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Arbeit als 34a-Sicher­heits­kraft: Was tun, wenn der Chef Diens­te streicht?

Arbeit als 34a-Sicherheitskraft: Was tun, wenn der Chef Dienste streicht?

Im Bereich der pri­va­ten Sicher­heit sind Schicht­dienst, Nacht­ar­beit und Arbeit an Fei­er­ta­gen gän­gi­ge Arbeits­be­din­gun­gen. Sicher­heits­kräf­te leis­ten oft her­aus­for­dern­de Arbeit, um die Sicher­heit von Ein­rich­tun­gen, Ver­an­stal­tun­gen und Per­so­nen zu gewähr­leis­ten. Lei­der sind die Löh­ne in die­sem Bereich häu­fig im Nied­rig­lohn­sek­tor ange­sie­delt, wie bei­spiels­wei­se im Sepa­rat­wach­dienst. Fal­len dann noch uner­war­tet Stun­den weg, z.B. weil der Arbeit­ge­ber einen wich­ti­gen Auf­trag ver­liert und kommt man des­we­gen (oder aus ande­ren Grün­den) nicht auf sei­ne monat­li­che Soll-Arbeits­zeit, kann es als 34a-Sicher­heits­kraft finan­zi­ell brenz­lig wer­den. In die­sem Arti­kel wer­den die Grün­de beleuch­tet, die zu einem Strei­chen von Arbeits­ta­gen füh­ren und Mög­lich­kei­ten auf­ge­zeigt, die man als Secu­ri­ty-Mit­ar­bei­ter dann hat.

Was sind mög­li­che Grün­de dafür, war­um mich mein Arbeit­ge­ber an weni­ger Ein­satz­ta­gen einplant?

Zunächst ein­mal soll an die­ser Stel­le auch die Sicht des Sicher­heits­un­ter­neh­mens kurz beleuch­tet wer­den. Dass Sie weni­ger oft im Dienst­plan ste­hen, hat in den aller­meis­ten Fäl­len (hof­fent­lich) nichts mit Ihnen per­sön­lich zu tun, son­dern betrieb­li­che Grün­de. Wenn die­se vom Arbeit­ge­ber trans­pa­rent dar­ge­legt wer­den und Sie die­se nach­voll­zie­hen kön­nen, bie­tet das einen bes­se­ren Aus­gangs­punkt für eine Lösung des Pro­blems, die von bei­den Sei­ten getra­gen wer­den kann. Mög­li­cher­wei­se führt das aber auch zu einer Ände­rungs­kün­di­gung bzw. dazu, dass Sie sich auf die Suche nach einem neu­en Job bege­ben. Viel­leicht ist die „Durst­stre­cke“ aber auch nur kurz, und Sie kön­nen die Stun­den durch Mehr­ar­beit im Fol­ge­mo­nat kom­pen­sie­ren oder der Arbeit­ge­ber kommt Ihnen auf ande­re Wei­se entgegen.

Hier sind zehn mög­li­che Grün­de, war­um Ihr Arbeit­ge­ber Ihre Arbeits­stun­den redu­zie­ren möchte:

  1. Nied­ri­ge­re Kun­den­nach­fra­ge: Es könn­te weni­ger Nach­fra­ge nach Sicher­heits­dienst­leis­tun­gen geben, was zu einer Ver­rin­ge­rung der benö­tig­ten Arbeits­stun­den führt.
  2. Wirt­schaft­li­che Abschwä­chung: Mög­li­cher­wei­se hat sich die wirt­schaft­li­che Lage ver­schlech­tert, was zu Ein­schrän­kun­gen bei den Res­sour­cen und zu Kos­ten­ein­spa­run­gen führt.
  3. Ver­än­de­run­gen in der Geschäfts­stra­te­gie: Ihr Arbeit­ge­ber könn­te sei­ne Geschäfts­stra­te­gie geän­dert haben, was zu einer Anpas­sung der Per­so­nal­res­sour­cen führt.
  4. Per­so­nal­ro­ta­ti­on: Mög­li­cher­wei­se wird das Per­so­nal rotiert, um allen Mit­ar­bei­tern die Mög­lich­keit zu geben, zu arbei­ten, und um die Arbeits­zei­ten gerech­ter zu verteilen.
  5. Neue Tech­no­lo­gien oder Auto­ma­ti­sie­rung: Die Ein­füh­rung neu­er Tech­no­lo­gien oder auto­ma­ti­sier­ter Sys­te­me könn­te dazu füh­ren, dass weni­ger Mit­ar­bei­ter benö­tigt werden.
  6. Sai­so­na­le Schwan­kun­gen: Die Arbeits­stun­den könn­ten sai­so­na­len Schwan­kun­gen unter­lie­gen, bei­spiels­wei­se wenn in bestimm­ten Mona­ten weni­ger Sicher­heits­per­so­nal benö­tigt wird.
  7. Ver­än­de­run­gen in den Ver­trä­gen mit Kun­den: Es ist mög­lich, dass sich die Ver­trä­ge mit Kun­den geän­dert haben und dies zu einer Ver­rin­ge­rung des Arbeits­vo­lu­mens führt.
  8. Gesetz­li­che Beschrän­kun­gen: Es könn­te (neue) gesetz­li­che Beschrän­kun­gen geben, wie bei­spiels­wei­se Höchst­gren­zen für Arbeits­stun­den oder Ruhe­zei­ten zwi­schen den Schich­ten. Oder die bestehen­den Vor­ga­ben (z.B. aus dem Arbeits­zeit­ge­setz) wer­den nun bes­ser nachgehalten.
  9. Betriebs­fe­ri­en oder sai­so­na­le Betriebs­pau­sen: Mög­li­cher­wei­se hat Ihr Arbeit­ge­ber beschlos­sen, wäh­rend bestimm­ter Zeit­räu­me, wie Betriebs­fe­ri­en oder sai­so­na­len Betriebs­pau­sen (von Kun­den), die Arbeits­stun­den zu redu­zie­ren. Auch bei­spiels­wei­se die Covid-Pan­de­mie hat­te zu zeit­wei­sen Ver­wer­fun­gen inner­halb der Bran­che geführt. 
  10. Unter­neh­mens­in­ter­ne Umstruk­tu­rie­run­gen: Ihr Arbeit­ge­ber könn­te inter­ne Umstruk­tu­rie­run­gen durch­füh­ren, die zu einer Neu­be­wer­tung der Arbeits­stun­den und Res­sour­cen­ver­tei­lung führen.

Wel­che Mög­lich­kei­ten habe ich, wenn mich mein Arbeit­ge­ber zu weni­ger Arbeit einteilt?

Klar: Um ein, zwei Stun­den hin oder her – dar­über lohnt es sich eher nicht zu strei­ten. 20, 30, 40 Pro­zent oder gar noch mehr Ver­lust an Ein­satz­stun­den sind aber eine Haus­num­mer, denn auch Sie müs­sen ja Ihren Lebens­un­ter­halt bestrei­ten. Der Chef also streicht Sie umfang­reich aus dem Dienst­plan, teilt sie zu signi­fi­kant weni­ger Schich­ten als üblich ein und Sie kom­men nicht auf Ihre Stun­den – dann haben Sie fol­gen­de Möglichkeiten:

  1. Arbeits­ver­trag prü­fen!
    Das ist erst­mal der wich­tigs­te Punkt. Denn ent­schei­dend ist im Regel­fall, was in Ihrem Arbeits­ver­trag ver­ein­bart wor­den ist. Denn, wenn dort zum Bei­spiel „Voll­zeit“ steht, ist der Arbeit­ge­ber auch dazu ver­pf­li­chet, Sie ent­spre­chend ein­zu­set­zen. Was man unter Voll­zeit ver­steht, ist in der Regel im jewei­li­gen Tarif­ver­trag gere­gelt. Oft ist auch eine kon­kre­te Stun­den­zahl ver­ein­bart. Sind in Ihrem Arbeits­ver­trag also z.B. 170 Stun­den pro Monat als Stun­den­zahl ver­trag­lich fest­ge­legt, ist die­se (abge­se­hen von klei­ne­ren Schwan­kun­gen, z.B. auf Grund von Kran­ken­ver­tre­tun­gen) grund­sätz­lich auch einzuhalten.
  2. Dienst­plan her­an­zie­hen!
    Oft erfolgt die Dienst­pla­nung im Sicher­heits­dienst, z.B. im Werk­schutz, an Hand eines fest­ge­leg­ten Schicht­rhyth­mus. So kann man – natür­lich mit einer gewis­sen Unschär­fe (z.B. auf Grund ewtai­ger noch aus­ste­hen­der Urlaubs­pla­nung) im Vor­feld grob pla­nen. Der kon­kre­te Dienst­plan für den Fol­ge­mo­nat jedoch ist aus­schlag­ge­bend: Ste­hen dort bei­spiels­wei­se 20 Schich­ten, dann haben Sie einen Anspruch auch die­se Zahl an Schich­ten zu arbei­ten. Ein ein­mal ver­öf­fent­li­cher Dienst­plan darf nur in Abspra­che mit den Beschäf­tig­ten nach­träg­lich noch­mal geän­dert werden.
  3. Gespräch suchen und Arbeits­leis­tung aktiv anbie­ten!
    Vie­les lässt sich kom­mu­ni­ka­tiv klä­ren. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vor­ge­setz­ten und den Kon­sens. Wich­tig: Tei­len Sie mit, dass Sie mit den Ände­run­gen nicht ein­ver­stan­den sind und bie­ten Sie Ihre Arbeits­leis­tung aus­drück­lich an! Ihr Arbeit­ge­ber ist ver­pflich­tet Ihnen die Arbeit ent­spre­chend des bestehen­den Arbeits­ver­tra­ges zu geben, Sie stel­len Ihre Arbeits­leis­tung ver­trags­ge­mäß zur Verfügung. 
  4. Ihr Arbeit­ge­ber reagiert nicht? Schrift­lich anmah­nen!
    Wei­sen Sie Ihren Arbeit­ge­ber schrift­lich auf die zuvor genann­ten Aspek­te hin. Die Schrift­form ist wich­tig, damit Sie einen Nach­weis haben. Set­zen Sie Ihrem Chef eine Frist, aber zei­gen Sie sich wei­ter­hin höf­lich und koope­ra­tiv. Immer­hin möch­ten Sie im Regel­fall ja wei­ter­hin für Ihren Arbeit­ge­ber tätig sein.
  5. Wenn nichts hilft: Kla­gen!
    Wenn alles nichts fruch­tet, der Arbeit­ge­ber nicht reagiert und Gesprä­che (ggf. auch mit dem Betriebs­rat) nicht zum Erfolg geführt haben, bleibt letzt­lich die Kla­ge vor dem Arbeitsgericht.

