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Schwar­ze Scha­fe: Wie fin­de ich seriö­se Bildungsträger?

Schwarze Schafe: Wie finde ich seriöse Bildungsträger?

 

 

Egal ob es um einen Online-Kurs, um einen Prä­senz­lehr­gang oder um Kom­bi­na­tio­nen aus bei­dem geht: Als Teil­neh­mer möch­te man die Wei­ter­bil­dung erfolg­reich abschlie­ßen – klar! Doch neben dem eige­nen Ehr­geiz ist ein wesent­li­cher Fak­tor für Erfolg oder Miss­erfolg der rich­ti­ge Bil­dungs­trä­ger. In die­sem Bei­trag erfah­ren Sie, wie sie seriö­se Kurs­an­bie­ter erken­nen und schwar­ze Scha­fe aus­sor­tie­ren können.

 

War­um der rich­ti­ge Kurs­an­bie­ter wich­tig ist…

Zeit ist Geld – und gera­de, wenn man im Beruf sicher wei­ter­kom­men möch­te, möch­te man kei­ne Risi­ken ein­ge­hen. Das Ziel wird es sein, mög­lichst effi­zi­ent und ohne Umwe­ge zum gewünsch­ten Wei­ter­bil­dungs­ab­schluss oder Kurs­zer­ti­fi­kat zu gelan­gen. Das geht ohne Expe­ri­men­te nur mit eta­blier­ten, erfah­re­nen Bil­dungs­an­bie­tern, die zusam­men mit den ein­ge­setz­ten Dozen­ten über die erfor­der­li­chen Kom­pe­ten­zen ver­fü­gen. Dar­über hin­aus müs­sen Anbie­ter, wenn sich Teil­neh­mer ihre Wei­ter­bil­dung staat­lich för­dern las­sen, bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfül­len. Zu die­sen kön­nen Aner­ken­nun­gen der Agen­tur für Arbeit zäh­len, wie eine Zulas­sung nach AZAV oder bei Fern­lehr­gän­gen der ZFU. Bei der AZAV han­delt es sich um die Akkre­di­tie­rungs- und Zulas­sungs­ver­ord­nung Arbeits­för­de­rung, bei der ZFU um von der Staat­li­che Zen­tral­stel­le für Fern­un­ter­richt staat­lich zuge­las­se­ne Fern­lehr­gän­ge. Ganz beson­ders aber auch Selbst­zah­ler, die selbst bezüg­lich ihrer Kar­rie­re finan­zi­ell  in Vor­leis­tung gehen, möch­ten ganz bestimmt eine Gewähr dafür haben, auf den rich­ti­gen Kurs­an­bie­ter zu setzen.

Was soll­ten gute Kurs­an­bie­ter bieten?

Die fol­gen­den Aspek­te sind all­ge­mei­ne und über­grei­fen­de Merk­ma­le, die einen guten Kurs­an­bie­ter ausmachen:

  1. Aktua­li­tät der Inhal­te: Gute Kurs­an­bie­ter bie­ten qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Lehr­in­hal­te an, die rele­vant und aktu­ell sind. Dadurch erhal­ten Ler­nen­de pra­xis­na­he und fun­dier­te Kennt­nis­se, die ihnen in ihrem Beruf weiterhelfen.
  2. Qua­li­tät der Leh­ren­den: Die Qua­li­tät der Leh­ren­den beein­flusst maß­geb­lich den Lern­erfolg. Gute Kurs­an­bie­ter set­zen erfah­re­ne und kom­pe­ten­te Dozen­ten ein, die die Inhal­te ver­ständ­lich ver­mit­teln kön­nen und auf die indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se der Ler­nen­den eingehen.
  3. Aner­ken­nung der Zertifikate/Abschlüsse: Kur­se von renom­mier­ten Anbie­tern wer­den oft von Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen aner­kannt bzw. berei­ten die­se auf staat­lich aner­kann­te Abschlüs­se z.B. der IHK vor. Ein sol­ches Zer­ti­fi­kat kann daher das beruf­li­che Pro­fil der Ler­nen­den ver­bes­sern und ihre Kar­rie­re­chan­cen klar erhöhen.
  4. Inno­va­ti­ve Lern­me­tho­den: Gute Kurs­an­bie­ter set­zen moder­ne und inno­va­ti­ve Lern­me­tho­den ein, um den Lern­pro­zess effek­ti­ver und inter­es­san­ter zu gestal­ten. Dies kann z. B. durch inter­ak­ti­ve Online-Kur­se oder pra­xis­na­he Work­shops geschehen.
  5. Netz­werk­mög­lich­kei­ten: Eini­ge Kurs­an­bie­ter bie­ten auch die Mög­lich­keit, mit ande­ren Fach­leu­ten aus der Bran­che in Kon­takt zu tre­ten und ein beruf­li­ches Netz­werk auf­zu­bau­en. Dies kann für die beruf­li­che Ent­wick­lung der Ler­nen­den sehr vor­teil­haft sein.

 

Auf wel­che Punk­te soll­te ich ganz kon­kret ach­ten, wenn ich mich in der pri­va­ten Sicher­heit fort­bil­den möchte?

Gehen Sie fol­gen­de Punk­te durch. Kaum ein Anbie­ter wird alle Anfor­de­run­gen erfül­len. Jedoch soll­ten bei guten und seriö­sen Bil­dungs­an­bie­ter die wesent­li­che Punk­te bejaht wer­den können:

