht­diens­ten. Sicher­heits­mit­ar­bei­ter soll­ten daher über eine ange­mes­se­ne kör­per­li­che Fit­ness und Belast­bar­keit verfügen.

6. Fach­kennt­nis­se,  Schu­lun­gen und Erfahrung

Um die viel­fäl­ti­gen Auf­ga­ben in der Bahn­si­cher­heit effek­tiv aus­füh­ren zu kön­nen, ist es wich­tig, über ent­spre­chen­de Fach­kennt­nis­se und Schu­lun­gen zu ver­fü­gen. In den meis­ten Posi­tio­nen ist min­des­tens die Sach­kunde­prüf­ung nach § 34a GewO erfor­der­lich. Auch eine Aus­bil­dun­gen wie die zur Fach­kraft für Schutz und Sicher­heit ist gern gese­hen und kann die Kar­rie­re vor­an brin­gen. Sicher­heits­mit­ar­bei­ter soll­ten regel­mä­ßig an Schu­lun­gen teil­neh­men und sich über aktu­el­le Sicher­heits­ri­si­ken und ‑ver­fah­ren infor­mie­ren. Zudem soll­ten wesent­li­che Fremd­spra­chen­kennt­nis­se – zumin­dest in der eng­li­schen Spra­che – vor­han­den sein.

Wie kom­me ich kon­kret zu einem Job in der Bahnsicherheit?

Der größ­te Arbeit­ge­ber in die­sem Bereich ist die DB Sicher­heit der Deut­schen Bahn.
Wich­tig ist die Sach­kunde­prüf­ung nach § 34a GewO, die man idea­ler­wei­se bereits erfolg­reich absol­viert haben soll­te. Außer­dem kann die Bewer­bung schnel­ler zum Erfolg füh­ren, wenn man neben den übli­chen Bewer­bungs­un­ter­la­gen ein gül­ti­ges Aus­weis­do­ku­ment, eine Auf­lis­tung der Wohn­adres­sen der letz­ten 5 Jah­re sowie – wenn bereits vor­han­den – sei­ne Bewa­cher-ID aus dem Bewa­cher­re­gis­ter vor­legt. Im Regel­fall soll­te man über einen PKW-Füh­rer­schein (Klas­se B) ver­fü­gen, im Schicht­dienst arbei­ten kön­nen, den Kon­takt zu Men­schen mögen, team- und kom­mu­ni­ka­ti­ons­fä­hig sein, die deut­sche Spra­che aus­rei­chend beherr­schen und idea­ler­wei­se bereits ers­te Erfah­run­gen gesam­melt habe. Die genau­en Anfor­de­run­gen fin­det man in der jewei­li­gen Stel­len­aus­schrei­bung!

 

Bahn­si­cher­heit 2030: Auch in The­ma auf der Nürn­ber­ger Sicherheitskonferenz

Die Nürn­ber­ger Sicher­heits­kon­fe­renz ist inzwi­schen eine fes­te Grö­ße der Secu­ri­ty-Fach­mes­sen. Im Rah­men der 5. Nürn­ber­ger Sicher­heits­kon­fe­renz mit dem Titel „SICHER­HEIT 2030“, die am 10.04.2024 in der Nürn­ber­ger Meis­ter­sin­ger­hal­le statt­fin­det, wird Tors­ten Malt von der DB Sicher­heit als Spea­k­er auf­tre­ten. Sein Vor­trag beschäf­tigt sich mit dem Schutz der Kri­ti­schen Infra­struk­tur am Bei­spiel der S‑Bahn Mün­chen. Er will auf­zei­gen wie Sicher­heit im Kon­zern­ver­bund sowie im Ver­bund mit den Sicher­heits­be­hör­den funk­tio­nie­ren kann und wel­che Her­aus­for­de­run­gen sich dabei ergeben.
Mehr dazu unter www.nuernberger-sicherheitskonferenz.de und im Pod­cast für Schutz und Sicherheit:


(Quel­le: Pod­cast für Schutz und Sicher­heit / Jörg Zitzmann)

Die­se Vor­tei­le bie­tet das Ler­nen mit Prü­fungs­fra­gen für die 34a-Prüfung

Diese Vorteile bietet das Lernen mit Prüfungsfragen für die 34a-Prüfung

Das Ler­nen mit Prü­fungs­fra­gen ist eine bewähr­te Metho­de, die von vie­len Schü­lern genutzt wird, um ihr Ver­ständ­nis und ihre Kennt­nis­se von bestimm­ten The­men zu verbessern. 