Schön dar­ge­stellt hat Rechts­an­walt Jörg Zitz­mann den Sach­ver­halt im You­Tube-Kanal der Aka­de­mie für Sicher­heit:

Prü­fungs­fra­gen und Ant­wor­ten aus­wen­dig ler­nen: Reicht das zum Bestehen der 34a-Prüfung?

Prüfungsfragen und Antworten auswendig lernen: Reicht das zum Bestehen der 34a-Prüfung?

Die Sach­kunde­prüf­ung im Bewa­chungs­ge­wer­be nach § 34a der Gewer­be­ord­nung ist eine wich­ti­ge Vor­aus­set­zung für den Berufs­ein­stieg in die­sem Bereich. Sie soll sicher­stel­len, dass Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber über die not­wen­di­gen Kennt­nis­se ver­fü­gen, um die Sicher­heit von Men­schen und den Schutz von Eigen­tum zu gewährleisten.
In die­sem Zusam­men­hang stellt sich die Fra­ge, ob es sinn­voll ist, alle mög­li­chen Prü­fungs­fra­gen und Ant­wor­ten nur aus­wen­dig zu ler­nen, ohne sich tie­fer mit den Inhal­ten der Prü­fung zu befassen.

Prü­fungs­fra­gen: Theo­rie und Praxis

Kei­ne Fra­ge – das Ler­nen mit 34a-Prü­fungs­fra­gen bie­tet vie­le Vor­tei­le. Das rei­ne Aus­wen­dig­ler­nen von Prü­fungs­fra­gen und ‑ant­wor­ten ist in die­sem Zusam­men­hang kei­ne geeig­ne­te Vor­be­rei­tungs­me­tho­de, da die Prü­fung auch situa­ti­ons­be­zo­ge­ne Fra­gen beinhal­ten kann. Gera­de im münd­li­chen Prü­fungs­teil ist das der Fall. Außer­dem geht es dar­um, die Zusam­men­hän­ge zwi­schen ver­schie­de­nen The­men­ge­bie­ten zu ver­ste­hen und die­se auf kon­kre­te Pra­xis­fäl­le anwen­den zu kön­nen. Eine ober­fläch­li­che Vor­be­rei­tung führt mög­li­cher­wei­se dazu, dass eini­ge Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten zwar die Prü­fung bestehen, aber nicht in der Lage sind, ihr Wis­sen in der Pra­xis anzu­wen­den. Im Regel­fall wird aber auch das Bestehen der Prü­fung eine Her­aus­for­de­rung, wenn man nur aus­wen­dig lernt und kein wirk­li­ches Ver­ständ­nis über die Inhal­te erlangt hat.

Her­aus­for­de­run­gen

Zudem ist es wich­tig, nicht nur die gesetz­li­chen Grund­la­gen und die ein­schlä­gi­gen Vor­schrif­ten zu ken­nen, son­dern auch die psy­cho­lo­gi­schen und kom­mu­ni­ka­ti­ven Aspek­te des Berufs zu ver­ste­hen. Denn pri­va­te Sicher­heits­kräf­te müs­sen nicht nur Gefah­ren erken­nen und abweh­ren, son­dern auch in der Lage sein, Dees­ka­la­ti­ons­tech­ni­ken anzu­wen­den und mit schwie­ri­gen Situa­tio­nen umzu­ge­hen. Dazu gehört auch, effek­tiv zu kom­mu­ni­zie­ren und Kon­flik­te zu lösen. Hier spie­len natür­lich aber nicht nur die Lern­in­hal­te eine Rol­le, son­dern vor allem auch die Berufs­er­fah­rung und das Wei­ter­ge­ben von Erfah­rungs­wer­ten, z.B. im Rah­men eines Vor­be­rei­tungs­kur­ses oder im Aus­tausch mit erfah­re­nen Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen. Auf den rech­li­che The­men der 34a-Sach­kunde­prüf­ung liegt übri­gens ein Schwer­punkt. The­men­ge­bie­te wie das Straf- oder Zivil­recht sind in der schrift­li­chen Prü­fung dop­pelt gewich­tet. Man soll­te hier durch das Ver­ständ­nis der recht­li­chen Mate­rie kei­ne Punk­te leich­fer­tig lie­gen las­sen, von den Risi­ken recht­li­cher Unkennt­nis bei der spä­te­ren Tätig­keit im Sicher­heits­dienst ganz zu schweigen.

Ver­ständ­nis der Prüfungsinhalte

Prü­fungs­teil­neh­mer soll­ten sich inten­siv mit den Inhal­ten der Prü­fung aus­ein­an­der­set­zen und ver­su­chen, ein tie­fe­res Ver­ständ­nis zu erlan­gen. Sie soll­ten sich nicht nur mit den Fak­ten, son­dern auch mit den Zusam­men­hän­gen und der Bedeu­tung des Gelern­ten aus­ein­an­der­set­zen. Eine Mög­lich­keit, dies zu errei­chen, ist es, sich mit ande­ren Men­schen aus­zu­tau­schen, die sich eben­falls auf die Prü­fung vor­be­rei­ten oder bereits in der Bran­che tätig sind. Auch prak­ti­sche Erfah­run­gen kön­nen dazu bei­tra­gen, das Ver­ständ­nis zu ver­tie­fen und das Gelern­te anzu­wen­den. Gene­rell emp­feh­lens­wert sind Bücher, Online­kur­se und Prä­senz­lehr­gän­ge, in denen der Kon­text dar­ge­legt wird und nicht aus­schließ­lich mit Test­fra­gen und Lösun­gen gear­bei­tet wird. Erklä­run­gen an Hand von Fall­bei­spie­len kön­nen dabei wesent­lich zum Begrei­fen, ins­be­son­de­re auch recht­li­cher The­ma­ti­ken, beitragen.

Fazit

Zusam­men­fas­send lässt sich sagen, dass es nicht sinn­voll ist, alle mög­li­chen Prü­fungs­fra­gen und Ant­wor­ten nur aus­wen­dig zu ler­nen, ohne sich tie­fer mit den Inhal­ten der Prü­fung zu befas­sen. Statt­des­sen soll­ten Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber sich inten­siv mit den Inhal­ten der Prü­fung aus­ein­an­der­set­zen und ver­su­chen, ein tie­fe­res Ver­ständ­nis zu erlan­gen. Dies kann dazu bei­tra­gen, dass sie nicht nur die Prü­fung bestehen, son­dern auch in der Lage sind, ihr Wis­sen in der Pra­xis anzu­wen­den und erfolg­reich in der pri­va­ten Sicher­heits­wirt­schaft zu arbeiten.

Die­se Vor­tei­le bie­tet das Ler­nen mit Prü­fungs­fra­gen für die 34a-Prüfung

Diese Vorteile bietet das Lernen mit Prüfungsfragen für die 34a-Prüfung

Das Ler­nen mit Prü­fungs­fra­gen ist eine bewähr­te Metho­de, die von vie­len Schü­lern genutzt wird, um ihr Ver­ständ­nis und ihre Kennt­nis­se von bestimm­ten The­men zu verbessern. 

War­um die 34a-Vor­be­rei­tung mit Prü­fungs­fra­gen sinn­voll ist

Beim Beant­wor­ten von Prü­fungs­fra­gen erhält man ein Feed­back dar­über, wie gut man den Stoff ver­stan­den hat und kann gezielt an den schwie­ri­gen Stel­len arbei­ten, um sein Wis­sen zu ver­bes­sern. Man kann Lücken in sei­nem Ver­ständ­nis erken­nen und die­se gezielt schlie­ßen. Durch regel­mä­ßi­ges Feed­back kann man sicher­stel­len, dass man sich kon­ti­nu­ier­lich ver­bes­sert und sei­nen Fort­schritt ver­fol­gen.
Ein wei­te­rer Vor­teil des Ler­nens mit Prü­fungs­fra­gen ist die ver­tief­te Aus­ein­an­der­set­zung mit den Lern­in­hal­ten. Beim Beant­wor­ten von Prü­fungs­fra­gen muss man sich inten­si­ver mit den Inhal­ten aus­ein­an­der­set­zen und Zusam­men­hän­ge zwi­schen ver­schie­de­nen The­men her­stel­len. Indem man sich ein­ge­hen­der mit den Infor­ma­tio­nen beschäf­tigt, kann man ein tie­fe­res Ver­ständ­nis für das The­ma erlan­gen. Durch das Wie­der­ho­len und Anwen­den der Infor­ma­tio­nen wird das Erin­ne­rungs­ver­mö­gen ver­bes­sert. Wenn man sich inten­siv mit einem The­ma aus­ein­an­der­setzt und das Gelern­te aktiv anwen­det, bleibt es bes­ser im Gedächt­nis haf­ten.
Auch len­ken Prü­fungs­fra­gen die Auf­merk­sam­keit auf die wich­tigs­ten Aspek­te des Lern­ma­te­ri­als und hel­fen, irrele­van­te Infor­ma­tio­nen aus­zu­schlie­ßen. Indem man sich auf rele­van­te Infor­ma­tio­nen kon­zen­triert, kann das Gehirn die­se bes­ser auf­neh­men und ver­ar­bei­ten. Dies führt zu einem bes­se­ren Ver­ständ­nis des Lern­ma­te­ri­als.
Einer der wich­tigs­ten Vor­tei­le des Ler­nens mit Prü­fungs­fra­gen ist die Simu­la­ti­on einer Prü­fungs­si­tua­ti­on. Dies kann auch dazu bei­tra­gen, die Angst vor Prü­fun­gen zu redu­zie­ren. Prü­fungs­angst kann ein erheb­li­ches Hin­der­nis für den Lern­erfolg sein, da sie dazu füh­ren kann, dass man schlech­ter abschnei­det als man eigent­lich könn­te. Durch das Üben von Prü­fungs­fra­gen kann man sich bes­ser auf die Art der Fra­gen und den Prü­fungs­ab­lauf ein­stel­len. Dies kann dazu bei­tra­gen, die Prü­fungs­angst zu redu­zie­ren und das Selbst­ver­trau­en zu stärken.