  1. Repu­ta­ti­ons­check: Prü­fen Sie, wel­che Erfah­run­gen ande­re mit dem Anbie­ter gemacht haben. Neben rei­nen Bewer­tun­gen (z.B. Goog­le-Ster­nen) las­sen Kom­men­ta­re einen bes­se­ren Ein­blick zu. Wich­tig ist aber zu wis­sen, dass einer­seits häu­fig eher Per­so­nen Kom­men­ta­re hin­ter­las­sen, die unzu­frie­den waren. Ande­rer­seits gibt es Unter­neh­men, die Kom­men­ta­re und Bewer­tun­gen selbst vor­neh­men (las­sen) oder dage­gen anwalt­lich vor­ge­hen, um die­se ent­fer­nen zu las­sen. Eben­so gibt es – meist kom­mer­zi­el­le – Bewer­tungs­por­ta­le, die prin­zi­pi­ell auf Sei­te der Anbie­ter sind und kri­ti­sche Bewer­tun­gen erst gar nicht frei­ge­ben. Kom­men­ta­re und Bewer­tun­gen im Inter­net sind daher nicht immer unbe­dingt reprä­sen­ta­tiv. Eine gute Mög­lich­keit ist, Absol­ven­ten per­sön­lich zu fra­gen oder Bekann­te, die der­zeit am gewünsch­ten Kurs teil­neh­men. Falls man nie­man­den kennt, kann man auch in den Sozia­len Netz­wer­ken wie z.B. der Face­book-Grup­pe „Mit Sicher­heit erfolg­reich.“ nach­fra­gen.
  2. Über­prü­fung der Web­sei­te und des Ange­bots: Wie sind die Sei­ten gestal­tet? Ist die Anspra­che (auch ortho­gra­phisch und gram­ma­tisch) kor­rekt? Sieht die Inter­net­sei­te des in Fra­ge kom­men­den Anbie­ters schon aus wie von vor­ges­tern, ist das ein Anzei­chen dafür, dass das ange­bo­te­ne Lern­pro­gramm wahr­schein­lich auch nicht auf der Höhe der Zeit ist. Dies betrifft sowohl didak­ti­sche als auch metho­di­sche Kon­zep­te. Eine feh­ler­freie, anspre­chen­de und moder­ne Web­site auf dem Stand der Tech­nik kann – gera­de wenn der Kurs online oder online-gestützt erfol­gen soll – ein pro­ba­tes Anzei­chen dafür sein, dass Metho­den und Inhal­te auf der Höhe der Zeit sind. Doch auch hier Vor­sicht: Man­che Anbie­ter machen ein­fach nur ein gutes Mar­ke­ting mit mehr Schein als Sein! Sehen Sie sich daher zudem genau an, was (spä­ter im gebuch­ten Kurs) gebo­ten wird und was Ihnen wich­tig ist.
  3. Unter­neh­mens­in­for­ma­tio­nen und Impres­sum: Hat der Anbie­ter ein ordent­li­ches Impres­sum mit einem deut­schen Fir­men­sitz oder han­delt es sich um eine Web­site, von der man gar nicht erst weiß wer dahin­ter steckt? Wenn Letz­te­res der Fall ist, soll­ten die Alarm­glo­cken schril­len. Eben­so kann eine Goog­le-Recher­che dazu bei­tra­gen, mehr über das Unter­neh­men zu erfah­ren, z. B. wie lan­ge es schon exis­tiert, wer die Grün­der sind und ob es in der Pres­se erwähnt wur­de. Seriö­se Unter­neh­men sind oft trans­pa­rent über ihre Geschich­te und Hintergründe.
  4. Sei­ten-Sicher­heit und Zah­lungs­ar­ten: Seriö­se Sei­ten müs­sen in Deutsch­land und der EU auch tech­ni­sche Anfor­de­run­gen erfül­len. Dazu gehört, dass unter ande­rem die DSGVO mit Daten­schutz­vor­ga­ben beach­tet wer­den muss. In der Regel ver­fü­gen seriö­se Sei­ten daher über eine Daten­schutz­er­klä­rung und einen soge­nann­ten Coo­kie-Hin­weis, der auf­klärt wie mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten umge­gan­gen wird. Sie wer­den meist um eine Ein­wil­li­gung in die Daten­ver­ar­bei­tung gebe­ten. Eben­so soll­ten seriö­se Web­sei­ten über eine SSL-Ver­schlüs­se­lung („https://“ oder Schloss-Sym­bol in der Adress­leis­te) ver­fü­gen und bewähr­te Zah­lungs­mög­lich­kei­ten unter Hin­weis auf das Wider­rufs­recht anbieten.
  5. Kon­takt­auf­nah­me zum Anbie­ter: Wenn mög­lich, kon­tak­tie­ren Sie den Anbie­ter direkt, z. B. per E‑Mail oder Tele­fon. Und ver­ein­ba­ren Sie, wenn mög­lich und für Sie sinn­voll, einen Bera­tungs­ter­min beim Anbie­ter in den Räum­lich­kei­ten vor Ort. Stel­len Sie Fra­gen zu den ange­bo­te­nen Pro­duk­ten oder Dienst­leis­tun­gen und ach­ten Sie auf die Reak­ti­on des Anbie­ters. Seriö­se Anbie­ter soll­ten pro­fes­sio­nell und hilfs­be­reit ant­wor­ten. Die Reak­ti­ons­zei­ten auf Anfra­gen kön­nen eben­falls gute Rück­schlüs­se auf die Ser­vice­qua­li­tät zulas­sen. Bei einem Besuch vor Ort haben Sie gege­be­nen­falls außer­dem einen direk­ten Ein­druck bezüg­lich den Räum­lich­kei­ten und den Lernbedingungen.
  6. Prü­fung von Zer­ti­fi­zie­run­gen und Mit­glied­schaf­ten des Anbie­ters: Seriö­se Anbie­ter sind zer­ti­fi­ziert oder Mit­glie­der in Bran­chen­ver­bän­den. Über­prü­fen Sie, ob der Anbie­ter sol­che Zer­ti­fi­zie­run­gen oder Mit­glied­schaf­ten vor­wei­sen kann und ob die­se gül­tig sind. Wich­tig ist, dass es sich nicht um sinn­freie „Fake-Aus­zeich­nun­gen“ han­delt, son­dern tat­säch­lich um aus­sa­ge­kräf­ti­ge Zer­ti­fi­zie­run­gen. Hier­zu kön­nen ins­be­son­de­re fol­gen­de zählen: 
    • QM-Zer­ti­fi­kat (ISO 9001)
    • AZAV-Akrre­di­tie­rung (> Wich­tig bei För­de­rung durch die Arbeitsagentur!)
    • ZFU-Zulas­sung (> Pflicht bei Fernlehrgängen!)
    • Spe­zia­li­sie­rung auf  die Sicher­heits­bran­che (z.B. BDSW-zer­ti­fi­zier­te Sicherheitsfachschulen)
  7. Prü­fung der Qua­li­fi­ka­ti­on und Erfah­rung der Dozen­ten: Dies ist ein ent­schei­den­der Punkt. Die Qua­li­fi­ka­tio­nen und Erfah­rung der Dozen­ten sind ent­schei­dend für die Qua­li­tät der Leh­re. Gut aus­ge­bil­de­te Dozen­ten kön­nen Lehr­in­hal­te klar ver­mit­teln und das Inter­es­se der Stu­die­ren­den wecken. Ihre fach­li­che Kom­pe­tenz ermög­licht es ihnen, auf Fra­gen ein­zu­ge­hen und aktu­el­le Ent­wick­lun­gen zu ver­mit­teln. Erfah­re­ne Dozen­ten kön­nen die Stu­die­ren­den auch per­sön­lich unter­stüt­zen. Fol­gen­de Aspek­te soll­ten bejaht werden: 
    • Die ein­ge­setz­ten Dozen­ten soll­ten min­des­tens über die Qua­li­fi­ka­ti­on ver­fü­gen, deren Ziel die Teil­nah­me am Kurs ist. Ide­al ist, wenn die Dozen­ten Meis­ter für Schutz und Sicher­heit sind oder ein ent­spre­chend der Kurs­in­hal­te pas­sen­des Stu­di­um abge­schlos­sen haben.
    • Die Dozen­ten soll­ten über adäqua­te didak­ti­sche und metho­di­sche Fähig­kei­ten ver­fü­gen, um Wis­sen rich­tig ver­mit­teln zu kön­nen. Des­we­gen soll­ten die Leh­ren­den über die Aus­bil­der­eig­nung (den Aus­bil­der­schein) ver­fü­gen oder aber über eine ande­re ent­spre­chen­de, höher­wer­ti­ge päd­ago­gi­sche Aus­bil­dung.
    • Grau ist alle Theo­rie: Die Dozen­ten soll­ten aber prak­tisch wis­sen, wor­über sie reden. Daher soll­ten Leh­ren­de über aus­rei­chen­de, idea­ler­wei­se mehr­jäh­ri­ge Berufs­pra­xis auf dem zu ver­mit­teln­den The­men­ge­biet verfügen.
    • Lebens­lan­ges Ler­nen ist nicht nur ein Buz­zword: Dozen­ten soll­ten Up-to-Date sein und über aktu­el­le Ent­wick­lun­gen und Neue­run­gen Bescheid wissen.
    • Der Schu­lungs­lei­ter und/oder Dozen­ten soll­ten nach Mög­lich­keit selbst als Mit­glied in den Prü­fungs­aus­schüs­sen (z.B. der Indus­trie- und Han­dels­kam­mer) ver­tre­ten sein. So ist weit­ge­hend sicher­ge­stellt, dass tat­säch­lich auch der Prü­fungs­be­zug gege­ben ist und rele­van­tes Wis­sen ver­mit­telt wird.
  8. Leis­tun­gen und Extra­kos­ten: Ver­glei­chen Sie genau, was ange­bo­ten wird und ob das das ist, was Sie benö­ti­gen bzw. was auf das Errei­chen des Ziels ein­zah­len kann. Manch­mal wer­den Fan­ta­sie­ab­schlüs­se ange­bo­ten (z.B. „Sicher­heits­fach­kraft“), ohne wirk­li­chen Mehr­wert auf dem Arbeits­markt. Manch­mal ent­hal­ten die­se auch „nur“ die Vor­be­rei­tung auf die Sach­kunde­prüf­ung und ein wert­lo­ses Teil­nah­me­zer­ti­fi­kat des Kurs­an­bie­ters, sind dafür aber deut­lich über­teu­ert. Schau­en Sie, was an Lehr­mit­teln (Büchern, Lern­skrip­ten, Kar­tei­kar­ten, Online-Inhal­te, etc.) gebo­ten wird und ver­glei­chen Sie dies mit ande­ren Anbie­tern. Fra­gen Sie, ob im Kurs­preis alles inklu­si­ve ist, oder ob an irgend­ei­ner Stel­le mög­li­cher­wei­se zusätz­li­che Kos­ten auf Sie zukommen.