War­um die 34a-Vor­be­rei­tung mit Prü­fungs­fra­gen sinn­voll ist

Beim Beant­wor­ten von Prü­fungs­fra­gen erhält man ein Feed­back dar­über, wie gut man den Stoff ver­stan­den hat und kann gezielt an den schwie­ri­gen Stel­len arbei­ten, um sein Wis­sen zu ver­bes­sern. Man kann Lücken in sei­nem Ver­ständ­nis erken­nen und die­se gezielt schlie­ßen. Durch regel­mä­ßi­ges Feed­back kann man sicher­stel­len, dass man sich kon­ti­nu­ier­lich ver­bes­sert und sei­nen Fort­schritt ver­fol­gen.
Ein wei­te­rer Vor­teil des Ler­nens mit Prü­fungs­fra­gen ist die ver­tief­te Aus­ein­an­der­set­zung mit den Lern­in­hal­ten. Beim Beant­wor­ten von Prü­fungs­fra­gen muss man sich inten­si­ver mit den Inhal­ten aus­ein­an­der­set­zen und Zusam­men­hän­ge zwi­schen ver­schie­de­nen The­men her­stel­len. Indem man sich ein­ge­hen­der mit den Infor­ma­tio­nen beschäf­tigt, kann man ein tie­fe­res Ver­ständ­nis für das The­ma erlan­gen. Durch das Wie­der­ho­len und Anwen­den der Infor­ma­tio­nen wird das Erin­ne­rungs­ver­mö­gen ver­bes­sert. Wenn man sich inten­siv mit einem The­ma aus­ein­an­der­setzt und das Gelern­te aktiv anwen­det, bleibt es bes­ser im Gedächt­nis haf­ten.
Auch len­ken Prü­fungs­fra­gen die Auf­merk­sam­keit auf die wich­tigs­ten Aspek­te des Lern­ma­te­ri­als und hel­fen, irrele­van­te Infor­ma­tio­nen aus­zu­schlie­ßen. Indem man sich auf rele­van­te Infor­ma­tio­nen kon­zen­triert, kann das Gehirn die­se bes­ser auf­neh­men und ver­ar­bei­ten. Dies führt zu einem bes­se­ren Ver­ständ­nis des Lern­ma­te­ri­als.
Einer der wich­tigs­ten Vor­tei­le des Ler­nens mit Prü­fungs­fra­gen ist die Simu­la­ti­on einer Prü­fungs­si­tua­ti­on. Dies kann auch dazu bei­tra­gen, die Angst vor Prü­fun­gen zu redu­zie­ren. Prü­fungs­angst kann ein erheb­li­ches Hin­der­nis für den Lern­erfolg sein, da sie dazu füh­ren kann, dass man schlech­ter abschnei­det als man eigent­lich könn­te. Durch das Üben von Prü­fungs­fra­gen kann man sich bes­ser auf die Art der Fra­gen und den Prü­fungs­ab­lauf ein­stel­len. Dies kann dazu bei­tra­gen, die Prü­fungs­angst zu redu­zie­ren und das Selbst­ver­trau­en zu stärken.

Wei­te­re Vor­tei­le des Ler­nens mit Prüfungsfragen

Fazit

Ins­ge­samt bie­tet das Ler­nen mit Prü­fungs­fra­gen vie­le Vor­tei­le. Es hilft, das Ver­ständ­nis von Lern­in­hal­ten zu ver­bes­sern, das Erin­ne­rungs­ver­mö­gen zu stär­ken und die Angst vor Prü­fun­gen zu redu­zie­ren. Durch regel­mä­ßi­ges Feed­back und geziel­tes Üben kann man gezielt an den schwie­ri­gen Stel­len arbei­ten und sei­nen Fort­schritt ver­fol­gen. Das Ler­nen mit Prü­fungs­fra­gen ist eine effek­ti­ve Metho­de, um sich auf Prü­fun­gen vor­zu­be­rei­ten und erfolg­reich abzu­schnei­den. Die Sach­kun­de­vor­be­rei­tung mit Prü­fungs­fra­gen ist also ein wich­ti­ger Fak­tor zum erfolg­rei­chen Bestehen der IHK-Prü­fung. War­um das Aus­wen­dig­ler­nen allei­ne aber den­noch nicht unbe­dingt zum Bestehen der 34a-Prü­fung reicht, erfah­ren Sie in die­sem Blog-Beitrag.

Tipp: Prü­fungs­fra­gen auf YouTube

34a-Vor­be­rei­tung: Wel­che Unter­richts­form ist für Sie die Beste?

34a-Vorbereitung: Welche Unterrichtsform ist für Sie die Beste?

Wel­che Unter­richts­form ist für Sie die Beste?

Im nach­fol­gen­den Arti­kel möch­te ich Ihnen die ver­schie­de­nen Lern­mög­lich­kei­ten, mit deren Vor- und Nach­tei­len, zur Vor­be­rei­tung auf die Sach­kunde­prüf­ung § 34a GewO nahe­le­gen – ein Gast­bei­trag von Der Sicher­heits­Gu­ru.

Fron­tal­un­ter­richt

Der Unter­richt fin­det in einer Aka­de­mie, meist ganz­tä­gig, statt.
In einem struk­tu­rier­ten Umfeld ent­steht im Unter­richt eine Lern­si­tua­ti­on für die Schü­le­rin­nen und Schü­ler in der ein Dozent die Rol­le des Wis­sens­ver­mitt­lers über­nimmt. Der Dozent kann dabei ver­schie­de­ne Lern­me­tho­den ver­wen­den, um den Schü­lern das Ler­nen zu erleich­tern. Dazu kön­nen bei­spiels­wei­se Vor­trä­ge, Dis­kus­sio­nen, Grup­pen­ar­beit, Demons­tra­tio­nen oder Expe­ri­men­te gehö­ren. Im Unter­richt kön­nen die Schü­ler auch direkt Fra­gen stel­len und Rück­mel­dun­gen vom Dozen­ten oder von den Mit­schü­lern erhal­ten, was das Ver­ständ­nis des Lern­ma­te­ri­als ver­bes­sert. Der Unter­richt kann auch die Mög­lich­keit bie­ten, sozia­le Fähig­kei­ten und Zusam­men­ar­beit zu för­dern, indem die Schü­ler mit­ein­an­der arbei­ten und lernen.

Online-Unter­richt

Online-Unter­richt ist ähn­lich wie der her­kömm­li­che Unter­richt, jedoch fin­det die­ser über das Inter­net statt. Der Dozent nutzt dabei ver­schie­de­ne digi­ta­le Werk­zeu­ge, um den Schü­le­rin­nen und Schü­lern das Ler­nen zu erleich­tern. Bei­spie­le für digi­ta­le Werk­zeu­ge kön­nen sein: Video- und Audio-Chat, Online-Kur­se, Lern­platt­for­men, vir­tu­el­le Klas­sen­zim­mer oder E‑Lear­ning-Modu­le. Der Online-Unter­richt kann ins­be­son­de­re in der heu­ti­gen Zeit von Vor­teil sein, da er die Mög­lich­keit bie­tet, den Unter­richt auch in Zei­ten von Pan­de­mien oder ande­ren Umstän­den, die den nor­ma­len Unter­richt beein­träch­ti­gen, fort­zu­set­zen. Ein wei­te­rer Vor­teil des Online – Unter­richt ist, dass die Schü­ler von über­all aus­ler­nen kön­nen, solan­ge sie eine Inter­net­ver­bin­dung haben. Und auch wie beim Fron­tal­un­ter­richt kön­nen die Schü­ler hier Fra­gen stel­len und Rück­mel­dun­gen vom Dozen­ten oder von Mit­schü­lern erhal­ten, was das Ver­ständ­nis des Lern­ma­te­ri­als ver­bes­sern kann.

