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34a

COVID-19 Update – IHK-Sachkundeprüfung

COVID-19 Update – IHK-Sachkundeprüfung

Im April 2021 hat­te ich im Blog-Bei­trag „Fin­den wegen Coro­na aktu­ell Sach­kun­de­prü­fun­gen bei der IHK statt?“ über den damals aktu­el­len Stand zur Durch­füh­rung von IHK-Sach­kun­de­prü­fun­gen infor­miert. Eine Zeit lang wur­den Prü­fun­gen abge­sagt oder ver­scho­ben. Es galt ein stren­ges Hygieneregime.
Nach dem Hin und Her der Poli­tik in Sachen Covid-Schutz­maß­nah­men und unter­schied­li­chen Regeln, die sach­lich teil­wei­se schwer nach­voll­zieh­bar waren, sind mitt­ler­wei­le in den meis­ten Bun­des­län­dern ein Groß­teil der vor­he­ri­gen Vor­ga­ben außer Kraft gesetzt.

Wenn Sie posi­tiv auf SARS-CoV‑2 getes­tet wur­den und Ihr Prü­fungs­ter­min ansteht, erkun­di­gen Sie sich am bes­ten bei der zustän­di­gen IHK über die der­zeit mög­li­che Vor­ge­hens­wei­se. Denk­bar sind ein Prü­fungs­rück­tritt mit der erneu­ten Teil­nah­me zu einem spä­te­ren Zeit­punkt oder – je nach Bun­des­land – die Teil­nah­me unter bestimm­ten Schutzvorkehrungen.

Hin­weis: Alle Anga­ben sind ohne Gewähr (Stand 20.11.2022). Bit­te beach­ten Sie die tages­ak­tu­el­len Vor­ga­ben der prü­fen­den IHK bzw. des Bundeslandes!

War­um fal­len so vie­le Teil­neh­mer durch die Sach­kunde­prüf­ung? (§ 34a GewO)

Warum fallen so viele Teilnehmer durch die Sachkundeprüfung? (§ 34a GewO)

Was sind die Grün­de, war­um so vie­le Prüf­lin­ge durch die IHK-Sach­kunde­prüf­ung im Bewa­chungs­ge­wer­be fallen?

Die­se Fra­ge stel­len sich auch Jörg Zitz­mann und Kai Delio­mi­ni im emp­feh­lens­wer­ten Pod­cast für Schutz und Sicher­heit (Video unten!).

Sowohl Jörg Zitz­mann als auch Kai Delio­mi­ni sind in der pri­va­ten Sicher­heits­bran­che sehr bekannt.
Unter ande­rem sind bei­de in IHK-Prü­fungs­aus­schüs­sen im Bereich Schutz und Sicher­heit ver­tre­ten, als Autoren für Bücher zur Vor­be­rei­tung auf die Sach­kunde­prüf­ung aktiv und mit vie­len hilf­rei­chen Vide­os auf You­Tube bzw. in Pod­casts vertreten.

Jeder Zwei­te oder Drit­te fällt durch die 34a-Prüfung!

Bei nicht sel­te­nen Durch­fall­quo­ten zwi­schen 30 und 50% stellt sich natür­lich die Fra­ge: Wor­an liegt’s?
Eini­ge Fak­to­ren für den Erfolg oder Miss­erfolg lie­gen auf der Hand. Mache Pro­ble­me las­sen sich schnell und leicht lösen, man­ches erfor­dert ein­fach inten­si­ves Ler­nen, Übung und Durch­hal­te­ver­mö­gen. Bevor ich wei­ter unten auf die aus mei­ner Sicht wesent­li­chen (Miss-)Erfolgsfaktoren hin­wei­se, hier das sehr inter­es­san­te Gespräch zwi­schen Jörg Zitz­mann und Kai Delio­mi­ni auf YouTube:

Mei­ne Top 5 Grün­de, war­um so vie­le Per­so­nen bei der schrift­li­chen und münd­li­chen IHK-Sach­kunde­prüf­ung durchfallen

Aus mei­ner Erfah­rung stel­len die fol­gen­den Fak­to­ren die wesent­li­chen Grün­de für ein Schei­tern beim „34a-Schein“ dar:

  1. Man­geln­de Moti­va­ti­on / Man­geln­des Interesse
    Vie­le Teil­neh­mer sehen in der Prü­fung kei­nen Mehr­wert. Sie haben kein wirk­li­ches Inter­es­se an den Inhal­ten, wol­len also gar nicht dazu ler­nen. Beson­ders stark aus­ge­prägt ist das bei Per­so­nen, die vom Arbeit­ge­ber oder von der Arbeits­agen­tur „geschickt wer­den“ und sich eigent­lich über­haupt nicht für die pri­va­te Sicher­heits­bran­che inter­es­sie­ren. Aber auch wenn die Teil­nah­me an sich aus eige­nem Antrieb erfolgt: Die Prü­fung wird oft nicht als Chan­ce, son­dern als not­wen­di­ges Übel begrif­fen. Man­geln­de Moti­va­ti­on und man­geln­des Inter­es­se ste­hen dem Prü­fungs­er­folg jedoch dia­me­tral entgegen.
  2. Kei­ne aus­rei­chen­de inhalt­li­che Vorbereitung
    Man­cher nimmt die Prü­fung auf die leich­te Schul­ter. Mul­ti­ple-Choice-Fra­gen mit vor­ge­ge­be­nen Ant­wor­ten zum Ankreu­zen und nur 50% not­wen­die rich­ti­ge Ant­wor­ten zum Bestehen – was soll da schon schief gehen, fragt man sich. Doch weit gefehlt. Gera­de die recht­li­chen The­men haben es in sich. Dazu kom­men Auf­re­gung beson­ders in der münd­li­chen Prü­fung und Fra­gen, bei denen man ggf. ein wenig ums Eck den­ken muss. Wer hier nicht das not­wen­di­ge Wis­sen und damit Hand­lungs­si­cher­heit mit­bringt, kata­pul­tiert sich schnell ins Aus. Eine umfas­sen­de Vor­be­rei­tung ist das A und O für den Prüfungserfolg!
  3. Unzu­rei­chen­de Deutschkenntnisse
    Zum The­ma Deutsch­kennt­nis­se wur­de schon viel gefragt und gesagt. Fest steht, dass in der Sicher­heits­bran­che vie­le Men­schen arbei­ten, die kei­ne deut­schen Mut­ter­sprach­ler sind. Mehr­spra­chig­keit ist beim Job oft wich­tig, genau­so aber sind es aus­rei­chen­de Deutsch­kennt­nis­se. Denn die Prü­fung wird aus­schließ­lich in deut­scher Spra­che ange­bo­ten und Sie müs­sen auch im All­tag als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter sicher auf deutsch kom­mu­ni­zie­ren kön­nen. Rechts­tex­te sind in schwe­rer Spra­che ver­fasst, „Beam­ten­deutsch“ ist meist eben­so schwer ver­ständ­lich und bei den Prü­fungs­fra­gen kommt es mit­un­ter auf ein­zel­ne Wör­ter an, die den Sinn in die eine oder ande­re Rich­tung ändern oder Lösungs­hin­wei­se bie­ten können.
  4. Auf­bau sowie Art und Wei­se der Prü­fung sind unklar
    Vie­len sind die Rah­men­be­din­gun­gen der Prü­fung nicht voll­kom­men klar. Aber nur, wenn man weiß, wel­che The­men wie wich­tig sind und wie die Prü­fung auf­ge­baut ist, kann man sich gezielt und effi­zi­ent dar­auf vor­be­rei­ten. So gibt es The­men­be­rei­che, über die man schnell hin­weg kann, die sich in der Regel mit gesun­dem Men­schen­ver­stand beant­wor­ten las­sen. Man­che The­men­ge­bie­te wie­der­um zäh­len dop­pelt und eini­ge erfor­dern inten­si­ve­res Ler­nen. Hin­zu kom­men Erfah­rungs­wer­te zur münd­li­chen Prü­fung und tak­ti­sche Tipps beim Bear­bei­ten von Test­fra­gen, die z.B. von einem kom­pe­ten­ten Dozen­ten oder Autor ver­mit­telt wer­den sollten.
  5. Schwie­ri­ge indi­vi­du­el­le Voraussetzungen
    Klar, Men­schen sind ver­schie­den. Jeder bringt ande­re per­sön­li­che Vor­aus­set­zun­gen mit und auch die Rah­men­be­din­gun­gen (z.B. fami­liä­re Ver­pflich­tun­gen, freie Zeit zum Ler­nen, Lern­um­ge­bung, usw.) haben einen wesent­li­chen Anteil an Erfolg und Miss­erfolg. Sie ken­nen viel­leicht auch Men­schen, die sich Din­ge mit „kurz mal anse­hen“ mer­ken und die­ses Wis­sen per Fin­ger­schnipp abru­fen kön­nen. Ande­ren wie­der­um fällt dies signi­fi­kant schwe­rer. Man­che Per­so­nen haben außer­dem gar kein Pro­blem damit vor ande­ren in einer Prü­fungs­si­tua­ti­on zu spre­chen, die meis­ten sind natür­lich ange­spannt, eini­ge Teil­neh­mer lei­den regel­recht unter Prüfungsangst.