 

Check­lis­te zum Ver­gleich von Bil­dungs­trä­ger in der pri­va­ten Sicherheit

Wer in der pri­va­ten Sicher­heits­bran­che eine Wei­ter­bil­dung machen möch­te – egal ob es sich um die Sach­kunde­prüf­ung nach § 34a GewO oder Auf­stiegs­fort­bil­dun­gen wie die Geprüf­te Schutz- und Sicher­heits­kraft oder sogar den Meis­ter für Schutz und Sicher­heit han­delt – steht vor der Qual der Wahl: Es gibt zahl­rei­che Anbie­ter auf dem Bil­dungs­markt, gera­de auch für die Sach­kunde­prüf­ung. Bei der Aus­wahl hel­fen kann even­tu­ell die Check­lis­te der Aka­de­mie für Sicher­heit (Down­load). Außer­dem bie­tet der Inha­ber der Mis­si­on: Wei­ter­bil­dung GmbH, Jörg Zitz­mann, im Pod­cast für Schutz und Sicher­heit eine pas­sen­de Fol­ge zur Wahl des Bil­dungs­trä­gers an:

Fol­ge 416 I Alle Bil­dungs­trä­ger sind gleich! Wirk­lich jeder Anbie­ter unseriös?

 

Neben der Aka­de­mie für Sicher­heit (AfS) gibt es natür­lich bun­des­weit noch vie­le ande­re seriö­se Anbie­ter, mit denen man einen Kurs bzw. einen  Aus- und Wei­ter­bil­dungs­ab­schluss erfolg­reich bestehen kann.
Wenn Sie bestimm­te Bil­dungs­trä­ger emp­feh­len kön­nen, mit denen Sie gute Erfah­run­gen gemacht haben, kön­nen Sie ger­ne Ihre Ein­drü­cke als Kom­men­tar ganz unten auf die­ser Sei­te für ande­re Inter­es­sen­ten schildern.

Ab wel­chem Alter darf man in der Sicher­heits­bran­che arbeiten?

Ab welchem Alter darf man in der Sicherheitsbranche arbeiten?

In die­sem Bei­trag geht es dar­um, ob man min­des­tens 18 Jah­re alt sein muss oder unter bestimm­ten Umstän­den viel­leicht auch schon frü­her in der pri­va­ten Sicher­heits­bran­che arbei­ten darf.

Eigent­lich gilt ein Min­dest­al­ter von 18 Jah­ren: Eigentlich!

Wie man hier auf der Inter­net­sei­te und auch in § 16 der Bewa­chungs­ver­ord­nung („Beschäf­tig­te, An- und Abmel­dung von Wach- und Lei­tungs­per­so­nal“) nach­le­sen kann, darf mit Bewa­chungs­auf­ga­ben nur betraut wer­den, wer min­des­tens 18 Jah­re alt ist: Eigen­ver­ant­wort­lich als voll­jäh­ri­ger Arbeit­neh­mer bei einem Sicher­heits­un­ter­neh­men im Sicher­heits­dienst tätig sein – das ist sozu­sa­gen der Standardfall.

Wenn man genau­er nach­liest, fin­det man aber in § 16 Abs. 1 Nr. 2 der der­zeit gel­ten­den Fas­sung der Bewa­chungs­ver­ord­nung (BewachV) tat­säch­lich ein Schlupf­loch. Dort steht näm­lich, dass neben der Voll­jäh­rig­keit auch zählt, wenn man einen in § 8 bezeich­ne­ten Abschluss besitzt.

Und in § 8 der BewachV wer­den dann fol­gen­de Abschlüs­se aufgelistet:

oder

oder

oder

Vie­le der Qua­li­fi­ka­ti­on wie den Meis­ter für Schutz und Sicher­heit oder das abge­schlos­se­ne Jura-Stu­di­um wird man – wenn über­haupt – erst mit einem Alter von deut­lich über 18 Jah­ren errei­chen. Jedoch sind beson­ders die oben in fet­ten Let­tern auf­ge­lis­te­ten Qua­li­fi­ka­tio­nen auch für min­der­jäh­ri­ge Absol­ven­ten erreichbar.

 

Wor­in besteht nun das „Schlupf­loch“?

In den meis­ten deut­schen Bun­des­län­dern besteht eine Schul­pflicht von 9 oder 10 Jah­ren. Das heißt, dass man mit einem Alter von 15 oder 16 Jah­ren regu­lär dem Arbeits­markt oder für eine Aus­bil­dung zur Ver­fü­gung ste­hen kann. Es wäre also denk­bar, dass man mit einer erfolg­reich abge­schlos­se­nen 2‑jährigen Aus­bil­dung zur Ser­vice­kraft für Schutz und Sicher­heit noch vor Errei­chen des 18. Lebens­jah­res aktiv als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter tätig wer­den könn­te. Es gibt aber auch Fach­kräf­te für Schutz und Sicher­heit, die jün­ger in die Aus­bil­dung gestar­tet sind oder die­se ver­kürzt haben. Auch sol­che Absol­ven­ten der 3‑jährigen Aus­bil­dung könn­ten im Sicher­heits­ge­wer­be tätig wer­den, obwohl sie noch kei­ne 18 Jah­re alt sind.

Wäh­rend die zeit­li­che Dis­kre­panz in die­sen Fäl­len ver­mut­lich zeit­lich nicht beson­ders ins Gewicht fällt, kann die Aus­nah­me der bestan­de­nen Sach­kunde­prüf­ung tat­säch­lich ein „Schlupf­loch“ dar­stel­len, durch das man als Unter-18-Jäh­ri­ger in der Bewa­chung tätig wer­den darf.

Bei­spiel:
Sie ver­las­sen die Gesamt­schu­le im Alter von 15 Jah­ren und begin­nen die Aus­bil­dung zur Fach­kraft für Schutz und Sicher­heit. Ihr Arbeit­ge­ber schickt Sie als ers­tes zur IHK-Sach­kunde­prüf­ung. Sie bestehen.
Von nun an dür­fen Sie ent­spre­chend der BewachV Bewa­chungs­tä­tig­kei­ten eigen­ver­ant­wort­lich aus­üben, obwohl Sie unter 18 Jah­ren alt sind.

 

Wie sieht die betrieb­li­che Pra­xis im Sicher­heits­ge­wer­be aus?

Theo­rie und Pra­xis pral­len auch hier auf­ein­an­der. In der Pra­xis wird der Sicher­heits­un­ter­neh­mer, der als Arbeit­ge­ber ja eine Für­sor­ge­pflicht hat und wei­te­re recht­li­che Vor­ga­ben wie das Jugend­ar­beits­schutz­ge­setz (JArbSchG) beach­ten muss, min­der­jäh­ri­ge Arbeit­neh­mer kaum allei­ne ein­set­zen – auch wenn er das gem. BewachV dürf­te. Gene­rell ist die Allein­ar­beit aus Sicht des Arbeits­schut­zes ein hei­ßes The­ma. Gera­de wenn neben Unfall­ge­fah­ren noch wei­te­re typi­sche Bedro­hun­gen in der Bewa­chung hin­zu­kom­men, wird der Ein­satz uner­fah­re­ner, min­der­jäh­ri­ger Sicher­heits­kräf­te kaum ver­tret­bar sein. Hin­zu kom­men erheb­li­che haf­tungs­recht­li­che Risi­ken zusam­men mit der  beschränk­ten Geschäfts­fä­hig­keit Min­der­jäh­ri­ger, die für ihr Han­deln ggf. nicht (voll) ver­ant­wort­lich gemacht wer­den kön­nen. Im betrieb­li­chen All­tag wird also im Regel­fall kei­ne Allein­ar­beit min­der­jäh­ri­ger Sicher­heits­kräf­te statt­fin­den, auch wenn die­se alle Vor­aus­set­zun­gen der BewachV erfül­len. Bewährt ist eine Beglei­tung durch erfah­re­ne Kol­le­gin­nen und Kollegen.