Selbst­ler­ner mit Buch und YouTube-Videos

Selbst­ler­ner mit Buch und You­Tube-Vide­os sind Per­so­nen, die eigen­stän­dig ler­nen, indem sie sich Infor­ma­tio­nen aus Büchern oder Vide­os im Inter­net beschaf­fen. Die­se Lern­form ist weni­ger struk­tu­riert und erfor­dert von den Ler­nen­den mehr Dis­zi­plin und Eigen­in­itia­ti­ve. Im Gegen­satz zum Unter­richt oder Online-Unter­richt haben die Selbst­ler­ner die Frei­heit, ihr eige­nes Tem­po zu bestim­men und den Inhalt des Lern­ma­te­ri­als selbst aus­zu­wäh­len. Es gibt jedoch auch die Gefahr, dass die Selbst­ler­ner auf­grund feh­len­der Struk­tur und Anlei­tung Schwie­rig­kei­ten haben kön­nen, ihre Lern­zie­le zu errei­chen. Die Ler­nen­den müs­sen sich selbst moti­vie­ren und dis­zi­pli­nie­ren, um kon­ti­nu­ier­lich zu ler­nen. Auch ist es schwie­ri­ger, Fra­gen zu stel­len und Feed­back zu erhal­ten, da kein direk­ter Kon­takt mit einer Lehr­per­son oder ande­ren Ler­nen­den besteht.

Vor- und Nachteile

Ins­ge­samt haben alle drei Lern­for­men – Fron­tal­un­ter­richt (Prä­senz­un­ter­richt), Online-Unter­richt und Selbst­ler­nen mit Büchern und You­Tube-Vide­os – Vor­tei­le und Nachteile:

Fron­tal­un­ter­richt

Vor­tei­le:

Nach­tei­le:

Online-Unter­richt

Vor­tei­le:

Nach­tei­le:

Selbst­ler­nen mit Büchern und YouTube-Videos

Vor­tei­le:

Nach­tei­le:

Zusam­men­fas­sung

Ins­ge­samt ist es wich­tig zu beach­ten, dass kei­ne der Lern­for­men per­fekt ist und es davon abhängt, wel­cher Lern­stil am bes­ten zu den indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen und Vor­lie­ben des Ler­nen­den passt.
Des Wei­te­ren sind die ver­schie­de­nen Lern­sti­le natür­lich mit­ein­an­der kom­bi­nier­bar. Gera­de die Mög­lich­keit, You­Tube Vide­os als Ergän­zung bei jeg­li­cher Art des Ler­nens zu nut­zen, sind sehr gut. Und hier liegt mei­ne Emp­feh­lung auf den You­Tube Vide­os des SicherheitsGuru34a. Die­se Vide­os sind klar struk­tu­riert, infor­ma­tiv, leicht ver­ständ­lich und dadurch sehr hilf­reich. Mit Hil­fe die­ser Vide­os kann man in sei­nem eige­nen Tem­po ler­nen und Inhal­te, wel­che im Unter­richt nicht so gut rüber­ge­bracht wur­den, noch­mal ver­tie­fen.
Es gibt kom­plet­te Unter­rich­te sowie Mus­ter­prü­fun­gen mit Erklä­run­gen zu den Fra­gen und Antworten.

Ich hof­fe das ich Ihnen, mit die­sem Bei­trag, die ver­schie­de­nen Lern­me­tho­den näher­brin­gen konn­te und Sie für sich die rich­ti­ge Metho­de fin­den werden.

Prü­fungs­fra­gen ver­ste­hen und rich­tig beant­wor­ten: 10 simp­le Tak­tik-Tipps zum Bestehen der schrift­li­chen IHK-Sach­kunde­prüf­ung (34a-Schein)

Prüfungsfragen verstehen und richtig beantworten: 10 simple Taktik-Tipps zum Bestehen der schriftlichen IHK-Sachkundeprüfung (34a-Schein)

Kos­ten­lo­se Tests und Prü­fungs­fra­gen zur Vor­be­rei­tung auf die Sach­kunde­prüf­ung (§ 34a GewO) sind zum Üben sehr sinn­voll. Fast genau­so wich­tig sind aber tak­ti­sche Tipps. Denn auch wenn Sie die Ant­wort auf eine Prü­fungs­fra­ge im 34a-Test nicht sofort wis­sen, kön­nen Sie mit Hil­fe eini­ger Tipps & Tricks die 34a-Prü­fung bestehen.

Kei­ne Ahnung, kei­ne Ant­wort? Bit­te nicht!

Man kann nicht alles wis­sen. Auch wenn man sich mit Test­fra­gen, Pro­be­prü­fun­gen und ande­rem Lern­ma­te­ri­al gut auf den 34a-Test vor­be­rei­tet hat, kann es sein, dass man bei man­chen Fra­gen schlicht­weg nicht wei­ter weiß. Doch: Auch wenn man die Ant­wort auf eine Prü­fungs­fra­ge nicht weiß, kann man die Hür­de der Sach­kunde­prüf­ung nehmen!