Stel­len Sie sich die Fra­ge, inwie­weit die Punk­te oben auf Sie zutref­fen, wie Sie Feh­ler in der Vor­be­rei­tung ver­mei­den und etwa­ige Defi­zi­te kom­pen­sie­ren kön­nen. Sie fin­den dazu direkt hier im Sach­kun­de-Infor­ma­ti­ons­por­tal zahl­rei­che Tipps und Links zu ande­ren Sei­ten oder Medi­en wie You­Tube.


Aktu­el­le Buch­tipps zur Sach­kunde­prüf­ung 34a:

Fin­den wegen Coro­na aktu­ell Sach­kun­de­prü­fun­gen bei der IHK statt?

Finden wegen Corona aktuell Sachkundeprüfungen bei der IHK statt?

Ob pan­de­mie­be­dingt 34a-Prü­fun­gen der­zeit durch­ge­führt wer­den, ist eine hei­ße Frage

Nach aktu­el­lem Stand ver­su­chen die Indus­trie- und Han­dels­kam­mern (IHK’en) an den vor­han­de­nen Ter­mi­nen für Prü­fun­gen fest­zu­hal­ten. Ja! Die Prü­fun­gen fin­den in der Regel statt. Es kann aber Abwei­chun­gen geben, denn grund­sätz­lich kann jede Kam­mer selbst ent­schei­den, ob eine Prü­fung durch­ge­führt, ersatz­los gestri­chen oder ver­scho­ben wird. Im Fall der aktu­el­len Coro­na­kri­se hängt das auch vom regio­na­len Inzi­denz­wert, den aktu­el­len recht­li­chen Vor­ga­ben und poli­ti­schen Ent­schei­dun­gen ab.

Pandemiepläne/Hygienekonzepte und Vor­ga­ben der IHK

Die meis­ten Kam­mern ver­fü­gen über Hygie­ne­kon­zep­te, in denen fest­ge­legt ist, unter wel­chen Bedin­gun­gen Prü­fun­gen durch­ge­führt wer­den können.
Bei vie­len Kam­mern gel­ten fol­gen­de Regeln (ohne Gewähr):

Tages­ak­tu­ell informieren!

Wei­ter­hin gilt: Erkun­di­gen Sie sich am bes­ten direkt bei der prü­fen­den IHK, was Sie beach­ten müs­sen – ob z.B. ein Attest vor­ge­legt wer­den muss oder ob sich kurz­fris­ti­ge Ände­run­gen erge­ben haben. Die Inter­net­sei­te der jewei­li­gen IHK (Stich­wort Aktu­el­les / Coro­na) lie­fert hier schnell sub­stan­zi­el­le Informationen.

Kann man die Sach­kunde­prüf­ung in einer ande­ren Spra­che ablegen?

Kann man die Sachkundeprüfung in einer anderen Sprache ablegen?

Nein. Das Able­gen der 34a-Prü­fung ist nur auf Deutsch möglich.

Sach­kunde­prüf­ung in der Bewa­chung bald auf Rus­sisch, Ara­bisch oder Englisch