 

Was ist mit min­der­jäh­ri­gen Auszubildenden?

Die Qua­li­tät der Aus­bil­dung im pri­va­ten Sicher­heits­ge­wer­be kann man durch­aus als durch­wach­sen bezeich­nen. Man­che Betrie­be geben sich viel Mühe und geben den Azu­bis die Mög­lich­keit, ver­schie­de­ne Berei­che bzw. Spar­ten der Sicher­heits­dienst­leis­tung ken­nen­zu­ler­nen. Für ande­re Betrie­be wie­der­um sind die Azu­bis viel­mehr „bil­li­ge Arbeits­kräf­te“. Bil­lig des­halb, weil Azu­bis nicht sel­ten dem Kun­den als aus­ge­lern­te Sicher­heits­mit­ar­bei­ter ver­kauft und voll berech­net wer­den, selbst aber bis­her nur die Unter­rich­tung absol­viert haben oder for­mal ledig­lich Ser­vice­tä­tig­kei­ten außer­halb der Bewa­chung aus­üben. Es soll hier nicht weni­ge Unter­neh­men geben, die sich nicht unbe­dingt an alle rele­van­ten recht­li­chen Vor­ga­ben hal­ten. In der Pra­xis sind vie­le Azu­bis bei Sicher­heits­un­ter­neh­men bereits 18 Jah­re oder errei­chen das 18. Lebens­jahr bis zum Ende der Berufs­aus­bil­dung. Ohne­hin gilt für Aus­zu­bil­den­de, dass die­se ja all­täg­lich zusam­men mit aus­ge­lern­ten, voll­jäh­ri­gen Mit­ar­bei­ten­den tätig sind. Aus­bil­den­de haben gemäß Berufs­bil­dungs­ge­setz (BBiG) unter ande­rem Sor­ge zu tra­gen, dass Azu­bis nicht gefähr­det wer­den. Ein Aus­bil­dungs­be­ginn für Nicht-Voll­jäh­ri­ge ist natür­lich mög­lich. Das Able­gen der Sach­kunde­prüf­ung zu Beginn der Aus­bil­dung kann hier tat­säch­lich oft sinn­voll sein.

 

Wich­tig ist, dass neben dem Alter und der Befä­hi­gung die wei­te­ren Vor­ga­ben aus der Bewa­chungs­ver­ord­nung wie ins­be­son­de­re die Zuver­läs­sig­keit erfüllt wer­den müs­sen und Wach­per­so­nen im Bewa­cher­re­gis­ter ange­mel­det und frei­ge­ge­ben wor­den sind . 

 

Schnell reich wer­den in der Sicherheitsbranche?

Schnell reich werden in der Sicherheitsbranche?

Die­ser Arti­kel beschäf­tigt sich damit, wie man in der pri­va­ten Sicher­heits­bran­che ordent­lich Geld ver­die­nen kann. Geht das über­haupt? Hier fin­den Sie ver­schie­de­ne Stra­te­gien und Ansät­ze um Cash zu machen.

Von sau­be­ren und unsau­be­ren Methoden

In der Welt der pri­va­ten Sicher­heit gibt es vie­le Wege, um erfolg­reich zu sein – eini­ge legal, ande­re… nun ja, etwas zwei­fel­haft. Wir alle haben von den Geschich­ten gehört: Der eine, der sei­ne Alarm­an­la­gen­kar­rie­re mit einem klei­nen Ein­bruch star­te­te, der Sicher­heits­dienst­mit­ar­bei­ter, der Din­ge mit­nimmt statt dar­auf auf­zu­pas­sen, der Insi­der, der zuvor im Wach­dienst arbei­te­te oder Geld­trans­por­teu­re auf Abwe­gen.
Aber hey, wir reden hier nicht von ille­ga­len Machen­schaf­ten! Nein, nein, in die­sem Blog­bei­trag geht es dar­um, wie man in der pri­va­ten Sicher­heits­bran­che gut Geld ver­die­nen kann, ohne dabei Geset­ze zu bre­chen. Also leh­nen Sie sich zurück, ent­span­nen Sie sich und las­sen Sie uns gemein­sam den Weg zu einem recht­schaf­fe­nen Ver­mö­gen in der Sicher­heits­welt erkunden.

Schnell reich wer­den in der pri­va­ten Sicherheit?

Zuge­ge­ben: Die­ser Arti­kel grenzt an Click­bai­ting. Es ist ja bekannt, dass die klas­si­sche Sicher­heits­bran­che inge­samt ein Nied­rig­lohn­sek­tor ist. Vie­le eher gering qua­li­fi­zier­te Sicher­heits­mit­ar­bei­ter schrub­ben unzäh­li­ge Stun­den in unge­sun­der Schicht­ar­beit, um halb­wegs gut über die Run­den zu kom­men. Gera­de bei der der­zei­ti­gen Infla­ti­on und stei­gen­den Kos­ten für die Lebens­hal­tung (Mie­te, Strom, Pkw,…) wird es immer schwie­ri­ger mit dem ver­gleichs­wei­se gerin­gen Ein­kom­men klar zu kom­men. Schnell und ein­fach in der Sicher­heits­bran­che reich zu wer­den ist eine Illu­si­on: Viel­mehr braucht es Wis­sen, Fleiß, Mut, Ehr­geiz, Kon­tak­te und den rich­ti­gen Masterplan.

 

10 Ansät­ze um in der Secu­ri­ty erfolg­reich zu sein

Hier sind zehn Ansät­ze, die Sie ver­fol­gen kön­nen, um bes­ser zu ver­die­nen und gege­be­nen­falls tat­säch­lich reich zu wer­den. Reich an Wis­sen, reich an Erfah­rung und dann mög­li­cher­wei­se auch reich an mone­tä­ren Mitteln:

  1. Bil­den Sie sich fort und ent­wi­ckeln Sie sich per­sön­lich weiter!
    Durch Bil­dung und per­sön­li­che Kom­pe­ten­zen set­zen Sie den Grund­stock für Ihren Erfolg. Gehen Sie nicht mit der Mas­se, son­dern heben Sie sich von den ande­ren ab. Ja – das ist anstren­gend und man wird von sei­nem Umfeld zunächst mög­li­cher­wei­se abfäl­lig beäugt und belä­chelt, doch Erfolg zahlt sich aus!
  2. Knüp­fen Sie Kontakte!
    Das rich­ti­ge Netz­werk kann enorm wich­tig sein. Zum einen kann dies oft moti­vie­rend sein, da man sich mit Gleich­ge­sinn­ten umgibt, die Ideen haben und eben­falls vor­an­kom­men wol­len. Zum ande­ren kann der Aus­tausch auch anspre­chen­de Job­per­spek­ti­ven, neue Auf­trä­ge oder ande­re Vor­tei­le ermöglichen.
  3. Gehen Sie bewusst Risi­ken ein!
    Es geht nicht dar­um, irgend­wel­che unkal­ku­lier­ba­ren Risi­ken in Kauf zu neh­men, um Erfolg zu haben, z.B. finan­zi­ell alles auf eine Kar­te zu set­zen. Den­noch: Ohne Ver­än­de­rung herrscht Still­stand. Der Sprung ins kal­te Was­ser, ein neu­er Job, ein Umzug in eine ande­re Stadt oder ande­re Ver­än­de­run­gen haben oft Posi­ti­ves bewirkt. Sie kön­nen dazu durch­aus auch auf meh­re­re Pfer­de set­zen und schau­en, was am bes­ten funktioniert.
  4. Machen Sie sich selbstständig!
    Als Unter­neh­mer haben Sie mehr Mög­lich­kei­ten, um das Heft des Han­delns selbst in die Hand zu neh­men und ein bes­se­res Ein­kom­men zu erzie­len. Zugleich kön­nen Sie mit dem rich­ti­gen Busi­ness­kon­zept hohe Mar­gen erzie­len und Ska­len­ef­fek­te nut­zen, z.B. wenn Sie irgend­wann über einen eige­nen Mit­ar­bei­ter­stamm ver­fü­gen. Wich­tig sind hier ein funk­tio­nie­ren­der Busi­ness­plan und die nöti­gen Fähig­kei­ten, um als Unter­neh­mer erfolg­reich zu sein.
  5. Set­zen Sie auf Zukunftsthemen!
    Moder­ne Tech­no­lo­gien hal­ten auch im pri­va­ten Sicher­heits­sek­tor Ein­zug: Mit Cyber­se­cu­ri­ty, Droh­nen, künst­li­cher Intel­li­genz, Auto­ma­ti­sie­rung und Digi­ta­li­sie­rung, pro­fes­sio­nel­ler Sicher­heits­be­ra­tung und Abo-Diens­ten könn­ten Sie glück­li­che Abneh­mer sowohl inner­halb der Sicher­heits­bran­che als auch im Pri­vat­kun­den­um­feld fin­den. Hier sind ihre Ideen und Mark­be­ob­ach­tung gefragt.
  6. Gehen Sie die Extrameile!
    Wie heißt es so schön: Ohne Fleiß, kein Preis. Tun Sie mehr als ande­re. Arbei­ten Sie hart und ver­fol­gen Sie Tag für Tag ihre Zie­le. Erfolg fällt einem nicht in den Schoß, son­dern ist das Ergeb­nis von her­vor­ra­gen­den Leis­tun­gen. Egal was Sie tun: Geben Sie stets das Beste!
  7. Spe­zia­li­sie­ren Sie sich!
    Egal ob Sie Arbeit­neh­mer sind oder als Unter­neh­mer Leis­tun­gen anbie­ten: Lie­fern Sie Ihren Kun­den ein Allein­stel­lungs­merk­mal – also etwas, das ande­re so nicht anbie­ten. So ste­chen Sie aus der Mas­se her­vor. Sie kön­nen das bei­spiels­wei­se durch her­aus­ra­gen­de Qua­li­fi­ka­tio­nen und beson­de­re Ser­vices erreichen.
  8. Erar­bei­ten Sie sich einen finan­zi­el­len Grundstock!
    Ein gewis­ses Start­ka­pi­tal ist häu­fig eine wesent­li­che Vor­aus­set­zung, wenn Sie durch­star­ten möch­ten. Zur Schaf­fung eines finan­zi­el­len Grund­stocks sind bestimm­te Berei­che der pri­va­te Sicher­heit gar nicht so schlecht. Bei­spiels­wei­se im Geld- und Wert­trans­port kann man bin­nen ver­gleichs­wei­se kur­zer Zeit gut ver­die­nen, genau­so als Luft­si­cher­heits­kon­troll­kraft am Flug­ha­fen, als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter im eige­nen Werk­schutz von Indus­trie­un­ter­neh­men oder eben gene­rell in Lei­tungs- bzw. Füh­rungs­po­si­tio­nen wie z.B. als Meis­ter für Schutz und Sicherheit.
  9. Ver­su­chen Sie mög­lichst wenig Zeit gegen Geld zu tauschen!
    Vor allem als Arbeit­neh­mer, aber auch als Selbst­stän­di­ger tau­schen Sie Ihre Lebens­zeit gegen Geld. Sie bie­ten also eine Stun­de Dienst­leis­tung und erhal­ten dafür einen Stun­den­lohn bzw. berech­nen Ihren Stun­den­satz. Auf die­se Wei­se kön­nen Sie kaum reich wer­den. Denn der Tag hat nur 24 Stun­den. Ver­su­chen Sie etwas zu bie­ten, das Kun­den weit­ge­hend ent­kop­pelt von Ihrer eige­nen Zeit nut­zen kön­nen, bei­spiels­wei­se digi­ta­le Ange­bo­te wie Online-Kur­se oder ska­lie­ren Sie ihr Busi­ness, z.B. auch indem Sie eige­ne Mit­ar­bei­ter einstellen.
  10. Nut­zen Sie ihre Stärken!
    Was ist damit gemeint?
    Wenn Sie gut mit frem­den Men­schen kom­mu­ni­zie­ren kön­nen, wäre mög­li­cher­wei­se eine Neben­tä­tig­keit im Ver­trieb oder in der Job­ver­mitt­lung etwas. Durch Pro­vi­sio­nen las­sen sich damit auch in der Sicher­heits­bran­che hohe Ein­kom­men realisieren.
    Wenn Sie gut im Pla­nen und Orga­ni­sie­ren sind, wäre even­tu­ell eine (zusätz­li­che) Tätig­keit in der Sicher­heits­kon­zep­ti­on oder der Vor­be­rei­tung von Ver­an­stal­tun­gen etwas für Sie.
    Wenn Sie gut im Ver­fas­sen von Tex­ten sind, könn­ten Sie ein eige­nes Buch im Kon­text pri­va­te Sicher­heit herausbringen.
    Wenn Sie gut prä­sen­tie­ren kön­nen, war­um ver­su­chen Sie es nicht mit gele­gent­li­chen Tätig­kei­ten für ein Schulungsunternehmen?
    Das sind alles nur Bei­spie­le, aber wie Sie sehen, gibt es prin­zi­pi­ell recht vie­le Mög­lich­kei­ten um auf­zu­sto­cken oder sogar noch mehr dar­aus zu machen.

 

Fazit

In der pri­va­ten Sicher­heits­bran­che reich zu wer­den ist – genau wie in ande­ren Bran­chen auch – mög­lich, aber sta­tis­tisch gese­hen eher unwahr­schein­lich. Defi­ni­tiv mach­bar aber ist es, sich etwas hin­zu zu ver­die­nen. Man kann dadurch sehen, was einem sonst noch liegt und ers­te Schrit­te in die Selbst­stän­dig­keit wagen. Sicher­lich immer sinn­voll ist es, sich fach­lich und per­sön­lich wei­ter­zu­ent­wi­ckeln, da dies wich­ti­ge Erfolgs­kri­te­ri­en sind und bes­ser aus­ge­bil­de­tes Per­so­nal auch bes­ser bezahlt wird.

Wenn Sie Ideen haben und Anmer­kun­gen zu die­sem Bei­trag haben, freue ich mich über einen Kommentar!

Wie viel Geld ver­dient man als Mit­ar­bei­ter im Sicher­heits­dienst mit Sachkundeprüfung?

Wie viel Geld verdient man als Mitarbeiter im Sicherheitsdienst mit Sachkundeprüfung?

Dar­um her­um reden nutzt nichts. Eines ist klar: Das klas­si­sche Sicher­heits­ge­wer­be ist ein Nied­rig­lohn­sek­tor!
Den­noch: Die Sicher­heits­bran­che bie­tet Abwechs­lung, ver­ant­wor­tungs­rei­che, auf­re­gen­de und auch ruhi­ge Jobs. Und wenn man sich klug anstellt, kommt man gut über die Run­den. Doch – was ver­dient man als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter mit Sachkundenachweis?

Wor­auf es beim Ver­dienst in der Sicher­heits­bran­che ankommt…

Wenn Sie sich für eine Tätig­keit im pri­va­ten Sicher­heits­ge­wer­be ent­schei­den oder einen neu­en Arbeit­ge­ber suchen, spie­len die finan­zi­el­len Aspek­te ganz sicher eine gro­ße Rol­le. Hier­bei gibt es ver­schie­de­ne Fak­to­ren, die zu einem guten Stun­den­lohn bei­tra­gen. Die wich­tigs­ten Aspek­te für eine anspre­chen­de­re Ent­loh­nung fin­den Sie nachfolgend.