10 simp­le Tipps zum Bestehen der Sachkundeprüfung

Wenn Sie die fol­gen­de Hin­wei­se für die schrift­li­che IHK-Prü­fung zur Sach­kun­de § 34a GewO beher­zen, kön­nen Sie auch bei Wis­sens­lü­cken punkten:

  1. Es kann eine Lösung rich­tig sein, oder es kön­nen zwei Lösun­gen rich­tig sein. Geben Sie daher nie­mals drei oder mehr Lösun­gen als rich­tig an!
  2. Ein­zahl oder Mehr­zahl? Ach­ten Sie dar­auf, ob in der Fra­ge­stel­lung nach einer oder nach meh­re­ren rich­ti­gen Ant­wor­ten gefragt ist! Bei­spiel: Bei einer Fra­ge die mit „Wel­che Vor­aus­set­zungen, muss ein Sicher­heits­mit­ar­bei­ter erfül­len,…“ beginnt, gibt es mehr als eine rich­ti­ge Lösung.
  3. Beach­ten Sie den Kon­text der Fra­ge (The­men­ge­biet)! Wird bei­spiels­wei­se nach einem Sach­ver­halt im Straf­recht (StGB) gefragt, kann eine Ant­wort, die sich auf das Zivil­recht (BGB) bezieht, nicht rich­tig sein. 
  4. Ach­ten Sie auf Nega­tiv­for­mu­lie­run­gen: Kommt eine Ver­nei­nung in der Fra­ge vor, also ist die Fra­ge viel­leicht so gestellt, dass Sie das ankreu­zen sol­len, was genau nicht zutrifft? Dann müs­sen Sie umden­ken und genau die gegen­tei­li­gen Ant­wort­mög­lich­kei­ten wählen!
  5. Schlüs­sel­be­grif­fe wie „nie­mals“ bzw. „nie“ oder „immer“ bzw. „stets“ soll­ten Warn­zei­chen sein! Es ist eher sel­ten so, dass z.B. Ver­bo­te oder Erlaub­nis­se immer oder nie gel­ten, also abso­lut sind. Bei vie­len Din­gen gibt es Aus­nah­men oder gewis­se Rah­men­be­din­gun­gen und kein strik­tes Schwarz und Weiß. Sol­che Schlüs­sel­be­grif­fe in einer Ant­wort deu­ten dar­auf hin, dass die­se eher falsch ist. 
  6. Wei­te­re Begrif­fe, bei denen die Alarm­glo­cken schril­len soll­ten, sind sol­che wie „aus­schließ­lich“ oder „ohne Aus­nah­me“. Hier gilt das sel­be wir im vor­he­ri­gen Tipp. Es kommt nicht häu­fig vor, dass etwas ohne jede Aus­nah­me gilt.
  7. In der schrift­li­chen Sach­kunde­prüf­ung haben Sie genü­gend Zeit. Neh­men Sie sich die Zeit und lesen Sie die Fra­gen aus­führ­lich und gege­be­nen­falls auch mehr­fach durch. Stel­len Sie, falls Ihnen die Ant­wort gera­de nicht ein­fällt, die Fra­ge zurück. Mar­kie­ren Sie die Fra­ge, so dass Sie nicht ver­ges­sen, die­se spä­ter noch ein­mal anzusehen.
  8. Sie sind sich bei eine Fra­ge unsi­cher, wel­che Ant­wort rich­tig ist. Arbei­ten Sie nach dem Aus­schluss­prin­zip und sor­tie­ren Sie schon ein­mal die Mög­lich­kei­ten aus, die defi­ni­tiv nicht stim­men kön­nen. Oft hilft das weiter.
  9. Wenn Sie bei einer Fra­ge über­haupt kei­nen blas­sen Schim­mer haben, dann las­sen Sie die­se den­noch kei­nes­falls unbe­ant­wor­tet. Raten Sie not­falls! Eine Fra­ge nicht zu beant­wor­ten bringt defi­ni­tiv 0 Punk­te. Selbst wenn Sie aus dem Bauch her­aus ein oder zwei Lösun­gen ange­ben, kann das Glück auf Ihrer Sei­te sein.
  10. Das Wich­tigs­te zum Schluss: Auch, wenn es in die­sem Bei­trag um „Tak­tik-Tipps“ im enge­ren Sin­ne geht – berei­ten Sie sich vor! Das recht­zei­ti­ge und ziel­füh­ren­de Ler­nen ist der wesent­li­che Fak­tor zum Bestehen der Sachkundeprüfung.

Insi­der-Tipps

Vie­le wei­te­re Tipps dazu, wie Sie die 34a-Sach­kunde­prüf­ung erfolg­reich meis­tern, erhal­ten Sie, wenn Sie unse­ren kos­ten­frei­en News­let­ter abon­nie­ren. Direkt im Anschluss sen­den wir Ihnen unser 34a-PDF mit ins­ge­samt 25 Tipps zur Sach­kunde­prüf­ung zu.

Sach­kun­de­tipps und Prü­fungs­fra­gen auf YouTube

Zwei hilf­rei­che Vide­os zur Vor­be­rei­tung auf den 34a-Schein möch­te ich an die­ser Stel­le noch emp­feh­len, die Sie im You­Tube-Kanal der Aka­de­mie für Sicher­heit finden:


Was ist eine 34a-Sachkundeprüfung?

Was ist eine 34a-Sachkundeprüfung?

Die Sach­kunde­prüf­ung nach § 34a der Gewer­be­ord­nung ist eine Ein­stiegs­qua­li­fi­zie­rung für Beschäf­tig­te im pri­va­ten Sicher­heits­ge­wer­be. Sie dient als Nach­weis grund­le­gen­der Kennt­nis­se vor allem hin­sicht­lich grund­le­gen­der recht­li­cher Aspek­te, die für die Tätig­keit im Wach- und Sicher­heits­dienst rele­vant sind. Außer­dem ist die erfolg­reich abge­leg­te Sach­kunde­prüf­ung mit Nach­weis der IHK eine Vor­aus­set­zung, um beson­de­re Bewa­chungs­auf­ga­ben durch­füh­ren und sich als Sicher­heits­un­ter­neh­mer selbst­stän­dig machen zu dürfen.