Wei­te­re Vor­tei­le des Ler­nens mit Prüfungsfragen

Fazit

Ins­ge­samt bie­tet das Ler­nen mit Prü­fungs­fra­gen vie­le Vor­tei­le. Es hilft, das Ver­ständ­nis von Lern­in­hal­ten zu ver­bes­sern, das Erin­ne­rungs­ver­mö­gen zu stär­ken und die Angst vor Prü­fun­gen zu redu­zie­ren. Durch regel­mä­ßi­ges Feed­back und geziel­tes Üben kann man gezielt an den schwie­ri­gen Stel­len arbei­ten und sei­nen Fort­schritt ver­fol­gen. Das Ler­nen mit Prü­fungs­fra­gen ist eine effek­ti­ve Metho­de, um sich auf Prü­fun­gen vor­zu­be­rei­ten und erfolg­reich abzu­schnei­den. Die Sach­kun­de­vor­be­rei­tung mit Prü­fungs­fra­gen ist also ein wich­ti­ger Fak­tor zum erfolg­rei­chen Bestehen der IHK-Prü­fung. War­um das Aus­wen­dig­ler­nen allei­ne aber den­noch nicht unbe­dingt zum Bestehen der 34a-Prü­fung reicht, erfah­ren Sie in die­sem Blog-Beitrag.

Tipp: Prü­fungs­fra­gen auf YouTube

Bewer­bungs­tipps für pri­va­te Sicher­heits­kräf­te: Wie Sie sich erfolg­reich bewerben!

Bewerbungstipps für private Sicherheitskräfte: Wie Sie sich erfolgreich bewerben!

Sicher­heits­kräf­te spie­len eine wich­ti­ge Rol­le in der pri­va­ten Sicher­heits­wirt­schaft und sind oft der ers­te Ansprech­part­ner für Kun­den und Besu­cher. Wenn Sie als Sicher­heits­kraft einen neu­en Job suchen, kann eine erfolg­rei­che Bewer­bung den Unter­schied zwi­schen Erfolg und Miss­erfolg aus­ma­chen. Die Chan­cen ste­hen auf Grund der Situa­ti­on am Arbeits­markt recht gut. Man spricht auch von einem Arbeit­neh­mer­markt – heißt: Es gibt kaum genü­gend qua­li­fi­zier­te Bewer­ber für die der­zeit offe­nen Stel­len. Sie haben – abhän­gig natür­lich von eini­gen Fak­to­ren wie Ihrer Aus­bil­dung und vom gewünsch­ten Arbeits­ort – prin­zi­pi­ell eine gute Auswahlmöglichkeit!

In die­sem Arti­kel geben wir Ihnen Tipps und Rat­schlä­ge, wie Sie sich erfolg­reich bewer­ben und Ihren Traum­job in der pri­va­ten Sicher­heits­wirt­schaft fin­den können.

10 Bewer­bungs­tipps für Sicher­heits­kräf­te im pri­va­ten Sicherheitssektor

  1. Erstel­len Sie ein aus­sa­ge­kräf­ti­ges Anschreiben

Das Anschrei­ben ist der ers­te Ein­druck, den Sie bei einem poten­zi­el­len Arbeit­ge­ber hin­ter­las­sen. Es ist wich­tig, dass Sie sich Zeit neh­men, um ein aus­sa­ge­kräf­ti­ges Anschrei­ben zu erstel­len, das Ihre Erfah­run­gen, Fähig­kei­ten und Moti­va­ti­on her­vor­hebt. Stel­len Sie sicher, dass Sie das Anschrei­ben indi­vi­du­ell auf das Unter­neh­men und die aus­ge­schrie­be­ne Secu­ri­ty-Stel­le abstim­men und dass Sie sich über das Unter­neh­men und sei­ne Akti­vi­tä­ten informieren.

  1. Aktua­li­sie­ren Sie Ihren Lebenslauf

Ihr Lebens­lauf ist Ihr wich­tigs­tes Bewer­bungs­do­ku­ment und soll­te Ihre Berufs­er­fah­rung, Fähig­kei­ten und Qua­li­fi­ka­tio­nen prä­sen­tie­ren. Aktua­li­sie­ren Sie Ihren Lebens­lauf, bevor Sie sich bewer­ben, und stel­len Sie sicher, dass er über­sicht­lich und leicht zu lesen ist. Ver­wen­den Sie Stich­punk­te und kla­re For­ma­tie­run­gen, um wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen her­vor­zu­he­ben. Geben Sie auch an, wel­che Schu­lun­gen und Zer­ti­fi­zie­run­gen Sie absol­viert haben und wel­che Erfah­run­gen Sie in der Sicher­heits­bran­che gemacht haben. Legen Sie Ihre Befä­hi­gungs­nach­wei­se, Arbeits­zeug­ni­se und etwa­ige Schu­lungs­nach­wei­se vor. Ver­zich­ten Sie da bei auf Fake-Doku­men­te und über­zeu­gen Sie durch eine fach­lich kor­rek­te Aus­drucks­wei­se.

  1. Beto­nen Sie Ihre Fähig­kei­ten und Erfahrungen

Als Sicher­heits­kraft soll­ten Sie in der Lage sein, Gefah­ren­si­tua­tio­nen schnell zu erken­nen und ange­mes­sen dar­auf zu reagie­ren. Beto­nen Sie in Ihrer Bewer­bung Ihre Fähig­kei­ten und Erfah­run­gen im Bereich der Sicher­heit und stel­len Sie sicher, dass Sie Ihre Kom­pe­ten­zen in den Berei­chen Kom­mu­ni­ka­ti­on, Kon­flikt­lö­sung und Dees­ka­la­ti­on her­vor­he­ben. Über­trei­ben Sie dabei aber nicht, z.B. durch exzen­trisch aus­ufern­de Erleb­nis­er­zäh­lun­gen Ihrer bis­he­ri­gen Hel­den­ta­ten als Security-Mitarbeiter!

  1. Sei­en Sie auf das Vor­stel­lungs­ge­spräch vorbereitet

Ein Vor­stel­lungs­ge­spräch ist Ihre Chan­ce, sich von Ihrer bes­ten Sei­te zu prä­sen­tie­ren und den Arbeit­ge­ber von Ihren Fähig­kei­ten zu über­zeu­gen. Berei­ten Sie sich auf das Vor­stel­lungs­ge­spräch vor, indem Sie sich über das Unter­neh­men infor­mie­ren, Fra­gen vor­be­rei­ten und sich über­le­gen, wel­che Ant­wor­ten Sie geben wür­den. Stel­len Sie sicher, dass Sie pünkt­lich und gut vor­be­rei­tet zum Vor­stel­lungs­ge­spräch erschei­nen und dass Sie Ihre Qua­li­fi­ka­tio­nen und Erfah­run­gen deut­lich darstellen.

  1. Blei­ben Sie posi­tiv und selbstbewusst

Als Sicher­heits­kraft ist es wich­tig, dass Sie posi­tiv und selbst­be­wusst auf­tre­ten. Sei­en Sie über­zeugt von Ihren Fähig­kei­ten und Erfah­run­gen und ver­mit­teln Sie Ihrem poten­zi­el­len Arbeit­ge­ber, dass Sie die bes­te Wahl für den Job sind. Blei­ben Sie wäh­rend des gesam­ten Bewer­bungs­pro­zes­ses pro­fes­sio­nell und höf­lich und stel­len Sie sicher, dass Sie einen posi­ti­ven Ein­druck hin­ter­las­sen. Zie­hen Sie an die­ser Stel­le bit­te nicht über Ihren alten bzw. bis­he­ri­gen Arbeit­ge­ber her. Das macht kei­nen guten Ein­druck und das Füh­rungs­per­so­nal der pri­va­ten Sicher­heits­bran­che ist oft bes­ser ver­netzt als Sie denken!

  1. Nut­zen Sie Ihr Netzwerk

Nut­zen Sie Ihr beruf­li­ches Netz­werk, um poten­zi­el­le Arbeit­ge­ber zu fin­den und sich über offe­ne Stel­len zu infor­mie­ren. Spre­chen Sie mit ehe­ma­li­gen Kol­le­gen, Vor­ge­setz­ten und ande­ren Kon­tak­ten in der Sicher­heits­bran­che und fra­gen Sie nach Emp­feh­lun­gen oder Infor­ma­tio­nen zu offe­nen Stel­len. Auch Online-Platt­for­men wie Lin­ke­dIn oder XING kön­nen Ihnen dabei hel­fen, poten­zi­el­le Arbeit­ge­ber zu fin­den und Kon­tak­te zu knüp­fen. Sie kön­nen dort auch ange­ben, dass Sie offen für Ange­bo­te sind. Manch­mal mel­den sich auch Head­hun­ter, die bei der Ver­mitt­lung von Jobs hilf­reich sein können.