Schon oft wur­de ich gefragt, ob die Sach­kunde­prüf­ung nach § 34a GewO auch in einer ande­ren Spra­che abge­legt wer­den kann – so wie bei der Füh­rer­schein­prü­fung, die in Deutsch­land unter ande­rem auch auf Eng­lisch, Fran­zö­sisch, Grie­chisch, Ita­lie­nisch, Kroa­tisch, Pol­nisch, Por­tu­gie­sisch, Rumä­nisch, Rus­sisch, Spa­nisch und Tür­kisch durch­ge­führt wird. Bei der Sach­kunde­prüf­ung ist das nicht möglich!
Und das ist mei­ner Mei­nung nach auch gut so. Wäh­rend die Regeln im Stra­ßen­ver­kehr näm­lich in der EU recht ähn­lich sind, z.B.was das Erschei­nungs­bild und die Bedeu­tung von Ver­kehrs­zei­chen angeht, ist das im Bereich der pri­va­ten Sicher­heit heik­ler. Zum einen muss man sich hier sehr sicher durch die Rechts­nor­men bewe­gen kön­nen, also die ein­schlä­gi­gen Geset­ze und Ver­ord­nun­gen des Lan­des im Detail ken­nen. Zum ande­ren hat man es immer direkt mit den Men­schen zu tun und die Kom­mu­ni­ka­ti­on stellt einen wesent­li­chen Fak­tor im Umgang mit ande­ren dar, z.B. bei der Dees­ka­la­ti­on. Ganz abge­se­hen davon, dass deut­sche Rechts­tex­te sprach­lich teil­wei­se schwer zu ver­ste­hen sind, hat die Spra­che auch in der Pra­xis ihre Fein­hei­ten. Es macht daher defi­ni­tiv Sinn, dass man in der Spra­che des Lan­des kom­mu­ni­zie­ren kann, in dem man sei­ne Arbeit ver­rich­tet. Natür­lich sind aber auch Fremd­spra­chen­kennt­nis­se sehr wich­tig, denkt man zum Bei­spiel an Ver­an­stal­tun­gen mit inter­na­tio­na­lem Publi­kum, z.B. Fes­ti­vals oder Mes­sen. Mehr­spra­chig­keit ist in der Sicher­heits­bran­che ein gro­ßer Vorteil.

 

Benö­tigt man für die IHK einen Nach­weis, dass man gut genug Deutsch spricht?

Deut­sche Spra­che, schwe­re Spra­che – lau­tet eine bekann­te Aus­sa­ge. Erfah­rungs­ge­mäß haben es Nicht-Mut­ter­sprach­ler beson­ders schwer, die Sach­kunde­prüf­ung nach § 34a GewO im ers­ten Anlauf zu bestehen. Ein Grund dafür sind die oft nicht gera­de leicht ver­ständ­li­chen Prü­fungs­fra­gen. Man soll­te sich daher einer­seits inhalt­lich gut auf die Prü­fung vor­be­rei­ten, ande­rer­seits über ein gewis­ses Maß an Sprach­kennt­nis­sen aus dem All­tag sowie aus der Fach­spra­che (Rechts­be­grif­fe, Fach­be­grif­fe aus dem Bereich der Sicher­heit, etc.) ver­fü­gen. Eine Zulas­sungs­vor­aus­set­zung sind die Sprach­kennt­nis­se bis­lang nicht. D.h. Sie brau­chen kein Sprach­zer­ti­fi­kat oder einen ähn­li­chen Nach­weis vor­le­gen, um an der Sach­kunde­prüf­ung teil­neh­men zu dürfen.

 

Hil­fen für fremd­spra­chi­ge Sachkunde-Teilnehmer

Wenn Sie neu in Deutsch­land sind und noch nicht so gut Deutsch spre­chen, macht die Teil­nah­me an einem Sprach­kurs auch zur Vor­be­rei­tung auf die IHK-Prü­fung defi­ni­tiv Sinn. Oft bie­ten die Volks­hoch­schu­len (VHS) Sprach­kur­se an. Das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) för­dert außer­dem die Teil­nah­me an Sprach- bzw. Inte­gra­ti­ons­kur­sen. Zusätz­lich kön­nen Lern-Apps und natür­lich das Ver­wen­den der deut­schen Spra­che im All­tag sehr hilf­reich sein. Lexi­ka mit Fach­be­grif­fen für den Sicher­heits­sek­tor sind im Han­del erhältlich.

Gro­ßer Schein, klei­ner Schein – was soll das sein?

Großer Schein, kleiner Schein – was soll das sein?

Die Vewirr­rung ist groß

Immer wie­der liest man in Stel­len­an­ge­bo­ten, Stel­len­ge­su­chen oder Kurs­an­ge­bo­ten vom gro­ßen oder klei­nen „Secu­ri­ty-Schein“ – manch­mal auch nur gro­ßer oder klei­ner Schein genannt.
Auch in Foren, in Sozia­len Netz­wer­ken oder sogar auf Sei­ten von Kurs­an­bie­tern wer­den häu­fig sol­che Bezeich­nun­gen ver­wen­det. Doch Ach­tung: Es gibt weder einen gro­ßen, noch einen klei­nen Security-Schein!

 

Was ist mit „Secu­ri­ty-Schein“ gemeint?