Für fol­gen­de Tätig­kei­ten benö­tigt man ver­pflich­tend einen Sachkundenachweis

Als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter (Arbeit­neh­mer) benö­ti­gen Sie einen Nach­weis über eine bei der IHK erfolg­reich abge­leg­te Sach­kunde­prüf­ung (gem. § 34a GewO), wenn Sie Bewa­chun­gen im Ein­lass­be­reich gast­ge­werb­li­cher Dis­ko­the­ken (Tür­ste­her), Kon­troll­gän­ge im öffent­li­chen Ver­kehrs­raum (z.B. City­strei­fe), Kon­troll­gän­ge in Haus­rechts­be­rei­chen mit tat­säch­lich öffent­li­chem Ver­kehr, Tätig­kei­ten zum Schutz vor Laden­die­ben (Kauf­haus- bzw. Laden­de­tek­ti­ve), Bewa­chun­gen von Asyl- und Flücht­lings­un­ter­künf­ten (nur in lei­ten­der Funk­ti­on) sowie Bewa­chun­gen von zugangs­ge­schütz­ten Groß­ver­an­stal­tun­gen (nur in lei­ten­der Funk­ti­on) durchführen.

Der Sinn der Sachkundeprüfung

War­um es die Sach­kunde­prüf­ung gibt, hat meh­re­re Grün­de. Wenn Pri­vat­per­so­nen – dazu zäh­len eben auch Mit­ar­bei­ten­de von Sicher­heits­un­ter­neh­men – frem­des Leben oder Eigen­tum bewa­chen, geht das mit beson­de­ren Pflich­ten und einer gro­ßen Ver­ant­wor­tung ein­her. Als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter muss man zum einen sei­ne Rech­te und die juris­ti­schen Gren­zen ken­nen, also wis­sen, was erlaubt und was ver­bo­ten ist. Zum ande­ren ist man auf Grund der Garan­ten­stel­lung in der Pflicht Schä­den vom Auftraggeber/Kunden abzu­wen­den. Im Gegen­satz zur Poli­zei hat man dabei kei­ne beson­de­ren Befug­nis­se und man muss daher genau abwä­gen kön­nen, inwie­weit man in der bestimm­ten Situa­ti­on in die Rech­te Drit­ter ein­grei­fen darf. Geht man zu weit, ist das Risi­ko groß, selbst wegen Delik­ten wie Frei­heits­be­rau­bung oder Kör­per­ver­let­zung ange­zeigt zu wer­den. Schläft man im Dienst und kommt dem Schutz­auf­trag nicht nach, kann man wegen Bege­hen durch Unter­las­sen eben­falls vor Gericht lan­den, wenn es zu einem Scha­den kommt. Unter ande­rem aus die­sen – hier bei­spiel­haft auf­ge­führ­ten Grün­den – ist es wich­tig, sich das Fach­wis­sen anzu­eig­nen, um spä­ter über die nöti­ge Hand­lungs­si­cher­heit für die Tätig­keit im Bewa­chungs­ge­wer­be zu verfügen.

COVID-19 Update – IHK-Sachkundeprüfung

COVID-19 Update – IHK-Sachkundeprüfung

Im April 2021 hat­te ich im Blog-Bei­trag „Fin­den wegen Coro­na aktu­ell Sach­kun­de­prü­fun­gen bei der IHK statt?“ über den damals aktu­el­len Stand zur Durch­füh­rung von IHK-Sach­kun­de­prü­fun­gen infor­miert. Eine Zeit lang wur­den Prü­fun­gen abge­sagt oder ver­scho­ben. Es galt ein stren­ges Hygieneregime.
Nach dem Hin und Her der Poli­tik in Sachen Covid-Schutz­maß­nah­men und unter­schied­li­chen Regeln, die sach­lich teil­wei­se schwer nach­voll­zieh­bar waren, sind mitt­ler­wei­le in den meis­ten Bun­des­län­dern ein Groß­teil der vor­he­ri­gen Vor­ga­ben außer Kraft gesetzt.

Wenn Sie posi­tiv auf SARS-CoV‑2 getes­tet wur­den und Ihr Prü­fungs­ter­min ansteht, erkun­di­gen Sie sich am bes­ten bei der zustän­di­gen IHK über die der­zeit mög­li­che Vor­ge­hens­wei­se. Denk­bar sind ein Prü­fungs­rück­tritt mit der erneu­ten Teil­nah­me zu einem spä­te­ren Zeit­punkt oder – je nach Bun­des­land – die Teil­nah­me unter bestimm­ten Schutzvorkehrungen.

Hin­weis: Alle Anga­ben sind ohne Gewähr (Stand 20.11.2022). Bit­te beach­ten Sie die tages­ak­tu­el­len Vor­ga­ben der prü­fen­den IHK bzw. des Bundeslandes!

War­um fal­len so vie­le Teil­neh­mer durch die Sach­kunde­prüf­ung? (§ 34a GewO)

Warum fallen so viele Teilnehmer durch die Sachkundeprüfung? (§ 34a GewO)

Was sind die Grün­de, war­um so vie­le Prüf­lin­ge durch die IHK-Sach­kunde­prüf­ung im Bewa­chungs­ge­wer­be fallen?

Die­se Fra­ge stel­len sich auch Jörg Zitz­mann und Kai Delio­mi­ni im emp­feh­lens­wer­ten Pod­cast für Schutz und Sicher­heit (Video unten!).