  1. Sei­en Sie fle­xi­bel und offen für neue Herausforderungen

In der pri­va­ten Sicher­heits­wirt­schaft gibt es eine Viel­zahl von Auf­ga­ben und Posi­tio­nen, die unter­schied­li­che Fähig­kei­ten und Erfah­run­gen erfor­dern. Sei­en Sie fle­xi­bel und offen für neue Her­aus­for­de­run­gen und prü­fen Sie, ob Sie für ande­re Posi­tio­nen oder Auf­ga­ben geeig­net sind. Viel­leicht kön­nen Sie Ihre Fähig­kei­ten und Erfah­run­gen in einer ande­ren Posi­ti­on bes­ser ein­brin­gen oder haben Inter­es­se an einer neu­en Herausforderung.

  1. Prä­sen­tie­ren Sie sich professionell

Als Sicher­heits­kraft sind Sie das Aus­hän­ge­schild des Unter­neh­mens und soll­ten sich des­halb pro­fes­sio­nell prä­sen­tie­ren. Stel­len Sie sicher, dass Sie bei Bewer­bungs­ge­sprä­chen oder ande­ren beruf­li­chen Anläs­sen ange­mes­se­ne Klei­dung tra­gen und einen gepfleg­ten Ein­druck machen. Ach­ten Sie auch auf Ihre Kör­per­spra­che und Ihr Auf­tre­ten und stel­len Sie sicher, dass Sie höf­lich und pro­fes­sio­nell kommunizieren.

  1. Schre­cken Sie nicht vor hohen Anfor­de­run­gen zurück

Maxi­mal 20 Jah­re und und dabei 10 Jah­re Berufs­er­fah­rung – das geht natür­lich nicht. Oft schrei­ben Arbeit­ge­ber ziem­lich vie­le Anfor­de­run­gen in die Stel­len­an­zei­gen. Schre­cken Sie davor nicht zurück, aber sei­en Sie den­noch ehr­lich, wenn Sie eine Anfor­de­rung (noch) nicht erfül­len. Erfah­rung lässt sich auch im neu­en Job noch sam­meln, feh­len­de Fremd­spra­chen­kennt­nis­se las­sen sich durch Kur­se neben­bei ver­tie­fen (z.B. bei der VHS) und feh­len­de Zusatz­aus­bil­dun­gen kann man nach­ho­len. Arbeit­ge­ber sind hier oft fle­xi­bler als man denkt, vor allem wenn es ansons­ten (mensch­lich) passt!

  1. Blei­ben Sie am Ball und haben Sie kei­ne Angst vor Rückschlägen!

Einen Voll­tref­fer direkt bei der ers­ten Bewer­bung zu lan­den und den Traum­job zu erhal­ten, das ist eher die Aus­nah­me. Haben Sie kei­ne Angst, wenn es nicht bei der ers­ten Bewer­bung klappt, son­dern ver­su­chen Sie es woan­ders erneut. Oft ist auch die Fra­ge nach einem offe­nen Feed­back hifl­reich, war­um man nicht in die enge­re Aus­wahl gekom­men ist oder ein pro­fes­sio­nel­les Bewer­bungs­trai­ning, bei dem auch die Bewer­bungs­un­ter­la­gen gesich­tet und opti­miert wer­den. Blei­ben Sie hier ein­fach am Ball, abon­nie­ren Sie auf Stel­len­por­ta­len ent­spre­chen­de Stel­len­an­ge­bo­te. Sie wer­den dann auto­ma­tisch benach­rich­tigt, wenn sich in Ihrem Such­ra­di­us neue Stel­len ergeben.

Fazit

Eine erfolg­rei­che Bewer­bung in der pri­va­ten Sicher­heits­wirt­schaft erfor­dert Zeit, Auf­wand und Enga­ge­ment. Nut­zen Sie die oben genann­ten Tipps, um Ihre Bewer­bung zu opti­mie­ren und Ihren Traum­job zu fin­den. Blei­ben Sie am Ball und bil­den Sie sich wei­ter. Ver­glei­chen Sie die Stel­len­an­ge­bo­te und ver­su­chen Sie sich best­mög­lich zu ver­kau­fen. Sei­en Sie selbst­be­wusst, fle­xi­bel und pro­fes­sio­nell und zei­gen Sie Ihrem poten­zi­el­len Arbeit­ge­ber, dass Sie die per­fek­te Wahl für den Job sind.

Die Zukunft der pri­va­ten Sicher­heits­wirt­schaft in Deutsch­land: Mensch oder Maschine?

Die Zukunft der privaten Sicherheitswirtschaft in Deutschland: Mensch oder Maschine?

Die pri­va­te Sicher­heits­wirt­schaft ist in Deutsch­land ein wich­ti­ger Wirt­schafts­zweig und beschäf­tigt vie­le Men­schen. Ins­ge­samt waren es im Jahr 2022 knapp 260.000 Mit­ar­bei­ten­de im pri­va­ten Sicher­heits­sek­tor in Deutsch­land, die in rund 5.700 Wach- und Sicher­heits­un­ter­neh­men beschäf­tigt waren. Das sind beacht­li­che Zah­len. Die pri­va­te Sicher­heit über­nimmt in bestimm­ten Berei­chen zuneh­mend vor­mals rein hoheit­li­che Auf­ga­ben und ist damit zum wich­ti­gen Mit­spie­ler gewor­den – teil­wei­se auch im Bereich der öffent­li­chen Sicher­heit und Ordnung.

Doch wie wird sich die pri­va­te in Zukunft ent­wi­ckeln? Wer­den mensch­li­che Sicher­heits­kräf­te zuneh­mend von Maschi­nen ersetzt wer­den? Oder wird der Mensch auch in Zukunft eine wich­ti­ge Rol­le im Sicher­heits­ge­wer­be spie­len? In die­sem Arti­kel wer­fen wir einen Blick auf die Zukunft der pri­va­ten Sicher­heits­wirt­schaft in Deutschland.

Die Rol­le des Men­schen in der pri­va­ten Sicherheitswirtschaft

Mensch­li­che Sicher­heits­kräf­te haben vie­le Vor­tei­le gegen­über Maschi­nen. Sie kön­nen mensch­li­che Hand­lungs­wei­sen ziel­si­che­rer zuord­nen und adäquat reagie­ren. Sie kön­nen Gefah­ren­si­tua­tio­nen bes­ser ein­schät­zen und ange­mes­sen han­deln. Sie haben die Fähig­keit, auf unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se zu reagie­ren und fle­xi­bel zu han­deln. Ins­be­son­de­re in Situa­tio­nen, in denen es auf Empa­thie, Ver­ständ­nis und zwi­schen­mensch­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on ankommt, sind mensch­li­che Sicher­heits­kräf­te unersetzlich.

Außer­dem gibt es bestimm­te Tätig­kei­ten im Sicher­heits­ge­wer­be, die schwer auto­ma­ti­sier­bar sind. Bei­spiels­wei­se erfor­dert die Über­wa­chung von Per­so­nen und die Kon­trol­le von Aus­weis­do­ku­men­ten ein hohes Maß an Fach­wis­sen, Erfah­rung und Ein­füh­lungs­ver­mö­gen. Die­se Tätig­kei­ten erfor­dern auch kogni­ti­ve Fähig­kei­ten wie kri­ti­sches Den­ken, Pro­blem­lö­sung und Ent­schei­dungs­fin­dung, die der­zeit von Maschi­nen nicht voll­stän­dig über­nom­men wer­den können.

Die Rol­le von Maschi­nen in der pri­va­ten Sicherheitswirtschaft

Aller­dings gibt es auch Tätig­kei­ten im Sicher­heits­ge­wer­be, die von Maschi­nen unter­stützt wer­den kön­nen. Zum Bei­spiel kön­nen Kame­ras und ande­re tech­ni­sche Gerä­te zur Über­wa­chung von Gebäu­den und öffent­li­chen Plät­zen ein­ge­setzt wer­den. Die Auf­nah­men kön­nen von mensch­li­chen Sicher­heits­kräf­ten aus­ge­wer­tet wer­den, um Gefah­ren­si­tua­tio­nen zu erken­nen und dar­auf zu reagie­ren. Schnel­ler und in der Mas­se durch­aus zuver­läs­si­ger, sind dabei aber Sys­te­me, die das auf­ge­nom­me­ne Bild­ma­te­ri­al direkt rech­ner­ge­stützt aus­wer­ten und ggf. Alarm schlagen.
Bereits vor vie­len Jah­ren gab es ers­te Auto­ma­ti­sie­run­gen, zum Bei­spiel im Bereich der Zutritts­kon­trol­le. Auch Wach­ro­bo­ter, die mit Detek­to­ren aus­ge­stat­tet sind und bei­spiels­wei­se voll­au­to­ma­tisch Lager­hal­len bestrei­fen wer­den schon seit eini­ger Zeit ein­ge­setzt. Immer mehr im Kom­men ist außer­dem die Droh­nen­tech­no­lo­gie für Anwen­dungs­zwe­cke im Bereich der pri­va­ten Sicher­heits­wirt­schaft – zum Bei­spiel, wenn es um Alarm­ver­fol­gung bzw. ‑veri­fi­ka­ti­on geht. Hier sind die recht­li­chen Hür­den aber noch recht hoch und spre­chen in der Pra­xis häu­fig einem Ein­satz entgegen.