Aus- und Weiterbildungsstand

Klar, je bes­ser Sie aus­ge­bil­det sind, des­to höher sind die Ver­dienst­mög­lich­kei­ten. Als unge­lern­te Sicher­heits­kraft nur mit Unter­rich­tung nach § 34a GewO wer­den Sie sehr oft nicht viel mehr als den Min­dest­lohn bezahlt bekom­men. Mit der Sach­kunde­prüf­ung kön­nen Sie mit über­schau­ba­rem Auf­wand gleich ein gutes Stück mehr Grund­stun­den­lohn erzie­len. Noch wei­ter hin­aus geht es mit der Wei­ter­bil­dung zur Geprüf­te Schutz- und Sicher­heits­kraft oder mit einer Aus­bil­dung zur Fach­kraft für Schutz und Sicher­heit. Der Min­dest­lohn liegt übri­gens bun­des­weit seit 1. Janu­ar 2023 bei 12,43 Euro pro Stun­de. Die Erhö­hung auf 13 Euro pro Stun­de ab dem 1. April 2023 ist bereits beschlossen.

Zusatz­qua­li­fi­ka­tio­nen

Zusatz­qua­li­fi­ka­tio­nen zum Bei­spiel in Ers­ter Hil­fe oder im Brand­schutz (z.B. als Brand­schutz­hel­fer) sind sehr hilf­reich und stei­gern den Markt­wert von Sicher­heits­kräf­ten. Nicht immer wir­ken die­se sich direkt auf den Stun­den­lohn aus, sind jedoch in jedem Fall ein Plus­punkt bei Bewer­bun­gen. Als Zusatz­qua­li­fi­ka­tio­nen kom­men unter ande­rem fol­gen­de in Frage:

Eben­so wenig zu unter­schät­zen sind inter­kul­tu­rel­le Kom­pe­ten­zen und Fremd­spra­chen­kennt­nis­se, allen vor­an zumin­dest Basics in der eng­li­schen Sprache.

Tätig­keit

Das Sicher­heits­ge­wer­be hat vie­le Facet­ten und daher sind auch die Tätig­kei­ten, die Sicher­heits­mit­ar­bei­ter aus­üben, sehr viel­sei­tig. Ent­spre­chend gibt es hier teils gra­vie­ren­de Lohn­un­ter­schie­de. Siche­rungs­tä­tig­kei­ten wie z.B. Sepa­rat­wach­diens­te und simp­le Bewa­chungs­tä­tig­kei­ten sind häu­fig eher schlecht bezahlt. Mit Tätig­kei­ten, bei denen beson­de­re Kom­pe­ten­zen gefragt sind, lässt sich oft ein guter Lohn erzie­len. Bei­spiels­wei­se in der Luft­si­cher­heit, im Bereich Geld- und Wert­trans­port, bei der Tätig­keit in kern­tech­ni­schen Anla­gen, in der U- und S‑Bahn-Bewa­chung oder als NSL-Fach­kraft in Not­ruf- und Ser­vice­leit­stel­len ist der Ver­dienst oft signi­fi­kant höher als im Bran­chen­durch­schnitt. Die genaue Höhe des Loh­nes zur Tätig­keit kön­nen Sie den Tarif­ver­trä­gen ent­neh­men. Wenn sol­che als all­ge­mein­ver­bind­lich erklärt wor­den sind, was meist der Fall ist, gel­ten die­se für alle Mit­ar­bei­ten­den. (Fügen Sie  der Goog­le-Suche am bes­ten noch das Bun­des­land hin­zu, um die Ergeb­nis­se einzugrenzen.)

Arbeits­zei­ten

Wer bereits in der Bran­che tätig ist und im Schicht­dienst arbei­tet kennt es: Häu­fig lei­den Bio­rhyth­mus und Pri­vat­le­ben unter den wech­seln­den Arbeits­zei­ten. Das Arbei­ten in der Nacht­schicht, an Sonn­ta­gen und an Fei­er­ta­gen bie­tet aber oft ent­schei­den­de finan­zi­el­le Vor­tei­le. Abhän­gig vom Bundesland/Tarifvertrag las­sen sich Nacht‑, Sonn- und Fei­er­tags­zu­schlä­ge erzie­len, die sich sehen las­sen kön­nen. Noch dazu sind die­se steu­er­frei! An Fei­er­ta­gen sind vie­ler­orts 100% Zuschlag mög­lich, d.h. zum eigent­li­chen Tages­lohn erhält man die sel­be Sum­me noch­mal – aber steu­er­frei! Auf den Monat gese­hen las­sen sich so – natür­lich je nach Umfang der Nacht‑, Sonn- und Fei­er­tags­stun­den meh­re­re hun­dert Euro on top ver­die­nen. Gera­de rund um den Jah­res­wech­sel oder an Ostern kann das eine lukra­ti­ve Ange­le­gen­heit sein.

Überstunden/Mehrarbeit

Über­stun­den sind natür­lich ein Teil­aspekt der Arbeits­zei­ten. Den­noch möch­te ich die­sem Aspekt hier einen sepa­ra­ten Punkt wid­men. War­um? Weil erfah­rungs­ge­mäß in der Sicher­heits­bran­che ver­dammt vie­le Über­stun­den gescho­ben wer­den, oft auch deut­lich mehr als recht­lich zuläs­sig ist und mit zu wenig Pau­sen zwi­schen den Ein­sät­zen. Über­le­gen Sie sich gut, ob Sie das mit­ma­chen wol­len und tat­säch­lich 200, 220, 240 oder gar noch mehr Stun­den pro Monat arbei­ten soll­ten. Mein Tipp wäre an die­ser Stel­le eher in eine Wei­ter­bil­dung zu inves­tie­ren und nicht so viel Zeit gegen Geld zu tau­schen: Memen­to Mori – auch Ihre Lebens­zeit ist begrenzt. Set­zen Sie Prio­ri­tä­ten und tref­fen Sie eine für Sie gute Ent­schei­dung, auch für Ihre Zukunft.

Bun­des­land

Wie in ande­ren Bran­chen auch, gibt es im pri­va­ten Sicher­heits­sek­tor ein West-Ost-Gefäl­le. Frü­her waren die­se Lohn­un­ter­schie­de rich­tig krass. Sicher­heits­mit­ar­bei­ter in Ber­lin ver­dien­ten in man­chen Berei­chen nicht ein­mal die Hälf­te derer, die in Bay­ern tätig waren.  Zu den am bes­ten bezahl­ten Bun­des­län­dern gehö­ren in der Regel Bay­ern, Baden-Würt­tem­berg und Nord­rhein-West­fa­len. Zu den am schlech­tes­ten bezahl­ten gehö­ren nach wie vor die neu­en Bun­des­län­der, also zum Bei­spiel Bran­den­burg oder Meck­len­burg-Vor­pom­mern. Gera­den in den ost­deut­schen Bun­des­län­dern konn­te man sich mit einem Job als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter noch vor eini­gen Jah­ren kaum über Was­ser hal­ten. Durch den Min­dest­lohn und die all­mäh­li­che Annä­he­rung der Tarif­ver­trä­ge rela­ti­vie­ren sich die Unter­schie­de aber mehr und mehr. Zudem darf man nicht ver­ges­sen, dass dort, wo man mehr ver­dient, meist auch die Lebens­hal­tungs­kos­ten (vor allem Mie­ten) höher sind. Über­le­gen Sie es sich also gut – falls Sie mit dem Gedan­ken spie­len – ob sich ein Umzug wirk­lich für Sie lohnt.