Sowohl Jörg Zitz­mann als auch Kai Delio­mi­ni sind in der pri­va­ten Sicher­heits­bran­che sehr bekannt.
Unter ande­rem sind bei­de in IHK-Prü­fungs­aus­schüs­sen im Bereich Schutz und Sicher­heit ver­tre­ten, als Autoren für Bücher zur Vor­be­rei­tung auf die Sach­kunde­prüf­ung aktiv und mit vie­len hilf­rei­chen Vide­os auf You­Tube bzw. in Pod­casts vertreten.

Jeder Zwei­te oder Drit­te fällt durch die 34a-Prüfung!

Bei nicht sel­te­nen Durch­fall­quo­ten zwi­schen 30 und 50% stellt sich natür­lich die Fra­ge: Wor­an liegt’s?
Eini­ge Fak­to­ren für den Erfolg oder Miss­erfolg lie­gen auf der Hand. Mache Pro­ble­me las­sen sich schnell und leicht lösen, man­ches erfor­dert ein­fach inten­si­ves Ler­nen, Übung und Durch­hal­te­ver­mö­gen. Bevor ich wei­ter unten auf die aus mei­ner Sicht wesent­li­chen (Miss-)Erfolgsfaktoren hin­wei­se, hier das sehr inter­es­san­te Gespräch zwi­schen Jörg Zitz­mann und Kai Delio­mi­ni auf YouTube:

Mei­ne Top 5 Grün­de, war­um so vie­le Per­so­nen bei der schrift­li­chen und münd­li­chen IHK-Sach­kunde­prüf­ung durchfallen

Aus mei­ner Erfah­rung stel­len die fol­gen­den Fak­to­ren die wesent­li­chen Grün­de für ein Schei­tern beim „34a-Schein“ dar:

  1. Man­geln­de Moti­va­ti­on / Man­geln­des Interesse
    Vie­le Teil­neh­mer sehen in der Prü­fung kei­nen Mehr­wert. Sie haben kein wirk­li­ches Inter­es­se an den Inhal­ten, wol­len also gar nicht dazu ler­nen. Beson­ders stark aus­ge­prägt ist das bei Per­so­nen, die vom Arbeit­ge­ber oder von der Arbeits­agen­tur „geschickt wer­den“ und sich eigent­lich über­haupt nicht für die pri­va­te Sicher­heits­bran­che inter­es­sie­ren. Aber auch wenn die Teil­nah­me an sich aus eige­nem Antrieb erfolgt: Die Prü­fung wird oft nicht als Chan­ce, son­dern als not­wen­di­ges Übel begrif­fen. Man­geln­de Moti­va­ti­on und man­geln­des Inter­es­se ste­hen dem Prü­fungs­er­folg jedoch dia­me­tral entgegen.
  2. Kei­ne aus­rei­chen­de inhalt­li­che Vorbereitung
    Man­cher nimmt die Prü­fung auf die leich­te Schul­ter. Mul­ti­ple-Choice-Fra­gen mit vor­ge­ge­be­nen Ant­wor­ten zum Ankreu­zen und nur 50% not­wen­die rich­ti­ge Ant­wor­ten zum Bestehen – was soll da schon schief gehen, fragt man sich. Doch weit gefehlt. Gera­de die recht­li­chen The­men haben es in sich. Dazu kom­men Auf­re­gung beson­ders in der münd­li­chen Prü­fung und Fra­gen, bei denen man ggf. ein wenig ums Eck den­ken muss. Wer hier nicht das not­wen­di­ge Wis­sen und damit Hand­lungs­si­cher­heit mit­bringt, kata­pul­tiert sich schnell ins Aus. Eine umfas­sen­de Vor­be­rei­tung ist das A und O für den Prüfungserfolg!
  3. Unzu­rei­chen­de Deutschkenntnisse
    Zum The­ma Deutsch­kennt­nis­se wur­de schon viel gefragt und gesagt. Fest steht, dass in der Sicher­heits­bran­che vie­le Men­schen arbei­ten, die kei­ne deut­schen Mut­ter­sprach­ler sind. Mehr­spra­chig­keit ist beim Job oft wich­tig, genau­so aber sind es aus­rei­chen­de Deutsch­kennt­nis­se. Denn die Prü­fung wird aus­schließ­lich in deut­scher Spra­che ange­bo­ten und Sie müs­sen auch im All­tag als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter sicher auf deutsch kom­mu­ni­zie­ren kön­nen. Rechts­tex­te sind in schwe­rer Spra­che ver­fasst, „Beam­ten­deutsch“ ist meist eben­so schwer ver­ständ­lich und bei den Prü­fungs­fra­gen kommt es mit­un­ter auf ein­zel­ne Wör­ter an, die den Sinn in die eine oder ande­re Rich­tung ändern oder Lösungs­hin­wei­se bie­ten können.
  4. Auf­bau sowie Art und Wei­se der Prü­fung sind unklar
    Vie­len sind die Rah­men­be­din­gun­gen der Prü­fung nicht voll­kom­men klar. Aber nur, wenn man weiß, wel­che The­men wie wich­tig sind und wie die Prü­fung auf­ge­baut ist, kann man sich gezielt und effi­zi­ent dar­auf vor­be­rei­ten. So gibt es The­men­be­rei­che, über die man schnell hin­weg kann, die sich in der Regel mit gesun­dem Men­schen­ver­stand beant­wor­ten las­sen. Man­che The­men­ge­bie­te wie­der­um zäh­len dop­pelt und eini­ge erfor­dern inten­si­ve­res Ler­nen. Hin­zu kom­men Erfah­rungs­wer­te zur münd­li­chen Prü­fung und tak­ti­sche Tipps beim Bear­bei­ten von Test­fra­gen, die z.B. von einem kom­pe­ten­ten Dozen­ten oder Autor ver­mit­telt wer­den sollten.
  5. Schwie­ri­ge indi­vi­du­el­le Voraussetzungen
    Klar, Men­schen sind ver­schie­den. Jeder bringt ande­re per­sön­li­che Vor­aus­set­zun­gen mit und auch die Rah­men­be­din­gun­gen (z.B. fami­liä­re Ver­pflich­tun­gen, freie Zeit zum Ler­nen, Lern­um­ge­bung, usw.) haben einen wesent­li­chen Anteil an Erfolg und Miss­erfolg. Sie ken­nen viel­leicht auch Men­schen, die sich Din­ge mit „kurz mal anse­hen“ mer­ken und die­ses Wis­sen per Fin­ger­schnipp abru­fen kön­nen. Ande­ren wie­der­um fällt dies signi­fi­kant schwe­rer. Man­che Per­so­nen haben außer­dem gar kein Pro­blem damit vor ande­ren in einer Prü­fungs­si­tua­ti­on zu spre­chen, die meis­ten sind natür­lich ange­spannt, eini­ge Teil­neh­mer lei­den regel­recht unter Prüfungsangst.