Dar­über hin­aus kön­nen Tech­no­lo­gien wie KI und maschi­nel­les Ler­nen ein­ge­setzt wer­den, um Mus­ter und Anoma­lien in gro­ßen Daten­men­gen zu erken­nen. So kön­nen Sicher­heits­kräf­te früh­zei­tig auf poten­zi­el­le Gefah­ren auf­merk­sam gemacht wer­den und ent­spre­chend reagieren.

Die Zukunft der pri­va­ten Sicherheitswirtschaft

Es ist unwahr­schein­lich, dass Maschi­nen die mensch­li­chen Sicher­heits­kräf­te voll­stän­dig erset­zen wer­den. Der Mensch wird auch in Zukunft eine wich­ti­ge Rol­le im Sicher­heits­ge­wer­be spie­len. Aller­dings wer­den Maschi­nen eine immer grö­ße­re Rol­le spie­len und mensch­li­che Sicher­heits­kräf­te bei bestimm­ten Tätig­kei­ten unter­stüt­zen. Die pri­va­ten Sicher­heits­un­ter­neh­men müs­sen sich auf die­se Ver­än­de­run­gen ein­stel­len und ihre Mit­ar­bei­ter ent­spre­chend schu­len und wei­ter­bil­den, um den Anfor­de­run­gen der Zukunft gerecht zu werden.

Fazit

Die Zukunft der pri­va­ten Sicher­heits­wirt­schaft in Deutsch­land wird von einer Kom­bi­na­ti­on aus mensch­li­cher Arbeits­leis­tung und Fähig­kei­ten von Maschi­nen gestal­tet wer­den. Dabei wird der Mensch nicht erstetzt wer­den, aber sich wei­ter­ent­wi­ckeln und ande­re Tätig­kei­ten über­neh­men. Es kommt also zu einer Ver­schie­bung der Auf­ga­ben. Wäh­rend Wahr­neh­mungs­auf­ga­ben größ­ten­teils von Maschi­nen über­nom­men wer­den kön­nen, wer­den pri­va­te Sicher­heits­kräf­te zuneh­mend ande­re, anspruchs­vol­le­re Auf­ga­ben übernehmen.

Gut­schein­code: 10% Rabatt auf die Sach­kun­de­vor­be­rei­tung mit Sachkun.de

Gutscheincode: 10% Rabatt auf die Sachkundevorbereitung mit Sachkun.de

Die Lern­platt­form Sachkun.de ist eines der bekann­tes­ten Online-Ange­bo­te zur 34a-Vor­be­rei­tung. Die Platt­form mit eLear­ning, Test­fra­gen, Pro­be­prü­fun­gen und Online-Hil­fe gibt es schon seit dem Jahr 2005. Bestimmt schon über 10.000 Men­schen haben sich seit­dem damit online auf die 34a-Sach­kunde­prüf­ung vorbereitet.

Neu: Sachkun.de 2.0

Seit Kur­zem wur­de das eLear­ning auf www.sachkun.de kom­plett neu gestal­tet. Es war­ten nun über 1000 prü­fungs­na­he Test­fra­gen, ziel­füh­ren­de Lern­tex­te, Lehr­vi­de­os und sogar wöchent­li­che Live-Online­se­mi­na­re auf die Ler­nen­den. Die 34a-Vor­be­rei­tung gibt es in drei ver­schie­de­nen Vari­an­ten: Clas­sic, Pro und VIP. Wer VIP bucht hat außer­dem Zugang zu einer Whats­App-Grup­pe, in der man Fra­gen stel­len und sich mit ande­ren Sach­kun­de-Ler­nen­den aus­tau­schen kann. Neu ist, dass die Vor­be­rei­tung nun kom­plett über eine kom­for­ta­ble Han­dy-App läuft, in der man mit 34a-Fra­gen rund um die Uhr, also 24/7 ler­nen kann – je nach Tarif 30, 60 oder sogar 100 Tage lang. 

Gut­schein­code für www.sachkun.de

Mit dem Gut­schein­code SK10YT erhält man aktu­ell 10% Rabatt auf alle Tari­fe.
Hier geht es direkt zum Ange­bot auf www.sachkun.de.

Über die Sach­kun­de­vor­be­rei­tung mit Sachkun.de

Sachkun.de ist sicher­lich nicht der bil­ligs­te Anbie­ter auf dem Markt, hat sich aber seit Jah­ren bewährt. Die posi­ti­ven Rezen­sio­nen im Netz spre­chen für die Qua­li­tät der Platt­form. Dafür sor­gen auch die Qua­li­fi­ka­tio­nen der Betrei­ber der 34a-Lern­platt­form rund um Jörg Zitz­mann. Dar­über hin­aus anzu­mer­ken, dass man sich durch die prü­fungs­na­hen Fra­gen und kom­pri­mier­ten Lern­tex­te sehr effi­zi­ent, also beson­ders zeit­spa­rend auf die IHK-Prü­fung vor­be­rei­ten kann. Blei­ben Ver­ständ­nis­fra­gen offen, steht – je nach Tarif – ein Dozent in der wöchent­li­chen Video­ses­si­on oder zusätz­lich auch in der Whats­App 34a-Lern­grup­pe zur Ver­fü­gung. Dadurch wird sicher­ge­stellt, dass Teil­neh­mer­fra­gen – wie in einem Prä­senz­kurs vor Ort – stets beant­wor­tet wer­den und sämt­li­che Inhal­te ver­stan­den sind. Bei Prei­sen umge­rech­net grob zwi­schen 1,80 und 3,00 Euro am Tag (Stand 5. März 2023) ist das Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis sehr ange­mes­sen. Zur Sicher­heit trägt auch die Geld-zurück-Garan­tie bei, die greift, wenn man die 34a-Prü­fung trotz Vor­be­rei­tung mehr­mals nicht bestehen sollte.

Wir wer­den hier im Blog nach und nach wei­te­re Anbie­ter vor­stel­len. Wir freu­en uns über Ihre Mei­nun­gen und Erfah­run­gen zur 34a-Prü­fungs­vor­be­rei­tung! Hin­ter­las­sen Sie ger­ne einen Kommentar 🙂

Sach­kunde­prüf­ung – war­um? 34a-Schein ein­fach kaufen…

Sachkundeprüfung – warum? 34a-Schein einfach kaufen…

Man hat kei­ne Lust auf die Prü­fung und Prü­fungs­vor­be­rei­tung, man ist schon mehr­fach durch die Sach­kunde­prüf­ung der IHK gefal­len oder man möch­te ein­fach nur Zeit und Geld spa­ren – all das kön­nen Grün­de sein, wes­we­gen immer wie­der nach „34a-Schein kau­fen“ gesucht wird. War­um das kei­ne beson­ders gute Idee ist, erfah­ren Sie in die­sem Beitrag.

Kann man den „34a-Schein“ tat­säch­lich kaufen?

Eine kur­ze Goog­le-Recher­che zeigt es: Ja, man kann ein Stück Papier kau­fen, das so aus­sieht als wäre es ein offi­zi­el­les Doku­ment einer Indus­trie- und Han­dels­kam­mer. Doch Vor­sicht! Wenn Sie sol­che Fake-Prü­fungs­nach­wei­se ver­wen­den, machen Sie sich straf­bar.
Was Sie dür­fen, ist sich ein sol­ches Fan­ta­sie­pa­pier zur Belus­ti­gung in den eige­nen Woh­nungs­flur zu hän­gen oder es als Anzün­der für die nächs­te Grill­par­ty zu ver­wen­den. Soll­ten Sie ein sol­ches Stück Papier jedoch im Rechts­ver­kehr gebrau­chen, d.h. im Rah­men einer Bewer­bung oder zur Anmel­dung Ihres Sicher­heits­un­ter­neh­mens ver­wen­den, bege­hen Sie eine Urkun­den­fäl­schung nach § 267 Strafgesetzbuch:

(1) Wer zur Täu­schung im Rechts­ver­kehr eine unech­te Urkun­de her­stellt, eine ech­te Urkun­de ver­fälscht oder eine unech­te oder ver­fälsch­te Urkun­de gebraucht, wird mit Frei­heits­stra­fe bis zu fünf Jah­ren oder mit Geld­stra­fe bestraft.
(2) Der Ver­such ist straf­bar.
(3) In beson­ders schwe­ren Fäl­len ist die Stra­fe Frei­heits­stra­fe von sechs Mona­ten bis zu zehn Jahren. […]

Dass das Anbie­ten von IHK-Prü­fungs­zeug­nis­se, Schul­ab­schlüs­sen und ande­ren Zer­ti­fi­ka­ten bis hin zum Dok­tor­ti­tel recht­lich bedenk­lich ist, wis­sen auch die Anbie­ter sol­cher dubio­sen Dienst­leis­tun­gen. Die­sen geht es vor allem dar­um, schnell Geld zu machen. Die Anbie­ter sit­zen in der Regel im Aus­land oder sind nicht greif­bar und gehen so juris­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zun­gen aus dem Weg. Denn auch Ver­käu­fer machen sich unter Umstän­den straf­bar, weil sie Mar­ken­zei­chen und damit recht­lich geschütz­te Erken­nungs­merk­ma­le (z.B. das Logo) der aus­stel­len­den Orga­ni­sa­tio­nen ver­wen­den. Zudem erwe­cken man­che Anbie­ter sogar absicht­lich den Ein­druck, es han­de­le sich um ein recht­mä­ßig aus­ge­stell­tes Doku­ment und wer­ben zugleich damit, man dür­fe die­se Fake-Nach­wei­se im Rechts­ver­kehr ver­wen­den. Die Ver­käu­fer täu­schen also oft auch fal­sche Tat­sa­chen vor und for­dern damit teil­wei­se zumin­dest indi­rekt auch dazu auf, die ver­kauf­te Fäl­schung wie ein ech­tes Doku­ment zu ver­wen­den. Als Käu­fer kön­nen Sie stets belangt wer­den und machen sich straf­bar, wenn Sie ein sol­ches Fan­ta­sie­do­ku­ment tat­säch­lich beruf­lich nutzen.