In der Gewer­be­ord­nung sind im § 34a wich­ti­ge Vor­ga­ben dazu gere­gelt, was jemand erfül­len muss, wenn er bzw. sie „gewerbs­mä­ßig Leben oder Eigen­tum frem­der Per­so­nen bewa­chen will“. Der § 34a GewO rich­tet sich in ers­ter Linie, an Sicher­heits­un­ter­neh­mer und regelt, was die­se erfül­len müs­sen, um ein Bewa­chungs­ge­wer­be anzu­mel­den. Es ist dar­in aber auch gere­gelt, dass der Gewer­be­trei­ben­de mit der Durch­füh­rung von Bewa­chungs­auf­ga­ben nur Per­so­nen als Arbeit­neh­mer beschäf­ti­gen darf, die als Wach­per­so­nen zum einen die erfor­der­li­che Zuver­läs­sig­keit besit­zen, zum ande­ren bestimm­te Min­dest­qua­li­fi­ka­tio­nen vor­wei­sen müs­sen. Hin­sicht­lich der Qua­li­fi­ka­ti­on kommt dann oft die­ser omi­nö­se „Schein“ ins Spiel: Unter „gro­ßem Schein“ ver­ste­hen man­che die erfolg­reich abge­leg­te Sach­kunde­prüf­ung, also den Nach­weis über die bestan­de­ne Prü­fungs­leis­tung bei der IHK. Als „klei­ner Schein“ wird manch­mal die Teil­nah­me an der Unter­rich­tung bezeich­net, bei der man ledig­lich 40 Unter­richts­ein­hei­ten absit­zen muss und qua­si eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung, den Unter­rich­tungs­nach­weis, erhält. Bei der Unter­rich­tung wird kein Wis­sen sys­te­ma­tisch abge­prüft, es fin­det ledig­lich eine Art kur­zer Ver­ständ­nis­test statt. Bei der Sach­kunde­prüf­ung hin­ge­gen fin­det ein 120-minü­ti­ger schrift­li­cher Test sowie eine anschlie­ßen­de münd­li­che Prü­fung statt. Die Sach­kunde­prüf­ung ist dem­entspre­chend klar höher­wer­ti­ger als die Unter­rich­tung und man darf damit auch beson­de­re Bewa­chungs­tä­tig­kei­ten über­neh­men, wie z.B. Kon­troll­gän­ge im öffent­li­chen Ver­kehrs­raum oder als Laden­de­tek­tiv tätig sein. Wie das Unter­rich­tungs­ver­fah­ren und die Sach­kunde­prüf­ung ablau­fen, was abge­fragt wird und wer gege­be­nen­falls nicht dar­an teil­neh­men muss, ist (neben ande­ren Punk­ten) in der Bewa­chungs­ver­ord­nung geregelt.

 

War­um wer­den fal­sche Begrif­fe für die Sach­kunde­prüf­ung verwendet?

Das hat mei­ner Ein­schät­zung nach ver­schie­de­ne Ursa­chen. Man­che Per­so­nen wis­sen es ein­fach nicht bes­ser, man­che spre­chen aus Bequem­lich­keit nur kurz vom „Schein“ und man­che Per­so­nen (v.a. Unter­neh­men) ver­wen­den absicht­lich fal­sche Begrif­fe. Da die eigent­lich fal­schen Begrif­fe in bestimm­ten Krei­sen (v.a. bei gering qua­li­fi­zier­ten) durch­aus gebräuch­lich sind, suchen vie­le Men­schen, die sich auf die Sach­kunde­prüf­ung vor­be­rei­ten möch­ten, bei­spiels­wei­se ein­fach nach dem Begriff „Sicher­heits­schein“. Oder aber Unter­neh­men gau­keln den Inter­es­sen­ten mehr vor, als eigent­lich drin steckt: In der Ver­gan­gen­heit gab es immer wie­der Schu­lungs­fir­men, die eine Qua­li­fi­ka­ti­on „Sicher­heits­fach­kraft“ ange­bo­ten haben. Das klingt nach mehr! Ent­hal­ten ist aber effek­tiv meist „nur“ die Sach­kun­de­vor­be­rei­tung. Zu einem Preis von vie­len hun­dert oder sogar mehr als tau­send Euro. Um eine rich­ti­ge 3‑jährige Berufs­aus­bil­dung han­delt es sich hin­ge­gen bei der Fach­kraft für Schutz und Sicher­heit – es besteht Ver­wechs­lungs­ge­fahr! Mein Tipp: Ach­ten Sie also genau auf die ver­wen­de­ten Begrif­fe und erkun­di­gen Sie sich im Zwei­fels­fall, was kon­kret damit gemeint ist. Drü­cken Sie sich selbst am bes­ten klar aus und ver­wen­den Sie die rich­ti­gen Begriff­lich­kei­ten. Sie zei­gen damit, dass Sie sich auskennen 🙂