Stel­len Sie sich die Fra­ge, inwie­weit die Punk­te oben auf Sie zutref­fen, wie Sie Feh­ler in der Vor­be­rei­tung ver­mei­den und etwa­ige Defi­zi­te kom­pen­sie­ren kön­nen. Sie fin­den dazu direkt hier im Sach­kun­de-Infor­ma­ti­ons­por­tal zahl­rei­che Tipps und Links zu ande­ren Sei­ten oder Medi­en wie You­Tube.


Aktu­el­le Buch­tipps zur Sach­kunde­prüf­ung 34a:

Fin­den wegen Coro­na aktu­ell Sach­kun­de­prü­fun­gen bei der IHK statt?

Finden wegen Corona aktuell Sachkundeprüfungen bei der IHK statt?

Ob pan­de­mie­be­dingt 34a-Prü­fun­gen der­zeit durch­ge­führt wer­den, ist eine hei­ße Frage

Nach aktu­el­lem Stand ver­su­chen die Indus­trie- und Han­dels­kam­mern (IHK’en) an den vor­han­de­nen Ter­mi­nen für Prü­fun­gen fest­zu­hal­ten. Ja! Die Prü­fun­gen fin­den in der Regel statt. Es kann aber Abwei­chun­gen geben, denn grund­sätz­lich kann jede Kam­mer selbst ent­schei­den, ob eine Prü­fung durch­ge­führt, ersatz­los gestri­chen oder ver­scho­ben wird. Im Fall der aktu­el­len Coro­na­kri­se hängt das auch vom regio­na­len Inzi­denz­wert, den aktu­el­len recht­li­chen Vor­ga­ben und poli­ti­schen Ent­schei­dun­gen ab.

Pandemiepläne/Hygienekonzepte und Vor­ga­ben der IHK

Die meis­ten Kam­mern ver­fü­gen über Hygie­ne­kon­zep­te, in denen fest­ge­legt ist, unter wel­chen Bedin­gun­gen Prü­fun­gen durch­ge­führt wer­den können.
Bei vie­len Kam­mern gel­ten fol­gen­de Regeln (ohne Gewähr):

Tages­ak­tu­ell informieren!

Wei­ter­hin gilt: Erkun­di­gen Sie sich am bes­ten direkt bei der prü­fen­den IHK, was Sie beach­ten müs­sen – ob z.B. ein Attest vor­ge­legt wer­den muss oder ob sich kurz­fris­ti­ge Ände­run­gen erge­ben haben. Die Inter­net­sei­te der jewei­li­gen IHK (Stich­wort Aktu­el­les / Coro­na) lie­fert hier schnell sub­stan­zi­el­le Informationen.

Gro­ßer Schein, klei­ner Schein – was soll das sein?

Großer Schein, kleiner Schein – was soll das sein?

Die Vewirr­rung ist groß

Immer wie­der liest man in Stel­len­an­ge­bo­ten, Stel­len­ge­su­chen oder Kurs­an­ge­bo­ten vom gro­ßen oder klei­nen „Secu­ri­ty-Schein“ – manch­mal auch nur gro­ßer oder klei­ner Schein genannt.
Auch in Foren, in Sozia­len Netz­wer­ken oder sogar auf Sei­ten von Kurs­an­bie­tern wer­den häu­fig sol­che Bezeich­nun­gen ver­wen­det. Doch Ach­tung: Es gibt weder einen gro­ßen, noch einen klei­nen Security-Schein!

 

Was ist mit „Secu­ri­ty-Schein“ gemeint?

In der Gewer­be­ord­nung sind im § 34a wich­ti­ge Vor­ga­ben dazu gere­gelt, was jemand erfül­len muss, wenn er bzw. sie „gewerbs­mä­ßig Leben oder Eigen­tum frem­der Per­so­nen bewa­chen will“. Der § 34a GewO rich­tet sich in ers­ter Linie, an Sicher­heits­un­ter­neh­mer und regelt, was die­se erfül­len müs­sen, um ein Bewa­chungs­ge­wer­be anzu­mel­den. Es ist dar­in aber auch gere­gelt, dass der Gewer­be­trei­ben­de mit der Durch­füh­rung von Bewa­chungs­auf­ga­ben nur Per­so­nen als Arbeit­neh­mer beschäf­ti­gen darf, die als Wach­per­so­nen zum einen die erfor­der­li­che Zuver­läs­sig­keit besit­zen, zum ande­ren bestimm­te Min­dest­qua­li­fi­ka­tio­nen vor­wei­sen müs­sen. Hin­sicht­lich der Qua­li­fi­ka­ti­on kommt dann oft die­ser omi­nö­se „Schein“ ins Spiel: Unter „gro­ßem Schein“ ver­ste­hen man­che die erfolg­reich abge­leg­te Sach­kunde­prüf­ung, also den Nach­weis über die bestan­de­ne Prü­fungs­leis­tung bei der IHK. Als „klei­ner Schein“ wird manch­mal die Teil­nah­me an der Unter­rich­tung bezeich­net, bei der man ledig­lich 40 Unter­richts­ein­hei­ten absit­zen muss und qua­si eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung, den Unter­rich­tungs­nach­weis, erhält. Bei der Unter­rich­tung wird kein Wis­sen sys­te­ma­tisch abge­prüft, es fin­det ledig­lich eine Art kur­zer Ver­ständ­nis­test statt. Bei der Sach­kunde­prüf­ung hin­ge­gen fin­det ein 120-minü­ti­ger schrift­li­cher Test sowie eine anschlie­ßen­de münd­li­che Prü­fung statt. Die Sach­kunde­prüf­ung ist dem­entspre­chend klar höher­wer­ti­ger als die Unter­rich­tung und man darf damit auch beson­de­re Bewa­chungs­tä­tig­kei­ten über­neh­men, wie z.B. Kon­troll­gän­ge im öffent­li­chen Ver­kehrs­raum oder als Laden­de­tek­tiv tätig sein. Wie das Unter­rich­tungs­ver­fah­ren und die Sach­kunde­prüf­ung ablau­fen, was abge­fragt wird und wer gege­be­nen­falls nicht dar­an teil­neh­men muss, ist (neben ande­ren Punk­ten) in der Bewa­chungs­ver­ord­nung geregelt.