Wo kann man den Sach­kun­de­nach­weis kaufen?

Die ein­zi­ge lega­le Mög­lich­keit die „Beschei­ni­gung über die erfolg­rei­che Able­gung einer Sach­kunde­prüf­ung“ (so heißt es ganz kor­rekt) zu erwer­ben, ist die IHK-Sach­kunde­prüf­ung erfolg­reich abzu­le­gen. Sie fin­den dazu vie­le kos­ten­lo­se Tipps zur Prü­fungs­vor­be­rei­tung, Test­fra­gen und ein Hil­fe-Forum auf die­ser Inter­net­sei­te. Neben­bei bemerkt kann das Able­gen der ech­ten Prü­fung sogar güns­ti­ger sein als so eini­ge der ille­ga­len Fake-Zer­ti­fi­kat-Ange­bo­te.
Ehr­lich währt am Längs­ten! Las­sen Sie sich nicht auf Fake-Ange­bo­te mit gefälsch­ten Nach­wei­sen ein! Es lohnt sich nicht, denn Sie wer­den auf­flie­gen. Und für den Preis, den Sie dann bezah­len, hät­ten Sie sich ordent­lich auf die Prü­fung vor­be­rei­ten und die­se ganz regu­lär bestehen können.

Was kos­tet ein gefälsch­ter Sachkundenachweis?

Los gehen die Prei­se bei knapp 10 Euro für einen per­so­na­li­sier­ten Fake-Nach­weis zum direk­ten PDF-Download.

Fake-Sachkundenachweis für den 34a Schein
Fake 34a-Schein als PDF-Download
Die­ser „Bil­lig­an­bie­ter“ für Fake-Nach­wei­se betont zwar, dass man die gekauf­ten Doku­men­te nicht ver­wen­den darf, hat zu sei­ner eige­nen Sicher­heit aber den­noch einen Fir­men­sitz in den USA ange­ge­ben. Er weiß warum.

Mög­li­cher­wei­se die Spit­ze des Eis­bergs ist ein Anbie­ter, der alle mög­li­chen Prü­fungs­nach­wei­se und Abschlüs­se – dar­un­ter diver­se Berufs­ab­schlüs­se, Abitur­zeug­nis­se, Bache­lor- und Mas­ter­ab­schlüs­se von Hoch­schu­len, Uni­ver­si­täts-Diplo­me und gar Dok­tor­ti­tel anbie­tet. Sol­che bedruck­ten Papie­re gibt es zum „Spott­preis“ von meh­re­ren hun­dert Euro – ein offen­bar loh­nens­wer­tes Geschäft. Das Ange­bot pro­mo­tet er noch dazu kom­mer­zi­ell durch eine Wer­be­an­zei­ge auf Goog­le, die bei ent­spre­chen­den Such­be­grif­fen auf der Ergeb­nis­sei­te gleich ganz oben erscheint – sie­he Abbil­dung unten. Die­ser betrü­ge­ri­sche Händ­ler wirbt sogar damit, es han­de­le sich um ein lega­les Ange­bot und um „100% ech­te und regis­trier­te Doku­men­te, wel­che von der Universität/ dem Aus­bil­dungs­be­trieb, oder aber auch von Ihrem Arbeit­ge­ber über­prüft wer­den kön­nen“ – völ­li­ger Bullshit!

34a-Schein Werbung auf Google (Fake-Nachweis)
Goog­le-Wer­bung für einen „Ori­gi­nal-Nach­weis“
Jetzt mal Tache­les: Mit einer gekauf­ten oder selbst erstell­ten und aus­ge­druck­ten Fäl­schung flie­gen Sie sowie­so auf – und dann wird es rich­tig unan­ge­nehm und wirk­lich teu­rer. War­um das unver­meid­lich so ist, erfah­ren Sie im nächs­ten Abschnitt.

War­um es wirk­lich dumm ist, ein gefälsch­tes 34a-Zer­ti­fi­kat vorzulegen…

Noch vor eini­gen Jah­ren hät­te man als sachunkun­di­ger Sicher­heits­mit­ar­bei­ter Glück haben kön­nen, wäre das gefälsch­te Zer­ti­fi­kat nicht bei der Bewer­bung, bei einer Kon­trol­le von Zoll und Poli­zei oder im Rah­men einer Rück­fra­ge bei der prü­fen­den IHK auf­ge­fal­len. Doch seit 1. Juni 2019 gibt es das zen­tra­le Bewa­cher­re­gis­ter, in dem alle Daten zusam­men­lau­fen. Ihr Arbeit­ge­ber muss Sie dort­hin vor Beschäf­ti­gungs­be­ginn mel­den und die Frei­ga­be abwar­ten. Erst dann erhal­ten Sie als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter eine Bewa­cher-ID und dür­fen star­ten. Im Rah­men die­ser Prü­fung und des Daten­ab­gleichs fällt schnell auf, wenn Sie eine fal­sche Urkun­de vor­ge­legt haben. Sie tra­gen die vol­len straf- und zivil­recht­li­chen Konsequenzen!

Inves­tie­ren Sie lie­ber in die ech­te Sach­kunde­prüf­ung bei der IHK. Infor­mie­ren Sie sich kos­ten­los hier im Infoportal. 

Das Info­por­tal zur Sach­kunde­prüf­ung 34a ist nun mehrsprachig!

Das Infoportal zur Sachkundeprüfung 34a ist nun mehrsprachig!

Sie spre­chen nicht deutsch, son­dern eine ande­re Sprache?
In Deutsch­land wer­den der­zeit in vie­len Berei­chen qua­li­fi­zier­te Arbeits­kräf­te drin­gend gesucht. Einer die­ser Berei­che ist die pri­va­te Sicher­heits­bran­che. Um in Deutsch­land bei einem Sicher­heits­dienst arbei­ten zu dür­fen, benö­ti­gen Sie für vie­le Bewa­chungs­tä­tig­kei­ten die Sach­kunde­prüf­ung nach § 34a der Gewer­be­ord­nung. Sie sind dann ein qua­li­fi­zier­ter Bewer­ber mit 34a-Sach­kun­de­nach­weis und haben her­vor­ra­gen­de Job-Per­spek­ti­ven mit ent­spre­chen­der Bezah­lung!

Infor­ma­tio­nen zur deut­schen 34a-Sach­kunde­prüf­ung (Secu­ri­ty) in Ihrer Sprache

Sie fin­den hier im Sach­kun­de-Info­por­tal zahl­rei­che kos­ten­freie Infor­ma­tio­nen zur deut­schen Sach­kunde­prüf­ung für Sicher­heits­mit­ar­bei­ter. Navi­gie­ren Sie über das Haupt­me­nü ganz oben durch unse­re Infor­ma­ti­ons­sei­ten, durch­stö­bern Sie die aktu­el­len Blog-Bei­trä­ge oder nut­zen Sie gezielt die Suche. Wenn Sie ein indi­vi­du­el­les Anlie­gen haben, kön­nen Sie außer­dem jeder­zeit Ihre Fra­ge im Hil­fe-Forum stel­len.

Ver­füg­ba­re Spra­chen im Sachkunde-Infoportal

Nor­ma­ler­wei­se wird auto­ma­tisch erkannt, wel­che Spra­che Sie nut­zen und das 34a-Por­tal auf die­se Spra­che ein­ge­stellt. Hier­bei wer­den der­zeit fol­gen­de Spra­chen unterstützt:

Sie kön­nen die Web­sei­ten-Spra­che stets über das Aus­wahl­me­nü oben links (Flag­ge und Sprach­code) anpas­sen. Oder ganz ein­fach über die nach­fol­gen­de Schaltfläche:

Sach­kun­de­vor­be­rei­tung und Sach­kunde­prüf­ung in einer ande­ren Sprache?

Die Sach­kunde­prüf­ung kann nur auf Deutsch abge­legt wer­den. Jedoch gibt es durch­aus eini­ge Ange­bo­te, die Fremd­sprach­lern bei der Vor­be­rei­tung unter­stüt­zen – z.B. Lite­ra­tur, unter ande­rem Lexi­ka mit 34a-Fach­be­grif­fen und deren Über­set­zung.

Ihre Spra­che ist nicht verfügbar?
Schrei­ben Sie ger­ne einen Kom­men­tar auf die­ser Sei­te unter­halb die­ses Blog-Bei­tra­ges. Nen­nen Sie uns die Spra­che, in die unse­re 34a-Infor­ma­tio­nen über­setzt wer­den sol­len. Ger­ne grei­fen wir Ver­bes­se­rungs­vor­schlä­ge auf und setz­ten die­se, wenn mög­lich, um.

Prü­fungs­fra­gen ver­ste­hen und rich­tig beant­wor­ten: 10 simp­le Tak­tik-Tipps zum Bestehen der schrift­li­chen IHK-Sach­kunde­prüf­ung (34a-Schein)

Prüfungsfragen verstehen und richtig beantworten: 10 simple Taktik-Tipps zum Bestehen der schriftlichen IHK-Sachkundeprüfung (34a-Schein)

Kos­ten­lo­se Tests und Prü­fungs­fra­gen zur Vor­be­rei­tung auf die Sach­kunde­prüf­ung (§ 34a GewO) sind zum Üben sehr sinn­voll. Fast genau­so wich­tig sind aber tak­ti­sche Tipps. Denn auch wenn Sie die Ant­wort auf eine Prü­fungs­fra­ge im 34a-Test nicht sofort wis­sen, kön­nen Sie mit Hil­fe eini­ger Tipps & Tricks die 34a-Prü­fung bestehen.