Bran­che

Vie­le den­ken bei der Tätig­keit im Sicher­heits­dienst ganz klas­sisch an das Sicher­heits­un­ter­neh­men, das als Dienst­leis­ter exter­ne Kun­den betreut. Wäh­rend frü­her in den Fabri­ken alt­ge­dien­te Mit­ar­bei­ten­de gegen Ende des Arbeits­le­bens zum Werk­schutz gekom­men sind, um dort die letz­ten Berufs­jah­re weni­ger anstren­gen­de Tätig­kei­ten zu ver­rich­ten, hat sich die Situa­ti­on heut­zu­ta­ge stark ver­än­dert. Pro­fes­sio­nel­le, exter­ne Sicher­heits­dienst­leis­ter betreu­en als Kun­den eine Viel­zahl an Unter­neh­men aus der Wirt­schaft und Indus­trie oder dem öffent­li­chen Sek­tor. Doch es gibt ihn noch, trotz des jahr­zehn­te­lan­gen Trends zum Out­sour­cing. Den inter­nen Werk­schutz. Vor allem in der Indus­trie sind Objekt- und Werk­schutz­tä­tig­kei­ten, wenn Sie direkt beim fer­ti­gen­den Unter­neh­men ange­stellt sind, sehr gut bezahlt. Der Grund hier­für ist, dass Sie nach dem Bran­chen­ta­rif bezahlt wer­den, dem die Mas­se der Beleg­schaft ange­hört. Wer­fen Sie einen Blick in die Tarif­ta­bel­len Metall- und Elek­tro­in­dus­trie! Die­se Monats­ent­gel­te spie­len in einer ande­ren Liga.

Zula­gen

Tarif­ver­trag­lich gere­gel­te Zula­gen gibt es meist für Wach-/Schicht­füh­rer, für Hun­de­füh­rer oder in bestimm­ten Ein­rich­tun­gen wie z.B. mili­tä­ri­schen Lie­gen­schaf­ten. Eben­falls gibt es oft Zula­gen für Bereit­schafts­diens­te, z.B. für eine (zusätz­li­che) Tätig­keit in der Werk­feu­er­wehr. Die­se rei­chen von weni­gen Cent­be­trä­gen pro Stun­de bis hin zu über 10% mehr Lohn. In Bay­ern gibt es zudem gering­fü­gig mehr Geld, wenn man im Groß­raum Mün­chen tätig ist.
Sicher­heits­un­ter­neh­men bzw. deren Kun­den zah­len zudem manch­mal frei­wil­li­ge (wider­ruf­li­che) Zula­gen. Manch­mal gibt es auch Ein­mal-Prä­mi­en für beson­ders erfolg­rei­che Ein­sät­ze oder für her­aus­ra­gen­de Arbeits­leis­tun­gen. Lei­der sind die­se Art Zula­gen aber eher die Aus­nah­me. Immer häu­fi­ger vor­zu­fin­den ist aber eine Wech­sel­prä­mie, also so eine Art „Begrü­ßungs­geld“. Das allein soll­te aber aber nicht unbe­dingt der allei­ni­ge Grund für einen Arbeit­ge­ber­wech­sel sein.

Kon­kre­te Zahlen

Sie möch­ten kon­kre­te Zah­len wissen?
Wenn Sie den Arti­kel bis hier hin gele­sen haben, wer­den Sie mer­ken, dass das schwie­rig ist, da es von eini­gen Fak­to­ren wie dem Bun­des­land, der Tätig­keit, den Arbeits­zei­ten und ihren (Zusatz-)Qualifikationen abhän­gen kann. Den­noch ein kon­kre­tes Beispiel:

Das ergibt ca. 2520 Euro zu ver­steu­ern­des Ein­kom­men (brut­to) und knapp 420 Euro steu­er­freie Zuschläge.Bei Lohn­steu­er­klas­se 1 und ohne Kin­der erhält man als Sin­gle damit ca. 2170 Euro net­to über­wie­sen. Die­se Rech­nung dient jedoch nur der Ver­an­schau­li­chung. Ihr tat­säch­lich aus­be­zahl­ter Lohn kann von zahl­rei­chen Fak­to­ren abhän­gig sein!

Hin­weis: Die­ser Arti­kel wur­de zuletzt im Febru­ar 2023 aktua­li­siert. Da es regel­mä­ßi­ge Anpas­sun­gen sowohl beim Min­dest­lohn, als auch bei tarif­ver­trag­li­chen Rege­lun­gen gibt, kön­nen sich die Rah­men­be­din­gun­gen in der Zwi­schen­zeit geän­dert haben! (Alle Anga­ben ohne Gewähr.)

Wer braucht kei­ne Sachkundeprüfung?

Wer braucht keine Sachkundeprüfung?

Es benö­ti­gen nur Sicher­heits­mit­ar­bei­ter eine Sach­kunde­prüf­ung, die beson­de­re Bewa­chungs­tä­tig­kei­ten ent­spre­chend § 34a GewO durch­füh­ren oder sich mit einem eige­nen Sicher­heits­un­ter­neh­men selbst­stän­dig machen wol­len. Zu den Tätig­kei­ten, die man nur mit dem 34a-Schein aus­üben darf, gehö­ren ins­be­son­de­re Bewa­chun­gen im öffent­li­chen Bereich, an Ein­lass­be­rei­chen oder bei ver­schie­de­nen Sicher­heits­tä­tig­kei­ten in lei­ten­der Posi­ti­on: Hier mehr dazu.
Doch auch, wenn Sie eine Tätig­keit aus­üben möch­ten, für die das erfolg­rei­che Able­gen einer Sach­kunde­prüf­ung eigent­lich Pflicht ist, gibt es bestimm­te Aus­nah­men. Nicht alle Per­so­nen benö­ti­gen den Sach­kun­de­nach­weis, auch wenn sie regle­men­tier­te Bewa­chungs­tä­tig­kei­ten vor­neh­men oder als Sicher­heits­un­ter­neh­mer mit einer eige­nen Sicher­heits­fir­ma selbst­stän­dig tätig sind.

Wer von der 34a-Sach­kunde­prüf­ung befreit ist…

Grund­sätz­lich gilt: Wer eine höher­wer­ti­ge Aus- oder Wei­ter­bil­dung mit aner­kann­tem (IHK-)Abschluss in der Sicher­heits­bran­che absol­viert hat, benö­tigt nicht zusätz­lich einen Sachkundenachweis!

Aber Vor­sicht! Es gibt eini­ge wei­te­re Fall­stri­cke. Hier die Details zur Befrei­ung von der Sachkundeprüfung:

Von der Sach­kunde­prüf­ung befreit ist, wer als…

…die ent­spre­chen­de Abschluss­prü­fung erfolg­reich abge­legt hat. Der Nach­weis dar­über kann über die Vor­la­ge des jewei­li­gen Prü­fungs­zeug­nis­ses erbracht werden.

Ich habe die soge­nann­ten „Werk­schutz­lehr­gän­ge“ erfolg­reich abge­legt. Ist das gleich­wer­tig zur Sachkundeprüfung?

Nein! Die Werk­schutz­lehr­gän­ge (Werk­schutz­lehr­gang 1–2 oder 1–4) sind – ohne erfolg­reich abge­leg­te Prü­fung zur Werk­schutz­fach­kraft – nicht gleich­wer­tig! Sie benö­ti­gen die Sach­kunde­prüf­ung. Die IHK-Werk­schutz­fach­kraft­prü­fung wird außer­dem nicht mehr angeboten. 

Ich war bei der Bun­des­wehr. Muss ich den­noch an der Sach­kunde­prüf­ung teilnehmen?

Grund­sätz­lich schon. Hier ist Vor­sicht gebo­ten: Als Grund­wehr­dienst­leis­ten­der, Sol­dat auf Zeit oder Berufs­sol­dat müs­sen Sie – egal ob Sie aktu­ell als Sol­dat ver­pflich­tet sind oder nicht – die Sach­kunde­prüf­ung able­gen, wenn Sie (zusätz­lich) im pri­va­ten Sicher­heits­sek­tor tätig wer­den und die ent­spre­chen­den Bewa­chungs­auf­ga­ben wahr­neh­men möch­ten bzw. sol­len. Eine Aus­nah­me gibt es ledig­lich für Feld­jä­ger, also den Feld­jä­ger­dienst der Bun­des­wehr. Feld­jä­ger sind von der Sach­kunde­prüf­ung befreit, da Feld­jä­ger­an­ge­hö­ri­ge wäh­rend der Lehr­gän­ge einen Groß­teil der Kennt­nis­se erwor­ben haben, die in der Sach­kunde­prüf­ung gefor­dert sind. Bei­spiels­wei­se Feld­jä­ger­of­fi­zie­re oder ‑feld­we­bel brau­chen also kei­ne IHK-Sach­kunde­prüf­ung abzu­le­gen, der Nach­weis wird über den Aus­bil­dungs- bzw. Dienst­zeit­nach­weis der Bun­des­wehr erbracht. Alle ande­ren Sol­da­ten müs­sen den 34a-Schein erwerben.