 

War­um wer­den fal­sche Begrif­fe für die Sach­kunde­prüf­ung verwendet?

Das hat mei­ner Ein­schät­zung nach ver­schie­de­ne Ursa­chen. Man­che Per­so­nen wis­sen es ein­fach nicht bes­ser, man­che spre­chen aus Bequem­lich­keit nur kurz vom „Schein“ und man­che Per­so­nen (v.a. Unter­neh­men) ver­wen­den absicht­lich fal­sche Begrif­fe. Da die eigent­lich fal­schen Begrif­fe in bestimm­ten Krei­sen (v.a. bei gering qua­li­fi­zier­ten) durch­aus gebräuch­lich sind, suchen vie­le Men­schen, die sich auf die Sach­kunde­prüf­ung vor­be­rei­ten möch­ten, bei­spiels­wei­se ein­fach nach dem Begriff „Sicher­heits­schein“. Oder aber Unter­neh­men gau­keln den Inter­es­sen­ten mehr vor, als eigent­lich drin steckt: In der Ver­gan­gen­heit gab es immer wie­der Schu­lungs­fir­men, die eine Qua­li­fi­ka­ti­on „Sicher­heits­fach­kraft“ ange­bo­ten haben. Das klingt nach mehr! Ent­hal­ten ist aber effek­tiv meist „nur“ die Sach­kun­de­vor­be­rei­tung. Zu einem Preis von vie­len hun­dert oder sogar mehr als tau­send Euro. Um eine rich­ti­ge 3‑jährige Berufs­aus­bil­dung han­delt es sich hin­ge­gen bei der Fach­kraft für Schutz und Sicher­heit – es besteht Ver­wechs­lungs­ge­fahr! Mein Tipp: Ach­ten Sie also genau auf die ver­wen­de­ten Begrif­fe und erkun­di­gen Sie sich im Zwei­fels­fall, was kon­kret damit gemeint ist. Drü­cken Sie sich selbst am bes­ten klar aus und ver­wen­den Sie die rich­ti­gen Begriff­lich­kei­ten. Sie zei­gen damit, dass Sie sich auskennen 🙂

 

Kürz­lich hat sich auch Jörg Zitz­mann in sei­nem Pod­cast für Schutz und Sicher­heit in Fol­ge 328 mit der The­ma­tik „großer/kleiner Schein“ befasst. Er bekommt als Geschäfts­füh­rer der Aka­de­mie für Sicher­heit regel­mä­ßig sol­che Anfra­gen und klärt auf: https://www.podcast-fuer-schutz-und-sicherheit.de/podcast/328-grosser-oder-kleiner-securityschein/

Sach­kun­de-Info­sei­te: Alles neu!

Sachkunde-Infoseite: Alles neu!

Hal­lo an alle Sachkunde-Interessierten!

Seit heu­te prä­sen­tiert sich die Sach­kun­de-Info­sei­te in neu­em Gewand. Die Sei­te wur­de gra­fisch kom­plett über­ar­bei­tet und ist nun auch auf dem Smart­phone gut bedien­bar! Dar­über hin­aus wur­de das Ange­bot erwei­tert. Stel­len Sie Ihre Fra­ge im Forum oder nut­zen Sie die Sei­ten-Suche, wenn Sie Infor­ma­tio­nen zu einem bestimm­ten Sach­kun­de-The­ma benötigen.

Neu­ig­kei­ten stets im Blog

Neu ist außer­dem das Web­log, in dem Sie gera­de die­sen Bei­trag lesen. Ich wer­de hier, immer wenn es Neu­ig­kei­ten zur 34a-Sach­kunde­prüf­ung oder ande­ren Secu­ri­ty-The­men gibt, in kur­zen Bei­trä­gen informieren!

Über mich

Mein Name ist Han­nes Fich­tel, ich bin Prü­fer in ver­schie­de­nen Prü­fungs­aus­schüs­sen im Bereich Schutz & Sicher­heit bei der IHK. Seit 2006 bin ich in der pri­va­ten Sicher­heit tätig. Aus­ge­hend von der Unter­rich­tung nach § 34a GewO und der Aus­bil­dung zur Fach­kraft für Schutz und Sicher­heit, habe ich mich über die Auf­stiegs­fort­bil­dung zum Meis­ter für Schutz und Sicher­heit (IHK) bis hin zum Bache­lor- und Mas­ter­stu­di­um in der Sicher­heits­bran­che wei­ter­ent­wi­ckelt. Ich betrei­be das Sach­kun­de-Info­por­tal und bin bei Fra­gen ger­ne für Sie da!

Impres­sum
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