Kei­ne Ahnung, kei­ne Ant­wort? Bit­te nicht!

Man kann nicht alles wis­sen. Auch wenn man sich mit Test­fra­gen, Pro­be­prü­fun­gen und ande­rem Lern­ma­te­ri­al gut auf den 34a-Test vor­be­rei­tet hat, kann es sein, dass man bei man­chen Fra­gen schlicht­weg nicht wei­ter weiß. Doch: Auch wenn man die Ant­wort auf eine Prü­fungs­fra­ge nicht weiß, kann man die Hür­de der Sach­kunde­prüf­ung nehmen!

10 simp­le Tipps zum Bestehen der Sachkundeprüfung

Wenn Sie die fol­gen­de Hin­wei­se für die schrift­li­che IHK-Prü­fung zur Sach­kun­de § 34a GewO beher­zen, kön­nen Sie auch bei Wis­sens­lü­cken punkten:

  1. Es kann eine Lösung rich­tig sein, oder es kön­nen zwei Lösun­gen rich­tig sein. Geben Sie daher nie­mals drei oder mehr Lösun­gen als rich­tig an!
  2. Ein­zahl oder Mehr­zahl? Ach­ten Sie dar­auf, ob in der Fra­ge­stel­lung nach einer oder nach meh­re­ren rich­ti­gen Ant­wor­ten gefragt ist! Bei­spiel: Bei einer Fra­ge die mit „Wel­che Vor­aus­set­zungen, muss ein Sicher­heits­mit­ar­bei­ter erfül­len,…“ beginnt, gibt es mehr als eine rich­ti­ge Lösung.
  3. Beach­ten Sie den Kon­text der Fra­ge (The­men­ge­biet)! Wird bei­spiels­wei­se nach einem Sach­ver­halt im Straf­recht (StGB) gefragt, kann eine Ant­wort, die sich auf das Zivil­recht (BGB) bezieht, nicht rich­tig sein. 
  4. Ach­ten Sie auf Nega­tiv­for­mu­lie­run­gen: Kommt eine Ver­nei­nung in der Fra­ge vor, also ist die Fra­ge viel­leicht so gestellt, dass Sie das ankreu­zen sol­len, was genau nicht zutrifft? Dann müs­sen Sie umden­ken und genau die gegen­tei­li­gen Ant­wort­mög­lich­kei­ten wählen!
  5. Schlüs­sel­be­grif­fe wie „nie­mals“ bzw. „nie“ oder „immer“ bzw. „stets“ soll­ten Warn­zei­chen sein! Es ist eher sel­ten so, dass z.B. Ver­bo­te oder Erlaub­nis­se immer oder nie gel­ten, also abso­lut sind. Bei vie­len Din­gen gibt es Aus­nah­men oder gewis­se Rah­men­be­din­gun­gen und kein strik­tes Schwarz und Weiß. Sol­che Schlüs­sel­be­grif­fe in einer Ant­wort deu­ten dar­auf hin, dass die­se eher falsch ist. 
  6. Wei­te­re Begrif­fe, bei denen die Alarm­glo­cken schril­len soll­ten, sind sol­che wie „aus­schließ­lich“ oder „ohne Aus­nah­me“. Hier gilt das sel­be wir im vor­he­ri­gen Tipp. Es kommt nicht häu­fig vor, dass etwas ohne jede Aus­nah­me gilt.
  7. In der schrift­li­chen Sach­kunde­prüf­ung haben Sie genü­gend Zeit. Neh­men Sie sich die Zeit und lesen Sie die Fra­gen aus­führ­lich und gege­be­nen­falls auch mehr­fach durch. Stel­len Sie, falls Ihnen die Ant­wort gera­de nicht ein­fällt, die Fra­ge zurück. Mar­kie­ren Sie die Fra­ge, so dass Sie nicht ver­ges­sen, die­se spä­ter noch ein­mal anzusehen.
  8. Sie sind sich bei eine Fra­ge unsi­cher, wel­che Ant­wort rich­tig ist. Arbei­ten Sie nach dem Aus­schluss­prin­zip und sor­tie­ren Sie schon ein­mal die Mög­lich­kei­ten aus, die defi­ni­tiv nicht stim­men kön­nen. Oft hilft das weiter.
  9. Wenn Sie bei einer Fra­ge über­haupt kei­nen blas­sen Schim­mer haben, dann las­sen Sie die­se den­noch kei­nes­falls unbe­ant­wor­tet. Raten Sie not­falls! Eine Fra­ge nicht zu beant­wor­ten bringt defi­ni­tiv 0 Punk­te. Selbst wenn Sie aus dem Bauch her­aus ein oder zwei Lösun­gen ange­ben, kann das Glück auf Ihrer Sei­te sein.
  10. Das Wich­tigs­te zum Schluss: Auch, wenn es in die­sem Bei­trag um „Tak­tik-Tipps“ im enge­ren Sin­ne geht – berei­ten Sie sich vor! Das recht­zei­ti­ge und ziel­füh­ren­de Ler­nen ist der wesent­li­che Fak­tor zum Bestehen der Sachkundeprüfung.

Insi­der-Tipps

Vie­le wei­te­re Tipps dazu, wie Sie die 34a-Sach­kunde­prüf­ung erfolg­reich meis­tern, erhal­ten Sie, wenn Sie unse­ren kos­ten­frei­en News­let­ter abon­nie­ren. Direkt im Anschluss sen­den wir Ihnen unser 34a-PDF mit ins­ge­samt 25 Tipps zur Sach­kunde­prüf­ung zu.

Sach­kun­de­tipps und Prü­fungs­fra­gen auf YouTube

Zwei hilf­rei­che Vide­os zur Vor­be­rei­tung auf den 34a-Schein möch­te ich an die­ser Stel­le noch emp­feh­len, die Sie im You­Tube-Kanal der Aka­de­mie für Sicher­heit finden:


Wie viel Geld ver­dient man als Mit­ar­bei­ter im Sicher­heits­dienst mit Sachkundeprüfung?

Wie viel Geld verdient man als Mitarbeiter im Sicherheitsdienst mit Sachkundeprüfung?

Dar­um her­um reden nutzt nichts. Eines ist klar: Das klas­si­sche Sicher­heits­ge­wer­be ist ein Nied­rig­lohn­sek­tor!
Den­noch: Die Sicher­heits­bran­che bie­tet Abwechs­lung, ver­ant­wor­tungs­rei­che, auf­re­gen­de und auch ruhi­ge Jobs. Und wenn man sich klug anstellt, kommt man gut über die Run­den. Doch – was ver­dient man als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter mit Sachkundenachweis?

Wor­auf es beim Ver­dienst in der Sicher­heits­bran­che ankommt…

Wenn Sie sich für eine Tätig­keit im pri­va­ten Sicher­heits­ge­wer­be ent­schei­den oder einen neu­en Arbeit­ge­ber suchen, spie­len die finan­zi­el­len Aspek­te ganz sicher eine gro­ße Rol­le. Hier­bei gibt es ver­schie­de­ne Fak­to­ren, die zu einem guten Stun­den­lohn bei­tra­gen. Die wich­tigs­ten Aspek­te für eine anspre­chen­de­re Ent­loh­nung fin­den Sie nachfolgend.

Aus- und Weiterbildungsstand

Klar, je bes­ser Sie aus­ge­bil­det sind, des­to höher sind die Ver­dienst­mög­lich­kei­ten. Als unge­lern­te Sicher­heits­kraft nur mit Unter­rich­tung nach § 34a GewO wer­den Sie sehr oft nicht viel mehr als den Min­dest­lohn bezahlt bekom­men. Mit der Sach­kunde­prüf­ung kön­nen Sie mit über­schau­ba­rem Auf­wand gleich ein gutes Stück mehr Grund­stun­den­lohn erzie­len. Noch wei­ter hin­aus geht es mit der Wei­ter­bil­dung zur Geprüf­te Schutz- und Sicher­heits­kraft oder mit einer Aus­bil­dung zur Fach­kraft für Schutz und Sicher­heit. Der Min­dest­lohn liegt übri­gens bun­des­weit seit 1. Janu­ar 2023 bei 12,43 Euro pro Stun­de. Die Erhö­hung auf 13 Euro pro Stun­de ab dem 1. April 2023 ist bereits beschlossen.

Zusatz­qua­li­fi­ka­tio­nen

Zusatz­qua­li­fi­ka­tio­nen zum Bei­spiel in Ers­ter Hil­fe oder im Brand­schutz (z.B. als Brand­schutz­hel­fer) sind sehr hilf­reich und stei­gern den Markt­wert von Sicher­heits­kräf­ten. Nicht immer wir­ken die­se sich direkt auf den Stun­den­lohn aus, sind jedoch in jedem Fall ein Plus­punkt bei Bewer­bun­gen. Als Zusatz­qua­li­fi­ka­tio­nen kom­men unter ande­rem fol­gen­de in Frage:

Eben­so wenig zu unter­schät­zen sind inter­kul­tu­rel­le Kom­pe­ten­zen und Fremd­spra­chen­kennt­nis­se, allen vor­an zumin­dest Basics in der eng­li­schen Sprache.