Benö­ti­ge ich als Poli­zei­be­am­ter einen Sachkundenachweis?

Sowohl für Poli­zis­ten auf Lan­des­ebe­ne (Lan­des­po­li­zei­en) als auch auf Bun­des­ebe­ne (Bun­des­po­li­zei) gibt es Aus­nah­men. Eben­so übri­gens auch für Mit­ar­bei­ten­de im Jus­tiz­voll­zugs­dienst und für den waf­fen­tra­gen­den Bereich des Zoll­diens­tes. Wich­tig ist hier, dass die Pflicht zum Able­gen der Sach­kunde­prüf­ung nur ent­fällt, wenn man im Voll­zugs­dienst tätig ist und die ent­spre­chen­de Lauf­bahn­prü­fung – min­des­tens für den mitt­le­ren Dienst – erfolg­reich abge­schlos­sen hat. Poli­zis­ten, die als Beam­te im Poli­zei­voll­zugs­dienst arbei­ten, benö­ti­gen also kei­nen Sach­kun­de­nach­weis. Vie­le Poli­zis­ten ver­die­nen sich pri­vat etwas hin­zu, z.B. als Tür­ste­her. Gera­de in Bal­lungs­räu­men in denen das Leben teu­er ist, wie z.B. Mün­chen, Stutt­gart, Frank­furt, Ham­burg, Ber­lin oder Düs­sel­dorf bie­tet ein Neben­job in einem Sicher­heits­un­ter­neh­men eine gute Zuver­dienst­mög­lich­keit. Tipp am Ran­de: Ach­ten Sie dar­auf, dass Sie Ihre Neben­tä­tig­keit Ihrem (Haupt-)Arbeitgeber mit­tei­len und idea­ler­wei­se schrift­lich geneh­mi­gen lassen.

Ich habe Rechts­wis­sen­schaf­ten stu­diert, bin LL.B. oder habe ein juris­ti­sches Staats­examen. Benö­ti­ge ich tat­säch­lich noch die Sachkundeprüfung?

Man glaubt es kaum: Aber klar, auch für ange­hen­de Juris­ten kann eine (Neben-)Tätigkeit im Sicher­heits­ge­wer­be inter­es­sant sein, sei es zur Finan­zie­rung des Stu­di­ums oder um Ein­drü­cke aus der Bran­che zu sam­meln. Natür­lich: Im Bereich Recht (öffent­li­che Sicher­heit und Ord­nung, Gewer­be­recht, Daten­schutz­recht, Straf- und Straf­ver­fah­rens­recht, Bür­ger­li­ches Gesetz­buch, Straf­pro­zess­ord­nung usw.) sind Jura-Absol­ven­ten bereits fit. Des­we­gen müs­sen Sie nur die The­men zur Unfall­ver­hü­tung im Wach- und Sicher­heits­ge­wer­be (UVV, DGUV Vor­schrift 23), zum Umgang mit Men­schen und zu Grund­zü­gen der Sicher­heits­tech­nik nach­ho­len. Als Nach­weis hier­für dient eine Beschei­ni­gung über die Teil­nah­me im Unter­rich­tungs­ver­fah­ren der IHK. Zusam­men mit einem Prü­fungs­zeug­nis über einen erfolg­rei­chen Abschluss eines rechts­wis­sen­schaft­li­chen Stu­di­ums an einer Hoch­schu­le oder Aka­de­mie, die einen Abschluss ver­leiht, der einem Hoch­schul­ab­schluss gleich­ge­stellt ist, ist kein zusätz­li­ches Absol­vie­ren der Sach­kunde­prüf­ung nach §34a GewO erforderlich.

Ich bin schon seit vie­len Jah­ren als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter tätig. Reicht die Berufs­er­fah­rung als Aner­ken­nung nicht aus?

Nein, nor­ma­ler­wei­se nicht! Jedoch gibt es gewis­sen Über­gangs­re­ge­lun­gen für „alt­ge­dien­te“ Sicher­heits­mit­ar­bei­ten­de. Sozu­sa­gen „Bestands­schutz“ gilt für Arbeit­neh­mer im pri­va­ten Sicher­heits­ge­wer­be, die seit dem 1. April 1996 an der not­wen­di­gen Unter­rich­tung teil­ge­nom­men haben oder aber bereits vor dem 31. März 1996 im Bewa­chungs­ge­wer­be tätig waren und auf­grund die­ser Stich­tags­re­ge­lung bis­her auch von der Unter­rich­tung befreit waren. Ach­tung: Auf die­se Aus­nah­me darf man sich aber nur beru­fen, wenn man zudem dar­le­gen kann, dass vor dem Stich­tag 1. Janu­ar 2003 eine unun­ter­bro­che­ne min­des­tens drei­jäh­ri­ge Bewa­chungs­tä­tig­keit bestand. Für alle ande­ren, die erst seit 2003 in der Sicher­heits­bran­che aktiv sind, kom­men sol­che Aus­nah­men nicht in Betracht.
Es ist also kom­pli­ziert! Mein Tipp: Inves­tie­ren Sie lie­ber in das Able­gen der Sach­kunde­prüf­ung und pro­fi­tie­ren Sie auch als erfah­re­ner Sicher­heits­mit­ar­bei­ter von einem „Wis­sens-Update“!

Ach­tung: Sonderfälle!

Es gibt eini­ge wei­te­re Son­der­fäl­le wie eine mög­li­che Aner­ken­nung von aus­län­di­schen Befä­hi­gungs­nach­wei­sen. Auch ist nicht immer klar, ob die aus­zu­üben­de Tätig­keit von ihrer Art her, über­haupt einer Sach­kunde­prüf­ung bedarf. Wenn es um schlich­te Ord­ner­tä­tig­kei­ten (z.B. Park­platz­ein­wei­ser) oder das blo­ße Kon­trol­lie­ren mit Abrei­ßen von Ein­tritts­kar­ten geht, ist regel­haft kei­ne Sach­kunde­prüf­ung erfor­der­lich, teil­wei­se auch nicht ein­mal die Unter­rich­tung nach § 34a GewO. Strit­tig sind aber manch­mal Grenz­fäl­le wie z.B. die Auf­sicht bzw. Sicher­heits­diens­te in Muse­en oder bestimm­te Kon­stel­la­tio­nen von Tätig­kei­ten im Ver­an­stal­tungs­schutz. (Sol­che Grenz­fäl­le wer­den hier im Info­por­tal noch­mal in sepa­ra­ten Bei­trä­gen the­ma­ti­siert.)
Ein wich­ti­ger Hin­weis: Fra­gen Sie (oder Ihr Arbeit­ge­ber) um auf Num­mer Sicher zu gehen bei der IHK und der zustän­di­gen Behör­de nach, ob Ihre Qua­li­fi­ka­ti­on aus­reicht oder Sie zusätz­lich an der IHK-Prü­fung nach § 34a GewO teil­neh­men müs­sen. Sie erhal­ten dann eine rechts­si­che­re, per­sön­li­che Aus­kunft. Wenn Sie neu in der pri­va­ten Sicher­heit tätig sind, dür­fen Sie nach Prü­fung der Zuver­läs­sig­keit und Zuwei­sung der Bewa­cher-ID dann die ent­spre­chen­den Tätig­kei­ten ausüben!

Impres­sum
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