20. نوفمبر 2022
Im April 2021 hatte ich im Blog-Beitrag „Finden wegen Corona aktuell Sachkundeprüfungen bei der IHK statt?“ über den damals aktuellen Stand zur Durchführung von IHK-Sachkundeprüfungen informiert. Eine Zeit lang wurden Prüfungen abgesagt oder verschoben. Es galt ein strenges Hygieneregime.
Nach dem Hin und Her der Politik in Sachen Covid-Schutzmaßnahmen und unterschiedlichen Regeln, die sachlich teilweise schwer nachvollziehbar waren, sind mittlerweile in den meisten Bundesländern ein Großteil der vorherigen Vorgaben außer Kraft gesetzt.
- Es besteht grundsätzlich keine Maskenpflicht mehr. Das Mitführen einer FFP-2-Maske wird aber empfohlen.
- Das Tragen zumindest einer medizinische Gesichtsmaske während der Prüfung wird empfohlen, ist aber i.d.R. ebenfalls nicht mehr verpflichtend.
- Ein Test‑, Impf- oder Genesenennachweis muss i.d.R. ebenfalls nicht mehr erbracht werden. (= keine 3G-Vorgabe)
Wenn Sie positiv auf SARS-CoV‑2 getestet wurden und Ihr Prüfungstermin ansteht, erkundigen Sie sich am besten bei der zuständigen IHK über die derzeit mögliche Vorgehensweise. Denkbar sind ein Prüfungsrücktritt mit der erneuten Teilnahme zu einem späteren Zeitpunkt oder – je nach Bundesland – die Teilnahme unter bestimmten Schutzvorkehrungen.
Hinweis: Alle Angaben sind ohne Gewähr (Stand 20.11.2022). Bitte beachten Sie die tagesaktuellen Vorgaben der prüfenden IHK bzw. des Bundeslandes!
7. أبريل 2021
Ob pandemiebedingt 34a-Prüfungen derzeit durchgeführt werden, ist eine heiße Frage
Nach aktuellem Stand versuchen die Industrie- und Handelskammern (IHK’en) an den vorhandenen Terminen für Prüfungen festzuhalten. Ja! Die Prüfungen finden in der Regel statt. Es kann aber Abweichungen geben, denn grundsätzlich kann jede Kammer selbst entscheiden, ob eine Prüfung durchgeführt, ersatzlos gestrichen oder verschoben wird. Im Fall der aktuellen Coronakrise hängt das auch vom regionalen Inzidenzwert, den aktuellen rechtlichen Vorgaben und politischen Entscheidungen ab.
Pandemiepläne/Hygienekonzepte und Vorgaben der IHK
Die meisten Kammern verfügen über Hygienekonzepte, in denen festgelegt ist, unter welchen Bedingungen Prüfungen durchgeführt werden können.
Bei vielen Kammern gelten folgende Regeln (ohne Gewähr):
- Eine Selbstauskunft muss ausgefüllt werden (keine Krankheitsanzeichen, kein vorheriger Aufenthalt in Risikogebieten, kein Kontakt zu Infizierten, etc.)
- Der Zutritt und Aufenthalt ist nur mit Maske (FFP 2 oder vergleichbar) gestattet, sogenannte Community-Masken (Stoffmasken) reichen i.d.R. nicht aus
- Es befinden sich Desinfektionsspender an den Eingängen, die bei Zutritt zur Händedesinfektion verwendet werden sollen
- Es ist weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 – 2 Metern einzuhalten
- Die Begrüßung per Handschlag und anderweitiger Körperkontakt ist nicht gestattet
- Aufzüge sollen nicht bzw. nicht gemeinsam genutzt werden
- Die Prüfungsräume werden kontinuierlich bzw. in Intervallen gelüftet (daher ggf. an warme Kleidung denken!)
- Es darf nur das eigene Schreibmaterial genutzt werden, Arbeitsutensilien dürfen unter den Teilnehmern nicht ausgetauscht werden
- Die Ansammlung von Personen in den Räumlichkeiten (Fluren, etc.), z.B. während Pausen bzw. vor und nach der Prüfung, wird nicht geduldet
Tagesaktuell informieren!
Weiterhin gilt: Erkundigen Sie sich am besten direkt bei der prüfenden IHK, was Sie beachten müssen – ob z.B. ein Attest vorgelegt werden muss oder ob sich kurzfristige Änderungen ergeben haben. Die Internetseite der jeweiligen IHK (Stichwort Aktuelles / Corona) liefert hier schnell substanzielle Informationen.