Tätig­keit

Das Sicher­heits­ge­wer­be hat vie­le Facet­ten und daher sind auch die Tätig­kei­ten, die Sicher­heits­mit­ar­bei­ter aus­üben, sehr viel­sei­tig. Ent­spre­chend gibt es hier teils gra­vie­ren­de Lohn­un­ter­schie­de. Siche­rungs­tä­tig­kei­ten wie z.B. Sepa­rat­wach­diens­te und simp­le Bewa­chungs­tä­tig­kei­ten sind häu­fig eher schlecht bezahlt. Mit Tätig­kei­ten, bei denen beson­de­re Kom­pe­ten­zen gefragt sind, lässt sich oft ein guter Lohn erzie­len. Bei­spiels­wei­se in der Luft­si­cher­heit, im Bereich Geld- und Wert­trans­port, bei der Tätig­keit in kern­tech­ni­schen Anla­gen, in der U- und S‑Bahn-Bewa­chung oder als NSL-Fach­kraft in Not­ruf- und Ser­vice­leit­stel­len ist der Ver­dienst oft signi­fi­kant höher als im Bran­chen­durch­schnitt. Die genaue Höhe des Loh­nes zur Tätig­keit kön­nen Sie den Tarif­ver­trä­gen ent­neh­men. Wenn sol­che als all­ge­mein­ver­bind­lich erklärt wor­den sind, was meist der Fall ist, gel­ten die­se für alle Mit­ar­bei­ten­den. (Fügen Sie  der Goog­le-Suche am bes­ten noch das Bun­des­land hin­zu, um die Ergeb­nis­se einzugrenzen.)

Arbeits­zei­ten

Wer bereits in der Bran­che tätig ist und im Schicht­dienst arbei­tet kennt es: Häu­fig lei­den Bio­rhyth­mus und Pri­vat­le­ben unter den wech­seln­den Arbeits­zei­ten. Das Arbei­ten in der Nacht­schicht, an Sonn­ta­gen und an Fei­er­ta­gen bie­tet aber oft ent­schei­den­de finan­zi­el­le Vor­tei­le. Abhän­gig vom Bundesland/Tarifvertrag las­sen sich Nacht‑, Sonn- und Fei­er­tags­zu­schlä­ge erzie­len, die sich sehen las­sen kön­nen. Noch dazu sind die­se steu­er­frei! An Fei­er­ta­gen sind vie­ler­orts 100% Zuschlag mög­lich, d.h. zum eigent­li­chen Tages­lohn erhält man die sel­be Sum­me noch­mal – aber steu­er­frei! Auf den Monat gese­hen las­sen sich so – natür­lich je nach Umfang der Nacht‑, Sonn- und Fei­er­tags­stun­den meh­re­re hun­dert Euro on top ver­die­nen. Gera­de rund um den Jah­res­wech­sel oder an Ostern kann das eine lukra­ti­ve Ange­le­gen­heit sein.

Überstunden/Mehrarbeit

Über­stun­den sind natür­lich ein Teil­aspekt der Arbeits­zei­ten. Den­noch möch­te ich die­sem Aspekt hier einen sepa­ra­ten Punkt wid­men. War­um? Weil erfah­rungs­ge­mäß in der Sicher­heits­bran­che ver­dammt vie­le Über­stun­den gescho­ben wer­den, oft auch deut­lich mehr als recht­lich zuläs­sig ist und mit zu wenig Pau­sen zwi­schen den Ein­sät­zen. Über­le­gen Sie sich gut, ob Sie das mit­ma­chen wol­len und tat­säch­lich 200, 220, 240 oder gar noch mehr Stun­den pro Monat arbei­ten soll­ten. Mein Tipp wäre an die­ser Stel­le eher in eine Wei­ter­bil­dung zu inves­tie­ren und nicht so viel Zeit gegen Geld zu tau­schen: Memen­to Mori – auch Ihre Lebens­zeit ist begrenzt. Set­zen Sie Prio­ri­tä­ten und tref­fen Sie eine für Sie gute Ent­schei­dung, auch für Ihre Zukunft.

Bun­des­land

Wie in ande­ren Bran­chen auch, gibt es im pri­va­ten Sicher­heits­sek­tor ein West-Ost-Gefäl­le. Frü­her waren die­se Lohn­un­ter­schie­de rich­tig krass. Sicher­heits­mit­ar­bei­ter in Ber­lin ver­dien­ten in man­chen Berei­chen nicht ein­mal die Hälf­te derer, die in Bay­ern tätig waren.  Zu den am bes­ten bezahl­ten Bun­des­län­dern gehö­ren in der Regel Bay­ern, Baden-Würt­tem­berg und Nord­rhein-West­fa­len. Zu den am schlech­tes­ten bezahl­ten gehö­ren nach wie vor die neu­en Bun­des­län­der, also zum Bei­spiel Bran­den­burg oder Meck­len­burg-Vor­pom­mern. Gera­den in den ost­deut­schen Bun­des­län­dern konn­te man sich mit einem Job als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter noch vor eini­gen Jah­ren kaum über Was­ser hal­ten. Durch den Min­dest­lohn und die all­mäh­li­che Annä­he­rung der Tarif­ver­trä­ge rela­ti­vie­ren sich die Unter­schie­de aber mehr und mehr. Zudem darf man nicht ver­ges­sen, dass dort, wo man mehr ver­dient, meist auch die Lebens­hal­tungs­kos­ten (vor allem Mie­ten) höher sind. Über­le­gen Sie es sich also gut – falls Sie mit dem Gedan­ken spie­len – ob sich ein Umzug wirk­lich für Sie lohnt.

Bran­che

Vie­le den­ken bei der Tätig­keit im Sicher­heits­dienst ganz klas­sisch an das Sicher­heits­un­ter­neh­men, das als Dienst­leis­ter exter­ne Kun­den betreut. Wäh­rend frü­her in den Fabri­ken alt­ge­dien­te Mit­ar­bei­ten­de gegen Ende des Arbeits­le­bens zum Werk­schutz gekom­men sind, um dort die letz­ten Berufs­jah­re weni­ger anstren­gen­de Tätig­kei­ten zu ver­rich­ten, hat sich die Situa­ti­on heut­zu­ta­ge stark ver­än­dert. Pro­fes­sio­nel­le, exter­ne Sicher­heits­dienst­leis­ter betreu­en als Kun­den eine Viel­zahl an Unter­neh­men aus der Wirt­schaft und Indus­trie oder dem öffent­li­chen Sek­tor. Doch es gibt ihn noch, trotz des jahr­zehn­te­lan­gen Trends zum Out­sour­cing. Den inter­nen Werk­schutz. Vor allem in der Indus­trie sind Objekt- und Werk­schutz­tä­tig­kei­ten, wenn Sie direkt beim fer­ti­gen­den Unter­neh­men ange­stellt sind, sehr gut bezahlt. Der Grund hier­für ist, dass Sie nach dem Bran­chen­ta­rif bezahlt wer­den, dem die Mas­se der Beleg­schaft ange­hört. Wer­fen Sie einen Blick in die Tarif­ta­bel­len Metall- und Elek­tro­in­dus­trie! Die­se Monats­ent­gel­te spie­len in einer ande­ren Liga.

Zula­gen

Tarif­ver­trag­lich gere­gel­te Zula­gen gibt es meist für Wach-/Schicht­füh­rer, für Hun­de­füh­rer oder in bestimm­ten Ein­rich­tun­gen wie z.B. mili­tä­ri­schen Lie­gen­schaf­ten. Eben­falls gibt es oft Zula­gen für Bereit­schafts­diens­te, z.B. für eine (zusätz­li­che) Tätig­keit in der Werk­feu­er­wehr. Die­se rei­chen von weni­gen Cent­be­trä­gen pro Stun­de bis hin zu über 10% mehr Lohn. In Bay­ern gibt es zudem gering­fü­gig mehr Geld, wenn man im Groß­raum Mün­chen tätig ist.
Sicher­heits­un­ter­neh­men bzw. deren Kun­den zah­len zudem manch­mal frei­wil­li­ge (wider­ruf­li­che) Zula­gen. Manch­mal gibt es auch Ein­mal-Prä­mi­en für beson­ders erfolg­rei­che Ein­sät­ze oder für her­aus­ra­gen­de Arbeits­leis­tun­gen. Lei­der sind die­se Art Zula­gen aber eher die Aus­nah­me. Immer häu­fi­ger vor­zu­fin­den ist aber eine Wech­sel­prä­mie, also so eine Art „Begrü­ßungs­geld“. Das allein soll­te aber aber nicht unbe­dingt der allei­ni­ge Grund für einen Arbeit­ge­ber­wech­sel sein.

Kon­kre­te Zahlen

Sie möch­ten kon­kre­te Zah­len wissen?
Wenn Sie den Arti­kel bis hier hin gele­sen haben, wer­den Sie mer­ken, dass das schwie­rig ist, da es von eini­gen Fak­to­ren wie dem Bun­des­land, der Tätig­keit, den Arbeits­zei­ten und ihren (Zusatz-)Qualifikationen abhän­gen kann. Den­noch ein kon­kre­tes Beispiel:

Das ergibt ca. 2520 Euro zu ver­steu­ern­des Ein­kom­men (brut­to) und knapp 420 Euro steu­er­freie Zuschläge.Bei Lohn­steu­er­klas­se 1 und ohne Kin­der erhält man als Sin­gle damit ca. 2170 Euro net­to über­wie­sen. Die­se Rech­nung dient jedoch nur der Ver­an­schau­li­chung. Ihr tat­säch­lich aus­be­zahl­ter Lohn kann von zahl­rei­chen Fak­to­ren abhän­gig sein!

Hin­weis: Die­ser Arti­kel wur­de zuletzt im Febru­ar 2023 aktua­li­siert. Da es regel­mä­ßi­ge Anpas­sun­gen sowohl beim Min­dest­lohn, als auch bei tarif­ver­trag­li­chen Rege­lun­gen gibt, kön­nen sich die Rah­men­be­din­gun­gen in der Zwi­schen­zeit geän­dert haben! (Alle Anga­ben ohne Gewähr.)

Impres­sum
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