 

Kürz­lich hat sich auch Jörg Zitz­mann in sei­nem Pod­cast für Schutz und Sicher­heit in Fol­ge 328 mit der The­ma­tik „großer/kleiner Schein“ befasst. Er bekommt als Geschäfts­füh­rer der Aka­de­mie für Sicher­heit regel­mä­ßig sol­che Anfra­gen und klärt auf: https://www.podcast-fuer-schutz-und-sicherheit.de/podcast/328-grosser-oder-kleiner-securityschein/

Trotz Coro­na­kri­se die Sach­kunde­prüf­ung nach § 34a Gewo ablegen

Trotz Coronakrise die Sachkundeprüfung nach § 34a Gewo ablegen

In den ver­gan­ge­nen Mona­ten sind die Sach­kun­de­prü­fun­gen nach § 34a GewO (Bewa­chung) wegen der Coro­na­kri­se (COVID-19) aus­ge­fal­len. Nun fin­den die Prü­fun­gen bei der Indus­trie- und Han­dels­kam­mer (IHK) wie­der statt. Für alle, die sich recht­zei­tig ange­mel­det haben oder deren Ter­min ver­scho­ben wur­de, geht es mor­gen am 18. Juni 2020 in die schrift­li­che Prü­fung. Für die Teil­nah­me an der Prü­fung gel­ten der­zeit vie­ler­orts beson­de­re Bestim­mun­gen, z.B.:

Wel­che Bestim­mun­gen genau gel­ten, fin­den Sie auf dem Schrei­ben der IHK zur Prü­fung bzw. auch auf der Inter­net­sei­te der jewei­li­gen IHK.
Allen, die mor­gen an der Prü­fung teil­neh­men, wün­sche ich viel Erfolg! 

PS: Falls Ihre Prü­fung, die z.B. im April hät­te statt­fin­den sol­len, ersatz­los abge­sagt wor­den ist, müs­sen Sie sich für einen neu­en Ter­min melden!
Auf Grund der gro­ßen Nach­fra­ge aktu­ell, soll­ten Sie sich früh­zei­tig zur Prü­fung anmel­den. Da Min­dest­ab­stän­de ein­ge­hal­ten wer­den müs­sen, sind die ohne­hin schon knap­pen Plät­ze noch zusätz­lich begrenzt. Alle Prü­fungs­ter­mi­ne fin­den Sie unter https://www.sachkunde-34a.de/wann-termine-34a/

Sach­kun­de-Info­sei­te: Alles neu!

Sachkunde-Infoseite: Alles neu!

Hal­lo an alle Sachkunde-Interessierten!

Seit heu­te prä­sen­tiert sich die Sach­kun­de-Info­sei­te in neu­em Gewand. Die Sei­te wur­de gra­fisch kom­plett über­ar­bei­tet und ist nun auch auf dem Smart­phone gut bedien­bar! Dar­über hin­aus wur­de das Ange­bot erwei­tert. Stel­len Sie Ihre Fra­ge im Forum oder nut­zen Sie die Sei­ten-Suche, wenn Sie Infor­ma­tio­nen zu einem bestimm­ten Sach­kun­de-The­ma benötigen.

Neu­ig­kei­ten stets im Blog

Neu ist außer­dem das Web­log, in dem Sie gera­de die­sen Bei­trag lesen. Ich wer­de hier, immer wenn es Neu­ig­kei­ten zur 34a-Sach­kunde­prüf­ung oder ande­ren Secu­ri­ty-The­men gibt, in kur­zen Bei­trä­gen informieren!

Über mich

Mein Name ist Han­nes Fich­tel, ich bin Prü­fer in ver­schie­de­nen Prü­fungs­aus­schüs­sen im Bereich Schutz & Sicher­heit bei der IHK. Seit 2006 bin ich in der pri­va­ten Sicher­heit tätig. Aus­ge­hend von der Unter­rich­tung nach § 34a GewO und der Aus­bil­dung zur Fach­kraft für Schutz und Sicher­heit, habe ich mich über die Auf­stiegs­fort­bil­dung zum Meis­ter für Schutz und Sicher­heit (IHK) bis hin zum Bache­lor- und Mas­ter­stu­di­um in der Sicher­heits­bran­che wei­ter­ent­wi­ckelt. Ich betrei­be das Sach­kun­de-Info­por­tal und bin bei Fra­gen ger­ne für Sie da!

Impres­sum
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